BT-Drucksache 14/8366

Arbeitnehmer entlasten - Vorfahrt für Beschäftigung

Vom 26. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8366
14. Wahlperiode 26. 02. 2002

Antrag
der AbgeordnetenKarl-Josef Laumann, Brigitte Baumeister, KlausBrähmig, Cajus
Caesar, Rainer Eppelmann, Ulf Fink, Ingrid Fischbach, Dr. Hans-Peter Friedrich
(Hof), Julius Louven, Wolfgang Meckelburg, Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik,
Franz-Xaver Romer, Heinz Schemken, Johannes Singhammer, Dorothea Störr-
Ritter, Andreas Storm, Matthäus Strebl, Peter Weiß (Emmendingen), Gerald Weiß
(Groß-Gerau) und der Fraktion der CDU/CSU

Arbeitnehmer entlasten – Vorfahrt für Beschäftigung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Mit der Ausweitung des Mainzer Modells handelt die Bundesregierung ge-

gen die von ihr selber in den letzten Monaten ausgegebene Maxime, erst ein-
mal die Evaluierung der verschiedenen Modelle abwarten zu wollen und
diese keinesfalls vorher bundesweit auszudehnen.

2. Die massive Subventionierung im Rahmen von Modellprogrammen alleine
ist nur Aktionismus, der die strukturellen Probleme am Arbeitsmarkt nicht
löst, sondern weiter zementiert.

3. Die Bundesregierung plant keine echte Reform im Arbeitsmarkt, sondern
sattelt auf die bestehenden Fördermöglichkeiten noch eine weitere oben
drauf. Unter diesen Umständen wird nur mehr Geld ausgegeben, aber eine
wirkliche Entlastung des Arbeitsmarktes kann nicht stattfinden.

4. Kombilöhne werden nicht umfassend genutzt, solange andere, im Einzelfall
attraktivere, Fördermöglichkeiten weiterbestehen. Hierin liegt eine der Ursa-
chen dafür, dass weder das Mainzer Modell noch die anderen Modellpro-
jekte des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung besonders ein-
drucksvolle Fallzahlen in den betroffenen Arbeitsamtsbezirken vorweisen
können.

5. Die Subventionen werden sich künftig untereinander Konkurrenz machen
und verringern damit den angestrebten Nutzen von Zuschüssen an Niedrig-
verdiener.

6. Die Bundesregierung kann nicht darlegen, wie sie die notwendigen Jobs im
Niedriglohnbereich aktivieren will.

7. Die Förderung von Niedriglohnarbeit durch Kombilöhne, Einstiegsgelder
oder die degressive Bezuschussung von Sozialversicherungsbeiträgen ist nur
sinnvoll im Zusammenhang mit einer grundlegenden Reform des Arbeits-
marktes.

Drucksache 14/8366 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung daher auf,
eine Mobilisierung von mehr Beschäftigung und Wachstum durch eine Neu-
regelung des Niedriglohnbereiches herbeizuführen, die
– Arbeitnehmern und Arbeitgebern spürbare finanzielle Vorteile bringt,
– unbürokratisch und praktisch zu handhaben ist,
– einfach, klar und leicht verständlich ist.
Hierzu sind erforderlich:
1. die Anhebung der Grenze der geringfügigen Beschäftigung von 325 Euro

auf 400 Euro sowie die Gleichbehandlung geringfügiger Beschäftigung und
geringfügiger Nebenbeschäftigung. Die pauschalen Sozialversicherungs-
beiträge (bisher: 12 % Rentenversicherungsbeitrag sowie 10 % Krankenver-
sicherungsbeitrag, wenn nicht privat krankenversichert) werden abgeschafft
und eine 20 %ige Pauschalsteuer beim Arbeitgeber eingeführt, die als Bun-
deszuschuss an die Sozialversicherung abgeführt wird;

2. die Senkung der Abgabenbelastung bei Arbeitnehmern mit einer Arbeitszeit
von mindestens 20 Wochenstunden und einem Arbeitsentgelt zwischen
401 Euro und 800 Euro unter Beibehaltung der geltenden Steuerregelung.
Der Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen soll künftig
zwischen 401 Euro und 800 Euro linear bis zum derzeitigen Arbeitnehmer-
beitrag von 20,5 % ansteigen. Eine sprunghafte Erhöhung der Sozialver-
sicherungsbeiträge des Arbeitnehmers beim Übergang von 800 Euro auf
801 Euro wird so vermieden. Die Sozialversicherungsabgaben beim Arbeit-
geber bleiben unverändert;

3. eine Kombination aus Verstärkung der Anreize zur Arbeitsaufnahme, Ver-
schärfung der Sanktionsmaßnahmen und strukturellen Änderungen, um
Leistungsempfänger in Arbeit zu bringen. Bei Aufnahme einer Arbeit durch
Arbeitslosengeldbezieher, die niedriger entlohnt ist als das Arbeitslosengeld,
wird das Arbeitsentgelt durch die Bundesanstalt für Arbeit bis zur Höhe des
Arbeitslosengeldes aufgestockt und zur Verstärkung der Anreizwirkung ein
Zuschlag von 10 % gewährt. Bei Arbeitslosenhilfeempfängern, die bei nied-
rigeremLohn als Arbeitslosenhilfe tätigwerden, erfolgt eineAufstockung des
Arbeitsentgelts bis zur Arbeitslosenhilfe durch den Bund und als zusätzlicher
Anreiz wird ein Zuschlag von 20 % gewährt. Bei Sozialhilfeempfängern wird
ein Einstiegsgeld gewährt, d. h. eine Zuzahlung durch die Sozialhilfeträger an
die Sozialhilfeempfänger, die zu niedrigem Lohn eine Arbeit aufnehmen;

4. Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe anzugleichen, eine Kürzung der Leistun-
gen bei Arbeitsunwilligen herbeizuführen und Mitwirkungspflichten der
Leistungsempfänger zu statuieren.

Berlin, den 26. Februar 2002
Karl-Josef Laumann
Brigitte Baumeister
Klaus Brähmig
Cajus Caesar
Rainer Eppelmann
Ulf Fink
Ingrid Fischbach
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Julius Louven
Wolfgang Meckelburg
Claudia Nolte

Hans-Peter Repnik
Franz-Xaver Romer
Heinz Schemken
Johannes Singhammer
Dorothea Störr-Ritter
Andreas Storm
Matthäus Strebl
Peter Weiß (Emmendingen)
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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