BT-Drucksache 14/8351

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/8044- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Unternehmen der Deutschen Bundespost

Vom 26. Februar 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8351
14. Wahlperiode 26. 02. 2002

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/8044 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Verbesserung der
personellen Struktur beim Bundeseisenbahnvermögen und in den Unternehmen
der Deutschen Bundespost

Bericht der Abgeordneten Dietrich Austermann, Hans Georg Wagner,
Franziska Eichstädt-Bohlig, Jürgen Koppelin und Dr. Uwe-Jens Rössel

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Bahnreform
fortzuführen und die personelle Struktur des Deutsche Bahn
AG Konzerns (DB AG Konzern) sozialverträglich, aber
auch unter Vermeidung unvertretbarer finanzieller Belas-
tung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) zu verbessern.
Durch das Wiederinkrafttreten der in § 3 des Gesetzes zur
Verbesserung der personellen Struktur beim Bundeseisen-
bahnvermögen und in den Unternehmen der Deutschen
Bundespost [= Artikel 9 des Eisenbahnneuordnungsgeset-
zes (ENeuOG)] enthaltenen und zum 31. Dezember 1998
ausgelaufenen Regelung, sollen Beamte, die von Umstruk-
turierungsmaßnahmen bei der DB AG Holding und ihren
Führungs- und Beteiligungsgesellschaften betroffen sind,
auf Antrag in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.
Nach den Personalplanungen des DB AG Konzerns ist im
Zeitraum von fünf Jahren eine Inanspruchnahme des Vorru-
hestandes auf Antrag durch etwa 7 100 Beamte zu erwarten.
Durch den Gesetzentwurf ergeben sich folgende finanzielle
Auswirkungen:
Dem DB AG Konzern zugewiesene Beamte erhalten vom
BEV bis zum Eintritt in den Ruhestand ihre sich aus Besol-
dungsrecht ergebenden Bezüge. Die DB AG hat dem BEV

entsprechend § 21 Abs. 1 DBGrG die Als-ob-Kosten für
neu einzustellende Arbeitnehmer zu erstatten. Diese sich
nach Maßgabe der Entgelttarife errechnende Als-ob-Koste-
nerstattung gleicht die Besoldungszahlungen des BEV weit-
gehend aus.
Das BEV hat zwar im Fall der vorzeitigen Zurruhesetzung
früher als zum Zeitpunkt des Eintritts des gesetzlichen
Ruhestandes Ruhestandsbezüge zu zahlen, diese sind jedoch
niedriger als die unabhängig von einer Als-ob-Erstattung zu
gewährende Besoldung. Für die vorzeitige Versorgung der
auf Grund der Altersstruktur und der Erfahrungen mit der
ausgelaufenen Vorruhestandsregelung errechneten 7 100
Beamten fallen beim BEV insgesamt rd. 683 Mio. DM
(349 Mio. Euro) an.
Die DB AG ist bereit, im Rahmen einer Als-ob-Kosten-
regelung für jede durch Vorruhestand früher beendete Zu-
weisung eine „Als-ob-Abfindung“ von 60 000 DM an das
BEV zu zahlen, im Hinblick auf die geschätzte Inanspruch-
nahme des Vorruhestandes also einen Betrag von insgesamt
426 Mio. DM (218 Mio. Euro). Damit reduzieren sich die
auf das BEV entfallenden Kosten auf rd. 257 Mio. DM
(131 Mio. Euro).

Drucksache 14/8351 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Ohne Einführung der Vorruhestandsregelung will die
DB AG von der sich aus § 21 Abs. 6 DBGrG ergebenden
Möglichkeit Gebrauch machen, für bestimmte, von Rationa-
lisierungsmaßnahmen betroffene Beamte die Personalkoste-
nerstattung gegenüber dem BEV einzustellen; ein Wegfall
der Personalkostenerstattung, bezogen auf 7 100 Beamte,
hätte für das BEV aber zur Folge, dass die bis zum Eintritt
in den gesetzlichen Ruhestand anfallenden Aktivbezüge in
Höhe von rd. 1 Mrd. DM (516 Mio. Euro) nicht mehr durch
entsprechende Einnahmen aus Zahlungen der DB AG ge-
deckt wären. Darüber hinaus hätte das BEV bis dahin den
Personalaufwand für die Betreuung der Beamten in Höhe
von rd. 1,5 Mio. DM (0,76 Mio. Euro) zu tragen.
Das Risiko einer finanziellen Mehrbelastung des BEV wäre
damit ohne Wiederinkraftsetzen des Vorruhestands um
754 Mio. DM (385 Mio. Euro) höher.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und den Stimmen
der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU bei Stimmenthaltung der Fraktion der
FDP für mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vorgelegten
Beschlussempfehlung.

Berlin, den 20. Februar 2002

Der Haushaltsausschuss
Adolf Roth (Gießen)
Vorsitzender

Dietrich Austermann
Berichterstatter

Hans Georg Wagner
Berichterstatter

Franziska Eichstädt-Bohlig
Berichterstatterin

Jürgen Koppelin
Brichterstatter

Dr. Uwe-Jens Rössel
Berichterstatter

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