BT-Drucksache 14/8336

Verhalten des BGS bei Angriff von Skinheads auf Ausländer

Vom 22. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8336
14. Wahlperiode 22. 02. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Verhalten des BGS bei Angriff von Skinheads auf Ausländer

Nach Presseberichten (vor allemMitteldeutsche Zeitung vom 19. Februar 2002)
haben zwei Skinheads am 31. Januar 2002 in einem Regionalzug in Sachsen-
Anhalt ihren Kampfhund auf einen Äthiopier gehetzt. Der Mann erlitt schwere
Bissverletzungen sowie Prellungen und Blutergüsse. Ein Schaffner alarmierte
den Bundesgrenzschutz (BGS). Dessen Beamte sollen die Täter zwar festge-
nommen, dann aber wieder auf freien Fuß gesetzt haben, obwohl mindestens
einer der Täter mehrfach vorbestraft und noch unter Bewährungsauflagen stehen
soll. Erst als der zuständigen Staatsanwaltschaft der Sachverhalt in allen Einzel-
heiten bekannt geworden sei, habe man den Erlass eines Haftbefehls beantragt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Trifft es zu, dass die beiden Täter von BGS-Beamten zwar festgenommen,

kurze Zeit später aber wieder auf freien Fuß gesetzt worden sind?
2. Wenn Frage 1 bejaht wird:

a) Wie beurteilt die Bundesregierung das Verhalten der BGS-Beamten?
b) Welche (disziplinar-) rechtlichen Schritte sind gegen die Beamten einge-

leitet worden?
c) Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass künftig BGS-Beamte Perso-

nen, die tätliche Angriffe auf andere Menschen verüben und diese schwer
verletzen, nicht wieder kurze Zeit später auf freien Fuß setzen?

3. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass das Opfer der Angriffe angemes-
sen entschädigt wird?

Berlin, den 22. Februar 2002
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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