BT-Drucksache 14/8324

Personalpolitik des Bundesministeriums für Gesundheit

Vom 19. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8324
14. Wahlperiode 19. 02. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Aribert Wolf, Dr. Michael Luther, Wolfgang Lohmann
(Lüdenscheid), Dr. Wolf Bauer, Dr. Sabine Bergmann-Pohl, Dr. Hans Georg Faust,
Ulf Fink, Hubert Hüppe, Dr. Harald Kahl, Eva-Maria Kors, Hans-Peter Repnik,
Annette Widmann-Mauz, Wolfgang Zöller und der Fraktion der CDU/CSU

Personalpolitik des Bundesministeriums für Gesundheit

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist in dieser Legislaturperiode
bereits mehrfach wegen seiner Personalpolitik in der öffentlichen Kritik gewe-
sen. Nach dem Regierungswechsel 1998 wurden von der neuen Bundesregie-
rung der beamtete Staatssekretär sowie drei von fünf Abteilungsleitern des
BMG ausgewechselt. Nach dem Wechsel der zuständigen Bundesministerinnen
Anfang 2000 wurden erneut der beamtete Staatssekretär sowie zwei von vier
Abteilungsleitern des BMG ausgewechselt. Und dies, obwohl beide Bundes-
ministerinnen der selben Bundesregierung angehören.
Weitgehend unbemerkt sind seit dem Regierungswechsel 1998 im BMG eine
Reihe weiterer kostentreibender Personalentscheidungen mit langfristigen Fol-
gen für die Personalstruktur des Hauses getroffen worden, bei denen sich die
Frage stellt, inwieweit diese z. T. rein parteipolitisch motiviert waren.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kosten resultieren insgesamt aus den in dieser Legislaturperiode

veranlassten Entlassungen von Staatssekretären und Abteilungsleitern des
BMG?

2. Wie ist die Personalentwicklung im Leitungsbereich des BMG im Vergleich
zur Situation am Ende der vorhergehenden Bundesregierung 1998?

3. Um wie viel Prozent hat sich die Zahl der Mitarbeiter im Leitungsbereich
des BMG seit dem 1. Oktober 1998 bis heute erhöht?

4. Wie ist das Verhältnis der Zahl der Mitarbeiter im Leitungsbereich im Ver-
gleich zur Gesamtzahl der Mitarbeiter des BMG zu den Stichtagen 1. Okto-
ber 1998 und 1. Januar 2002?

5. Wie ist das Verhältnis der Zahl der Mitarbeiter im Leitungsbereich im Ver-
gleich zur Gesamtzahl der Mitarbeiter bei den anderen Bundesministerien?

6. Wie viele neue Mitarbeiter, die zuvor als Abgeordnetenmitarbeiter oder
Fraktionsangestellte bei den Fraktionen SPD bzw. BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beschäftigt waren, wurden in dieser Legislaturperiode im BMG
angestellt?

7. Ist die Anstellung dieser Mitarbeiter im Rahmen eines Auswahlverfahrens
unter Beteiligung des Personalrates erfolgt?

Drucksache 14/8324 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
8. Welche für den Tätigkeitsbereich des BMG relevante Vorbildung oder
Berufserfahrung haben diese Mitarbeiter vorzuweisen?

9. Welche Posten bekleiden diese Mitarbeiter derzeit im BMG?
10. In welchem Umfang und in welchen Zeitabständen wurden diese Mitarbei-

ter befördert?
Erfolgten diese Beförderungsmaßnahmen im Einvernehmen mit dem Per-
sonalrat?

11. Trifft es zu, dass die Leiterin des Ministerbüros innerhalb eines Jahres nach
ihrem Eintritt in ein Beschäftigungsverhältnis beim BMG die Besoldungs-
stufe nach B 6 bzw. eine vergleichbare Einstufung als Angestellte erhalten
hat bzw. diese demnächst erhalten wird?

12. Gab es zu einem früheren Zeitpunkt jemals eine Einstufung der Leiterin
bzw. des Leiters des Ministerbüros im BMG in dieser Besoldungsstufe
bzw. Gehaltsgruppe?

13. Wenn nein, womit wird diese von der bisherigen Praxis abweichende Ein-
stufung der Leiterin des Ministerbüros begründet?

14. In welchem Umfang haben die Beförderungsmaßnahmen bei den neu ein-
gestellten Mitarbeitern zu einer Benachteiligung der langjährig im BMG
tätigen Mitarbeiter geführt?

Berlin, den 19. Februar 2002
Aribert Wolf
Dr. Michael Luther
Wolfgang Lohmann (Lüdenscheid)
Dr. Wolf Bauer
Dr. Sabine Bergmann-Pohl
Dr. Hans Georg Faust
Ulf Fink
Hubert Hüppe
Dr. Harald Kahl
Eva-Maria Kors
Hans-Peter Repnik
Annette Widmann-Mauz
Wolfgang Zöller
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.