BT-Drucksache 14/8304

Schutz und Unterstützung für Opfer rechter Gewalt

Vom 20. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8304
14. Wahlperiode 20. 02. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Schutz und Unterstützung für Opfer rechter Gewalt (Nachfrage)

In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der PDS „Schutz und
Unterstützung für Opfer rechter Gewalt“ erklärte die Bundesregierung
(Bundestagsdrucksache 14/7058), im Jahr 2001 wären zur Errichtung eines
Härtefall-Fonds für Opfer rechter Gewalt Haushaltsmittel in Höhe von 10 Mio.
DM vorgesehen.
Bis zum 2. Oktober 2001 seien beim Generalbundesanwalt 107 Anträge auf
Entschädigung entsprechend der Zweckbestimmung „Härteleistungen für Opfer
rechtsextremistischer Übergriffe“ gestellt worden. Davon sei 46 Anträgen statt-
gegeben worden, 33 seien abgelehnt worden, „weil kein rechtsextremistischer
Hintergrund erkennbar war oder die Tat sehr lange zurück lag“. In 28 Fällen sei
die Bearbeitung noch offen.
Die Bundesregierung erklärte, dass die Anerkennung der Anträge auf Entschä-
digungsleistungen nur bei Übergriffen gewährt wird, die nach dem 1. Januar
1999 erfolgt sind (Bundestagsdrucksache 14/7058).
Bis zum 4. Juli 2001 seien 1,8 Mio. DM aus dem Härtefall-Fonds für Opfer
rechtsextremistischer Gewalt ausgezahlt worden, erklärte die Bundesregierung
in der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin
der Justiz, Prof. Dr. Eckhart Pick, vom 10. Juli 2001 auf die schriftliche Frage
30 des Abgeordneten Albrecht Feibel (Bundestagsdrucksache 14/6720). Dabei
seien im Einzelfall Entschädigungen zwischen 1 000 und 500 000 DM ausge-
zahlt worden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Anträge auf Entschädigung aus dem Härtefall-Fonds für Opfer

rechtsextremistischer Übergriffe wurden beim Generalbundesanwalt im Jahr
2001 gestellt?
a) Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben (bitte nach Opfergruppen, z. B.

Opfer mit deutscher Staatsangehörigkeit, Asylbewerberinnen und -bewer-
ber, Obdachlose, aufschlüsseln)?

b) Wie viele Anträge wurden abgelehnt (bitte nach Opfergruppen, z. B. Opfer
mit deutscher Staatsangehörigkeit, Asylbewerberinnen und -bewerber,
Obdachlose, aufschlüsseln)?

c) Wie viele Anträge wurden abgelehnt, weil „kein rechtsextremistischer
Hintergrund der Tat erkennbar war“ (bitte nach Opfergruppen, z. B. Opfer
mit deutscher Staatsangehörigkeit, Asylbewerberinnen und -bewerber,
Obdachlose, aufschlüsseln)?

Drucksache 14/8304 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
d) Wie viele Anträge wurden abgelehnt, weil die Tat vor dem 1. Januar 1999
stattfand (bitte nach Opfergruppen, z. B. Opfer mit deutscher Staatsange-
hörigkeit, Asylbewerberinnen und -bewerber, Obdachlose, aufschlüsseln)?

2. Welche Beträge sind im Jahr 2001 Opfern rechtsextremistischer Übergriffe
aus dem Härtefall-Fonds ausgezahlt worden und wie hoch ist der Gesamt-
betrag?
a) Wurden die zur Verfügung stehenden 10 Mio. DM nicht vollständig zum

Zweck der Entschädigung von Opfern rechtsextremistischer Übergriffe
ausgegeben, und welche Verwendung sieht die Bundesregierung ggf. für
den Restbetrag vor?

b) Erwägt die Bundesregierung, sollte der Härtefall-Fonds im Jahr 2001
nicht vollständig ausgeschöpft worden sein, eine Ausweitung auf Opfer
von Gewalttaten, die vor dem 1. Januar 1999 stattfanden?
Wenn nein, warum nicht?

3. Mit welcher Begründung werden derzeit nur Opfer rechtsextremistischer
Übergriffe, die nach dem 1. Januar 1999 stattfanden, aus dem Härtefall-
Fonds entschädigt?

4. Welche Möglichkeiten haben Opfer rechtsextremistischer Übergriffe, die
vor dem 1. Januar 1999 stattfanden, eine Entschädigung zu erhalten?

5. Unter welchen Voraussetzungen wird bei Entscheidungen über Entschädi-
gungen aus dem Härtefall-Fonds eine Tat als eine Tat mit rechtsextremisti-
schem Hintergrund eingestuft?
a) Wie wird mit Anträgen von Opfern umgegangen, die z. B. aus Angst vor

Racheakten die Tat zuvor nicht angezeigt oder gemeldet haben?
b) Wie wird damit umgegangen, wenn Opfer, Zeugen oder Öffentlichkeit

der Ansicht sind, die Tat habe entgegen der ablehnenden Begründung
dennoch einen rechtsextremistischen Hintergrund und ihr Antrag auf Ent-
schädigung aus dem Härtefall-Fonds sei daher im Sinne seiner Zweckbe-
stimmung berechtigt?

5. Welche Möglichkeiten haben Antragsteller, gegen die Ablehnung ihres
Antrags Widerspruch einzulegen?
Wie viele Antragsteller haben ggf. im Jahr 2001 Widerspruch gegen die
Ablehnung ihres Antrags eingelegt und welches Ergebnis hatte ihr Wider-
spruch?

Berlin, den 14. Februar 2002
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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