BT-Drucksache 14/826

"Wachstumsreserven" im Postleitzahlenverzeichnis

Vom 16. April 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/826 vom 16.04.1999

Kleine Anfrage der Fraktion der PDS Wachstumsreserven im
Postleitzahlenverzeichnis =

16.04.1999 - 826

14/826

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
"Wachstumsreserven" im Postleitzahlenverzeichnis

Im Postleitzahlenverzeichnis der Deutschen Post AG sind sämtliche
Postleitzahlen mit den beiden Anfangskennziffern 05 und 11 nicht
"belegt". Auch "fehlen" sämtliche Postleitzahlen mit den beiden
Anfangsziffern 43 und 62.
Die Deutsche Bundespost, Postdienst, Generaldirektion, hat auf Anfragen
aus der Öffentlichkeit, warum diese Anfangsziffern nicht genutzt
werden, geantwortet, diese Anfangsziffern seien "für die Zukunft
reserviert, um das System numerisch elastisch zu halten . . . Wir
sprechen in diesen Fällen von sogenannten Wachstumsreserven." (u. a.
"Neues Deutschland", 24. November 1997).
Ein Blick auf die "Übersichtskarte der Regionen" im Postleitzahlenbuch
der Deutschen Post AG zeigt, daß die Postleitzahlengebiete mit den
Anfangsziffern 05 bzw. 11 das Grenzgebiet zu Polen und der
Tschechischen Republik betreffen, also Regionen wie die früher zum
Deutschen Reich gehörenden Gebiete Pommern, Schlesien und
"Sudetenland", die Postleitzahlengebiete mit den Anfangsziffern 43 und
62 womöglich Grenzgebiete zu den Benelux-Ländern.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Bundesbehörden waren bei der Entscheidung über das
Postleitzahlenverzeichnis beteiligt?
2. Welche gesellschaftlichen Verbände waren in das Beratungsverfahren
einbezogen?
Gehörten dazu auch die sog. "Vertriebenenverbände"?
Wenn ja, welche Verbände genau?
Warum wurden diese Verbände einbezogen?
3. Sind der Bundesregierung die Gründe für das "Nichtbelegen" der
oben genannten Postleitzahlenbereiche bekannt?
Wenn ja, was waren diese Gründe?
4. Welche "Wachstumsreserven" waren bei der Entscheidung dieser
Institutionen, die oben genannten Postleitzahlen "für die Zukunft" zu
"reservieren", gemeint?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß das "Offenhalten"
von Postleitzahlenbereichen ausgerechnet an der Grenze zu früher zum
"Deutschen Reich" gehörenden Regionen wie Pommern, Schlesien und
"Sudetenland" außenpolitischen Schaden stiften kann?
Wenn ja, welche Schritte will die Bundesregierung ergreifen, um diesen
Schaden zu korrigieren und eine Wiederholung für die Zukunft
auszuschließen?
Bonn, den 8. April 1999
Ulla Jelpke
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

16.04.1999 nnnn

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.