BT-Drucksache 14/8188

zu der Verordnung der Bundesregierung -14/7923, 14/8086 Nr. 2.1.- Zweite Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

Vom 5. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8188
14. Wahlperiode 05. 02. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 14/7923, 14/8086 Nr. 2.1 –

Zweite Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung

A. Problem
Mit der vorliegenden Verordnung auf Drucksache 14/7923 soll entsprechend
einer Entscheidung der Europäischen Kommission zur Fortführung der stoff-
lichen Verwertung von Behälterglas dieser Stoff von den Grenzwerten für
Schwermetalle in Verpackungen ausgenommen werden.
Nach § 59 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) bedarf die
dazu erforderliche Änderung der Verpackungsverordnung der Zustimmung des
Deutschen Bundestages.

B. Lösung
Zustimmung zur Verordnung.
Einstimmiger Ausschussbeschluss

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Die Modalitäten der Ausnahmeregelung entsprechen im Wesentlichen der be-
reits geübten Praxis, so dass – wenn überhaupt – mit nur geringfügig erhöhtem,
nicht quantifizierbarem wirtschaftsinternen administrativen Aufwand zu rech-
nen ist.

Drucksache 14/8188 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 14/7923 zuzustimmen.

Berlin, den 30. Januar 2002

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Christoph Matschie
Vorsitzender

Rainer Brinkmann (Detmold)
Berichterstatter

Werner Wittlich
Berichterstatter

Michaele Hustedt
Berichterstatterin

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8188

Bericht der Abgeordneten Rainer Brinkmann (Detmold), Werner Wittlich,
Michaele Hustedt, Birgit Homburger und Eva-Maria Bulling-Schröter

I.
Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache
14/7923 wurde mit Überweisungsdrucksache 14/8086
Nr. 2.1 vom 25. Januar 2002 zur federführenden Beratung
an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie und den Ausschuss für Verbraucher-
schutz, Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.
Die mitberatenden Ausschüsse haben jeweils einstimmig
empfohlen, der Verordnung zuzustimmen. Im Ausschuss für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft hat sich
die Fraktion der CDU/CSU der Stimme enthalten.

II.
Artikel 11 der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und
Verpackungsabfälle legt Grenzwerte für Schwermetalle in
Verpackungen fest, eröffnet aber zugleich die Möglichkeit,
dass die Kommission für bestimmte Verpackungen Ausnah-
men von diesen Anforderungen trifft. Hiervon ist durch die
Entscheidung 2001/171/EG der Kommission Gebrauch ge-
macht worden, mit der zur Fortführung der stofflichen Ver-

wertung von Behälterglas eine Ausnahme von den Grenz-
werten für Schwermetalle in Verpackungen für diesen Stoff
gewährt wurde. Die Entscheidung bedarf der Umsetzung in
nationales Recht. Die im Vorgriff auf eine europäische Re-
gelung gewährte Ausnahme gemäß § 13 der Verpackungs-
verordnung ist entsprechend anzupassen.
Nach § 59 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/
AbfG) bedarf die Änderung der Verordnung der Zustim-
mung des Deutschen Bundestages.

III.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Verordnung der Bundesregierung auf
Drucksache 14/7923 in seiner Sitzung am 30. Januar 2002
beraten.
Alle Fraktionen waren übereinstimmend der Auffassung,
dass die von der Kommission getroffene Ausnahmerege-
lung sinnvoll ist.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Deutschen
Bundestag zu empfehlen, der Verordnung auf Drucksache
14/7923 zuzustimmen.

Berlin, den 5. Februar 2002
Rainer Brinkmann (Detmold)
Berichterstatter

Werner Wittlich
Berichterstatter

Michaele Hustedt
Berichterstatterin

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin

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