BT-Drucksache 14/8182

1. EA Fraktionen SPD und B/90 -14/7788- zu der Abgabe einer Regierungserklärung des Bundeskanzlers Tagung des Europäischen Rates in Laeken 14./15.12.2001 2. A Abg. Hinze, Schmidt (Führt), Stübgen weiterer CDU/CSU Abg u. Fraktion-14/7781- Europa richtig voranbringen - Weichenstellung durch den ER in Laeken/Brüssel 3. EA Haussmann, Albowitz, Braun (Augsburg) weiterer Abg. FDP und Fraktion -14/7789- 4. EA Hiksch, Grehn, Claus und Fraktion PDS -14/7790- 5. EA Grehn, Hiksch, Barth, Gehrke und Fraktion PDS -14

Vom 1. Februar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8182
14. Wahlperiode 01. 02. 2002

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
(22. Ausschuss)

1. zu dem Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN– Drucksache 14/7788 –
zu der Abgabe einer Regierungserklärung des Bundeskanzlers
Tagung des Europäischen Rates in Laeken am 14./15. Dezember 2001

2. zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Hintze, Christian Schmidt (Fürth),Michael Stübgen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der CDU/CSU– Drucksache 14/7781 –
Europa richtig voranbringen – Weichenstellung durch den Europäischen Rat
in Laeken/Brüssel

3. zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Helmut Haussmann, Ina Albowitz,Hildebrecht Braun (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP– Drucksache 14/7789 –
zu der Abgabe einer Regierungserklärung des Bundeskanzlers
Tagung des Europäischen Rates in Laeken am 14./15. Dezember 2001

4. zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Uwe Hiksch, Dr. Klaus Grehn,Roland Claus und der Fraktion der PDS– Drucksache 14/7790 –
zu der Abgabe einer Regierungserklärung des Bundeskanzlers
Tagung des Europäischen Rates in Laeken am 14./15. Dezember 2001

5. zu dem Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Klaus Grehn, Uwe Hiksch,Dr. Dietmar Bartsch, Wolfgang Gehrke und der Fraktion der PDS– Drucksache 14/7791 –
zu der Abgabe einer Regierungserklärung des Bundeskanzlers
Tagung des Europäischen Rates in Laeken am 14./15. Dezember 2001

Drucksache 14/8182 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

A. Problem
Dem Vertrag von Nizza ist eine Erklärung zur Zukunft der Union beigefügt, in
welcher die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union den Wunsch nach Aufnahme einer eingehenderen und breiter angelegten
Diskussion über die Zukunft der Europäischen Union ausdrücken. Im Jahr 2001
hatten der schwedische und der belgische Vorsitz in Zusammenarbeit mit der
Kommission und unter Teilnahme des Europäischen Parlaments eine umfas-
sende Debatte gefördert, an der alle interessierten Seiten beteiligt waren: Ver-
treter der Nationalen Parlamente und der Öffentlichkeit insgesamt, das heißt,
Vertreter aus Politik, Wirtschaft und dem Hochschulbereich, Vertreter der Zivil-
gesellschaft usw. In der Erklärung zur Zukunft der Union wurde festgelegt, dass
der Europäische Rat auf seiner Tagung in Laeken/Brüssel im Dezember 2001
eine Erklärung annehmen wird, in der geeignete Initiativen für die Fortsetzung
dieses Prozesses enthalten sein werden. Mit den vorliegenden Anträgen wird
auf den Europäischen Rat in Laeken am 14./15. Dezember 2001 eingegangen.

B. Lösung
1. Annahme des Entschließungsantrags der Fraktionen SPD und

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 14/7788) mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktion der PDS bei Enthaltung der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP

2. AblehnungdesAntrags derFraktionderCDU/CSU (Drucksache 14/7781)
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP

3. Ablehnung des Entschließungsantrags der Fraktion der FDP (Druck-
sache 14/7789) mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung
der Fraktionen der CDU/CSU und PDS

4. Ablehnung des Entschließungsantrags der Fraktion der PDS (Druck-
sache 14/7790) mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN,CDU/CSUund FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
PDS

5. Ablehnung des Entschließungsantrags der Fraktion der PDS (Druck-
sache 14/7791) mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN,CDU/CSUund FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
PDS

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8182

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
1. den Entschließungsantrag – Drucksache 14/7788 – anzunehmen,
2. den Antrag – Drucksache 14/7781 – abzulehnen,
3. den Entschließungsantrag – Drucksache 14/7789 – abzulehnen,
4. den Entschließungsantrag – Drucksache 14/7790 – abzulehnen,
5. den Entschließungsantrag – Drucksache 14/7791 – abzulehnen.

Berlin, den 1. Februar 2002

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Dr. Friedbert Pflüger
Vorsitzender

Michael Roth (Heringen)
Berichterstatter

Peter Hintze
Berichterstatter

Christian Sterzing
Berichterstatter

Dr. Helmut Haussmann
Berichterstatter

Uwe Hiksch
Berichterstatter

Drucksache 14/8182 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Michael Roth (Heringen), Peter Hintze,
Christian Sterzing, Dr. Helmut Haussmann, Uwe Hiksch

1. Beratungsverfahren
Der Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/7788 –
wurde in der 207. Sitzung des Deutschen Bundestages am
12. Dezember 2001 zur federführenden Beratung an den
Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
und zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss, den
Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzaus-
schuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung und den Verteidi-
gungsausschuss überwiesen.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag – Drucksache
14/7788 – in seiner 92. Sitzung am 30. Januar 2002 mit den
Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimmen der Fraktion
der PDS angenommen.
Der Innenausschuss hat in seiner 84. Sitzung am
23. Januar 2002 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der PDS empfohlen, die Vorlage – Druck-
sache 14/7788 – anzunehmen.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 112. Sitzung am
23. Januar 2002 mit den Stimmen der Fraktion der SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
bei Enthaltung der Fraktion der PDS und Abwesenheit der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Entschließungsantrag – Drucksache 14/7788 – anzuneh-
men.
Der Finanzausschuss hat in seiner 120. Sitzung am
23. Januar 2002 dem federführenden Ausschuss für die An-
gelegenheiten der Europäischen Union mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der
PDS empfohlen, den Entschließungsantrag – Drucksache
14/7788 – anzunehmen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 71. Sitzung am 23. Januar 2002 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktionen der CDU/CSU und PDS mehrheitlich empfoh-
len, den Antrag – Drucksache 14/7788 – anzunehmen.
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat den
Antrag – Drucksache 14/7788 – in seiner 114. Sitzung am
23. Januar 2002 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
bei Enthaltung der Fraktion der PDS angenommen.
Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 94. Sitzung am
23. Januar 2002 mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Enthaltung der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
PDS empfohlen, den Antrag – Drucksache 14/7788 – an-
zunehmen.
Der Antrag der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache
14/7781 – wurde in der 207. Sitzung des Deutschen Bun-

destages am 12. Dezember 2001 zur federführenden Bera-
tung an den Ausschuss für die Angelegenheiten der Euro-
päischen Union und zur Mitberatung an den Auswärtigen
Ausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den
Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den Ausschuss
für Arbeit und Sozialordnung sowie den Verteidigungsaus-
schuss überwiesen.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag – Drucksache
14/7781 – in seiner 92. Sitzung am 30. Januar 2002 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und PDS abgelehnt.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 112. Sitzung am
23. Januar 2002 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD
und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
bei Enthaltung der Fraktion der FDP und Abwesenheit der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den An-
trag – Drucksache 14/7781 – abzulehnen.
Der Finanzausschuss hat in seiner 120. Sitzung am
23. Januar 2002 dem federführenden Ausschuss für die An-
gelegenheiten der Europäischen Union mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion der PDS gegen die
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU bei Stimmenthaltung
der Fraktion der FDP empfohlen, den Antrag – Drucksache
14/7781 – abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in
seiner 71. Sitzung am 23. Januar 2002 mit den Stimmen
der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP mehrheitlich empfohlen, den Antrag – Drucksache
14/7781 – abzulehnen.
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat den
Antrag – Drucksache 14/7781 – in seiner 114. Sitzung am
23. Januar 2002 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
und der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktion
der CDU/CSU bei Enthaltung der Fraktion der FDP abge-
lehnt.
Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 94. Sitzung am
23. Januar 2002 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion der PDS empfohlen, den Antrag
– Drucksache 14/7781 – anzunehmen.
Der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP – Druck-
sache 14/7789 – und die Entschließungsanträge der Fraktion
der PDS – Drucksachen 14/7790 und 14/7791 – wurden in
der 207. Sitzung des Deutschen Bundestages am
12. Dezember 2001 jeweils zur federführenden Beratung an
den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union und zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss,
den Innenausschuss, den Rechtsausschuss, den Finanzaus-
schuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Technologie, den
Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung sowie den Vertei-
digungsausschuss überwiesen.
Der Auswärtige Ausschuss hat den Antrag – Drucksache
14/7789 – in seiner 92. Sitzung am 30. Januar 2002 mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/8182

GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und FDP abgelehnt.
Der Innenausschuss hat in seiner 84. Sitzung am
23. Januar 2002 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen
der CDU/CSU und PDS empfohlen, die Vorlage – Druck-
sache 14/7789 – abzulehnen.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 112. Sitzung am
23. Januar 2002 mit den Stimmen der Fraktion der SPD ge-
gen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der
Fraktionen der CDU/CSU und PDS und Abwesenheit der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den
Entschließungsantrag – Drucksache 14/7789 – abzulehnen.
Der Finanzausschuss hat in seiner 120. Sitzung am
23. Januar 2002 dem federführenden Ausschuss für die An-
gelegenheiten der Europäischen Union mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen der CDU/CSU
und PDS empfohlen, den Entschließungsantrag – Druck-
sache 14/7789 – abzulehnen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in
seiner 71. Sitzung am 23. Januar 2002 mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, FDP
und PDS mehrheitlich empfohlen, den Antrag – Drucksache
14/7789 – abzulehnen.
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat den
Antrag – Drucksache 14/7789 – in seiner 114. Sitzung am
23. Januar 2002 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der
Fraktionen der CDU/CSU und PDS abgelehnt.
Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 94. Sitzung am
23. Januar 2002 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion der PDS empfohlen, den Antrag
– Drucksache 14/7789 – anzunehmen.
Der Auswärtige Ausschuss hat die Entschließungsanträge
– Drucksachen 14/7790 und 14/7791 – in seiner 92. Sitzung
am 30. Januar 2002 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion der PDS abgelehnt.
Der Innenausschuss hat in seiner 84. Sitzung am 23. Januar
2002 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen
der Fraktion der PDS empfohlen, die Vorlagen – Druck-
sachen 14/7790 und 14/7791 – abzulehnen.
Der Rechtsausschuss hat in seiner 112. Sitzung am
23. Januar 2002 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD,
CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der
PDS und bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, die Entschließungsanträge – Druck-
sachen 14/7790 und 14/7791 – abzulehnen.
Der Finanzausschuss hat in seiner 120. Sitzung am
23. Januar 2002 dem federführenden Ausschuss für die
Angelegenheiten der Europäischen Union mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen sowie der Fraktion der CDU/CSU
gegen die Stimmen der Fraktion der PDS bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der FDP empfohlen, den Entschließungs-
antrag – Drucksache 14/7790 – abzulehnen.

Der Finanzausschuss hat in seiner 120. Sitzung am
23. Januar 2002 beschlossen, dass er den Entschließungs-
antrag – Drucksache 14/7791 – für erledigt hält.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in sei-
ner 71. Sitzung am 23. Januar 2002 mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PDS mehr-
heitlich empfohlen, die Anträge – Drucksachen 14/7790
und 14/7791 – abzulehnen.
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat die
Anträge – Drucksachen 14/7790 und 14/7791 – in seiner
114. Sitzung am 23. Januar 2002 mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen sowie der Fraktionen der CDU/CSU
und FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PDS abge-
lehnt.
Der Verteidigungsausschuss hat in seiner 94. Sitzung am
23. Januar 2002 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion der PDS empfohlen, die Ent-
schließungsanträge – Drucksachen 14/7790 und 14/7791 –
abzulehnen.

2. Gegenstand der Anträge
a)
Im Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 14/7788 – wird
hervorgehoben, dass die Europäische Union, vor die He-
rausforderung eines tiefgreifenden Reformprozesses ge-
stellt, eine gemeinsame Verfassung anstreben muss, um die
europäischen Wertvorstellungen zu kodifzieren und die
Unionsbürgerinnen und -bürger für das europäische Projekt
zu gewinnen. Vorschläge zum Verfassungsprozess soll ein
öffentlich tagender Konvent ab dem ersten Halbjahr 2002
erarbeiten. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen,
dass der Verfassungsentwurf die Europäische Grundrechte-
charta enthält, der Konvent seine Themenauswahl selbst be-
stimmt, sich einem Netzwerk von Organisationen der Zivil-
gesellschaft anschließt und die Beitrittsstaaten angemessen
beteiligt. Die Regierungskonferenz 2004 soll die Ergebnisse
des Konvents zur Arbeitsgrundlage machen. Im Rahmen
der internationalen Terrorismusbekämpfung wird die Bun-
desregierung im Antrag aufgefordert, sich für die Vereinbar-
keit der Maßnahmen mit internationalen menschen- und
flüchtlingsrechtlichen Standards, den Grundsätzen von
Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und demokratischer parla-
mentarischer Kontrolle und mit den Legislativvorhaben der
EU einzusetzen, ferner den Dialog mit islamischen Ländern
und das europäische Engagement im humanitären Bereich
sowie die Drogenbekämpfung zu verstärken. Der Internatio-
nale Strafgerichtshof soll so bald wie möglich eingerichtet
werden. Die Bundesregierung soll die Vergemeinschaftung
der Innen- und Justizpolitik, insbesondere das Projekt einer
europäischen Asyl- und Einwanderungspolitik, Europol und
Eurojust vorantreiben und sich dafür einsetzen, dass die Ge-
meinsame Aussen- und Sicherheitspolitik beschleunigt fort-
entwickelt und weitere Integrationsschritte gezielt in An-
griff genommen werden. Dabei sollen die politischen,
zivilen und konfliktpräventiven Instrumente der ESVP aus-
gebaut und die Stabilisierungs- und Assoziierungspolitik
auf dem Balkan weitergeführt werden sowie die Gemeinsa-
men Strategien mit Russland, der Ukraine und weiteren Par-

Drucksache 14/8182 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

teien vertieft und entwickelt werden. Im Bereich der
Beschäftigungs-, Sozial- und Wirtschaftspolitik fordert der
Antrag die Bundesregierung auf, sich für die Intensivierung
des makroökonomischen Dialogs und des Dialogs zwischen
den Tarifparteien sowie für die Konsolidierung der öffent-
lichen Haushalte einzusetzen. Sie soll darauf hinwirken,
dass qualitativen Aspekten der Arbeit eine größere Bedeu-
tung beigemessen und die Energiebesteuerung gemein-
schaftsweit harmonisiert wird.
b)
Im Antrag der Fraktion der CDU/CSU – Drucksache 14/
7781 – wird darauf hingewiesen, dass in der europäischen
Einigung die große Chance liegt, die europäische Wertege-
meinschaft zu behaupten und so das Ziel der Friedenssiche-
rung fortzusetzen. Die Handlungsfähigkeit der Europäi-
schen Union muss aber noch deutlich verbessert werden.
Vor dem Hintergrund der dem Vertrag von Nizza beigefüg-
ten „Erklärung zur Zukunft der Union“ werden die Staats-
und Regierungschefs der Mitgliedstaaten der Europäischen
Union aufgefordert, den mit der Zukunftsdebatte befassten
Konvent so zu gestalten, dass die in dieser Erklärung enthal-
tenen Forderungen eine reelle Chance zur Verwirklichung
bekommen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich
dafür einzusetzen, dass der Konvent sich über die in der Zu-
kunftserklärung ausdrücklich genannten Fragen hinaus auch
mit der vertikalen und horizontalen Kompetenzabgrenzung
und der Reform des Finanzausgleichs befasst. Im Hinblick
auf die Erweiterung der Union schlägt der Antrag vor, jedes
Kandidatenland entsprechend seines Verhandlungsergebnis-
ses und Fortschritts in Bezug auf seine Beitrittsfähigkeit
aufzunehmen. Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei
der Europäischen Kommission auf baldige Aktualisierung
der Finanzberechnungen insbesondere der Agrar-, der Regi-
onal- und der Strukturpolitik zu drängen. Sie wird ferner
aufgefordert, die Verwirklichung der Gemeinsamen Außen-
und Verteidigungspolitik Rechnung anzustreben, eine
Kehrtwende in der nationalen Verteidigungspolitik zu voll-
ziehen und rasch ein Konzept für eine faire Lösung für die
Konflikte in Süd-Osteuropa vorzulegen. Des Weiteren soll
sie sich dafür einsetzen, dass auf europäischer Ebene die
Ausbildung und der Aufbau international einsetzbarer
Polizeikräfte, Rechts- und Verwaltungsexperten sowie eines
sofort verfügbaren Katastrophenschutzes zügig vorangetrie-
ben werden. Die Bundesregierung muss sich für den Aus-
bau von „OCCAR“ zu einer europäischen Rüstungsagentur
einsetzen. Im Hinblick auf die Einführung des Euro-Bargel-
des wird die Bundesregierung außerdem aufgefordert, die
notwendigen Strukturreformen in der Wirtschafts-, Finanz-
und Arbeitsmarktpolitik durchzuführen.
c)
Der Entschließungsantrag der Fraktion der FDP – Druck-
sache 14/7789 – erwartet von der Bundesregierung eine
Vorreiterrolle bei den Herausforderungen der institutionel-
len Reformen der Europäischen Union. Im Mittelpunkt der
Bemühungen muss ein Durchbruch bei den Mehrheitsent-
scheidungen im Rat und ein damit einhergehendes Mitent-
scheidungsrecht des Europäischen Parlaments stehen. Die
Bundesregierung wird aufgefordert, sich darüber hinaus da-
für einzusetzen, dass die Regierungskonferenz 2004 den
europäischen Verfassungstext möglichst kurz nach Ab-

schluss der Konventsarbeiten fertigstellt und dieser den
Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung in einem Refe-
rendum vorgelegt wird.
d)
Im Entschließungsantrag der Fraktion der PDS – Druck-
sache 14/7790 – wird die Bundesregierung aufgefordert,
sich auf dem Europäischen Rat in Laeken für das Ziel ein-
zusetzen, eine breite öffentliche europapolitische Debatte
zur Reform der EU zu initiieren und zugleich einen Verfas-
sungsprozess in Europa einzuleiten. Hierzu soll ein Konvent
analog dem Konvent zur Ausarbeitung der Grundrechte-
Charta eingesetzt werden, der seine Arbeiten bis Herbst
2003 abschließen soll.
e)
Im Entschließungsantrag der Fraktion der PDS – Druck-
sache 14/7791 – wird die Bundesregierung aufgefordert,
sich dafür einzusetzen, dass die EU sozialpolitische Initia-
tive ergreift, dass weiter an der Grundrechte-Charta gearbei-
tet wird mit dem Ziel, die sozialen Rechte zu stärken und
dass bei der bevorstehenden Erweiterung sichergestellt
wird, dass der Gewährleistung sozialen Schutzes hohe Prio-
rität eingeräumt wird, ferner, die Einklagbarkeit der Grund-
rechte-Charta anzustreben.

3. Beratungsverfahren – federführender
Ausschuss

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat sich schon während der im Jahr 2000 durchge-
führten Regierungskonferenz, die zum Vertrag von Nizza
geführt hat (vgl. Gesetz vom 21. Dezember 2001 zum Ver-
trag von Nizza vom 26. Februar 2001 [BGBl. II S. 1666]),
und danach intensiv mit der Frage der Konstitutionalisie-
rung der Europäischen Union und der Zukunftsdiskussion
der Union befasst.
Dem diente bereits die so genannte Millenniumssitzung des
Europaausschusses am 26. Januar 2000, in welcher der Aus-
schuss mit dem ehemaligen Bundespräsidenten, Dr. Richard
von Weizsäcker, dem ehemaligen Präsidenten des Europäi-
schen Parlaments, Prof. Dr. Klaus Hänsch, dem ehemaligen
österreichischen Vizekanzler, Dr. Erhard Busek, sowie mit
Prof. Dr. Dr. h.c. Werner Weidenfeldt, Dr. Christian Leutner
von der Stiftung Wissenschaft und Politik Ebenhausen und
Prof. Dr. Beate Kohler-Koch von der Universität Mannheim
über Ziele und Zukunft der Europäischen Union diskutierte.
Der Europaausschuss war damit der erste Ausschuss in den
Mitgliedsländern der Europäischen Union überhaupt gewe-
sen, der sich des Prozesses der Konstitutionalisierung der
Europäischen Union angenommen hat.
In seiner 64. Sitzung am 14. März 2001 führte der Europa-
ausschuss eine öffentliche Anhörung „Zur Verfassungs-
diskussion in der Europäischen Union“ durch. Als Sach-
verständige standen dem Ausschuss zur Verfügung: Der
Präsident des Bundesgerichtshofes, Prof. Dr. Günter Hirsch,
Prof. Dr. Arthur Benz vom Institut für Politikwissenschaft
der Fern-Universität Hagen, Prof. Dr. Stephan Hobe, Lehr-
stuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht
an der Universität Köln, Prof. Dr. Peter M. Huber, Lehrstuhl
für Staats- und Verwaltungsrecht, Europarecht, Öffentliches
Wirtschafts- und Umweltrecht an der Friedrich-Schiller-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/8182

Universität Jena, Prof. Dr. Ingolf Pernice, Walter-Hallstein-
Institut an der Humboldt-Universität zu Berlin und Prof. Dr.
Wolfgang Wessels, Jean-Monnet Lehrstuhl für Politikwis-
senschaft an der Universität zu Köln.
Am 20. März 2001 hat der stellvertretende Vorsitzende des
Europaausschusses, Abg. Prof. Dr. Meyer, an der Post-
Nizza-Konferenz des Konstitutionellen Ausschusses des
Europäischen Parlaments mit Vertretern der Parlamente der
Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Beitritts-
länder in Brüssel teilgenommen und die Haltung des Deut-
schen Bundestages erläutert.
In seiner 68. Sitzung am 4. April 2001 hat der Europaaus-
schuss für die XXIV. COSAC, die am 21./22. Mai 2001 in
Stockholm tagte, einen einstimmigen Beschluss über die
„Stärkere Beteiligung der nationalen Parlamente bei der
Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004“ gefasst. In
diesem Beschluss wird gefordert, dass „zur Vorbereitung
der für 2004 geplanten Regierungskonferenz eine an den
Grundrechte-Konvent angelehnte Konferenz zusammenge-
rufen werden (sollte), um Vorschläge für die Reform der EU
zu erarbeiten.“
Am 5. April 2001 fand ein Gespräch der Obleute, Bericht-
erstatter und weiterer interessierter Mitglieder des Europa-
ausschusses mit dem Leiter der Task Force Governance bei
der Europäischen Kommission, Jerôme Vignon über das
Weißbuch der Kommission zur Governance in der Europäi-
schen Union statt.
In seiner 69. Sitzung am 9. Mai 2001 standen dem Europa-
ausschuss unter anderem zu Fragen der Verfassungsdiskus-
sion der französische Außenminister Hubert Védrine und
der Bundesminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, zur
Verfügung.
Am 22. Mai 2001 verabschiedete die XXIV. COSAC in
Stockholm auf Initiative der deutschen Delegation bei der
COSAC bei nur einer Enthaltung einen Beitrag an den
Europäischen Rat, in welchem unter anderem gefordert
wurde, dass als Teil der Vorbereitungen für die Regierungs-
konferenz 2004 eine auf dem Modell des Grundrechte-Kon-
vents beruhende Konferenz mit dem Ziel einberufen werden
sollte, Vorschläge für die EU-Reform zu entwickeln.
Noch in der Zeit der schwedischen Präsidentschaft besuchte
eine Delegation des Europaausschusses (Abg. Prof. Dr.
Meyer, Abg. Roth, Abg. Stübgen, Abg. Hofbauer, Abg.
Sterzing, Abg. H. Braun, Abg. Dr. Grehn) am 22./23. Mai
2001 die kommende belgische Ratspräsidentschaft, um ge-
meinsam Fragen der Verfassungsdiskussion zu besprechen.
Am 30. Mai 2001 unterbreitete der Vorsitzende des Europa-
ausschusses vor dem Europäischen Rat Göteborg am 15./
16. Juni 2001 in einem Schreiben an den Bundeskanzler die
Haltung des Europaausschusses zur Verfassungsdiskussion.
In seiner 72. Sitzung am 20. Juni 2001 stand dem Europa-
ausschuss über Fragen der Verfassungsdiskussion der Bun-
desminister des Auswärtigen, Joseph Fischer, zur Verfügung.
In Wahrnehmung seiner verfassungsrechtlich nur ihm ein-
geräumten Sonderrechte fasste der Ausschuss in seiner
74. Sitzung am 4. Juli 2001 einen plenarersetzenden Be-
schluss, in welchem es unter anderem heißt: „Die Erarbei-
tung des Entwurfs für die Europäische Grundrechte-Charta
wurde von den Staats- und Regierungschefs der Europäi-
schen Union einem Konvent übertragen, an dem Vertreter
der nationalen Parlamente, des Europäischen Parlaments,

der Kommission und der Staats- und Regierungschefs mit-
wirkten. Das erfolgreiche Vorbild dieses Konvents sollte für
die Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004 genutzt
werden. Zur Vorbereitung der Regierungskonferenz 2004
sollte deshalb ein an diesen Konvent angelehntes Gremium
den Auftrag erhalten, einen Entwurf mit Vorschlägen für die
Ausarbeitung einer europäischen Verfassung zu erstellen.
Dazu gehören insbesondere Vorschläge zur künftigen Rolle
der Organe der EU sowie ihr Verhältnis zueinander, zur Ab-
grenzung der Zuständigkeiten zwischen der Europäischen
Union und den Mitgliedstaaten, zur Vereinfachung der
Verträge, zur künftigen Rolle der nationalen Parlamente so-
wie zur Integration der Europäischen Grundrechte-Charta in
die Verträge.“ (Drucksache 14/6643).
In seiner 77. Sitzung am 25. September 2001 und seiner
80. Sitzung am 17. Oktober 2001 befasste sich der Europa-
ausschuss im Zuge der Ratifikation des Vertrages von Nizza
insbesondere auch mit der Zukunftsdiskussion (vgl. Be-
schlussempfehlung zum Vertrag von Nizza – Drucksache
14/7172).
Am 12./13. September 2001 nahmen der stellvertretende
Vorsitzende des Europaausschusses, Abg. Prof. Dr. Meyer
und Abg. Altmaier an der Post-Nizza-Konferenz des Kon-
stitutionellen Ausschusses des Europäischen Parlaments mit
Vertretern der Parlamente der Mitgliedstaaten der Europäi-
schen Union und der Beitrittsländer teil und brachten in
diese Konferenz den plenarersetzenden Beschluss des Euro-
paausschusses vom 4. Juli 2001 ein.
Beide Vorsitzende des Europaausschusses teilten in einem
Schreiben vom 4. Oktober 2001 dem Bundesminister des
Auswärtigen, Joseph Fischer, die Auffassungen des Aus-
schusses zur Ausgestaltung und Zusammensetzung des
Konvents mit.
Die an der XXV. COSAC am 4./5. Oktober 2001 in Brüssel
teilnehmende Delegation des Europaausschusses (Abg. Dr.
Pflüger, Abg. Prof. Dr. Jürgen Meyer) konnte erreichen,
dass in dem Schlussbeitrag der XXV. COSAC auch die Zu-
sammensetzung des Verfassungskonvents angesprochen
wurde.
In seiner 79. Sitzung am 10. Oktober 2001 befasste sich der
Europaausschuss im Rahmen einer Unterrichtung durch die
Bundesregierung zum Sonderrat der Staats- und Regierungs-
chefs in Gent am 19. Oktober 2001 unter anderem mit Fra-
gen der Verfassungsdiskussion und der Zusammensetzung
des Konvents.
Am 10. Oktober 2001 wandte sich der Vorsitzende des
Europaausschusses wegen der Zusammensetzung des Kon-
vents in einem Brief an den Staatsminister im Auswärtigen
Amt, Dr. Christoph Zöpel.
Am 18. Oktober 2001 erinnerten die beiden Vorsitzenden
des Europaausschusses in einem Brief an den Bundesminis-
ter des Auswärtigen, Joseph Fischer, erneut an die Auffas-
sungen des Ausschusses zur Zusammensetzung und zum
Mandat des Konvents.
In seiner 82. Sitzung am 7. November 2001 führte der Euro-
paausschuss ein ausführliches Gespräch mit dem Bundesmi-
nister des Auswärtigen, Joseph Fischer, über die Zukunft
der Union inklusive Nachberichterstattung über den Sonder-
europäischen Rat Gent am 19. Oktober 2001.
Am 1. Dezember 2001 nahm das Mitglied des Europaaus-
schusses, Abg. Niethan an der Sitzung einer COSAC-Ar-

Drucksache 14/8182 – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Berlin, den 1. Februar 2002
Michael Roth (Heringen)
Berichterstatter

Peter Hintze
Berichterstatter

Christian Sterzing
Berichterstatter

Dr. Helmut Haussmann
Berichterstatter

Uwe Hiksch
Berichterstatter

beitsgruppe zum Europäischen Rat in Laeken in Brüssel teil
und stellte die Position des Europaausschusses und des
Deutschen Bundestages in der Verfassungsdiskussion dar.
Am 10. Dezember 2001 fand erstmals unter Beteiligung des
Präsidenten des Deutschen Bundestages, Wolfgang Thierse,
und des Präsidenten der Nationalversammlung der Franzö-
sischen Republik, Raymond Forni, eine gemeinsame Sitzung
der Europaausschüsse und Auswärtigen Ausschüsse des
Deutschen Bundestages und der Assemblée Nationale in
Paris statt. In dieser Sitzung wurde einstimmig eine von den
beiden Europaausschüssen vorbereite gemeinsame Ent-
schließung an den Europäischen Rat von Laeken verabschie-
det, in der es unter anderem heißt: „Die Reform der Europäi-
schen Verträge darf sich nicht auf die vier in der Erklärung
von Nizza aufgeführten Themenbereiche beschränken: Sie
muss auch weitere Maßnahmen zur Verbesserung der demo-
kratischen Transparenz und Legitimität der Union und zur
Stärkung der Effizienz der europäischen Institutionen umfas-
sen, insbesondere durch die Festlegung der zukünftigen
Rolle der EU-Organe und ihres Verhältnisses zueinander so-
wie den weiteren Übergang zur Entscheidung mit qualifi-
zierter Mehrheit im Rat. Wir sind davon überzeugt, dass
diese ehrgeizigen Ergebnisse nicht erreicht werden können,
wenn die derzeitige Methode der Revision der Verträge bei-
behalten wird. Deshalb sind wir der Auffassung, dass die
Arbeit der für 2004 geplanten Regierungskonferenz von
einem neuen Konvent (Versammlung) nach dem Vorbild des
Konvents zur Erarbeitung der Grundrechte-Charta vorberei-
tet werden soll. Der künftige Konvent sollte aus Vertretern
der Staats- und Regierungschefs, der einzelstaatlichen Parla-
mente, des Europäischen Parlaments und der Kommission
bestehen. Er sollte je zwei Parlamentarier pro Land umfassen
und die Möglichkeit von beratungsberechtigten Stellvertre-
tern vorsehen.
Damit bestünde in allen EU-Mitgliedstaaten die Möglich-
keit, einer repräsentativeren Zusammensetzung der Parla-
mente Rechnung zu tragen. Der Konvent wird durch ein aus
seiner Mitte gebildetes Präsidium mit einem Präsidenten ge-
leitet. Die Zusammensetzung des Präsidiums muss ausge-
wogen sein und alle im Konvent vertretenen Gruppen
gleichberechtigt berücksichtigen (…). Die Delegation pour
L’Union européennee der Assemblée Nationale und der
Europaausschuss des Deutschen Bundestages werden im
Rahmen einer Arbeitsgruppe weiterhin ihre Positionen ab-
gleichen, um eine gemeinsame Haltung zu entwickeln, ins-
besondere zur Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente
in der zukünftigen institutionellen Architektur der Europäi-

schen Union.“ (vgl. vollständigen Text der Entschließung in
Anlage).
Am 17. Dezember 2001 wurden die Obleute und Bericht-
erstatter des Europaausschusses durch den Bundesminister
des Auswärtigen, Joseph Fischer, über die Ergebnisse des
Europäischen Rates in Laeken unterrichtet.
Über die Aktivitäten des Europaausschusses im Zusammen-
hang mit der Verfassungsdiskussion geben die Bände 8, 22,
25, 27 und 30 der vom Sekretariat des Ausschusses heraus-
gegebenen Schriftenreihe „Texte und Materialien“ des Aus-
schusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union
Aufschluss.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat in seiner 86. Sitzung am 23. Januar 2002
den Entschließungsantrag der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 14/7788) mit
den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der PDS
bei Enthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP an-
genommen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen
Union hat in seiner 86. Sitzung am 23. Januar 2002 den
Antrag der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 14/7781)
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und FDP abgelehnt.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat in seiner 86. Sitzung am 23. Januar 2002
den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP (Druck-
sache 14/7789) mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Enthaltung der Fraktionen der CDU/CSU
und PDS abgelehnt.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat in seiner 86. Sitzung am 23. Januar 2002
den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS (Druck-
sache 14/7790) mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion der PDS abgelehnt.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat in seiner 86. Sitzung am 23. Januar 2002
den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS (Druck-
sache 14/7791) mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU/CSU und FDP gegen
die Stimmen der Fraktion der PDS abgelehnt.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 – Drucksache 14/8182

Anlage

Wir begrüßen die am 7. und 8. Dezember 2000 in Nizza getroffene Entscheidung der Staats- und Regierungs-
chefs, eine breite und offene Debatte über die Zukunft der Europäischen Union anzuregen.
Eine erfolgreiche Erweiterung setzt eine ehrgeizige Reform der Verträge voraus, die der erweiterten Union eine
legitimere und für die Bürger transparentere Architektur verleiht und sie mit neuen Instrumenten zur Ver-
folgung der großen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Ziele ausstattet. In einer multipolaren Welt muss
sich Europa die Mittel an die Hand geben, ein wirtschaftliches und soziales Modell auf der Grundlage der
humanistischen Werte und des Fortschritts; Es muss auch den Weg einer stärkeren politischen Integration unter
tatsächlicher Achtung der nationalen Identitäten weiter verfolgen und eine Sicherheits- und Verteidigungspoli-
tik im Dienste des Friedens betreiben.
Wir sind der Ansicht, dass es zur Fortführung dieses gemeinsamen europäischen Projektes tiefgreifender politi-
scher Reformen bedarf. Die Mitgliedstaaten müssen zum Abschluss eines Grundvertrags gelangen, der einen
wahren Raum der Demokratie schafft und eine effizientere gemeinsame Gestaltung der Bereiche mit geteilter
Souveränität fördert. Der Grundvertrag könnte nach Ratifizierung von den Staats- und Regierungschefs als Ver-
fassung der Union verkündet werden.
Die Reform der europäischen Verträge muss ehrgeizige Lösungen für die vier in der Erklärung im Anhang des
Vertrags von Nizza genannten Themenbereiche bieten:
– die Vereinfachung der Verträge, damit die Arbeitsweise der Union für die Bürger verständlicher wird, und

dies insbesondere durch die Erarbeitung eines klaren Grundvertrages;
– die Integration der Grundrechte-Charta in die Verträge; die Charta, die unsere Werte hinsichtlich Demokratie,

Freiheit, Gleichheit, Solidarität und Gerechtigkeit zum Ausdruck bringt, denen wir uns zutiefst verpflichtet
fühlen, soll auf diese Weise rechtliche Verbindlichkeit erhalten;

– eine eindeutigere Aufteilung der Befugnisse zwischen der Union und den Mitgliedstaaten, damit ein jeder
besser versteht, „wer was macht“ in Europa. Das Subsidiaritätsprinzip wird auf diese Weise im Rahmen der
Tätigkeit der Union bessere Berücksichtigung finden. Durch diese Abgrenzung der Kompetenzen darf
jedoch weder das europäische Aufbauwerk in Frage gestellt, noch darf dadurch die notwendige Weiter-
entwicklung der europäischen Dynamik behindert werden;

DEUTSCH-FRANZÖSISCHES TREFFEN
ÜBER DIE ZUKUNFT DER EUROPÄISCHEN UNION

GEMEINSAME ENTSCHLIEßUNG
AN DEN EUROPÄISCHEN RAT VON LAEKEN

Paris, Montag, den 10. Dezember 2001

Diese Entschließung wurde vorbereitet von Alain Barrau, Vorsitzender der Délégation pour l‘Union Européenne und
Dr. Friedbert Pflüger, Vorsitzender des Europaausschusses des Deutschen Bundestages. Sie ist Montag, den
10. Dezember 2001 in Paris im Rahmen eines deutsch-französischen Parlamentariertreffens unter Vorsitz von
Raymond Forni, Präsident der Nationalversammlung, und Wolfgang Thierse, Präsident des Deutschen Bundestages,
einstimmig angenommen worden.

Drucksache 14/8182 – 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

– die Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente in der europäischen Architektur auf unterschiedliche
Weise:
l Bei der Gestaltung des europäischen Vertragsrechts sind die nationalen Parlamente bislang nur über das

Ratifikationsverfahren beteiligt. Um die Stellung der nationalen Parlamente im europäischen Integra-
tionsprozess zu stärken, sollte in den europäischen Verträgen festgeschrieben werden, dass die Weiter-
entwicklung der europäischen Verträge und damit des europäischen Verfassungsrechts künftig durch
einen überwiegend parlamentarisch besetzten Konvent erfolgt.

l Die im Protokoll zum Amsterdamer Vertrag festgelegten Bestimmungen zur Unterrichtung und Konsulta-
tion der einzelstaatlichen Parlamente müssen präzisiert und ergänzt werden, vor allem auf der Grundlage
der Empfehlungen der COSAC von Versailles (16. und 17. Oktober 2000).

l Da die nationalen Mitwirkungs- und Gestaltungsrechte in europäischen Angelegenheiten in erster Linie
Sache der innerstaatlichen Rechtsordnungen sind, muss das Streben nach angemesseneren Beteiligungs-
und Kontrollrechten auf dieser Ebene verstärkt werden.

Die Reform der europäischen Verträge darf sich nicht auf die vier in der Erklärung von Nizza aufgeführten
Themenbereiche beschränken:
Sie muss auch weitere Maßnahmen zur Verbesserung der demokratischen Transparenz und Legitimität der
Union und zur Stärkung der Effizienz der Europäischen Institutionen umfassen, insbesondere durch die Fest-
legung der zukünftigen Rolle der EU-Organe und ihres Verhältnisses zueinander sowie den weiteren Übergang
zur Entscheidung mit qualifizierter Mehrheit im Rat.
Wir sind davon überzeugt, dass diese ehrgeizigen Ergebnisse nicht erreicht werden können, wenn die derzeitige
Methode der Revision der Verträge beibehalten wird. Deshalb sind wir der Auffassung, dass die Arbeit der für
2004 geplanten Regierungskonferenz von einem neuen Konvent (Versammlung) nach dem Vorbild des Kon-
vents zur Erarbeitung der Grundrechte-Charta vorbereitet werden soll.
Der künftige Konvent sollte aus Vertretern der Staats- und Regierungschefs, der einzelstaatlichen Parlamente,
des Europäischen Parlaments und der Kommission bestehen. Er sollte je zwei Parlamentarier pro Land umfas-
sen und die Möglichkeit von beratungsberechtigten Stellvertretern vorsehen. Damit bestünde in allen EU-Mit-
gliedstaaten die Möglichkeit, einer repräsentativeren Zusammensetzung der Parlamente Rechnung zu tragen.
Der Konvent wird durch ein aus seiner Mitte gebildetes Präsidium mit einem Präsidenten geleitet. Die Zusam-
mensetzung des Präsidiums muss ausgewogen sein und alle im Konvent vertretenen Gruppen gleichberechtigt
berücksichtigen. Das Präsidium besteht aus dem Präsidenten, und je einem Vertreter der nationalen Parlamente,
der nationalen Regierungen, der Kommission und des Europäischen Parlaments. Der vom Europäischen Rat
benannte Präsident wird vom Konvent selbst bestätigt.
Vertreter der Staaten, mit denen Beitrittsverhandlungen geführt werden, müssen von Beginn an über Delegierte
aktiv an den Arbeiten des Konvents mitwirken. Spätestens mit Unterzeichnung der Beitrittsverträge muss ihre
uneingeschränkte Beteiligung gewährleistet werden.
Ferner sollten repräsentative Kräfte der Zivilgesellschaft und Sozialpartner über regelmäßige öffentliche Kon-
sultationen die Arbeiten des Konvents begleiten.
Das Mandat des neuen Konvents bestünde darin, der Regierungskonferenz einen einzigen Entwurf mit Vor-
schlägen bezüglich des neuen Grundvertrages der Union vorzulegen. Er soll da, wo unvermeidlich, alternative
Optionen vorschlagen und dabei deutlich machen, welche die Zustimmung der Mehrheit erhalten haben.
Das inhaltliche Mandat des Konvents muss außerdem die Prüfung weiterer Integrationsschritte in den Berei-
chen der Zweiten und Dritten Säule umfassen. Vor dem Hintergrund der Terroranschläge in den Vereinigten
Staaten vom 11. September wird immer deutlicher, dass Europa heute vor einer neuen Herausforderung steht.
Daher ist eine Vertiefung der Integration in dem Bereich der GASP/ESVP sowie bei der Schaffung des Raums
des Rechts, der Freiheit und der Sicherheit dringend notwendig. Dies kann zugleich zu einer neuen Antriebs-
kraft im europäischen Einigungsprozess werden.
Der Konvent soll seine Beratungen sobald wie möglich unter spanischem Vorsitz beginnen, einen Zwischen-
bericht erstellen und seinen Text eines Grundvertrages zeitnah zum Beginn der Regierungskonferenz vorlegen.
Vertreter des Konvents müssen in die Regierungskonferenz eingebunden werden, um eine Interaktion Konvent/
Regierungskonferenz zu gewährleisten.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 – Drucksache 14/8182

Schließlich meinen wir, dass die einzelstaatlichen Parlamente in der Lage sein müssen, den Fortgang der Arbei-
ten bei der Regierungskonferenz zu beurteilen. In diesem Zusammenhang fordern wir, dass sie regelmäßig in-
formiert und in die Arbeiten der Regierungskonferenz, die kurz und sehr politisch sein sollte, eingebunden wer-
den.
Die Délégation pour l’Union Européenne der Assemblée Nationale und der Europaauschuss des Bundestages
werden im Rahmen einer Arbeitsgruppe weiterhin ihre Positionen abgleichen, um eine gemeinsame Haltung zu
entwickeln, insbesondere zur Stärkung der Rolle der nationalen Parlamente in der zukünftigen institutionellen
Architektur der Europäischen Union.

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