BT-Drucksache 14/8139

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung -14/7260, 14/8127- Entwurf eines Gessetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes und anderer Gesetze

Vom 30. Januar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8139
14. Wahlperiode 30. 01. 2002

Änderungsantrag
der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 14/7260, 14/8127 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
und anderer Gesetze

Der Bundestag wolle beschließen:

Artikel 1 Nr. 17 § 21 Buchstabe b Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
Nummer 8 wird gestrichen; Nummer 9 wird Nummer 8.

Berlin, den 18. Januar 2002
Petra Pau
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

Begründung
Die amtliche Begründung zur Neueinführung einer Mitteilung von Ehegatten
des Betroffenen überzeugt nicht: Soweit zivilrechtliche Ansprüche gegen mit-
haftende Ehegatten bestehen, obliegt es den interessierten Vertragsparteien,
deren Identität festzustellen. Ohne die Mitwirkung der Ehegatten kommen
vertragliche Ansprüche gegen diese regelmäßig auch nicht zustande. Meldere-
gisterauskünfte nach Absatz 2 können zwanglos auch im Hinblick auf die Ehe-
gatten beantragt werden. Verpflichtungen von Ehegatten nach § 1357 Abs. 1
BGB sind in der Praxis von zu vernachlässigender wirtschaftlicher Bedeutung.

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.