Vom 30. Januar 2002
Deutscher Bundestag Drucksache 14/8136
14. Wahlperiode 30. 01. 2002
Änderungsantrag
der Abgeordneten Petra Pau, Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS
zu der zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 14/7260, 14/8127 –
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes
und anderer Gesetze
Der Bundestag wolle beschließen:
Artikel 1 Nr. 13 § 16 Buchstabe d wird wie folgt gefasst:
Der neue Absatz 1 erhält folgende Fassung:
„Die besondere Meldepflicht von Ausländern wird durch Landesrecht gere-
gelt.“
Berlin, den 18. Januar 2002
Petra Pau
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion
Begründung
Die Abschaffung der Meldepflicht und ihrer Ersatzmaßnahmen für Beherber-
gungsstätten ist als übermäßig aufwendige Vorratsdatenhaltung überfällig.
Völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland, etwa nach
Artikel 45 des Schengener Durchführungsübereinkommens, binden die Bun-
desländer ebenso wie den Bund und bedürfen keiner rahmengesetzlichen Ge-
staltung, da die Rahmenregelung bereits durch das Vertragsrecht besteht.
Im Übrigen wird auf die Begründung zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs
der Bundesregierung auf dem Stand vom 12. Oktober 2000 verwiesen.