BT-Drucksache 14/8020

Artenschutz durch Wildtierbewirtschaftung (Wildlife Management) im Rahmen von Technischer und Finazieller Zusammenarbeit

Vom 17. Januar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8020
14. Wahlperiode 17. 01. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Carsten Hübner und
der Fraktion der PDS

Artenschutz durch Wildtierbewirtschaftung (Wildlife Management) im Rahmen
von Technischer und Finanzieller Zusammenarbeit

Die Bundesregierung hat am 20. April 2001 vor der Presse über die im Rahmen
der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit in einem Gesamtvolumen von
1,76 Mrd. DM geförderten 185 Projekte auf dem Gebiet des Naturschutzes
gesprochen. Sie setzt in ihrer Schwerpunktsetzung dabei u. a. auf die Unterstüt-
zung nachhaltiger Formen und Strategien der Bewirtschaftung „nachwachsen-
der Ressourcen“. Darunter fallen also auch Projekte der Wildtierbewirtschaf-
tung unter partizipativer und wirtschaftlich begünstigender Einbeziehung loka-
ler Bevölkerungsgruppen in verschiedenen Entwicklungsländern, insbesondere
in Afrika.
Grundsätzliches Ziel solcher häufig als Integrated Conservation and Develop-
ment Projects (ICDPs) geführten Projekte ist nach Aussagen der Bundesregie-
rung und nachgeordneter Verwaltungs- und Durchführungsorganisationen, wie
z. B. des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) und der Gesellschaft für Tech-
nische Zusammenarbeit (GTZ), die Beseitigung der verbreiteten ländlichen
Armut als Voraussetzung für die Verbesserung der als Folge von Versorgungs-
wilderei, unangepasster Landbewirtschaftung und des Vordringens von Sied-
lungen undWirtschaftsflächen in Schutzgebiete vielfach katastrophalen Gefähr-
dung der biologischen Vielfalt, insbesondere in und in der Umgebung von
Nationalparks. Dem Anspruch nach geht es dabei um die konfliktlose Integra-
tion von Entwicklungszielen mit solchen der Erhaltung der biologischen Viel-
falt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. a) Wie viele der genannten 185 Projekte umfassen direkt oder indirekt

(etwa über die Entwicklung geeigneter Verwaltungsstrukturen, Aus- und
Fortbildung, capacity building) Maßnahmen der Wildtierbewirtschaf-
tung?

b) Wie hoch ist der Anteil der auf derartige Maßnahmen entfallenden För-
dermittel an den genannten 1,76 Mrd. DM zu beziffern?

2. a) Auf welche Weise, mit welchen Methoden und welchem finanziellen Mit-
teleinsatz setzt das Tropenökologische Begleitprogramm (TÖZ) wissen-
schaftliche Ergebnisse aus „projektbegleitenden Studien“ in die Bera-
tungspraxis und in die Unterstützung der jeweiligen Projekte hinsichtlich
der Umsetzung internationaler Vereinbarungen wie der Agenda 21 und
der Biodiversitätskonvention um?

Drucksache 14/8020 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

b) Welche Einrichtungen, Institutionen, private Auftragnehmer oder andere
Stellen werden mit derartigen Studien und Gutachteraufgaben beauftragt
(bitte alle Einrichtungen, Institutionen, private Auftragnehmer oder sons-
tige, die mit solchen Aufgaben von 1999 bis 2001 betraut wurden, auf-
listen)?

3. a) Zu welchen der oben beschriebenen Projekte liegen derzeit umfassende
Projektberichte vor, welche den Grad der Erfüllung hinsichtlich der spe-
zifizierten entwicklungspolitischen und schutzpolitischen Ziele abschlie-
ßend beschreiben und bewerten?

b) Für welche Projekte sind entsprechende Zwischenberichte (mid-term
reviews) verfügbar?

4. Welche Projekte enthalten explizit welche operablen Zielvorgaben im Hin-
blick auf die Bewahrung der biologischen Vielfalt, an denen der Grad der
Zielerreichung kontrolliert, abgelesen und bewertet werden kann?

5. a) Auf welche Weise erfolgt die laufende Erfolgskontrolle im Hinblick auf
die Erreichung biodiversitäts-bezogener Projektziele?

b) Bei welchen Projekten werden Monitoring-Maßnahmen in welchem Um-
fang im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ganz oder teilweise
finanziert?

6. Bei welchen Projekten haben die vom BfN in Anlehnung an die Ergeb-
nisse der Workshops zur Nachhaltigen Konsumtiven Nutzung von Wildtie-
ren (NKN, Dezember 1999, September 2000) festgelegten Kriterien zur
Akzeptanz von Trophäenjagd als mögliche Maßnahme des Naturschutzes
(Trophäenjagd auf gefährdete Arten im Ausland, BfN-Skripten 40) bereits
Eingang in die Prüfung von Projektanträgen und in die Bewertung laufen-
der oder bereits abgeschlossener Projekte gefunden?

7. Auf welche Informationen und welche Quellen stützen sich Prüfung und
Bewertung von Wildtierbewirtschaftungsprojekten, insbesondere Trophäen-
jagd, bezüglich der in der NKN-Definition enthaltenen Kriterien, dass
„Nachhaltigkeit“ nur gegeben ist, wenn
a) die Struktur der Zielpopulation, -art oder -unterart,
b) deren Rolle im Ökosystem,
c) deren langfristige Überlebenschance
d) sowie andere Populationen oder Arten bzw. Unterarten und betroffene

Ökosysteme
nicht beeinträchtigt werden?

8. Wurden im Rahmen des TÖZ bereits Studien vergeben, welche auf die
Operationalisierung dieser Kriterien für Prüfungs- und Bewertungszwecke
sowie auf die entsprechende Bewertung laufender oder abgeschlossener Pro-
jekte im Rahmen der Wildtierbewirtschaftung, insbesondere Trophäenjagd
gerichtet sind, bzw. wann ist damit zu rechnen?

9. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Projekte zum Aufbau oder
zur Optimierung von Wildtierbewirtschaftungsformen, einschließlich der
Trophäenjagd, angesichts der weltwirtschaftlichen Konstellation und Be-
dingungen signifikant zur Lösung von Armutsproblemen in sog. Entwick-
lungsländern beitragen können?

10. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass anlässlich der
25-Jahrfeier zum Inkrafttreten des Washingtoner Artenschutzübereinkom-
mens (WA) in der Bundesrepublik Deutschland im Juni 2001 auf dem
offiziellen gemeinsamen Ausstellungsstand des Bundesministeriums für

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/8020

Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des BfN Propa-
gandamaterial des Africa Resources Trust (ART) ausgelegen hat, einer
Organisation, die nachweislich als PR-Arm des in London ansässigen Zim-
babwe Trust fungiert und seit 1992 alle verfügbaren propagandistischen
Mittel einsetzt, um (u. a.) das Elfenbein-Handelsverbot zu Fall zu bringen?
Sieht die Bundesregierung die Stoßrichtung von ART im Gegensatz zu der
eigenen Politik, soweit die bei der 11. Vertragsstaatenkonferenz in Nairobi
im April 2000 von ihr vertretene Position als maßgeblich angesehen wer-
den kann?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 17. Januar 2002
Eva-Maria Bulling-Schröter
Carsten Hübner
Roland Claus und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.