BT-Drucksache 14/8005

Umgang mit personenbezogenen Daten beim Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge

Vom 15. Januar 2002


Deutscher Bundestag Drucksache 14/8005
14. Wahlperiode 15. 01. 2002

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Umgang mit personenbezogenen Daten beim Bundesamt für die Anerkennung
ausländischer Flüchtlinge

Einem Bericht der „Jungen Welt“, Ausgabe vom 7. Januar 2002, zufolge soll
das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge personenbezo-
gene Daten von asylsuchenden Flüchtlingen an andere Behörden weitergege-
ben und damit das Datenschutzrecht verletzt haben. Die Freiburger Außenstelle
des Bundesamtes soll eine Flüchtlingsorganisation beschuldigt haben, mit ihren
Aktivitäten gegen das Rechtsberatungsgesetz zu verstoßen. Zur Untermauerung
des Vorwurfs soll die Behörde von sich aus Schreiben von Asylantragstellern
und andere Dokumente aus Fallakten an die Strafverfolgungsbehörden weiter-
gegeben haben. Nach dem Asylverfahrensgesetz dürfen jedoch Daten allenfalls
auf Ersuchen einer anderen Behörde weitergegeben werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Trifft es zu, dass das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flücht-

linge Kopien von Schriftstücken aus Fallakten (darunter Niederschriften von
Anhörungen, Schriftsätze für Asylfolgeanträge, Schriftstücke aus Vormund-
schaftsverfahren und Akten aus Gerichtsverfahren) zu namentlich benannten
Asylsuchenden von sich aus an Strafverfolgungsbehörden weitergegeben
hat, um den Vorwurf gegen Mitarbeitende einer Flüchtlingsorganisation, sie
hätten gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoßen, zu untermauern?

2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sich bei dem Inhalt von
Fallakten aus Asylverfahren, soweit sie sich auf einzelne Personen beziehen,
um besonders sensible Daten handelt, die in einem besonders hohen Maße
schutzwürdig sind?
a) Wenn ja,

l wie beurteilt sie das in der Vorbemerkung und in Frage 1 geschilderte
Vorgehen des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer
Flüchtlinge,

l welche (disziplinarischen, fach- und dienstaufsichtlichen) Konsequen-
zen sind aus dem Vorfall gezogen worden beziehungsweise sind beab-
sichtigt, um eine Wiederholung auszuschließen?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 15. Januar 2002
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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