BT-Drucksache 14/7975

Kontakte zu islamistischen Milizen und Terrororganisationen in Afghanistan

Vom 17. Dezember 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7975
14. Wahlperiode 17. 12. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Winfried Wolf, Heidi Lippmann, Ulla Jelpke und der Fraktion
der PDS

Kontakte zu islamistischen Milizen und Terrororganisationen in Afghanistan

Die seit dem 7. Oktober 2001 von der Armee der USA mit Unterstützung wei-
terer Armeen durchgeführte Bombardierung afghanischer Städte wird offiziell
mit der Absicht begründet, den als Urheber der Anschläge vom 11. September
2001 verdächtigen saudischen Terroristen Osama bin Laden zu ergreifen, der
sich unter dem Schutz der Taliban-Regierung in Afghanistan aufhielt. Daneben
wurden auch die durch die islamistischen Taliban begangenen Menschenrechts-
verletzungen als Rechtfertigung für den Krieg herangezogen. Zahlreiche Hin-
weise aus Büchern und Zeitungen deuten darauf hin, dass während der 80er
Jahre, als Osama bin Laden bereits islamistische Mujahedin-Milizen im Kampf
gegen die Rote Armee unterstützt hat, deutsche Politiker und Parteien und
möglicherweise auch die damaligen Bundesregierungen Kontakte zu diesen
Mujahedin-Milizen unterhalten haben.
Insbesondere der Anführer einer Mujahedin-Gruppe namens „Hezb-e Islami“
(Islamische Partei), Gulbuddin Hekmatyar, scheint gute Kontakte in die Bun-
desrepublik Deutschland unterhalten zu haben. Gulbuddin Hekmatyar gilt als
extremer Islamist, der in den 70er Jahren Säureattentate auf nach seiner Ansicht
zu westlich gekleidete Frauen verübt haben soll. Er gilt als Hauptverantwortli-
cher für die Zerstörung Kabuls im Bürgerkrieg der Jahre 1992 bis 1996. In dem
Beitrag „Die Bewegung der Afghanistan-Veteranen im militanten Islamismus
und das Phänomen Osama Ben Laden“ von Astrid von Borcke (in: C. Schetter u.
A. Wieland-Karimi (Hg.), Afghanistan in Geschichte u. Gegenwart, 1999) heißt
es, Gulbuddin Hekmatyar habe vor der Machtübernahme durch die Taliban eine
Schlüsselrolle beim Betreiben der Ausbildungslagern für islamistische Terroris-
ten in Afghanistan gespielt. „Erst die Taliban behaupteten mit Blick auf die er-
strebte internationale Anerkennung, dass sie die Lager geschlossen hätten. Doch
wie der amerikanische Cruise Missile-Angriff auf das Lager der harakat al-mud-
jahedin (bzw. al-Ansar) bei Khost am 20. August 1998 verdeutlichte, wechsel-
ten die Ausbildungslager zum Teil nur die Hände.“ In dem Buch „The New
Jackals“ von Simon Reeve (1999) wird behauptet, dass unter dem Namen „Al
Kifah“ in zahlreichen Staaten, darunter auch in Deutschland, Anwerbestellen
für islamistische Kämpfer bestanden hätten. Diese seien von der MAK
(Mekhtab Al-Khidemat Al-Mujahideen) betrieben worden, einer Organisation,
die der Palästinenser A. A. mit Unterstützung von Osama bin Laden geleitet
habe (S. 163f). Die Freiwilligen seien in Ausbildungslager der MAK in Afgha-
nistan und Pakistan verbracht worden und hätten dann für die Miliz von Gul-
buddin Hekmatyar gekämpft. In dem Buch „Unholy Wars“ von John Cooley
(1999) wird behauptet, Osama bin Laden habe in den 80er Jahren engen Kontakt
nicht nur zu Gulbuddin Hekmatyar, sondern auch zum militärischen Führer der
Gamiat (der Partei/Miliz des späteren afghanischen Präsidenten und heutigen

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Nordallianz-Führers Borhanoddin Rabbani), dem im September von den Tali-
ban nahe stehenden Terroristen ermordeten Ahmad Shah Masud, unterhalten
(S. 222).
Das Bonner Büro der sowjetischen Nachrichtenagentur TASS vermeldet am
12. März 1981, dass im Februar 1981 ein gewisser G. Khekmat Yar, ein Führer
des konterrevolutionären afghanischen Untergrundes, aufgrund einer Einladung
einer Stiftung in Bonn weilte. Weiter heißt es, dass sich der Genannte mit ver-
schiedenen Oppositionspolitikern traf und auch im Auswärtigen Amt von
Staatssekretär Günther van Well empfangen wurde. Obwohl G. Kekmat Yars
Aufenthaltsprogramm vor der Öffentlichkeit der Bundesrepublik Deutschland
sorgfältig geheimgehalten wurde, konnte die Presse in Erfahrung bringen, dass
Bonner Politiker ihm ihre „Unterstützung“ zugesichert haben (sowjetisches
Propagandabuch „Die Wahrheit über Afghanistan“, 2. Aufl. 1981, S. 110f.).
In dem 1992 erschienenen Buch „Krieg und Widerstand in Afghanistan“ von
Michael Pohly wird behauptet, dass eine parteinahe Stifung in den 80er Jahren
zeitweilig die von Gulbuddin Hekmatyar geführte Mujahedin-Miliz „Hezb-e
Islami“ finanziell unterstützt habe (S. 154). Aus den Reihen seiner Anhänger-
schaft wurde vermutlich auch ein Drohbrief gegen die ehemalige Abgeordnete
der Fraktion DIE GRÜNEN, Gabriele Gottwald, gerichtet (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage – Bundestagsdrucksache 11/2763).
Neben der „Hezb-e Islami“ von Gulbuddin Hekmatyar existierte auch eine
gleichnamige Gruppe unter Leitung von Younos Khalis, die sich von ersterer
abgespalten hat. Diese soll ein Parteibüro in Essen unterhalten haben, das laut
Michael Pohly von dem jüngeren Bruder von Abdul Haq (damals einem Kom-
mandanten in der Miliz von Khalis) geleitet wurde. Abdul Haq gehörte später
der Nordallianz an und wurde am 28. Oktober 2001 von den Taliban getötet.
Zur Khalis-Miliz gehörte aber auch der Kommandant Jalaludin Haqqani, der
später der Taliban-Regierung angehörte. Der Taliban-Führer Mullah Omar soll
früher zur Miliz von Khalis oder zur „Harakat-e Inqilab-e Islami“ des als gemä-
ßigt geltenden Mohammad Nabi Mohammadi gehört haben (vgl. Thomas Rut-
tig, Die Taliban, Bewegung „aus dem Nichts“, in: INAMO, Nr. 17, Frühjahr
1999). In dem 1988 erschienenen Buch „Afghanistan: Presse und Widerstand“
von Jan-H. Grevemeyer und Tahera Maiwand-Grevemeyer werden mehrere
Zeitschriften erwähnt, die von Mujahedin-Organistationen in Deutschland her-
gestellt worden sind (S. 30ff.) Darunter waren die von Hekmatyar-Anhängern
produzierten Zeitschriften „Al-Sobh“ und „Vahdet“ (Wiesbaden/Bonn 1980/
1981) sowie „Shahed“, „De jehad hendareh“ und „Afghan Mujahed“ (Bonn
1986 bis 1988), die Zeitschrift „al-Hijrat wa-al-jihad“ (Essen 1986) der Khalis-
Anhänger sowie die Zeitschrift „al-Ma`ruf“ (Essen 1986) der Sayyaf-Anhän-
ger.
In dem Artikel „Deutsche Afghanistanpolitik vom Kaiserreich bis zur Berliner
Republik“ von Matin Baraki in der Zeitschrift INAMO, Nr. 17, Frühjahr 1999,
wird behauptet, der damalige Bundeskanzler und andere Politiker hätten (wohl
während der 80er Jahre) Mujahedin-Führer empfangen. Weiter heißt es dort:
„Die meisten islamistischen Gruppierungen Afghanistans unterhielten in Bonn
Büros für ihre politisch-propagandistischen Aktivitäten. Teilweise wurden ihre
Publikationen von der Bundesregierung, vom Bonner Innenministerium (…)
finanziert, obwohl die Inhalte [dieser] Veröffentlichungen eindeutig als kriegs-
verherrlichend anzusehen waren (…)“.
In dem Artikel von Matin Baraki wird außerdem behauptet: „Schon vor der
Einnahme Kabuls [durch die Taliban 1996] reiste eine Taliban-Delegation nach
Bonn, wo sie Gespräche im Außenministerium, im Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit u. a. führte. Es kam nicht zu schriftlichen
Vereinbarungen, jedoch wurde den Talibanvertretern materielle Unterstützung
zugesagt“. Weiter wird unter Berufung auf den damals der Regierung Bor-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7975

hanoddin Rabbani unterstehenden Sender „Stimme Afghanistan“ behauptet, im
September 1995 sei eine Waffenlieferung im Wert von 34,5 Mio. DM aus der
Bundesrepublik Deutschland an die Taliban aufgedeckt worden, die über einen
Offizier des pakistanischen Geheimdienstes abgewickelt worden sei. Schließ-
lich wird behauptet, die Taliban hätten [wohl 1998] „mit stillschweigender
Duldung der Bundesregierung in Frankfurt/M. eine so genannte diplomatische
Vertretung eröffnet“; von dieser Vertretung seien Gewaltdrohungen gegen
talibankritische Afghanen ausgegangen.
„DER SPIEGEL“ berichtete 1985 (Nr. 21 und 44, jeweils S. 14) über den Fall
eines Majors der Bundeswehr (siehe auch die Schriftlichen Fragen 57 und 58
des damaligen Abgeordneten der Fraktion DIE GRÜNEN, Otto Schily, Bun-
destagsdrucksache 10/2079), der ohne Billigung des damaligen Bundesminis-
ters der Verteidigung, Manfred Wörner, auf eigene Faust einen UKW-Sender
und ABC-Schutzmasken an afghanische Mujahedin geliefert hat, die aus Spen-
den finanziert wurden. Er habe eine „Gesellschaft für Menschenwürde, Befrei-
ung und Humanität“ gegründet. Der Major habe gegenüber dem Bundesminis-
terium der Verteidigung (BMVg) angeregt, die Bundeswehr solle ausgemusterte
Schutzmasken an die Mujahedin liefern; der damalige Bundesminister der Ver-
teidigung, Manfred Wörner, habe dies abgelehnt. Die Einleitung eines Diszipli-
narverfahrens gegen den Major sei erwogen worden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über Kontakte zwischen parteinahen

Stiftungen und der Mujahedin-Gruppe von Gulbuddin Hekmatyar bzw. an-
deren Mujahedin-Gruppen?
Wenn ja, welcher Art und über welchen Zeitraum gab es diese Kontakte?

2. Hat die damalige Bundesregierung humanitäre Hilfe an Mujahedin-Gruppen
geleistet (wenn ja, an welche Gruppen, in welchem Zeitraum und Umfang)?

3. a) Sind nach der genannten Kleinen Anfrage der Abgeordneten Beer bzw.
der Antwort der Bundesregierung, dass keine politisch motivierten Straf-
taten in Deutschland lebender Afghanen bekannt seien (Bundestags-
drucksache 11/2763), solche Straftaten bekannt geworden?

b) Wurde der Absender des Drohbriefes an die ehemalige Abgeordnete
Gottwald ermittelt?

c) Sind weitere ähnliche Drohbriefe bekannt geworden?
4. a) Hat die damalige Bundesregierung weitere Kontakte zu der Miliz bzw.

Partei von Gulbuddin Hekmatyar unterhalten?
b) Handelt es sich nach Erkenntnissen der Bundesregierung bei dem in der

zitierten TASS-Meldung erwähnten Mujahedin-Führer um Gulbuddin
Hekmatyar (die andere Schreibweise würde sich durch die Übernahme
der russischen Schreibweise erklären)?

c) Trifft es zu, dass der Mujahedin-Führer von dem erwähnten Staatssekre-
tär im Auswärtigen Amt oder einem anderen Vertreter der Bundesregie-
rung empfangen wurde?
Falls ja, was war Gegenstand der Unterredung und hat die Bundesregie-
rung in irgendeiner Form ihre Unterstützung für den Mujahedin-Führer
zugesichert?

5. Sind der Bundesregierung neben den von Matin Baraki erwähnten weitere
Treffen von Mitgliedern der damaligen Bundesregierung mit Vertretern
afghanischer Mujahedin-Gruppen bekannt?
a) Mit welchem Mujahedin-Führer trafen sie zusammen und welche Muja-

hedin-Gruppe repräsentierte dieser?

Drucksache 14/7975 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

b) Wann und wo fand dieses Treffen statt und wie kam die Einladung zu-
stande?

c) Welche Themen wurden besprochen?
d) Wer kam für die mit der Einladung verbundenen Kosten auf und wie

hoch waren diese?
e) Haben die afghanische, sowjetische oder andere Regierungen auf die

Treffen reagiert?
f) Hat die Bundesregierung dem jeweiligen Mujahedin-Führer finanzielle

Zusagen (bzw. Zusagen für die Lieferung von humanitärer Hilfe oder
sonstigem Material, Ausbildungshilfe etc.) gemacht?
Wenn ja, wer bzw. aus welchem Haushalt wurde das Geld zur Verfügung
gestellt und für welche Zwecke sollte das Geld verwendet werden; be-
steht Gewissheit darüber, ob das Geld tatsächlich für diesen Zweck ein-
gesetzt wurde?

g) Trifft die in dem Artikel von Matin Baraki gemachte Behauptung zu, wo-
nach einige Mujahedin-Führer, die von deutschen Politikern der Bundes-
regierung empfangen worden sind, „finanzielle, politische und logisti-
sche Unterstützung aus dem Budget des Auswärtigen Amtes“ erhalten
hätten, „die entweder als humanitäre Hilfe deklariert oder aber über pa-
kistanische Kanäle geleitet wurde“?

h) Welche Gruppen wurden in welchem Umfang finanziell unterstützt (auf-
geschlüsselt nach Jahren/Haushaltstitel und Gruppen) und welche Krite-
rien hat die damalige Bundesregierung zur Grundlage der Entscheidung
darüber gemacht?

i) Wie sah die politische und logistische Unterstützung konkret aus?
6. a) Liegen der Bundesregierung, neben den in der Vorbemerkung genannten

Zeitschriften, Erkenntnisse über weitere (auch nach 1988 erschienene)
Publikationen vor, die von afghanischen Mujahedin-Gruppen oder den
Taliban in Deutschland produziert oder vertrieben wurden?

b) Hat die Bundesregierung Erkenntnisse über die Auflagenhöhe der Zeit-
schriften und einen möglichen Export ins Ausland?

c) Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, ob in diesen Zeitschriften zu
Gewalttaten auch außerhalb Afghanistans (z. B. gegen US-amerikani-
sche, deutsche oder israelische Bürger oder Einrichtungen, gegen die Re-
gierungen Saudi-Arabiens, Algeriens oder Ägyptens) aufgerufen wurde?
Wenn ja, welche?

d) Wurden vom Bundesministerium des Innern oder anderen Stellen der
Bundesregierung solche Publikationen finanziert bzw. gefördert (vgl.
INAMO, Nr. 17, Frühjahr 1999)?
Wenn ja, in welchem Zeitraum und in welcher Höhe und von welcher
Mujahedin-Gruppen wurden diese Publikationen herausgegeben
(INAMO Nr. 17, Frühjahr 1999)?

e) Hat die damalige Bundesregierung den Inhalt der Zeitschriften zur
Kenntnis genommen oder inhaltliche Bedingungen an die Förderung ge-
stellt?

f) Hat die Bundesregierung Kenntnis über Finanzierungen afghanischer
Propagandapublikationen durch deutsche Hilfsorganisationen?

g) Welche Mujahedin-Gruppen haben zu welchem Zeitpunkt Büros in Bonn
(und anderen Städten in der Bundesrepublik Deutschland) unterhalten?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/7975

h) Welche den Mujahedin nahestehenden afghanischen Organisationen sind
heute oder waren seit 1979 in Deutschland aktiv und welche dieser Grup-
pen wurden oder werden vom Verfassungsschutz des Bundes oder eines
Bundeslandes beobachtet?

i) Haben diese Gruppierungen Spenden gesammelt und liegen Schätzungen
über die Zahl der Mitglieder oder Anhänger dieser Gruppen in Deutsch-
land vor?

j) Sind oder waren in Deutschland auch Gruppen aktiv, die den Taliban
nahestehen, für diese Spenden gesammelt oder selbst gespendet haben?

k) Sind der Bundesregierung Organisationen bekannt, die (möglicherweise
auch ohne konkreten Bezug zu Afghanistan) Geld sammeln oder gesam-
melt haben, die der Vorbereitung islamistisch motivierter Gewalttaten zu-
gute kommen?

l) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den in dem Buch von Michael
Pohly beschriebenen Sachverhalt, wonach die Mujahedin-Gruppe von
Borhanoddin Rabbani in erheblichem Umfang Spenden von türkischen
Moscheegemeinden in der Bundesrepublik Deutschland erhalten habe
(S. 161f), etwa um welche Gemeinden es sich handelt und wie viel diese
gespendet haben?

7. a) Sind der Bundesregierung neben der Äußerung von Horst Mahler, der die
Anschläge vom 11. September 2001 als „rechtens“ bezeichnet hatte (vgl.
Berliner Zeitung vom 18. September 2001), weitere zustimmende Äuße-
rungen von Vertretern solcher Parteien und Organisationen zu Anschlägen
islamistischer Terroristen in den USA, Israel und anderen Staaten bekannt?
Wenn ja, welche?

b) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse über etwaige zustimmende
Äußerungen hinaus von der NPD, der DVU, der Republikaner und ande-
rer rechtsextremer Parteien und Organisationen zu islamistischen Organi-
sationen im In- und Ausland vor?
Wenn ja, welche?

c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob diese Parteien
und Organisationen nach 1979 zu Spenden im Zusammenhang mit dem
Krieg in Afghanistan aufgerufen oder selbst gespendet haben bzw. gibt es
Hinweise darauf, dass Funktionsträger dieser Parteien und Organisatio-
nen solche Spenden geleistet haben?
Wenn ja, wem sollten die Spenden zugute kommen und zu welchem
Zweck?

8. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob die afghanische Regie-
rung ab 1992 versucht hat, in ähnlicher Weise wie die bosnische Regierung
(vgl. Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Gruppe der
PDS/Linke Liste – Bundestagsdrucksache 12/8577), über ihre Botschaft
oder Konsulate von in Deutschland lebenden afghanischen Staatsbürgern
Kriegssteuern einzutreiben, nachdrücklich um Spenden zu bitten oder durch
überhöhte Gebühren finanzielle Mittel für die Finanzierung des Bürger-
krieges 1992 bis 1996 oder später des Krieges der Nordallianz gegen die
Taliban zu erwirtschaften?

9. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber,
a) wo in Deutschland die Annahmestelle der „Al Kifah“ existierte und in

welchem Zeitraum dies der Fall war,
b) wer diese Annahmestelle geleitet hat,
c) wie viele Personen mit welcher Staatsbürgerschaft von dieser Annahme-

stelle nach Afghanistan, Pakistan und evtl. andere Länder zumZweck einer
militärischen Ausbildung oder eines Kampfeinsatzes vermittelt wurden?

Drucksache 14/7975 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

10. Wann hat die Bundesregierung Kenntnis über die Tätigkeit der Annahme-
stelle erlangt und welche Gegenmaßnahmen wurden von Seiten der Bun-
desregierung ergriffen?
a) Haben sich Personen strafbar gemacht, die für diese Annahmestelle

gearbeitet haben?
Wenn ja, wie viele?

b) Haben sich Personen strafbar gemacht, die sich durch die Annahme-
stelle haben vermitteln lassen?
Wenn ja, wie viele?

c) Wie viele dieser Personen leben heute wieder in Deutschland?
d) Wie viele dieser Personen sind im Zielland eines gewaltsamen Todes

gestorben?
e) Wie viele dieser Personen haben sich nach dem Gang Gulbuddin

Hekmatyars ins iranische Exil der Taliban, der Nordallianz oder anderen
Milizen angeschlossen?

f) Wie viele dieser Personen gehören heute welchen terroristischen Ver-
einigungen im In- und Ausland an?

(Falls für die Fragen 10b bis 10f keine Zahlen bzw. Schätzungen vorliegen
sollten, bitten wir die Bundesregierung anzugeben, ob ihr jeweils einzelne
Fälle bekannt sind.)

11. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob neben „Al Kifah“ auch
andere Organisationen die Anwerbung von Kämpfern für Afghanistan un-
ter in Deutschland lebenden Menschen versucht haben?
Wenn ja, sind auch deutsche Staatsbürger in der Absicht, sich an Kämpfen
zu beteiligen oder sich als Kämpfer auszubilden, nach Afghanistan oder
Pakistan gereist?

12. Haben sich die in Bundestagsdrucksache 9/725 (Antwort auf die Frage 4
des Abgeordneten Dr. Hupka) geäußerten Hinweise bestätigt, wonach
Angehörige der Nationalen Volksarmee (NVA) der DDR zeitweilig in
Afghanistan stationiert waren?
Wenn ja,
a) welche Aufgabe hatten diese und in welchem Zeitraum und wie lange

waren sie stationiert und
b) kam es zu kriegsbedingten Verletzungen oder Todesfällen unter den

NVA-Soldaten?
13. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Osama bin Laden in den 80er Jahren

der Miliz von Abdul Rasul Sayyaf angehört oder sie unterstützt hat oder zu
welchen anderen Milizen Osama bin Laden Kontakt hatte, bevor die Tali-
ban an die Macht kamen?
Wenn ja, sieht die Bundesregierung angesichts dessen, dass zur Nordalli-
anz auch der Milizenführer Abdul Rasul Sayyaf gehört, die Möglichkeit,
dass zukünftig ein Afghanistan, das von der Nordallianz (mit-)regiert
würde, die Auslieferung Osama bin Ladens verweigern oder ähnlichen Ter-
roristen Unterschlupf bieten könnte?

14. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung Michael Pohlys (S. 159), die
Gamiat (also die Partei/Miliz von Borhanoddin Rabbani) sei „eindeutig
islamistisch – im Sinne von fundamentalistisch (religiös) und faschistoid
(politisch)“?
Wenn (auch nur teilweise) ja, welche Folgerungen ergeben sich für die
Bundesregierung hieraus?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/7975

15. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in dem Buch von
John Cooley behaupteten Sachverhalt, wonach sich Mitte der 80er Jahre
aus dem Söldnerheer von Abdul Rasul Sayyaf eine Gruppe auf die Philip-
pinen begeben habe, die seither unter dem Namen „Abu Sayyaf“ terroris-
tisch tätig ist (z. B. die Entführung einer deutschen Familie und weiterer
Urlauber im April 2000), und wonach diese Gruppe von Abdul Rasul
Sayyaf sowie von Osama bin Laden (den Abdul Rasul Sayyaf einmal in
Saudi-Arabien besucht habe) unterstützt worden sei (S. 233)?

16. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Abdul Rasul Sayyaf oder andere Poli-
tiker und Milizenführer der Nordallianz (z. B. aus dem Umfeld von Ahmed
Shah Masud) noch heute Kontakt zu Osama bin Laden und zur Terror-
gruppe „Abu Sayyaf“ unterhalten oder bis wann dies der Fall war?

17. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass wesentliche
Teile der Nordallianz in ähnlicher Weise islamistisch eingestellt sind wie
die Taliban und sich derzeit moderat geben, um internationale Unterstüt-
zung zu erhalten?

18. Inwieweit sieht die Bundesregierung Chancen, dass eine erneute Einrich-
tung von Ausbildungslagern für Terroristen in Afghanistan verhindert wer-
den kann und was kann und wird die Bundesregierung selbst zur Errei-
chung dieses Zieles tun?

19. Trifft die in dem Artikel von Matin Baraki aufgestellte Behauptung zu,
dass eine Taliban-Delegation vor der Einnahme Kabuls die Bundesrepublik
Deutschland bereist hat?
Wenn ja:
a) Mit welchen Politikern ist die Delegation zusammengetroffen?
b) Welche Gründe haben die damalige Bundesregierung bewogen, die De-

legation zu empfangen?
c) Wie und auf wessen Initiative kamen die Gespräche zustande?
d) Was wurde besprochen und wurde materielle Unterstützung zugesagt (in

welchem Umfang und aus welchem Haushaltstitel)?
e) Hat die Delegation Gegenleistungen in Aussicht gestellt (z. B. Reduzie-

rung der Opiumproduktion oder Schließung von Terroristencamps)?
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die behauptete Waf-

fenlieferung vor?
21. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Tätigkeit der

Taliban-Vertretung vor (auch über möglicherweise von dort ausgehende
Straftaten)?
a) Wer hat die Vertretung geleitet oder leitet sie?
b) Existiert die Vertretung noch?

Falls nein: Wann und warum beendete sie ihre Tätigkeit?
c) Hat die Bundesregierung zur Taliban-Vertretung Kontakt unterhalten

(z. B. um die Rückführung afghanischer Flüchtlinge zu organisieren)?
d) Hat sich die Haltung der Bundesregierung gegenüber den Taliban sowie

gegenüber der Nordallianz (bzw. der weiterhin international anerkann-
ten Regierung Afghanistans) beim Antritt der Bundesregierung unter
Bundeskanzler Gerhard Schröder im Jahre 1998 verändert (wenn ja, in
welcher Weise)?

Drucksache 14/7975 – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
22. Ist der Bundesregierung bekannt,
a) welche Mujahedin-Fraktionen Material oder Geld von dem in der Vor-

bemerkung erwähnten Major bzw. seinem Verein erhalten hat,
b) welche weiteren Gegenstände der Major oder die von ihm gegründete

Gesellschaft (hier: Verein) nach Afghanistan geliefert hat,
c) welchen Gesamtwert dieses Material hatte,
d) in welcher Höhe der Verein Spenden erhalten hat,
e) ob der Verein als „e.V.“ eingetragen wurde (wenn ja, wo) und ob er die

Anerkennung als gemeinnützig beantragt und erhalten hat (wenn ja, un-
ter Berufung auf welchen der in der Anlage zur Einkommensteuer-
Durchführungsverordnung hierfür vorgesehenen Vereinszweck),

f) bis zu welchem Zeitpunkt der Verein die Lieferungen betrieben hat,
g) ob der Verein noch existiert; wenn nein, wann er aufgelöst wurde; wenn

ja, ob er weiterhin paramilitärische Gruppen unterstützt und welche dies
sind und

h) ob der Verein (bzw. seine Mitglieder bei der Tätigkeit für den Verein) ge-
gen Gesetze (z. B. Ausfuhrgesetze, Zollbestimmungen) verstoßen haben?

23. Liegen der Bundesregierung entsprechende Erkenntnisse über weitere
Personen oder Vereine vor, die humanitäre Hilfe, Material oder Geld für
Mujahedin-Milizen oder für die Taliban gesammelt haben?

24. Ist der Bundesregierung bekannt, ob gegen den Major ein Disziplinarver-
fahren eingeleitet wurde?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis und bezog sich das Verfahren (bzw. die
Überlegung, ein Verfahren einzuleiten) auf das Verbot, als Bundeswehran-
gehöriger ein Land des kommunistischen Machtbereichs ohne Genehmi-
gung zu bereisen, auf die Materiallieferungen oder auf welche anderen
Sachverhalte?

25. Haben weitere Angehörige der Bundeswehr oder andere Sicherheitskräfte
des Bundes Kontakte zu Mujahedin-Gruppen unterhalten, die von Mujahe-
din kontrollierten Teile Afghanistans bereist oder Spenden für Mujahedin-
Gruppen gesammelt?

Berlin, den 13. Dezember 2001
Dr. Winfried Wolf
Heidi Lippmann
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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