BT-Drucksache 14/7909

Untersuchungen und Videofilm zum Donauausbau (Nachfrage)

Vom 17. Dezember 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7909
14. Wahlperiode 17. 12. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Dr. Winfried Wolf, Uwe Hiksch
und der Fraktion der PDS

Untersuchungen und Videofilm zum Donauausbau (Nachfrage)

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
PDS „Untersuchungen und Videofilm zum Donauausbau“ (Bundestagsdruck-
sache 14/7272) sind unserer Ansicht nach drei Fragen nicht korrekt bzw. nur
ausweichend beantwortet worden.
Aus der Antwort der Bundesregierung auf die Frage 3 ergibt sich, dass auch die
Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) davon ausgeht, dass mit rein flussbau-
lichen Maßnahmen von Straubing bis zur Isarmündung und von Winzer bis
Vilshofen eine Fahrrinnentiefe von 2,40 m bis 2,45 m bei RNW 97 erreicht
werden kann. Insoweit sind die Ergebnisse der vertieften Untersuchungen zwi-
schen der BAW und Prof. Dr. Hans Helmut Bernhart tatsächlich unstrittig.
Ungeklärt blieb im Workshop am 25. November 2000 in der Fachhochschule
Deggendorf allerdings die Höhe der erforderlichen Baggermengen (Herstel-
lungs- und Unterhaltsaufwand) für den flussbaulichen Ausbau des Streckenab-
schnitts Isarmündung–Winzer bei Vorgaben von 2,40 m bis 2,45 m Fahrrinnen-
tiefe (RNW 97) bei einer durchgehenden Breite von ca. 65 m bis 70 m. Bereits
Ronald Peter Hunziker vom Schweizer Ingenieurbüro Hunziker und Zarn, wel-
ches vom bayerischen Wirtschaftsministerium bzgl. der Erosionsproblematik in
die Untersuchungen eingeschaltet wurde, hatte in Deggendorf darauf hinge-
wiesen, dass die von der BAW angesetzten Baggermengen deutlich zu hoch
sind. Zwischenzeitlich hat Prof. Dr. Hans Helmut Bernhart in seiner neuesten
für das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie
erstellten Studie nachgewiesen, dass die erforderlichen Baggermengen auch im
Bereich Isarmündung/Winzer kein Hindernis für die Umsetzung seiner Mach-
barkeitsstudie darstellen. Vor diesem Hintergrund, stellt sich erneut die Frage,
warum der BAW nicht der Auftrag erteilt wird, eine verbesserte Variante A
nach den Vorgaben von Prof. Dr. Hans Helmut Bernhart auszuarbeiten.
Zur Antwort der Bundesregierung auf die Frage 4 ist zu bemerken, dass die ver-
tieften Untersuchungen zum Donauausbau – nach ihrer Zielsetzung – ergebnis-
offen zu führen sind. Nachdem sich Wasser- und Schiffahrtsverwaltung, die
Rhein-Main-Donau AG (RMD) und das BAW in der Vergangenheit immer für
Staustufen ausgesprochen haben, missachtet das Bundesministerium für Ver-
kehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) aber seine Pflicht zur Unabhän-
gigkeit, wenn als externe Gutachter nur ausgewiesene Befürworter der Stau-
lösung, wie die Professoren Dr. Theodor Strobl, Universität München,
Dr. Helmut Scheuerlein, Technische Universität Innsbruck, und Dr. Ernst Mül-
ler, Europäisches Entwicklungszentrum für Binnen- und Küstenschifffahrt, zu-
gezogen werden, aber kein ausgewiesener Befürworter der flussbaulichen Alter-
native.

Drucksache 14/7909 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Zudem ist der betroffene Donauabschnitt mit den Donauauen Schutzgebiet im
Sinne der Europäischen Naturschutzrichtlinien. Insofern wäre es zwingend er-
forderlich, dass das Bundesamt für Naturschutz im Rahmen des Unter-
suchungsprogramms beteiligt wird.
Dass zumindest in der Vergangenheit keineswegs ausreichende fachliche
Kontakte mit dem Bundesamt für Naturschutz bestanden haben, ist zuletzt auf
der Pressekonferenz des Präsidenten des Bundesamtes für Naturschutz,
Prof. Dr. Hartmut Vogtmann, am 25. Juli 2001 deutlich geworden. Der Präsi-
dent wies ausdrücklich darauf hin, dass der Staustufen-Ausbau gegen das Ver-
schlechterungsverbot in der FFH-Richtlinie der EU verstoßen würde (siehe
Süddeutsche Zeitung vom 26. Juli 2001).
In der Antwort auf Frage 5 vertritt die Bundesregierung den Standpunkt, die
Kostenangaben für den Donauausbau und den Hochwasserschutz im Video und
im Gemeinsamen Bericht von Bund und Bayern wären völlig identisch. Die
Frage war allerdings nicht die nach den Gesamtkosten, sondern nach den unter-
schiedlichen Angaben bezüglich des Teils der Gesamtkosten, die in den zu ver-
gleichenden Varianten auf den Hochwasserschutz fallen. Hier zeigen die von
der Bundesregierung in der Antwort dargestellten Tabellen erneut, dass im
Video die Hochwasserschutzkosten bei allen Varianten mit dem gleichen Betrag
von 667 Mio. DM angesetzt wurden, während im Gemeinsamen Bericht von
Bund und Bayern für jede Variante ein anderer Betrag bezüglich der anfallen-
den Hochwasserschutzkosten angegeben wurde.

Wir fragen die Bundesregierung erneut:
1. Wann wird der BAW der Auftrag erteilt werden, eine verbesserte Variante A

nach den Vorgaben von Prof. Dr. Hans Helmut Bernhart auszuarbeiten?
2. Beabsichtigt das BMVBW die bisherige Durchführung der vertieften Unter-

suchungen dadurch zu korrigieren, dass die Wasserbauexperten, die die
flussbauliche Alternative befürworten, wie Prof. Dr. Hans Helmut Bernhart
und Prof. Harald Ogris sowie das Bundesamt für Naturschutz und das Um-
weltbundesamt, bei der Auswertung der Gutachten zugezogen werden?

3. Warum wurden im Video die Hochwasserschutzkosten bei allen Varianten
mit dem gleichen Betrag von 667 Mio. DM angesetzt, während im Gemein-
samen Bericht von Bund und Bayern für jede Variante ein anderer Betrag
bezüglich der anfallenden Hochwasserschutzkosten angegeben wurde?

Berlin, den 13.Dezember 2001
Eva-Maria Bulling-Schröter
Dr. Winfried Wolf
Uwe Hiksch
Roland Claus und Fraktion

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