BT-Drucksache 14/7880

zu dem Antrag der Abgeordneten Pieper, Flach, Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP -14/7075- Anforderungen an die Weiterbildung

Vom 14. Dezember 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7880
14. Wahlperiode 14. 12. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(19. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Ulrike Flach,
Birgit Homburger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 14/7075 –

Anforderungen an die Weiterbildung

A. Problem
Der schnelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Wandel bedingt ein veränder-
tes Verständnis von allgemeiner und beruflicher Weiterbildung, die sowohl als
öffentliche als auch private und kommerzielle Aufgabe zu sehen ist. Weiterbil-
dung soll künftig eine wichtige Domäne der Hochschulen sein.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 14/7880 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 14/7075 – abzulehnen.

Berlin, den 12. Dezember 2001

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Ulrike Flach
Vorsitzende

Ernst Küchler
Berichterstatter

Werner Lensing
Berichterstatter

Hans-Josef Fell
Berichterstatter

Cornelia Pieper
Berichterstatterin

Maritta Böttcher
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7880

Bericht der Abgeordneten Ernst Küchler, Werner Lensing, Hans-Josef Fell,
Cornelia Pieper und Maritta Böttcher

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 192. Sitzung am
11. Oktober 2001 den Antrag – Drucksache 14/7075 – zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie zur Mitbe-
ratung an den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirt-
schaft und Technologie und den Ausschuss für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der schnelle gesellschaftliche und wirtschaftliche Wandel
bedingt ein verändertes Verständnis von allgemeiner und
beruflicher Weiterbildung. Die Ausgestaltung der Weiterbil-
dung soll nach den Prinzipien der Eigenverantwortung,
Selbstorganisation, Pluralität und Subsidiarität erfolgen; ein
bundeseinheitliches Rahmengesetz, Finanzierungsauflagen
und Zertifizierungszwänge sind abzulehnen. Die Berufs-
schulen sind schrittweise zu Kompetenzzentren für die Wei-
terbildung auszubauen. Das Hochschulrahmengesetz ist da-
hingehend zu novellieren, dass den Hochschulen Aufgaben
der beruflichen Weiterbildung für Hochschulabsolventen
übertragen werden.
III. Stellungnahmen dermitberatendenAusschüsse
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Dezem-
ber 2001 entschieden, auf die Mitberatung zu verzichten.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den
Antrag in seiner Sitzung am 12. Dezember 2001 beraten
und mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktion der PDS gegen die Stimmen der Fraktion der FDP
bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU empfoh-
len, den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Ju-
gend hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2001 den An-
trag beraten und mehrheitlich gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/
CSU dem federführenden Ausschuss empfohlen, die Vor-
lage abzulehnen.
IV. Beratungsverlauf und -ergebnisse

im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfol-
genabschätzung hat den Antrag in seiner Sitzung am
12. Dezember 2001 beraten und die vorgenannte Beschluss-
empfehlung mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der
CDU/CSU verabschiedet.
Von Seiten der Fraktion der SPD wird kritisiert, dass der
vorliegende Antrag sehr spät komme, da sowohl im Aus-

schuss wie auch im Plenum bereits über dieses Thema dis-
kutiert wurde. Die konkreten Forderungen des Antrages ent-
sprächen weitgehend dem, was bereits eingelöst oder schon
verabschiedet sei. Ordnungspolitisch sei der Antrag wider-
sprüchlich, weil einerseits keine staatlichen Auflagen und
Zwänge, andererseits jedoch ein staatlicher Rahmen, ein
Gesamtsystem sowie die öffentliche Verantwortung für die
Weiterbildung gefordert würden. Deshalb werde die Frak-
tion der SPD den Antrag ablehnen.
Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wird erklärt, dass der
vorliegende Antrag wesentliche Aussagen eines früheren
Antrags der Fraktion der CDU/CSU enthalte. Deshalb könne
in vielen Bereichen dem Antrag zugestimmt werden. Aller-
dings widerspreche die Fraktion der CDU/CSU der Forde-
rung, dass Weiterbildung künftig eine wichtige Domäne der
Hochschulen sein solle. Die Fraktion der CDU/CSU werde
sich darum bei der Abstimmung der Stimme enthalten.
Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird
ebenfalls kritisiert, dass der Antrag recht spät komme, da
die Diskussion über die Weiterbildung bereits weit vorange-
schritten sei. Deshalb werde die Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN den Antrag ablehnen.
Von Seiten der antragstellenden Fraktion der FDP wird
erklärt, dass lebensbegleitendes Lernen heutzutage für jeden
Menschen erforderlich sei; hierfür müssten die Vorausset-
zungen und Grundlagen geschaffen werden. Gebraucht
werde eine Befähigung der Menschen zur selbständigen
Wissensaneignung, zur Informationsverarbeitung und -inter-
pretation. Die Fraktion der FDP lege Wert auf Eigenverant-
wortung, Selbstorganisation, Pluralität und Subsidiarität in
der Weiterbildung, was der vorliegende Antrag deutlich ma-
che. Die Fraktion lehne ein bundeseinheitliches Rahmenge-
setz zur Weiterbildung ab. Einerseits sollen die Berufsschu-
len zu Kompetenzzentren der Weiterbildung ausgebaut wer-
den; andererseits solle auch das Hochschulrahmengesetz
dahingehend novelliert werden, dass den Hochschulen Auf-
gaben der beruflichen Weiterbildung für Hochschulabsol-
venten in zunehmendem Maße übertragen werden.
Von Seiten der Fraktion der PDS wird die Ablehnung des
Antrags angekündigt, weil mit dem vorliegenden Antrag
alles so in der Weiterbildung bleiben solle, wie es bisher ist.
Die völlige Strukturlosigkeit dieses Bereichs der Bildung
solle noch verstärkt werden. Die öffentliche Verantwortung,
die sich besonders in der Sicherstellung der Chancengleich-
heit bewähren müsse, gerate im vorliegenden Antrag völlig
aus dem Blick, unterschiedliche Startvoraussetzungen der
Bildungsteilnehmer würden hingenommen oder sogar ver-
festigt. Außerdem enthalte der Antrag keinerlei Forderungen
an die Bundesregierung, sondern lediglich Feststellungen,
die der Deutsche Bundestag beschließen solle. Aus diesen
Gründen lehne die Fraktion der PDS den Antrag ab.

Berlin, den 12. Dezember 2001
Ernst Küchler
Berichterstatter

Werner Lensing
Berichterstatter

Hans-Josef Fell
Berichterstatter

Cornelia Pieper
Berichterstatterin

Maritta Böttcher
Berichterstatterin

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