BT-Drucksache 14/7856

zu dem Gestzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -14/7386- Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz) und zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/7727, 14/7754- Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus (Terrorismusbekämpfungsgesetz)

Vom 13. Dezember 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7856
14. Wahlperiode 13. 12. 2001

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/7386 neu –

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus
(Terrorismusbekämpfungsgesetz)

und zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 14/7727, 14/7754 –

Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus
(Terrorismusbekämpfungsgesetz)

Bericht der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Gunter Weißgerber,
Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein, Oswald Metzger und Dr. Christa Luft

Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen ist beabsichtigt,
dem internationalen Terrorismus, der sich zu einer weltwei-
ten Bedrohung entwickelt hat, durch eine Fortentwicklung
der gesetzlichen Instrumente zu begegnen.
Hierzu ist es erforderlich, zahlreiche Sicherheitsgesetze der
neuen Bedrohungslage anzupassen.
Die Gesetzentwürfe sehen daher die Neufassung bzw. Än-
derung folgender Gesetze vor:
Artikel 1 Änderung des Bundesverfassungsschutzgeset-

zes
Artikel 2 Änderung des MAD-Gesetzes
Artikel 3 Änderung des BND-Gesetzes
Artikel 4 Änderung des Artikel 10-Gesetzes
Artikel 5 Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes
Artikel 6 Änderung des Bundesgrenzschutzgesetzes
Artikel 7 Änderung des Passgesetzes
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über Personalausweise
Artikel 9 Änderung des Vereinsgesetzes

Artikel 10 Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes
Artikel 11 Änderung des Ausländergesetzes
Artikel 12 Änderung des Asylverfahrensgesetzes
Artikel 13 Änderung des Gesetztes über das Ausländer-

zentralregister
Artikel 14 Änderung der Verordnung zur Durchführung

des Ausländergesetzes
Artikel 15 Änderung der Ausländerdateienverordnung
Artikel 16 Änderung der AZRG-Durchführungsverord-

nung
Artikel 17 Änderung des Bundeszentralregistergesetzes
Artikel 18 Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetz-

buch
Artikel 19 Änderung des Luftverkehrgesetzes
Artikel 20 Änderung des Energiesicherungsgesetzes 1975,

der Elektrizitätslastverteilungs-Verordnung und
der Gaslastverteilungs-Verordnung

Artikel 21 Rückkehr zum einheitlichen Verordnungsrang
Artikel 22 Inkrafttreten

Drucksache 14/7856 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Die Einführung erweiterter Ermittlungs- und Befugniskom-
petenzen bei den Sicherheitsbehörden, die Intensivierung
der Kontrolltätigkeiten und Sicherheitsaufgaben des Bun-
desamtes für Verfassungsschutz, des Bundesgrenzschutzes,
des Bundeskriminalamtes sowie die Verbesserung der Da-
tenbestände und die Aufwendungen für den verbesserten
Datenaustausch führen zu einem finanziellen Mehraufwand
im Bundesministerium des Innern und seinem Geschäftsbe-
reich sowie zu laufenden Mehrkosten in den Folgejahren.
Hinzu kommen weitere Aufwendungen im Geschäftsbe-
reich des Auswärtigen Amts für die von den deutschen Aus-
landsvertretungen im Visumverfahren zusätzlich zu erhe-
benden und zu übermittelnden Daten, die Erhebung und
Übermittlung biometrischer Kennzeichen im Visumverfah-
ren in bestimmten Staaten sowie die Ausweitung der Kon-
sultation zentraler Behörden nach dem Schengener Durch-
führungsübereinkommen und die Ausweitung der Be-
teiligung der Ausländerbehörden bei der Beantragung von
Besuchsvisa auf weitere Staaten.
Nach Berechnungen des Bundesministeriums des Innern
entstehen für den Bund – insbesondere beim Bundesminis-

terium des Innern und beim Auswärtigen Amt – derzeit be-
zifferbare Kosten in Höhe von rund 172 Mio. Euro.
Darüber hinaus sind durch Teile des Entwurfs auch für die
Haushalte der Länder und Kommunen Mehrkosten zu er-
warten, die derzeit nicht näher bezifferbar sind.
Dem stehen Einsparungen gegenüber, die aus der verbesser-
ten Sicherheitslage resultieren und mit der ungestörten
Volkswirtschaft in Zusammenhang stehen.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktion der CDU/CSU, der Fraktion der FDP und
der Fraktion der PDS für mit der Haushaltslage des
Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Innen-
ausschuss vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 12. Dezember 2001

Der Haushaltsausschuss
Adolf Roth (Gießen)
Vorsitzender

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein
Berichterstatter

Gunter Weißgerber
Berichterstatter

Oswald Metzger
Berichterstatter

Dr. Christa Luft
Berichterstatterin

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