BT-Drucksache 14/7854

Der Energiebericht des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie und seine Bedeutung für ein Energiekonzept der Bundesregierung

Vom 11. Dezember 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7854
14. Wahlperiode 11. 12. 2001

Große Anfrage
der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Matthias Wissmann, Dr. Peter Paziorek,
Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Dagmar Wöhrl, Hartmut Schauerte, Franz
Obermeier, Dr. Christian Ruck, Dr. Paul Laufs, Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
Cajus Caesar, Marie-Luise Dött, Dr. Hansjürgen Doss, Klaus Francke, Erich G.
Fritz, Georg Girisch, Ulrich Klinkert, Dr. Martina Krogmann, Helmut Lamp,
Vera Lengsfeld, Bernward Müller (Jena), Elmar Müller (Kirchheim), Friedhelm Ost,
Dr. Bernd Protzner, Christa Reichard (Dresden), Dr. Heinz Riesenhuber,
Karl-Heinz Scherhag, Hans Peter Schmitz (Baesweiler), Dorothea Störr-Ritter,
Max Straubinger, Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU

Der Energiebericht des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie und
seine Bedeutung für ein Energiekonzept der Bundesregierung

Am 27. November 2001 hat der Bundesminister für Wirtschaft und Technolo-
gie, Dr. Werner Müller, einen Energiebericht mit dem Titel „Nachhaltige Ener-
giepolitik für eine zukunftsfähige Energieversorgung“ vorgelegt. Dieser Bericht
dokumentiert zum einen die fundamentalen Schwächen der Energiepolitik der
rot-grünen Bundesregierung. Zum anderen macht er die Diskrepanz zwischen
den wiederholt vorgetragenen Positionen des Bundesministers für Wirtschaft
und Technologie, Dr. Werner Müller, (vgl. Antrag der Fraktion der CDU/CSU
„Energiebericht sofort veröffentlichen – Energiekonzept vorlegen“ vom
6. November 2001, Bundestagsdrucksache 14/7287) und anderen Mitgliedern
der Bundesregierung sowie der Mehrheit in den Koalitionsfraktionen deutlich.
Innerhalb der Bundesregierung und der sie tragenden Fraktionen besteht in der
Energiepolitik keine Übereinstimmung. Damit wird ein dringend gebotener
energiepolitischer Konsens, der alle relevanten Gruppen und Bereiche umfasst,
verhindert – zum Schaden des Standortes Deutschland.
Der Energiebericht des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie,
Dr. Werner Müller, bestätigt die von der Fraktion der CDU/CSU wiederholt
vorgetragene Kritik. Die Bundesregierung hat offensichtlich nach drei Jahren
immer noch kein einheitliches Konzept einer nachhaltigen Energiepolitik, das
eine Balance zwischen den Zielen Wirtschaftlichkeit, Sozialverträglichkeit, Kli-
maschutz und Versorgungssicherheit herstellt und somit Perspektiven bis 2020
aufzeigt. Entscheidend für die Zukunft des Energie- und Wirtschaftsstandortes
Deutschland wird sein, dass die ökonomischen und sozialen Kriterien, neben
den klimapolitischen, wieder stärkeren Einzug in die deutsche Energiepolitik
finden. Dabei wird es von elementarer Bedeutung sein, ob der Energiebericht
des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, künf-
tig die Grundlage für ein Energieprogramm der Bundesregierung bildet.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, unter-
stützt mit dem vorgelegten Energiebericht den von ihm in öffentlichen Äuße-

Drucksache 14/7854 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

rungen geforderten Paradigmenwechsel in der Energiepolitik in Deutschland.
Dieser solle im Sinne einer nachhaltigen Ausrichtung der nationalen Energie-
politik nicht mehr prioritär auf den Aspekt des Klimaschutzes, sondern mindes-
tens zu gleichen Teilen auf die Bereiche Preisgünstigkeit und Versorgungssi-
cherheit ausgerichtet sein. Bei einem einseitigen Festhalten am Ziel der
Minderung der CO2-Emissionen um 40% bis zum Jahr 2020 (gegenüber 1990)entstünden zu Lasten des Verbrauchers und des Wirtschaftsstandortes Deutsch-
land, gemäß den Berechnungen im Energiebericht, volkswirtschaftliche Zusatz-
kosten in Höhe von 500 Mrd. DM.
So kommt der Energiebericht einerseits zu dem Ergebnis, dass der Ausstieg aus
der Kernenergie die nationalen Klimaverpflichtungen nahezu unmöglich oder
nur zu unverhältnismäßig hohen volkswirtschaftlichen Kosten realisierbar
macht. Andererseits hält der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie,
Dr. Werner Müller, die Braun- und Steinkohle in der Stromversorgung für un-
verzichtbar. Ein Rückzug aus diesen heimischen Energieträgern würde im Zu-
sammenhang mit dem Ausstieg aus der Kernenergie sowohl massiv Arbeits-
plätze in Deutschland gefährden als auch die Abhängigkeit Deutschlands von
Energieimporten, und hier speziell vom Erdgas, erhöhen. Damit wird die mehr-
mals öffentlich angesprochene Diskrepanz rot-grüner Energiepolitik und dem
Erreichen der nationalen Klimaschutzziele erneut bekräftigt.
Auch der Bundeskanzler, Gerhard Schröder, hat die Bedenken des Bundes-
ministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, unterstrichen, in
dem er anlässlich einer Informationsveranstaltung von DaimlerChrysler zum
Thema „Energie mit Zukunft“ am 7. November 2000 in Berlin sagte: „Eine
Industrienation wie die Bundesrepublik Deutschland wird den Übergang ins
Solarzeitalter aber nur langfristig vollziehen können. Auch das muss man
denen, die drängen, klar sagen. Für die Stromversorgung bei uns wird weiterhin
der klassische Energiemix aus Steinkohle, Braunkohle und für eine begrenzte,
überschaubare Zeit auch noch Kernkraft eine zentrale Rolle spielen. … Neben
kleinen dezentralen Kraftwerken, die in Kraft-Wärme-Kopplung produzieren,
haben auch große Anlagen für Stein- und Braunkohle weiterhin ihren Platz.“
Die Stellungnahme des Bundeskanzlers, Gerhard Schröder, und die Einschät-
zung der energiepolitischen Situation in Deutschland durch den Bundesminister
für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, im Energiebericht wie auf
dem Steinkohletag in Essen am 13. November 2001 stehen in deutlichem Wi-
derspruch zu anderen Äußerungen aus dem Kreise der Bundesregierung bzw.
aus den sie tragenden Mehrheitsfraktionen im Deutschen Bundestag.
Der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Jürgen
Trittin, hat bereits am Tag der Veröffentlichung des Energieberichtes erklärt,
dass das klimapolitische Ziel, die CO2-Emissionen um 40% bis zum Jahr 2020(gegenüber 1990) zu senken, Arbeitsplätze schaffe und nicht gefährde. Die rot-
grüne Mehrheit in der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestages
„Nachhaltige Energieversorgung unter den Bedingungen der Globalisierung
und der Liberalisierung“ hat sich im Ersten Bericht vom 14. November 2001
(Bundestagsdrucksache 14/7509) bezüglich der Stromerzeugung sowohl gegen
die Kernenergie als auch gegen die Kohle ausgesprochen.
Der Rat für Nachhaltigkeit unter Leitung des Staatsministers im Bundeskanz-
leramt, Hans Martin Bury, plädiert ebenfalls für eine Minderung der CO2-Emis-sionen im Jahr 2020 (gegenüber 1990) sowie für einen Ausstieg aus der Kohle-
subventionierung bis 2010.
Der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der SPD, Michael Müller, be-
zeichnet den Energiebericht des Bundesministers für Wirtschaft und Technolo-
gie, Dr. Werner Müller, als „Chaosbericht“, der Vorsitzende der Fraktion von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Rezzo Schlauch, nennt die Resultate des

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7854

Energieberichtes „längst überholte pessimistische Prognosen“, sein Parteivor-
sitzender, Fritz Kuhn, bemängelt die vermeintlich unzureichende Berücksich-
tigung positiver Arbeitsmarkteffekte. Die energiepolitische Sprecherin von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Michaele Hustedt, tätigt im Zusammenhang mit
dem Energiebericht des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie,
Dr. Werner Müller, Aussagen wie „Horrorszenario“ oder „Mit seinem Papier
will er sich wohl für einen Vorstandsposten bei E.ON bewerben.“
Außerdem ist bekannt geworden, dass die ursprünglich vorgesehene Veröffent-
lichung am 4. September 2001 vom Bundeskanzleramt gestoppt wurde und ge-
gen den jetzt vorliegenden Bericht seitens des Bundeskanzleramtes keine Be-
denken bestehen.
Die unterschiedlichen Äußerungen, Wertungen und Schlussfolgerungen lassen
eine einheitliche Energiepolitik der Bundesregierung nicht mehr erkennen und
geben Anlass, die Bundesregierung über Ihre Folgerungen aus dem Energiebe-
richt und die Ausrichtung einer zukünftigen nachhaltigen Energiepolitik zu be-
fragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Gibt der Energiebericht die Auffassung der Bundesregierung oder des Bun-

desministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, wieder?
2. Dient der Energiebericht des Bundesministers für Wirtschaft und Technolo-

gie, Dr. Werner Müller, als Grundlage für ein künftiges Energieprogramm
der Bundesregierung, das ein Konzept für die deutsche Energiepolitik bis
zum Jahr 2020 aufzeigt?
Wann wird die Bundesregierung ein solches Energieprogramm vorlegen?

3. Wann wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag ein neues Ener-
gieforschungsprogramm vorlegen?

4. Wurde die am 27. November 2001 veröffentlichte Endfassung des Energie-
berichts zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
(BMWi), dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit (BMU) und dem Bundeskanzleramt abgestimmt?

5. Warum wurde der Energiebericht entgegen der Ankündigung des Bundes-
ministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, das Papier am
4. September 2001 vorzulegen, erst am 27. November 2001 veröffentlicht?

6. Wurde der Energiebericht in der für den 4. September 2001 vorgesehenen
Fassung noch einmal verändert?
Wenn ja, welche Elemente wurden in der Endfassung im Detail gegenüber
der für den 4. September 2001 vorgesehenen Fassung verändert?

7. Wie verträgt sich die Forderung des Energieberichts nach Schaffung günsti-
ger Investitionsbedingungen in Deutschland und Gewährleistung internatio-
naler Chancengleichheit für deutsche Unternehmen mit der von der Bundes-
regierung zu verantwortenden Erhöhung der Strompreise und den von der
Bundesregierung beschlossenen zusätzlichen Regulierungen?

8. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Rahmenbedingungen für den Ener-
giestandort Deutschland zu verbessern?
Wenn ja, wie?

9. Welche der Energieträger Steinkohle, Braunkohle, Erdgas, Erdöl, Kernener-
gie, Wind (on- bzw. off-shore), Wasser, Sonne (Photovoltaik bzw. Solarther-
mie) und Biomasse bzw. Biogas, hält die Bundesregierung jeweils für nach-
haltig – gemessen an dem in Rio 1992 postulierten Drei-Säulenmodell – und
warum?

Drucksache 14/7854 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

10. Wie gestaltet sich nach Auffassung der Bundesregierung ein nachhaltiger
Energiemix im Jahr 2020 sowohl mit Blick auf die eingesetzten Energie-
träger als auch vor dem Hintergrund der dazugehörigen Strukturen?

11. Dienen die dem Energiebericht des Bundesministers für Wirtschaft und
Technologie, Dr. Werner Müller, zugrunde liegenden Gutachten (Prognos/
EWI: Szenario I, DIW/Prognos/EWI/BEI: Szenario II) als Grundlage für
die künftige Ausrichtung der Energiepolitik durch die Bundesregierung?
Wenn nein, welche Gutachten legt sie dann zugrunde?

12. Wird der geplante schrittweise Ersatz der Kernenergie insbesondere ab
2010 dazu führen, dass sich die Zusammensetzung der Energieträgerbasis
(Kohle, Gas etc.) in der Stromerzeugung verändern wird?
Von welcher Zusammensetzung der Energieträgerbasis geht die Bundes-
regierung für das Jahr 2005, 2010 und 2020 aus?

13. Von welchem Gasanteil an der Primärenergieversorgung geht die Bundes-
regierung, aufgeteilt nach Strom- und Wärmeerzeugung, im Jahr 2005,
2010 und 2020 aus?

14. Entsprechen die Schlussfolgerungen bezüglich Implementierung und Kos-
ten des nationalen CO2-Minderungszieles von 40% im Jahr 2020 im Ener-giebericht des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner
Müller, der Einschätzung durch die Bundesregierung?
Wenn nein, welche Einschätzung hat die Bundesregierung?

15. Legt die Bundesregierung bei ihrer zukünftigen Klimaschutz- und Energie-
politik eine jährliche Reduktion der Energieintensität um 2,1% pro Jahr
zugrunde, wie im Energiebericht des Bundesministers für Wirtschaft und
Technologie, Dr. Werner Müller, oder von 3% pro Jahr, wie der Rat für
Nachhaltige Entwicklung der Bundesregierung annimmt?

16. Unterstützt die Bundesregierung die Forderung des Rates für Nachhaltig-
keit unter Leitung des Staatsministers im Bundeskanzleramt, Hans Martin
Bury, einer Festschreibung des 40%-CO2-Reduktionszieles bis 2020(gegenüber 1990) oder folgt sie der Überzeugung des Bundesministers für
Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, der deutlich machte, dass
er diese Position nicht teilt?

17. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das CO2-Einsparziel von40% gegenüber 1990 in Widerspruch zu den Zielen der Versorgungssicher-
heit und Wirtschaftlichkeit steht?

18. Was unternimmt die Bundesregierung, um den im Energiebericht für not-
wendig erachteten „gesellschaftlichen Konsens über die Kosten“ herzustel-
len?

19. Teilt die Bundesregierung die in dem Vorwort des Energieberichts vom
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, getrof-
fene Feststellung, dass sehr ehrgeizige Klimaschutzziele für das Jahr 2020
in erheblichem Widerspruch zu den Zielen der Versorgungssicherheit und
Wirtschaftlichkeit stehen?
Wäre eine 40%ige CO2-Reduktionsverringerung 2020 gegenüber 1990 indiesem Sinne ein ehrgeiziges Klimaschutzziel?

20. Kann Deutschland angesichts des Ausstiegs aus der Kernenergie seine Ver-
pflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll und sein angekündigtes Klima-
schutzziel einer 40%igen CO2-Reduktion bis 2020 (gegenüber 1990) errei-chen?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/7854

21. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Gutachter des Szenario II,
die zu dem Ergebnis kommen, dass „Deutschland als stark exportorientier-
tes Land sich einen klimapolitischen Alleingang nicht leisten kann“?
Wenn nein, warum nicht?

22. Welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um ihre Ressourcen-
und Klimaschutzziele mit den europäischen Partnern abzustimmen?

23. Welche klimapolitischen Instrumente dienen nach Ansicht der Bundes-
regierung einem harmonisierten Vorgehen auf europäischer Ebene?

24. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung im Energiebericht des BMWi,
dass keine Möglichkeit besteht, die durch den Ausstieg aus der Kernenergie
zusätzlich anfallenden 100 Millionen t CO2 einzusparen?

25. Welche CO2-Einsparpotentiale (in t/Jahr) sieht die Bundesregierung je-weils in den Bereichen Stromerzeugung, Wärmemarkt und Verkehr in
Deutschland für die Jahre 2005, 2010, 2015 und 2020?
Zu welchen volkswirtschaftlichen Kosten ließen sich die jeweiligen Poten-
tiale erschließen?

26. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass sich die CO2-Ausstoßmen-gen durch die schrittweise Stilllegung von Kernkraftwerken erhöhen?
Wenn ja, mit welchen Zuwächsen wird gerechnet?

27. Stimmt die Bundesregierung der Aussage des Energieberichts zu, dass die
Nutzung kohlestoffreicher Energieträger (wie Kohle) den Klimaschutz ge-
fährdet?
Wenn ja, sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Nutzung kohle-
stoffreicher Energieträger zu reduzieren?
Wenn ja, welche und um welchen Anteil?

28. Von welchem Steinkohleeinsatz zur Stromerzeugung und zur Stahlerzeu-
gung geht die Bundesregierung angesichts des in dem Energiebericht dar-
gestellten Szenarios II, dass nur noch höchstens 5 von heute 12 Steinkohle-
bergwerken betrieben werden könnten, für das Jahr 2020 aus?
Rechnet die Bundesregierung mit Zechenschließungen?

29. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das Ziel einer 40%igen CO2-Minderung bis zum Jahr 2020 (bezogen auf das Jahr 1990) zu einem Ersatz
von Kohle durch Gas in der Stromerzeugung führen würde?
Wenn nein, von welcher Reduktion der Kohlenutzung in der Stromerzeu-
gung geht die Bundesregierung aus?

30. Geht die Bundesregierung, wie der Energiebericht, davon aus, dass die
40%ige CO2-Reduktion höhere Energiekosten für Verbraucher zur Folgehaben wird?
Wenn ja, mit welchen Erhöhungen wird gerechnet?

31. Teilt die Bundesregierung die in dem Vorwort des Energieberichts vom
Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, getrof-
fene Feststellung, dass sehr ehrgeizige nationale Klimaschutzziele für 2020
bedeuten, dass Deutschland sich weitgehend von der Nutzung der heimi-
schen Kohlequellen zu verabschieden hätte?

32. Wie beurteilt die Bundesregierung den im Energiebericht vorgeschlagenen
Ausbau der Windkraft (on-/off-shore) vor dem Hintergrund des in der Be-
völkerung wachsenden Widerstandes?

Drucksache 14/7854 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

33. Teilt die Bundesregierung die in dem Energiebericht vertretene Auffas-
sung, dass im Verkehrs- und Transportwesen die CO2-Emmissionen von1990 bis 1999 um 15% gestiegen sind?
Wenn nein, von welchem Zuwachs geht die Bundesregierung für diesen
Zeitraum aus?

34. Was will die Bundesregierung unternehmen, um dem Anstieg der CO2-Emissionen im Verkehrsbereich entgegenzutreten?
35. Verfügt die Bundesregierung über ein Konzept für eine klimafreundliche

Mobilität?
36. Auf welche Antriebstechnologien bzw. Kraftstoffe will die Bundesregie-

rung mittel- bzw. langfristig setzen, und was bedeutet dies für eine entspre-
chende Infrastruktur (Verkehrsnetz und Energiebereitstellung)?

37. Wieso wird in dem Energiebericht die absehbar erfolgreiche Entwicklung
alternativer PKW-Antriebe außer Betracht gelassen und deren zukünftigen
Einfluss auf den Bedarf unterschiedlicher Energiearten nicht berücksich-
tigt?

38. Wieso betrachtet die Bundesregierung in ihrem Energiebericht nicht die ge-
samtwirtschaftlichen Kosten alternativer Antriebe im Verkehrsbereich und
deren Einfluss auf die Versorgungssicherheit?

39. Wieso werden in dem Energiebericht keine Strategien zur Entkopplung von
Mobilitätsbedürfnissen und CO2-Erzeugung aufgezeigt?

40. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Energieberichts, dass die
wesentlichen CO2-Einsparpotentiale künftig im Wärmemarkt und Ver-kehrsbereich und weniger im Rahmen der Stromerzeugung erschlossen
werden können?

41. Teilt die Bundesregierung bei Grundannahme des Szenarios II die Ein-
schätzung der Gutachter, die im Jahr 2020 für einen Durchschnittshaushalt
mit zusätzlich anfallenden Kosten von ca. 1 500 Euro (rd. 3 000 DM) rech-
nen?

42. Teilt die Bundesregierung die im Energiebericht wiedergegebene Einschät-
zung, dass eine Reduzierung der nationalen CO2-Emissionen bis 2020 um40% (gegenüber 1990), unter Unterstellung günstiger Ölpreise, mit ge-
samtwirtschaftlichen Zusatzkosten in Höhe von 500 Mrd. DM verbunden
ist, und hält sie eine solche energiepolitische Entwicklung unter den Aspek-
ten der Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit für nachhaltig?

43. Teilt die Bundesregierung die im Szenario II des Energieberichts des Bun-
desministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, vertretene
Auffassung, dass die Beibehaltung des 40%igen Reduktionsziels bei der
CO2-Emmission trotz einer angenommenen vergleichbaren CO2-Minde-rungspolitik in den anderen EU-Mitgliedstaaten erhebliche Gefahren der
Abwanderung energieintensiver Industrien aus Deutschland nach sich zöge
und diese bei einem klimapolitischen Alleingang Deutschlands weiter ver-
schärft würden?

44. Aufgrund welcher Überlegungen lässt die Bundesregierung den Vorsorge-
gedanken bei der Nennung der Forschungsziele und Forschungsprioritäten
außer Acht (S. 63) und teilt sie nicht die Auffassung, dass die Energiefor-
schung eher an dem Ziel einer langfristig gesicherten, umweltverträglichen
und ökonomischen Energieversorgung als an dem Ziel der internationalen
Marktentwicklung ausgerichtet werden muss?

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/7854

45. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass das CO2-Einsparziel von40% bis 2020 (gegenüber 1990) bedeutet, dass sich Deutschland weitge-
hend von der Nutzung der heimischen Kohlequellen zu verabschieden
hätte?
Wenn ja, hätte dies Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit und auf
Arbeitsplätze in Deutschland?

46. Wie bewertet die Bundesregierung den im Energiebericht auf 74%
(Szenario I) bzw. 76% (Szenario II) bezifferten Anstieg der Energieimport-
abhängigkeit im Jahr 2020 vor dem Hintergrund der im Grünbuch für Ener-
gieversorgungssicherheit der EU-Kommission vom November 2000 kri-
tisch diskutierten Frage der wachsenden Abhängigkeit der EU-Staaten von
Energieimporten?

47. Wie sind die Begriffe „Versorgungssicherheit“ und „Importabhängigkeit“
in dem Energiebericht zu verstehen?
Wann ist die Versorgungssicherheit gewährleistet?

48. Welche Ziele hat die Bundesregierung hinsichtlich der Verringerung der
Importabhängigkeit (Importanteil nach Energieträgern)?

49. Was will die Bundesregierung unternehmen, um der zunehmenden Versor-
gungsabhängigkeit, die über dem europäischen Durchschnitt liegt, entge-
genzutreten?

50. Sieht die Bundesregierung Gefahren, angesichts der Entwicklung, dass die
Importabhängigkeit steigt, wenn die heimische Kohle als Energieträger
durch importiertes CO2-ärmeres Erdgas ersetzt wird?
Wenn ja, welche?

51. Welche wirtschaftlichen Folgen hätte der Ausstieg aus der Nutzung der
Kernenergie und ein damit verbundener Anstieg der Stromkosten für den
Verbraucher und den Standort Deutschland nach Einschätzung der Bundes-
regierung, und stimmt diese Einschätzung mit den Wertungen im Energie-
bericht überein?

52. Sieht die Bundesregierung angesichts der steigenden Importabhängigkeit
weitere Gefahren?

53. Inwieweit und mit welchen Instrumentarien muss vor diesem Hintergrund
die wachsende Importabhängigkeit in Europa und in Deutschland verrin-
gert werden?
Welchen Beitrag kann die Kernenergie hierzu leisten?

54. Teilt die Bundesregierung die in dem Energiebericht vertretene Auffas-
sung, dass Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit
gleichrangig verwirklicht werden müssen, und wenn ja, müssen dann
auch Investitionszyklen bei energiepolitischen Entscheidungen berück-
sichtigt werden?

55. Wie beurteilt die Bundesregierung den im Energiebericht befürworteten
„nationalen Energiesockel“ im Hinblick auf das Ziel eines deregulierten
und liberalisierten europäischen Energiebinnenmarktes mit hoher Wettbe-
werbsintensität?

56. Wie definiert die Bundesregierung den o. g. „nationalen Energiesockel“
und wie soll dieser gesteuert, reguliert und finanziert werden?

Drucksache 14/7854 – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
57. Wird die im Energiebericht des Bundesministers für Wirtschaft und Tech-
nologie, Dr. Werner Müller, mit Nachdruck betonte mittel- bzw. langfris-
tige Bedeutung der Kohle für die nationale wie internationale Energiever-
sorgung dazu führen, dass die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Energieforschung künftig einen stärkeren Fokus auf die Weiterentwicklung
ökonomisch wie ökologisch effizienterer Kohletechnologie richtet?
Wenn ja, in welchen Bereichen und in welchen konkreten Projekten?

58. Teilt die Bundesregierung die Beschreibung im Energiebericht des Bundes-
ministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller, dass Uran-
brennelemente nach Deutschland importiert werden, oder vertritt sie die
Auffassung, dass lediglich das Uran eingeführt, die Brennelemente jedoch
am Standort Deutschland gefertigt werden?

59. Durch welche Maßnahmen koordiniert die Bundesregierung die vom
BMWi geförderten Projekte in der Energieforschung mit den Forschungs-
aktivitäten der institutionell von Bund (durch das Bundesministerium für
Bildung und Forschung) und Ländern geförderten Forschungseinrichtun-
gen (Helmholtz-Gemeinschaft e.V., Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer
Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft) außerhalb der formalen Ressortkoor-
dinierung?

60. In welcher Weise hat die Bundesregierung die Ergebnisse des am 1./2. Ok-
tober 2001 vom Bundesverband der Deutschen Industrie und von den deut-
schenWissenschaftsorganisationen durchgeführten Symposiums „Energie –
Bedarf, Effizienz, Bereitstellung“ bei der strategischen Ausrichtung der von
ihr geförderten Forschungskonzepte, insbesondere hinsichtlich der Sicher-
heits- und Entsorgungsforschung für Kernenergieanlagen und der Kern-
fusionsforschung berücksichtigt?

61. Wie wurden die Ergebnisse der von der Deutschen Forschungsgemein-
schaft, den Großforschungseinrichtungen, der Max-Planck-Gesellschaft,
der Fraunhofer Gesellschaft und der Leibniz-Gemeinschaft geförderten
Forschungsvorhaben in dem Energiebericht berücksichtigt?

62. Sieht die Bundesregierung in einer Fortführung bzw. einer Erhöhung der
Ökosteuer zur Reduzierung der CO2-Emissionen eine weitergehende Ge-fährdung des Wirtschaftswachstums für die exportorientierte Industrie?

63. Stimmt die Bundesregierung dem aus dem Energiebericht gezogenen
Schluss zu, dass die Fortentwicklung der Ökosteuer erst dann sinnvoll ist,
wenn andere europäische Mitgliedstaaten in der Energiebesteuerung „nach-
gezogen haben“?

Berlin, den 11. Dezember 2001
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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