Vom 12. Dezember 2001
Deutscher Bundestag Drucksache 14/7839
14. Wahlperiode 12. 12. 2001
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Elmar Müller (Kirchheim), Wolfgang Börnsen (Bönstrup),
Hansjürgen Doss, Klaus Francke, Erich G. Fritz, Ulrich Klinkert, Friedhelm Ost,
Dr. BerndProtzner, Hans-Peter Repnik, Dr. HeinzRiesenhuber, Hartmut Schauerte,
Karl-Heinz Scherhag, Max Straubinger, Matthias Wissmann,
Dagmar Wöhrl und der Fraktion der CDU/CSU
zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
– Drucksachen 14/7093, 14/7820 –
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Postgesetzes
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Die Ausnahmeregelung in § 19 Satz 2 Postgesetz steht im Gegensatz zu
der sonstigen Regelung bei der Liberalisierung der Telekommunikations-
und Postmärkte, nach der bei Vorliegen einer Marktbeherrschung grund-
sätzlich und ohne Ausnahmen eine Ex-Ante-Preisregulierung vorgesehen
ist. Es ist zu prüfen, inwieweit nach den bisherigen Erkenntnissen zur
Marktentwicklung und zu den zu erwartenden Wettbewerbsstrukturen
diese Ausnahmeregelung gänzlich entfallen sollte, um aufkommenden
Wettbewerb nicht unangemessen zu behindern.
2. Es ist weiterhin fraglich, ob es sachlich gerechtfertigt ist, der Deutschen
Post AG über die gesamte Laufzeit der Exklusivlizenz die ausschließli-
che Nutzung der hoheitlichen herausgegebenen Postwertzeichen zuzuge-
stehen, zumal dadurch Einnahmen erzielt werden, denen keine adäquate
Leistung gegenüber steht.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
entsprechende Regelungen in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren ein-
zubringen.
Berlin, den 13. November 2001
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion