Vom 13. Dezember 2001
Deutscher Bundestag Drucksache 14/7836
14. Wahlperiode 13. 12. 2001
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (15. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/6523 –
Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 15. Juni 2000
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland
und der Regierung der Republik Singapur
über die Seeschifffahrt
A. Problem
Auf das Abkommen vom 15. Juni 2000 zwischen der Regierung der Bundesre-
publik Deutschland und der Regierung der Republik Singapur über die See-
schifffahrt findet Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes Anwendung, da es
sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung bezieht. Daher ist die Zustim-
mung des Deutschen Bundestages in der Form eines Bundesgesetzes erforder-
lich.
B. Lösung
Zustimmung durch Verabschiedung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung
auf Drucksache 14/6523.
Einstimmigkeit im Ausschuss
C. Alternativen
Wurden nicht erörtert.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Drucksache 14/7836 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf – Drucksache 14/6523 – anzunehmen.
Berlin, den 26. November 2001
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
Eduard Oswald
Vorsitzender
Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7836
Bericht des Abgeordneten Hans-Michael Goldmann
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Druck-
sache 14/6523 in seiner 190. Sitzung am 27. September 2001
beraten und an den Ausschuss für Verkehr, Bau- und Woh-
nungswesen zur federführenden Beratung und an den
Rechtsausschuss zur Mitberatung überwiesen.
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung beinhaltet die ge-
mäß Artikel 59 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes erforder-
liche Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik
Deutschland und der Regierung der Republik Singapur über
die Seeschifffahrt. Mit Hilfe dieses völkerrechtlichen Ver-
trages werden die deutsch-singapurischen Seeverkehrsbe-
ziehungen, die bisher nicht vertraglich geregelt waren, auf
eine solide Rechtsgrundlage gestellt. Mit dem Abkommen
werden insbesondere die für den Seeverkehr zwischen bei-
den Ländern notwendigen ordnungspolitischen und techni-
schen Regelungen auf der Grundlage der Dienstleistungs-
freiheit und der Inländergleichbehandlung geschaffen.
III. Stellungnahme des mitberatenden
Rechtsausschusses
Der Rechtsausschuss hat die Vorlage in seiner 105. Sitzung
am 14. November 2001 beraten und empfiehlt einstimmig,
dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse
im Ausschuss
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat die Vorlage in seiner 70. Sitzung am 14. November 2001
behandelt und hat einstimmig beschlossen, die Annahme
des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zu empfehlen.
Berlin, den 26. November 2001
Hans-Michael Goldmann
Berichterstatter