BT-Drucksache 14/7719

Fesselungen bei Abschiebungen

Vom 30. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7719
14. Wahlperiode 30. 11. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Fesselungen bei Abschiebungen

Im Mai 1999 starb der sudanesische Asylsuchende A. A. infolge der Gewaltan-
wendung, mit der Beamte des Bundesgrenzschutzes (BGS) seinen Widerstand
gegen die Abschiebung brechen wollten. Nach einem Bericht des Nachrichten-
magazins „DER SPIEGEL“ (Nr. 47/2001) wurde A. A. für den Flug nach
Khartoum mit elf Plastikfesseln, vier Klettbändern und einem 4,90 Meter
langen Seil verschnürt. Weil er sich weiter wehrte, drückten die BGS-Beamten
seinen Oberkörper auf die Schenkel. Laut „SPIEGEL“ sieht ein rechtsmedizini-
sches Gutachten „gravierende Anzeichen für ein Ersticken“. Gegen die beteilig-
ten BGS-Beamten ist derzeit ein Ermittlungsverfahren anhängig.
Nach Informationen des „SPIEGELS“ (Nr. 44/2001) hat das Bundesminis-
terium des Innern inzwischen einen neuen Spezialhelm für den Einsatz gegen
abzuschiebende Ausländer zugelassen. Dieser soll zusammen mit einem Gurt
(„Body Cuff“) eingesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche neueren – auch rechtsmedizinischen – Erkenntnisse liegen der Bun-

desregierung über die Umstände des Todes des A. A. im Mai 1999 vor?
2. Welcher Sachstand im Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten BGS-

Beamten ist der Bundesregierung bekannt?
3. Trifft es zu, dass ein neuer Spezialhelm im Zusammenhang mit Abschiebun-

gen eingesetzt werden soll?
Wenn ja:
a) Warum ordnet die Bundesregierung nicht den Verzicht auf die Anwen-

dung von Gewalt im Zusammenhang mit Abschiebungen an?
b) Aus welchen Gründen sieht sich die Bundesregierung zur Einführung

eines neuen Spezialhelms veranlasst?
c) Was ist der Bundesregierung über

– die Konstruktion des neuen Spezialhelms
– den Hersteller des Helms
bekannt?

d) Welche Vorsorge ist getroffen worden, dass der Einsatz des Helms nicht
erneut zu Verletzungen oder gar Todesfällen führt?

Drucksache 14/7719 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
4. Trifft es zu, dass außerdem ein neues Gurtsystem („Body Cuff“) eingesetzt
werden soll?
Wenn ja:
a) Aus welchen Gründen sieht sich die Bundesregierung zur Einführung

dieses Gurtsystems veranlasst?
b) Was ist der Bundesregierung über

– die Konstruktion des neuen Gurtsystems
– den Hersteller des Gurtsystems
bekannt?

c) Welche Vorsorge ist getroffen worden, dass der Einsatz des Gurtsystems
nicht erneut zu Verletzungen oder gar Todesfällen führt?

Berlin, den 30. November 2001
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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