BT-Drucksache 14/7715

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/7045- Entwurf eines Gesetzes zu der am 3. Dezember 1999 in Peking beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, und zu weiteren Anpassungen des Protokolls

Vom 3. Dezember 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7715
14. Wahlperiode 03. 12. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (16. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/7045 –

Entwurf eines Gesetzes
zu der am 3. Dezember 1999 in Peking beschlossenen Änderung
des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987
über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen,
und zu weiteren Anpassungen des Protokolls

A. Problem
Mit dem Gesetzentwurf sollen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für
die Ratifizierung der am 3. Dezember 1999 in Peking von der 11. Vertragsstaa-
tenkonferenz beschlossenen Änderungen sowie weiteren in den Jahren 1995,
1997 und 1999 vorgenommenen Anpassungen geschaffen werden. Die 1999 in
Peking beschlossenen Änderungen des Protokolls betreffen Regelungen zur
Produktion und zum Verbrauch von geregelten Stoffen sowie zum Handel zwi-
schen Vertragsparteien und Nicht-Vertragsparteien sowie die Einstellung von
Produktion und Verbrauch des als Lösungsmittel einsetzbaren Stoffes Brom-
chlormethan ab dem Jahre 2002.

B. Lösung
Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Bund, Ländern und Gemeinden entstehen im Zusammenhang mit der Durch-
führung dieses Vertragsgesetzes keine Kosten. Da die Änderungen bzw. Anpas-
sungen des Montrealer Protokolls nicht über den Regelungsgehalt der bereits
am 1. Oktober 2000 in Kraft getretenen „Verordnung (EG) 2037/2000 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Juni 2000 über Stoffe, die
zum Abbau der Ozonschicht führen“ hinausgehen, entsteht auch keine zusätz-
liche Preisbelastung.

Drucksache 14/7715 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksache 14/7045 anzunehmen.

Berlin, den 14. November 2001

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Christoph Matschie
Vorsitzender

Rainer Brinkmann (Detmold)
Berichterstatter

Dr. Peter Paziorek
Berichterstatter

Dr. Reinhard Loske
Berichterstatter

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7715

Bericht der Abgeordneten Rainer Brinkmann (Detmold), Dr. Peter Paziorek,
Dr. Reinhard Loske, Birgit Homburger und Eva-Maria Bulling-Schröter

I.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache
14/7045 wurde in der 195. Sitzung des Deutschen Bundes-
tages am 18. Oktober 2001 zur federführenden Beratung an
den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit und zur Mitberatung an den Ausschuss für Verkehr,
Bau- und Wohnungswesen überwiesen.
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen
hat einstimmig empfohlen, dem Gesetzentwurf zuzustim-
men.

II.
Das Montrealer Protokoll hat zum Ziel, den Verbrauch und
die Produktion von bestimmten ozonschichtschädigenden
Stoffen schrittweise bis zu 100 % einzuschränken. Mit den
in den Jahren 1990, 1992 und 1997 in London, Kopenhagen
und Montreal beschlossenen Änderungen des Montrealer
Protokolls wurden weitere Stoffe, die zu einem Abbau der
Ozonschicht führen, den Bestimmungen des Protokolls un-
terworfen.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die verfassungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Ratifizierung der am 3. Dezember
1999 in Peking von der 11. Vertragsstaatenkonferenz be-
schlossenen Änderungen sowie weiteren in den Jahren
1995, 1997 und 1999 vorgenommenen Anpassungen ge-
schaffen werden. Die 1999 in Peking beschlossenen Ände-
rungen des Protokolls betreffen Regelungen zur Produktion

und zum Verbrauch von geregelten Stoffen sowie zum Han-
del zwischen Vertragsparteien und Nicht-Vertragsparteien
sowie die Einstellung von Produktion und Verbrauch des als
Lösungsmittel einsetzbaren Stoffes Bromchlormethan ab
dem Jahre 2002.

III.
Der Bundesrat hat in seiner 767. Sitzung am 27. September
2001 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwen-
dungen zu erheben.

IV.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am
14. November 2001 beraten.
Alle Fraktionen begrüßten die in verschiedenen Verhand-
lungen erreichten Verbesserungen des Montrealer Proto-
kolls zum Schutz der Ozonschicht. Dieses internationale
Abkommen sei ein sehr gutes Beispiel dafür, dass ein ein-
mal beschlossener Vertragsrahmen sehr dabei helfen könne,
im Anschluss daran zu weiteren Verbesserungen für die
Umwelt zu kommen. Man hoffe auf eine ähnliche Entwick-
lung beim nun zur Ratifizierung anstehenden Kyoto-Proto-
koll.
Der Ausschuss beschloss einstimmig, dem Deutschen Bun-
destag zu empfehlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache
14/7045 anzunehmen.

Berlin, den 3. Dezember 2001
Rainer Brinkmann (Detmold)
Berichterstatter

Dr. Peter Paziorek
Berichterstatter

Dr. Reinhard Loske
Berichterstatter

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.