BT-Drucksache 14/7703

zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Ina Albowitz, weiterer Abg. und der Fraktion der F.D.P. -14/6629- Kulturstiftung der Bundesrepublik Deutschland - Konzeption eines integrativen "Ein-Säulen-Modells" -

Vom 29. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7703
14. Wahlperiode 29. 11. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (23. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Hans-Joachim Otto (Frankfurt),
Ina Albowitz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 14/6629 –

Kulturstiftung der Bundesrepublik Deutschland
– Konzeption eines integrativen „Ein-Säulen-Modells“ –

A. Problem
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, eine Stiftung
bürgerlichen Rechts zur Förderung und Bewahrung der Kunst und Kultur von
gesamtstaatlicher Bedeutung zu begründen. Die Stiftung soll den Namen „Kul-
turstiftung der Bundesrepublik Deutschland“ tragen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der Fraktionen der
CDU/CSU und PDS

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Keine

Drucksache 14/7703 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 14/6629 abzulehnen.

Berlin, den 29. November 2001

Der Ausschuss für Kultur und Medien
Monika Griefahn
Vorsitzende

Eckhardt Barthel (Berlin)
Berichterstatter

Dr. Norbert Lammert
Berichterstatter

Dr. Antje Vollmer
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Dr. Heinrich Fink
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7703

Bericht der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Dr. Norbert Lammert,
Dr. Antje Vollmer, Hans Joachim Otto (Frankfurt) und Dr. Heinrich Fink

I. Beratungsverlauf
Der Antrag auf Drucksache 14/6629 ist in der 190. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 27. September 2001 an den
Ausschuss für Kultur und Medien zur federführenden Bera-
tung sowie den Rechtssausschuss, den Ausschuss für Ange-
legenheiten der neuen Länder, den Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung und den Aus-
schuss für Tourismus zur Mitberatung überwiesen worden.
Der Rechtssausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Oktober
2001 mit den Stimmen der Fraktion der SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei Ent-
haltung der Fraktion der PDS und bei Abwesenheit der
Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des An-
trags empfohlen.
Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
hat in seiner Sitzung am 17. Oktober 2001 mit den Stimmen
der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der Fraktionen der
CDU/CSU und PDS in Abwesenheit der Fraktion der FDP
die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technik-
folgenabschätzung hat in seiner Sitzung am 7. November
2001 mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Enthaltung der Fraktion der PDS die
Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner Sitzung am
10. Oktober 2001 mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der Fraktion
der PDS die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der federführende Ausschuss für Kultur und Medien hat
den Antrag in seiner 60. Sitzung am 10. Oktober 2001 bera-
ten und die Beratung in seiner 63. Sitzung am 7. November
2001 abgeschlossen. Der Ausschuss hat den Antrag in die-
ser Sitzung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ge-
gen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung der
Fraktionen der CDU/CSU und PDS abgelehnt.

II. Wesentlicher Inhalt des Antrags
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert wer-
den, eine Stiftung bürgerlichen Rechts zu begründen, die
den Namen „Kulturstiftung der Bundesrepublik Deutsch-
land“ tragen und der Förderung und Bewahrung der Kunst

und Kultur von gesamtstaatlicher Bedeutung dienen soll.
Das Stiftungskapital in Höhe von 2 Mrd. Euro soll aus der
Veräußerung von Gold- und Devisenreserven der Deutschen
Bundesbank aufgebracht werden.

III. Ausschussberatungen
Die Fraktion der FDP erklärte, dass der zentrale Vorschlag
des Antrags darin liege, aus der Veräußerung von Gold- und
Devisenreserven der Deutschen Bundesbank einen finan-
ziellen Grundstock für die Kulturstiftung zu schaffen. Mit
Blick darauf, dass die Souveränität zur Veräußerung mit
dem 31. Dezember 2001 an die Europäische Zentralbank
übergehe, müsse über den Antrag jetzt entschieden werden.
Da ein solcher Kapitalstock in einer Größenordnung von
2 Mrd. Euro auch für die geplante Bundeskulturstiftung von
Interesse sein müsse, appellierten sie an die Koalitionsfrak-
tionen, dem Antrag zuzustimmen.
Die Fraktion der SPD begrüßte, dass die Errichtung einer
Bundeskulturstiftung auch von der Fraktion der FDP unter-
stützt werde. Das im vorliegenden Antrag vorgeschlagene
„Ein-Säulen-Modell“ werde allerdings von ihrer Fraktion
abgelehnt, da es entscheidend sei, dass sich Bund und Län-
der auf ein gemeinsames Modell verständigten. Erst wenn
sich die Länder dem verweigerten, müsse man neu nachden-
ken. Außerdem werde es nicht möglich sein, die Gold- und
Devisenreserven zur Bildung eines Kapitalstocks für die
Kulturstiftung zu nutzen.
Die Fraktion der CDU/CSU stellte fest, dass die Fraktio-
nen bei dem Anliegen der Errichtung einer „Bundeskultur-
stiftung“ grundsätzlich nicht weit auseinander liegen wür-
den. Die Frage sei nur, unter welchen Voraussetzungen eine
solche Stiftung zustande komme. Eine Reihe von Festlegun-
gen im vorliegenden Antrag erschienen voreilig, zumal die
Ergebnisse der Gespräche zwischen Bund und Ländern in
dieser Frage noch nicht abzusehen seien. Schon vor diesem
Hintergrund sei eine Entscheidung über Namen, Sitz, Dotie-
rung und Konditionen einer solchen Stiftung verfrüht.
Die Fraktion der PDS bekundete Sympathie und Unter-
stützung für die Kulturstiftung. Dabei sollte es sich aber in
jedem Fall um eine gemeinsame Stiftung von Bund und
Ländern handeln. Der vorliegende Antrag sei aus ihrer Sicht
finanzpolitisch nicht stimmig.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnte den
Antrag ab.

Berlin, den 29. November 2001
Eckhardt Barthel (Berlin)
Berichterstatter

Dr. Norbert Lammert
Berichterstatter

Dr. Antje Vollmer
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Dr. Heinrich Fink
Berichterstatter

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.