BT-Drucksache 14/7702

zu dem Antrag der Abgeordneten Hans Joachim-Otto (Frankfurt), Ina Albowitz, Dr. Edzard Schmidt-Jorzig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P. -14/4911 (neu)- Kulturföderalismus in Deutschland erhalten

Vom 29. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7702
14. Wahlperiode 29. 11. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (23. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Ina Albowitz,
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/4911 (neu) –

Kulturföderalismus in Deutschland erhalten

A. Problem
Mit dem Antrag soll der Deutsche Bundestag aufgefordert werden, die grund-
gesetzlich festgelegte Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hin-
sichtlich der Kulturpolitik zu bekräftigen. Zudem soll sich der Deutsche
Bundestag – ungeachtet dieser Kompetenzverteilung – zu seiner gewachsenen
Verantwortung für die Erhaltung herausragender deutscher Kulturgüter und
-institutionen bekennen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der
Fraktion der PDS

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 14/7702 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 14/4911 (neu) abzulehnen.

Berlin, den 29. November 2001

Der Ausschuss für Kultur und Medien
Monika Griefahn
Vorsitzende

Eckhardt Barthel (Berlin)
Berichterstatter

Dr. Norbert Lammert
Berichterstatter

Dr. Antje Vollmer
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Dr. Heinrich Fink
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7702

Bericht der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Dr. Norbert Lammert,
Dr. Antje Vollmer, Hans-Joachim Otto (Frankfurt) und Dr. Heinrich Fink

I. Beratungsverlauf
Der Antrag auf Drucksache 14/4911 (neu) ist in der
182. Sitzung des Deutschen Bundestages am 5. Juli 2001 an
den Ausschuss für Kultur und Medien zur federführenden
Beratung sowie an den Rechtssausschuss, den Ausschuss
für Angelegenheiten der neuen Länder, den Ausschuss für
Tourismus und den Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen worden.
Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Oktober
2001 mit den Stimmen der Fraktion der SPD gegen die
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei Ent-
haltung der Fraktion der PDS und bei Abwesenheit der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des
Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
hat in seiner Sitzung am 25. September 2001 mit den Stim-
men der Koalitionsfraktionen und des überwiegenden Teils
der Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Enthaltung einer Stimme
aus der Fraktion der CDU/CSU sowie der Stimmen der
Fraktion der PDS die Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner Sitzung am 10.
Oktober 2001 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen
gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU und FDP
bei Enthaltung der Fraktion der PDS die Ablehnung des An-
trags empfohlen.
Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union hat in seiner Sitzung am 25. September 2001
mit den Stimmen der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der FDP

bei Enthaltung der Fraktionen der CDU/CSU und PDS die
Ablehnung des Antrags empfohlen.
Der federführende Ausschuss für Kultur und Medien hat
den Antrag in seiner 60. Sitzung am 10. Oktober 2001 bera-
ten und die Beratung in seiner 63. Sitzung an 7. November
2001 abgeschlossen. Er hat den Antrag in dieser Sitzung mit
den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und FDP bei Enthaltung der
Fraktion der PDS abgelehnt.

II. Wesentlicher Inhalt des Antrags
Mit dem Antrag soll der Deutsche Bundestag aufgefordert
werden, die grundgesetzlich festgelegte Kompetenzver-
teilung zwischen Bund und Ländern hinsichtlich der Kultur-
politik zu bekräftigen. Zudem soll sich der Deutsche Bun-
destag, ungeachtet dieser Kompetenzverteilung, zu seiner
gewachsenen Verantwortung für die Erhaltung herausragen-
der deutscher Kulturgüter und -institutionen bekennen.

III. Ausschussberatungen
Die Fraktion der FDP hielt in der Sitzung am 7. November
2001 an ihrem Antrag fest und bat um Zustimmung der an-
deren Fraktionen. Die Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN lehnten den Antrag unter Hinweis auf die
bisher auch in anderen Zusammenhängen geführten Diskus-
sionen ab. Die Fraktion der CDU/CSU stimmte dem Antrag
grundsätzlich zu, während sich die Fraktion der PDS bei der
Abstimmung über den Antrag enthielt.

Berlin, den 29. November 2001
Eckhardt Barthel (Berlin)
Berichterstatter

Dr. Norbert Lammert
Berichterstatter

Dr. Antje Vollmer
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Dr. Heinrich Fink
Berichterstatter

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