BT-Drucksache 14/7693

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -14/7064- Versorgungsänderungsgesetz 2001 und zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/7223, 14/7257- Versorgungsänderungsgesetz 2001

Vom 28. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7693
14. Wahlperiode 28. 11. 2001

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 14/7064 –

Versorgungsänderungsgesetz 2001

und zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 14/7223, 14/7257 –

Versorgungsänderungsgesetz 2001

Bericht der Abgeordneten Dr. Werner Hoyer, Gunter Weißgerber,
Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein, Oswald Metzger und Dr. Christa Luft

Mit den inhaltsgleichen Gesetzentwürfen ist beabsichtigt,
die Beamtenversorgung zu reformieren, nachdem im Be-
reich der gesetzlichen Rentenversicherung bereits Reform-
maßnahmen ergriffen wurden.
Die Gesetzentwürfe übertragen die Reformmaßnahmen der
gesetzlichen Rentenversicherung (des Altersvermögensge-
setzes – AVmG – und des Altersvermögensergänzungsge-
setzes – AVmEG –) wirkungsgleich und systemgerecht auf
die Beamtenversorgung. Dazu enhalten die Entwürfe im
Wesentlichen folgende Maßnahmen:
l Parallel zur ersten Stufe der Rentenreform Abflachung

des Anstiegs der Versorgungsbezüge im Rahmen der acht
Versorgungsanpassungen ab dem Jahre 2003

l Einbeziehung der aktiven Beamten in die gesetzliche
Förderung einer privaten kapitalgedeckten Altersvor-
sorge

l Weiterer Aufbau der Versorgungsrücklage in Parallele
zur zweiten Stufe der Rentenreform

l Absenkung der Hinterbliebenenversorgung bei gleichzei-
tiger Einführung eines Kinderzuschlags zum Witwengeld

l Einführung weiterer kinderbezogener Verbesserungen in
Übereinstimmung mit den Maßnahmen der gesetzlichen
Rentenversicherung

l Weitere Änderungen zur Fortentwicklung des Beamten-
versorgungsrechts.

Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 werden die Ver-
sorgungskosten von Bund, Ländern und Gemeinden ge-
senkt.
Einsparung durch das Versorgungsreformgesetz
Gesamteinsparung bei den Versorgungsausgaben
Entsprechend der Abflachung des Einkommensanstiegs
beim einzelnen Pensionär werden durch die erste Stufe der
Reform der Versorgungskosten in acht Schritten zu je
0,54 % im Zeitraum von 2003 bis 2010 gesenkt; d. h. ab
2010 wird das Versorgungsniveau zur Rechtslage vor Ein-
führung der Reformmaßnahmen in Verbindung mit dem
fortwirkenden Basiseffekt aus der Versorgungsrücklage
(1999 bis 2002 von 0,6 %) eine Gesamtniveauabflachung
von knapp 5 % erreichen. Nach Fortführung der Ver-
sorgungsrücklage ab 2011 wird in 2017 eine dauerhafte
Niveauabflachung von gut 6,2 % erreicht. Die einzelnen
Stufen sind in der folgenden Übersicht dargestellt:

Drucksache 14/7693 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Fiskale Wirkung der einzelnen Maßnahmen
Der Berechnung liegt eine unterstellte jährliche Anpassung
der Besoldungs- und Versorgungsbezüge von 2 % zugrunde.
1. Versorgungsrücklage von 1999 bis 2002 (Abflachung

0,6 %)

Durch die Einführung der Versorgungsrücklage ab 1999
wird bis 2002 das Versorgungsniveau um knapp 0,6 %
abgesenkt. Die dadurch eingesparten Mittel betragen in
Mio. DM:

2. Abflachung des Versorgungsniveaus von 2003 bis 2010
um 4,33 %

l Durch die Abflachung des Versorgungsniveaus von
2003 bis 2010 in acht Schritten zu je 0,54 % wird das
Versorgungsniveau voraussichtlich ab 2010 um
4,33 % abgeflacht sein. Die Einsparungen betragen
in Mio. DM:

l Von den Einsparungen der Jahre 2003 bis 2010 wird
die Hälfte der Versorgungsrücklagen zugeführt (in
Mio. DM):

Jahr Bund Länder Gemeinden
1999 32 124 17
2000 55 212 29
2001 57 218 29
2002 117 445 59
Insgesamt 261 999 134

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Zeitraum
insgesamt

Insgesamt 269 563 886 1 239 1 619 2 039 2 495 2 984 12 094
Bund 54 109 167 227 289 354 421 491 2 112
Länder 184 390 620 875 1 156 1 468 1 811 2 187 8 691
Gemeinden 31 64 99 137 174 217 263 306 1 291

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Zeitraum
insgesamt

Insgesamt 134,5 281,5 443,0 619,5 809,5 1 019,5 1 247,5 1 492,0 6 047,0
Bund 27,0 54,5 83,5 113,5 144,5 177,0 210,5 245,5 1 056,0
Länder 92,0 195,0 310,0 437,5 578,0 734,0 905,5 1 093,5 4 345,5
Gemeinden 15,5 32,0 49,5 68,5 87,0 108,5 131,5 153,0 645,5

Niveauabsenkung in den einzelnen Stufen der Versorgungsreform
1999 bis 2021

Maßnahme Niveauabsenkung Niveauabsenkung
insgesamt

Versorgungsrücklage
1999 bis 2002 0,6 % 0,6 %
Übertragung der 1. Stufe der Renten-
reform von 2003 bis 2010 4,3 % 4,9 %
Fortführung der Versorgungsrücklage
von 2011 bis 2017 1,4 % 6,3 %

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7693

l Einsparungen durch Fortsetzung des Basiseffektes der
Versorgungsrücklage (bei Besoldung und Versor-
gung) in Mio. DM:

Ab 2002 ist das Versorgungsniveau dauerhaft um
4,33 % abgeflacht.

3. Einsparung durch Fortsetzung der Versorgungsrücklage
von 2011 bis 2017

Kostensteigende Maßnahmen
Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge für
aktive Beamte, Richter und Soldaten

Durch die Fortsetzung der Versorgungsrücklage wird das
Versorgungsniveau weiter um knapp 1,4 % abgeflacht.
Die Zuführung zur Versorgungsrücklage beträgt unter
Berücksichtigung des Basiseffektes (bei der Versorgung
und Besoldung) in Mio. DM:

Die vorgesehene Einbeziehung der aktiven Beamten, Rich-
ter und Soldaten in die Förderung nach § 10a EStG und
XI. Abschnitt EStG ergibt für die öffentlichen Haushalte
folgende Steuermindereinnahmen (Zulagen, Einkommen-
steuer, Solidaritätszuschlag) in den Rechnungsjahren:

Der Haushaltsausschuss hält die Gesetzentwürfe mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion der
PDS gegen die Stimmen der Fraktion der CDU/CSU
und der Fraktion der FDP für mit der Haushaltslage des
Bundes vereinbar.

Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der fe-
derführende Innenausschuss keine Änderungen mit wesent-
lichen haushaltsmäßigen Auswirkungen empfiehlt.

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Zeitraum
insgesamt

Insgesamt 633 647 658 672 687 699 714 729 5 439
Bund 119 122 124 127 130 132 135 138 1 027
Länder 454 463 472 481 492 501 511 522 3 .896
Gemeinden 60 62 62 64 65 66 68 69 516

2011 bis 2017
Insgesamt 17 637
Bund 3 121
Länder 12 814
Gemeinden 1 702

– in Mio. DM –
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Zeitraum

insgesamt
Insgesamt 430 450 935 900 1 395 1 415 1 895 1 895 9 315
Bund 194 203 423 406 630 639 854 854 4 203
Länder 174 183 378 366 565 574 769 769 3 778
Gemeinden 62 64 134 128 200 202 272 272 1 334

Berlin, den 14. November 2001
Der Haushaltsausschuss
Adolf Roth (Gießen)
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Gunther Weißgerber
Berichterstatter

Carl-Detlev Freiherr von Hammerstein
Berichterstatter

Oswald Metzger
Berichterstatter

Dr. Christa Luft
Berichterstatterin

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