BT-Drucksache 14/7637

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -14/7284-, 14/7637- Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der Schwankungsreserve in der Rententenversicherung der Arbeiter und Angestellten

Vom 28. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7637
14. Wahlperiode 28. 11. 2000

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksachen 14/7284, 14/7598 –

Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der Schwankungsreserve in der Renten-
versicherung der Arbeiter und der Angestellten

Bericht der Abgeordneten Hans-Joachim Fuchtel, Jürgen Koppelin, Dr. Christa Luft,
Dr. Konstanze Wegner und Antje Hermenau

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, mit Rücksicht auf
die allgemeine wirtschaftliche Situation zur Vermeidung
einer Anhebung des Beitragssatzes und damit der Lohn-
nebenkosten die vorgeschriebene Höhe der Schwankungs-
reserve der Rentenversicherung moderat abzusenken.
Die Absenkung des Zielwertes für die Höhe der Schwan-
kungsreserve von einer Monatsausgabe zu eigenen Lasten
der Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der An-
gestellten soll auf 80 v. H. einer Monatsausgabe erfolgen.
Mit der Senkung der Mindestschwankungsreserve von einer
auf 80 v. H. einer Monatsausgabe wird im Jahr 2002 eine
Entlastung von rund 3 Mrd. Euro erreicht, wodurch der
Beitragssatz zur Rentenversicherung der Arbeiter und An-
gestellten in 2002 bei 19,1 v. H. stabil gehalten werden
kann.
Durch die Senkung der Mindestschwankungsreserve um 20
v. H. einer Monatsausgabe wird ein Anstieg des Beitragssat-
zes um 0,3 Prozentpunkte und demzufolge eine Belastung
des Bundes beim allgemeinen Bundeszuschuss zur Renten-
versicherung der Arbeiter und Angestellten von
0,5 Mrd. Euro und bei den Beiträgen für Kindererziehungs-
zeiten von 0,2 Mrd. Euro vermieden.
Durch die Verhinderung des Anstiegs des Beitragssatzes um
drei Zehntel Prozentpunkte wird ein Absinken des verfüg-

baren Einkommens der Arbeitnehmer um 1,2 Mrd. Euro
sowie eine entsprechende Erhöhung der Lohnzusatzkosten
der Arbeitgeber vermieden.
Beim Zuschuss zur knappschaftlichen Rentenversicherung
kommt es wegen des wegfallenden Beitragssatzanstiegs
nicht zu einer Entlastung um etwa 13 Mio. Euro.
Für Bund, Länder und Gemeinden wird bei den Personal-
ausgaben eine Belastung von zusammen rund 0,1 Mrd. Euro
wegen des nicht erfolgenden Anstiegs des Beitragssatzes
vermieden.
In der Alterssicherung der Landwirte werden durch die Er-
höhung des Einheitsbeitrags von monatlich 346 DM auf
187 Euro im früheren Bundesgebiet sowie durch die Er-
höhung des Einheitsbeitrags von monatlich 290 DM auf
157 Euro im Beitrittsgebiet bei den landwirtschaftlichen
Altersklassen im Jahr 2002 Beitragsmehreinnahmen in
Höhe von rund 40 Mio. Euro entstehen. Gleichzeitig er-
geben sich durch die Veränderung der Beitragszuschüsse
Mehrausgaben in Höhe von rund 10 Mio. Euro, so dass die
Mehreinnahmen für die landwirtschaftlichen Alterskassen
insgesamt rund 30 Mio. Euro betragen. Ein um 0,3 Prozent-
punkte höherer Beitragssatz in der Rentenversicherung hätte
zu einer um rund 10 Mio. Euro geringeren Belastung des
Bundes bei der Alterssicherung der Landwirte geführt.

Drucksache 14/7637 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Die Stabilisierung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Ren-
tenversicherung verhindert einen Anstieg der Lohnneben-
kosten. Insoweit ist eine stabilisierende Wirkung auf die
Entwicklung des Preisniveaus zu erwarten, da die Lohnkos-
ten eine wichtige Einflussgröße für das Preisniveau sind.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und der PDS bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der FDP für mit der Haushalts-
lage des Bundes vereinbar.

Hinsichtlich der Begründung des Abstimmungsverhaltens
wird auf das Protokoll zur 92. Sitzung des Haushaltsaus-
schusses verwiesen.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Arbeit und Sozialordnung vorgelegten Beschluss-
empfehlung.

Berlin, den 27. November 2001

Der Haushaltsausschuss
Manfred Hampel
stellv. Vorsitzender

Hans-Joachim Fuchtel
Berichterstatter

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Dr. Christa Luft
Berichterstatterin

Dr. Konstanze Wegner
Berichterstatterin

Antje Hermenau
Berichterstatterin

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