BT-Drucksache 14/7604

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2002 -14/6800 Anlage, 14/7315, 14/7321, 14/7322, 14/7323, 14/7537- hier: Einzelplan 16 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Vom 27. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7604
14. Wahlperiode 27. 11. 2001

Änderungsantrag
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Rosel Neuhäuser, Dr.WinfriedWolf
und der Fraktion der PDS

zur zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2002
– Drucksachen 14/6800 Anlage, 14/7315, 14/7321, 14/7322, 14/7323, 14/7537 –
hier: Einzelplan 16

Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit

Der Bundestag wolle beschließen:
1. Im Kapitel 16 02 wird der Ansatz des Entwurfes im Titel 892 01-332

„Investitionen zur Verminderung der Umweltbelastung“ um 18 500 T Euro,
auf 35 000 T Euro erhöht.

2. Im Kapitel 16 02 wird der Ansatz des Entwurfes im Titel 882 11-332
„Zuweisung zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur
und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung“ um 21 123 T
Euro, auf 40 000 T Euro erhöht.

3. Im Kapitel 16 02 wird der Ansatz des Entwurfes im Titel 892 11-332 „Zu-
schüsse für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem Gebiet des
Naturschutzes“ um 5 603 T Euro, auf 10 000 T Euro erhöht.

Berlin, den 26. November 2001
Eva-Maria Bulling-Schröter
Rosel Neuhäuser
Dr. Winfried Wolf
Roland Claus und Fraktion

Drucksache 14/7604 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Begründung
Zu 1.
Seit Jahren wird der Titel „Investitionen zur Verminderung der Umwelt-
belastung“ drastisch gekürzt. Er soll im Entwurf des Haushalts 2002 wiederum
um 3 031 T Euro, das sind 15,5 Prozent, gekürzt werden. Dabei ist zu be-
achten, dass dieser Titel seit 1993 von damals 181 000 TDM (92 523 T Euro zu
damaligen Preisen und heutigem Kurs) auf nunmehr (HH 2002) 16 500 T Euro
reduziert werden würde. Über diesen Zeitraum bedeutet dies ein Abschmelzen
um 82 Prozent.
Mit dem Titel sollen schwerpunktmäßig integrierte Umweltschutzmaßnahmen
zur Erstanwendung bereits entwickelter Technologien im großtechnischen
Maßstab gefördert werden. Die Summe sollte über 5 Jahre wieder auf das
Niveau von 1993 geführt werden. Die enormen Defizite in der Organisation
dieser Förderung, die der Bundesrechnungshof in seinem Bericht an den Vorsit-
zenden des Haushaltsausschusses vom 18. September 2001 festgestellt hat,
können keine Begründung dafür sein, diesen Titel tendenziell gegen Null zu
fahren.

Zu 2.
Der Titel „Zuweisung zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von
Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung“ soll um
3 620 T Euro, auf 18 877 T Euro, also um 16,1 Prozent, reduziert werden. Dies
ist nicht hinzunehmen. Die Förderung der Naturschutzgroßprojekte, die sich
dahinter verbirgt, beinhalten auch die Mittel für den Ankauf von Flächen mit
bundesübergreifender Bedeutung für den Naturschutz. Gerade hier ist – auch in
Hinsicht auf das FFH-Programm – eine deutliche Steigerung der Mittel not-
wendig.

Zu 3.
Der Titel „Zuschüsse für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem
Gebiet des Naturschutzes“ wird nach der Reduzierung in jedem Jahr seit 1999
abermals vermindert. Im Jahre 1999 betrug er (zu damaligen Preisen und heuti-
gem Kurs) 7 822 T Euro (15 300 TDM). Nunmehr soll er 4 397 T Euro umfas-
sen. Das sind 23,2 Prozent weniger als im Vorjahr und 44 Prozent weniger als
1999. Dies ist angesichts des anhaltenden Artensterbens und der weiteren
Zerstörung wertvoller Naturflächen völlig unverständlich und ökologisch
kontraproduktiv. Mit dem Titel wurden insbesondere Erprobungs- und Ent-
wicklungsvorhaben innerhalb des spannungsgeladenen Verhältnisses zwischen
Naturschutz und Landwirtschaft bezuschusst. Diese Förderung trägt damit zur
Lösung eines der wichtigsten Problemfelder der nachhaltigen Entwicklung im
ländlichen Raum bei. Die weitere Kürzung des Titels steht im eklatanten
Widerspruch zu dem erklärten Ziel der Bundesregierung, eine ökologische
Agrarwende einzuleiten.

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