Vom 27. November 2001
Deutscher Bundestag Drucksache 14/7599
14. Wahlperiode 27. 11. 2001
Änderungsantrag
der Abgeordneten Eva-Maria Bulling-Schröter, Rosel Neuhäuser, Dr.WinfriedWolf
und der Fraktion der PDS
zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2002
– Drucksachen 14/6800 Anlage, 14/7315, 14/7321, 14/7322, 14/7323, 14/7537 –
hier: Einzelplan 16
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und Reaktorsicherheit
Der Bundestag wolle beschließen:
1. In Kapitel 16 07 werden die Mittel des Titels 712 32-342 „Projekt Konrad“
zugunsten eines neuen Titels „Aufgabe und Rückführung des Projektes
Konrad“ umgeschichtet.
2. In Kapitel 16 07 werden die Mittel des Titels 712 33-342 „Projekt Gorle-
ben“ zugunsten eines neuen Titels „Aufgabe und Rückführung des Projektes
Gorleben“ umgeschichtet.
Berlin, den 26. November 2001
Eva-Maria Bulling-Schröter
Rosel Neuhäuser
Dr. Winfried Wolf
Roland Claus und Fraktion
Begründung
Trotz ihrer Absicht, geologische Kriterien für die Langzeitsicherheit der Endla-
gerung radioaktiver Abfälle in tiefen geologischen Formationen neu erarbeiten
zu lassen und trotz der verfahrensmäßigen und wissenschaftlichen Defizite, die
zur Auswahl der Standorte Gorleben und Konrad führten, ist die Bundesregie-
rung bisher nicht gewillt die Standorte Gorleben und Konrad aufzugeben.
Die Arbeiten zur Erkundung weiterer Standorte für die Endlagerung radioakti-
ver Abfälle müssen mit dem Ziel fortgesetzt werden, fachlich gesicherte Krite-
rien für eine günstige geologische Gesamtsituation zu gewinnen.
Die bisherigen Verfahren zur Erkundung und Einrichtung von atomaren End-
lagern, wie Asse, Morsleben, Konrad und Gorleben erfolgten dagegen unter
Drucksache 14/7599 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Umständen, die den Verdacht nicht ausräumen können, dass Sicherheitskrite-
rien an Standorte angepasst wurden, die aus ganz anderen Gründen als denen
der Sicherheit ausgewählt wurden.
Neben der Erarbeitung von geologischen Kriterien für eine günstige geologi-
sche Gesamtsituation muss ein Verfahren zur Benennung von Erkundungs-
standorten entwickelt werden, dass demokratischen und rechtsstaatlichen An-
forderungen genügt.