BT-Drucksache 14/7594

zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2002 -14/6800 Anlage, 14/7311, 14/7321, 14/7322, 14/7323, 14/7537- hier: Einzelplan 11 Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung

Vom 26. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7594
14. Wahlperiode 26. 11. 2001

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Brigitte Baumeister, Rainer Eppelmann,
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof), Julius Louven, Wolfgang Meckelburg,
Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik, Franz-Xaver Romer, Heinz Schemken,
Johannes Singhammer, Dorothea Störr-Ritter, Andreas Storm, Matthäus Strebl,
Gerald Weiß (Groß-Gerau), Peter Weiß (Emmendingen) und der
Fraktion der CDU/CSU

zu der dritten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2002
– Drucksachen 14/6800 Anlage, 14/7311, 14/7321, 14/7322, 14/7323, 14/7537 –

hier: Einzelplan 11
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Übertragung der finanziellen Lasten des Sonderprogramms für Langzeit-
arbeitslose und der Strukturanpassungsmaßnahmen vom Bundeshaushalt auf
die Bundesanstalt für Arbeit ist der falsche Weg. Damit wird eine Haushalts-
konsolidierung auf Kosten der Beitragszahler betrieben. Dagegen haben sich
die jetzigen Regierungsfraktionen während ihrer Oppositionszeit stets gewandt
und damals sogar eine Entlastung der Bundesanstalt für Arbeit von Aufgaben
der Deutschen Einheit gefordert.
Auch Gewerkschaften und Arbeitgeber waren und sind sich darin einig, dass
die genannten Programme nicht der Bundesanstalt für Arbeit aufgebürdet wer-
den dürfen. Damit wird eine Politik zu Lasten der Beitragszahler betrieben und
der Spielraum für mögliche Beitragssenkungen in der gesetzlichen Arbeitslo-
senversicherung verschenkt. So hat der Verwaltungsrat der Bundesanstalt für
Arbeit zu Recht festgestellt, dass diese Art der Haushaltkonsolidierung dem er-
klärten Ziel der Bundesregierung widerspricht, die Arbeitsförderung zu verste-
tigen und Lohnzusatzkosten zu senken.
Es gibt keine sachliche Begründung dafür, weshalb die Finanzierungsgrundlage
bei den Strukturanpassungsmaßnahmen geändert werden soll. Die finanzielle
Beteiligung des Bundes war und ist dadurch begründet, dass in diese Maßnah-
men – was auch sinnvoll ist – Arbeitslosenhilfeempfänger einzubeziehen sind.
Auch die Übertragung der Finanzverantwortung für das Langzeitarbeitslosen-
programm auf die Bundesanstalt für Arbeit ist nicht begründet. Dabei handelt
es sich um ein seit Jahren (1989) bestehendes Bundesprogramm, das unstreitig
aus dem Bundeshaushalt bezahlt wurde und auch künftig in den Bundeshaus-

Drucksache 14/7594 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
halt einzustellen ist. Ziel dieses Bundesprogramms war und ist auch weiterhin,
dass speziell für die Zielgruppe der Langzeitarbeitslosen neben dem arbeits-
marktpolitischen Instrumentarium des SGB III ein eigenständiger Förderbe-
reich stehen soll, für den der Bund die arbeitsmarktpolitische Verantwortung
trägt.

II. Vor diesem Hintergrund fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregie-
rung auf,

die im Bundeshaushalt 2001 im Einzelplan 11 gestrichenen Titel
616 41 253 (Nicht investive Strukturanpassungsmaßnahmen)
893 41 253 (Investive Strukturanpassungsmaßnahmen) und
683 01 253 (Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber zur Wiedereingliederung

Langzeitarbeitsloser)
werden in gleicher Höhe in den Einzelplan 11 des Bundeshaushalts 2002
wieder eingestellt.

Berlin, den 26. November 2001
Karl-Josef Laumann
Brigitte Baumeister
Rainer Eppelmann
Dr. Hans-Peter Friedrich (Hof)
Julius Louven
Wolfgang Meckelburg
Claudia Nolte
Hans-Peter Repnik
Franz-Xaver Romer
Heinz Schemken
Johannes Singhammer
Dorothea Störr-Ritter
Andreas Storm
Matthäus Strebl
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Peter Weiß (Emmendingen)
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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