BT-Drucksache 14/7583

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2002 -14/6800 Anlage, 14/7306, 14/7321, 14/7322, 14/7323, 14/7537- hier: Einzelplan 06 Geschäftsbereich des Bundesministerium des Innern

Vom 27. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7583
14. Wahlperiode 27. 11. 2001

Änderungsantrag
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Petra Pau und der Fraktion der PDS

zu der zweiten Beratung des Entwurfs des Haushaltsgesetzes 2002
– Drucksachen 14/6800 Anlage, 14/7306, 14/7321, 14/7322, 14/7323, 14/7537 –

hier: Einzelplan 06
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern

Der Bundestag wolle beschließen:
In Kapitel 06 02 – Allgemeine Bewilligungen – wird der Betrag für Titel
685 08-011 – Förderung von Maßnahmen zur Integration von Ausländern – auf
5 881 500 Euro erhöht (bisher vorgesehen: 767 000 Euro).

Berlin, den 26. November 2001
Ulla Jelpke
Petra Pau
Roland Claus und Fraktion

Begründung
Von Integration ist derzeit viel die Rede. Die SPD hat gar das „Jahrzehnt der
Integration“ ausgerufen. Entsprechende Maßnahmen sind gerade jetzt beson-
ders notwendig, um der Gefahr der Ausgrenzung von Bevölkerungsgruppen
und stärkerer Ausländerfeindlichkeit zu begegnen.
Integration beschreibt einen Prozess, der von beiden Seiten aus zu leisten ist,
von der Aufnahmegesellschaft aus genauso wie von den Einwandernden. Zum
Erfolg führt er nur, wenn er auf gegenseitigem Respekt fußt, auf der Anerken-
nung des anderen als gleichwertig und gleichberechtigt.
Dazu gehört auch, dass Bedingungen geschaffen werden, die den Einwandern-
den den Weg zu voller gesellschaftlicher Teilhabe öffnen. Hier sind vor allem
rechtliche Änderungen erforderlich. Jedoch schließt dies Möglichkeiten, die
deutsche Sprache zu erlernen, sowie den Zugang auf den Arbeitsmarkt und zu
den Bildungseinrichtungen ein.
Ebenso gehört dazu die enge Zusammenarbeit von Beratungseinrichtungen von
Migrantinnen und Migranten selber mit den Wohlfahrtsverbänden, den kom-
munalen Behörden, den Arbeitsämtern. Wir brauchen ein Geflecht von Zusam-
menarbeit, die ebenfalls auf gegenseitigem Respekt und Anerkennung beruht
und staatliche Einrichtungen genauso fordert wie die Zivilgesellschaft.

Drucksache 14/7583 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Konkret aus dem Bundeshalt zu fördern sind:
l die Einrichtung von Fachintegrationsdiensten wie zum Beispiel nach dem

„Rostocker Modell.“ Dem zufolge begleiten Sozialberaterinnen und Sozial-
berater mit und ohne eigenen Migrationshintergrund die Einwandernden
über die gesamte erste Zeit in der Bundesrepublik Deutschland vom Sprach-
erwerb bis hin zur Integration in den Arbeitsmarkt oder in die Existenzgrün-
dung, gegebenenfalls darüber hinaus. Die Beraterinnen und Berater erarbeiten
mit den Migrantinnen und Migranten einen individuellen Berufswegplan. In
enger Abstimmung mit dem Arbeitsamt, dem Sozialamt und verschiedenen
Bildungsträgern erfolgt dann die Vermittlung von Sprachkenntnissen sowie
Kenntnissen über die bundesdeutsche Gesellschaft und berufliche Qualifi-
zierung;

l die Durchführung von Sprach- und Gesellschaftskursen, die auch Migran-
tinnen und Migranten offen stehen, die sich bereits länger in der Bundes-
republik Deutschland aufhalten. Gerade Frauen sollten gezielt ermutigt
werden, an diesen Kursen teilzunehmen. Insbesondere für Frauen können
die Kurse einen Weg auf den Arbeitsmarkt, in eigenständige Existenzsiche-
rung und zu gesellschaftlicher Teilhabe darstellen;

l das Angebot ausreichender Sprachkurse mit begleitender Kinderbetreuung;
l die Unterstützung von Sprachkursen in Vereinen der Herkunftsländer;
l für Frauen aus traditionellen Familien, die Durchführung von Sprachkursen,

die von Frauen geleitet werden, an denen nur Frauen teilnehmen und in
denen auch Frauen die Prüfung abnehmen;

l der grundsätzliche Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Sprachkursen
unabhängig davon, wie lange sie schon in Deutschland leben (damit der Ent-
wicklung begegnet wird, dass immer mehr Kinder der dritten Generation
immer weniger Deutsch können);

l die Einrichtung gezielter Förderkurse für eingewanderte Kinder und Jugend-
liche, um ihnen schnell einen Zugang in das reguläre Bildungs- und Aus-
bildungssystem zu öffnen und die Ausbildungsbeteiligung junger Migran-
tinnen und Migranten sowohl der neue eingewanderten wie der bereits
länger ansässigen Migrantinnen und Migranten zu erhöhen.

l die Förderung und Verstärkung interkultureller Angebote in Kinderbetreu-
ungseinrichtungen, Grundschulen und weiterführenden Schulen. Dies
schließt ein:
– Angebote zu mehrsprachiger Alphabetisierung, Bildung und Erziehung

für eingewanderte wie für inländische Kinder, um den interkulturellen
Austausch zu fördern und Fremdheit und Ängste abzubauen,

– Überarbeitung der Lehrpläne/Curricula von Grund- und weiterführenden
Schulen unter dem Aspekt der interkulturellen Pädagogik,

– Deutsch muss als Fremdsprache unterrichtet und Einwandererkinder dar-
über hinaus in ihrer Muttersprache gefördert werden,

– Ausbau und Förderung interkultureller Kindereinrichtungen speziell un-
ter dem Aspekt der frühen Sprachförderung,

– Weiterbildung für Lehrkräfte und Erzieherinnen und Erzieher zur Bewäl-
tigung der Anforderungen interkultureller Bildung und Erziehung.

l die Förderung und Verstärkung interkultureller Angebote als integrale
Bestandteile der dualen Berufsausbildung, der Erwachsenenbildung sowie
in den diversen Medien.

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