BT-Drucksache 14/7519

Häusliche Kinderkrankenpflege

Vom 14. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7519
14. Wahlperiode 14. 11. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Detlef Parr, Dr. Dieter Thomae, Dr. Irmgard Schwaetzer,
Hildebrecht Braun (Augsburg), Rainer Brüderle, Ernst Burgbacher, Ulrike Flach,
Hans-Michael Goldmann, Dr. Karlheinz Guttmacher, Klaus Haupt, Walter Hirche,
Birgit Homburger, Dr. Werner Hoyer, Ulrich Irmer, Dr. Heinrich L. Kolb,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Dirk Niebel, Günther Friedrich Nolting,
Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Dr. Edzard Schmidt-Jortzig, Dr. Hermann Otto
Solms, Carl-Ludwig Thiele, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion FDP

Häusliche Kinderkrankenpflege

Die häusliche Kinderkrankenpflege stellt die fachgerechte Pflege daheim si-
cher. Kinder sind keine Erwachsenen. Es ist von daher nicht möglich, die häus-
liche Kinderkrankenpflege mit der häuslichen Krankenpflege von Erwachsenen
gleichzusetzen. Insbesondere durch die Verabschiedung der Richtlinien des
Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen hat die Verordnung der häus-
lichen Krankenpflege nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und 7 Fünftes Buch Sozial-
gesetzbuch (SGB V) zum 16. Februar 2000 in dieser Hinsicht Probleme mit
sich gebracht. Obwohl weitgehend Übereinstimmung darüber besteht, dass die
ambulante Kinderkrankenpflege eine wertvolle Ergänzung des Behandlungsan-
gebotes niedergelassener Ärzte ist und den Aufenthalt in Krankenhäusern ver-
kürzen hilft, sind die besonderen Belange von Kindern in den Richtlinien nicht
entsprechend berücksichtigt. Kinder können sich häufig nicht zu ihrer Krank-
heit äußern. Von daher gewinnt die intensive Beobachtung und fachgerechte
Beurteilung durch geschulte Kräfte an Bedeutung. Die Pflege von Kindern ist
zudem häufig zeitaufwendiger. Hinzu kommt die in vielen Fällen dringend not-
wendige Beratung der Familien im Umgang mit ihrem kranken Kind.
Ziel muss eine flächendeckende Versorgung und Betreuung schwerstkranker
Kinder sein, bei der die Angebote verzahnt und auf eine sichere finanzielle
Grundlage gestellt werden.

Wir fragen die Bundesregierung deshalb:
1. Wie groß ist die Anzahl chronisch Kranker bzw. pflegebedürftiger Kinder

bis zu sechs Jahren, von sechs bis zwölf Jahren, von zwölf bis sechzehn Jah-
ren, die pflegerische Unterstützung in häuslicher Umgebung brauchen?

2. Wie viele dieser Kinder erhalten professionelle Hilfe im Rahmen des
SGB V, des SGB XI oder des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG)?

3. Wie viele Pflegedienste gibt es, die sich auf die speziellen Belange von Kin-
dern spezialisiert haben?

4. Hält die Bundesregierung die derzeitigen gesetzlichen Regelungen für aus-
reichend oder wo sieht sie zusätzlichen Handlungsbedarf?

Drucksache 14/7519 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
5. Welche Anforderungen an die Qualität der pflegerischen Versorgung von
Kindern hält die Bundesregierung für notwendig und wie wird diese Qualität
sichergestellt?

6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Pflege von Kindern im
Regelfall mit mehr Aufwand verbunden ist als die Pflege von Erwachsenen?

7. Wie beurteilt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Richtlinie
des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung
der häuslichen Krankenpflege nach § 92 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 und 7 SGB V,
die als alleinige Grundlage auch der Verordnungsfähigkeit von häuslicher
Krankenpflege für Kinder Anwendung findet und dazu geführt hat, dass
Sonderverträge für die pflegerische Betreuung von Kindern mit Einrichtun-
gen der häuslichen Krankenpflege von gesetzlichen Krankenkassen gekün-
digt worden sind?

8. Ist die Bundesregierung bereit, sich dafür einzusetzen, dass solche Sonder-
verträge wieder geschlossen werden?

Berlin, den 14. November 2001
Detlef Parr
Dr. Dieter Thomae
Dr. Irmgard Schwaetzer
Hildebrecht Braun (Augsburg)
Rainer Brüderle
Ernst Burgbacher
Ulrike Flach
Hans-Michael Goldmann
Dr. Karlheinz Guttmacher
Klaus Haupt
Walter Hirche
Birgit Homburger
Dr. Werner Hoyer
Ulrich Irmer
Dr. Heinrich L. Kolb
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Dirk Niebel
Günther Friedrich Nolting
Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Dr. Edzard Schmidt-Jortzig
Dr. Hermann Otto Solms
Carl-Ludwig Thiele
Dr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion

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