BT-Drucksache 14/7492

zu der dritten Beratung des GE der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Bundesregierung -14/6378, 14/6878, 14/7469, 14/7490- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG)

Vom 15. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7492
14. Wahlperiode 15. 11. 2001

Entschließungsantrag
der AbgeordnetenDr. Peter Paziorek, Dr. Christian Ruck, Cajus Caesar, Albert Deß,
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr, Klaus Brähmig, Klaus Riegert, Peter Bleser,
Friedrich Bohl, Peter Harry Carstensen (Nordstrand), Wolfgang Dehnel,
Thomas Dörflinger, Marie-Luise Dött, Georg Girisch, Kurt-Dieter Grill, Gottfried
Haschke (Großhennersdorf), Helmut Heiderich, Ernst Hinsken, Siegfried Hornung,
Helmut Lamp, Dr. Paul Laufs, Vera Lengsfeld, Peter Letzgus, Walter Link
(Diepholz), Meinolf Michels, Bernward Müller (Jena), Franz Obermeier, Christa
Reichard (Dresden), Hans-Peter Repnik, Dr. Klaus Rose, Anita Schäfer, Hans-Peter
Schmitz (Baesweiler),WolfgangSteiger, Edeltraut Töpfer, AnnetteWidmann-Mauz,
Werner Wittlich und der Fraktion der CDU/CSU

zu der dritten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Bundesregierung
– Drucksachen 14/6378, 14/6878, 14/7469, 14/7490 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes
und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften
(BNatSchGNeuregG)

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Bewahrung der Schöpfung und der Schutz der natürlichen Lebensgrundla-
gen sind – national und international – für Politik und Gesellschaft eine zentrale
Aufgabe. Angesichts des wachsenden Flächenverbrauchs und der Gefährdung
zahlreicher Tier- und Pflanzenarten und natürlicher Lebensräume sind ver-
stärkte Anstrengungen notwendig. Ziel einer guten Naturschutzpolitik muss es
sein, die heimischen Tier- und Pflanzenarten in ihren natürlichen Lebensräu-
men als Teil unserer Heimat dauerhaft, d. h. auch für zukünftige Generationen
zu erhalten. Dazu gilt es, einen Biotop-Verbund unter Einbeziehung der vorhan-
denen Schutzgebiete durch langfristige vertragliche Vereinbarungen in den
fachlich begründeten schützenswerten Gebietskulissen zu schaffen und weiter
zu entwickeln. Dies ist nur möglich, durch eine ausgewogene Aufgabenvertei-
lung zwischen Bund, Ländern, Gemeinden und Umweltinstitutionen. Nur durch
ein abgestimmtes Instrumentenbündel aus hoheitlichem und vertraglichem
Naturschutz und durch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Staat,
Kommunen, Naturschützern, Bürgern und den vor Ort Wirtschaftenden können
die notwendigen Erfolge erzielt werden.

Drucksache 14/7492 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Die ländlichen Räume sind Wirtschafts-, Natur- und Kulturraum gleicherma-
ßen. Bei der nachhaltigen Bewirtschaftung gilt es, den Verbrauchern gesund-
heitlich einwandfrei qualitativ hochwertige Nahrungsmittel zur Verfügung stel-
len zu können. Insbesondere durch die Erzeugung nachwachsender Rohstoffe
kann eine umweltfreundliche Energie- und Stoffproduktion erfolgen. Es gilt,
politisch sinnvolle Rahmenbedingungen für eine nachhaltige, naturnahe Nut-
zung zu setzen, wobei Ökonomie, Ökologie und soziale Komponente gleicher-
maßen Grundlage sein müssen.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf wird nicht annähernd seinem Anspruch
auf umfassende Novellierung im Hinblick auf eine zukunftsgerichtete und
nachhaltige Naturschutzpolitik gerecht. Die Ablehnung des Gesetzentwurfes
ergibt sich aus Folgendem:
1. Die Forderungen nach bundesweit flächendeckender kommunaler Land-

schaftsplanung und die Ausweitung des Umweltmonitorings führen zu mehr
Verwaltungsaufwand und Kosten und binden Personal und Geld, das für
praktische Naturschutzmaßnahmen vor Ort besser eingesetzt werden könnte.

2. Die Ausweitungen der guten fachlichen Praxis durch wahllos herausgegrif-
fene Formulierungen parallel zu den Fachgesetzen führen zu mehr Rechts-
unsicherheit und doppelte Zuständigkeit von Behörden. Notwendige Verän-
derungen gehören in das jeweilige Fachrecht. Dabei gilt es, im Rahmen zu
vermeidender Wettbewerbsverzerrungen die EU-Normen zu berücksichti-
gen. Neben einer weiteren Verbürokratisierung führen die jetzigen Anfor-
derungen zu einer Konfrontation im Verhältnis Naturschutz mit den Be-
troffenen in Land-, Forst-, Jagd- und Fischereiwirtschaft. Durch die jetzt
vorgesehene Vorgehensweise werden zudem Förderungsmöglichkeiten der
EU bei zahlreichen Umweltprogrammen in den Ländern aufs Spiel gesetzt.

3. Die Schaffung eines Biotop-Verbundsystems muss regionale Unterschiede
berücksichtigen und fachlich begründet sein. Der vorgesehene pauschale
Umgebungsschutz auf an Schutzgebieten angrenzenden Flächen, ohne klar
zu definieren, mit welchen Einschränkungen dies verbunden ist, führt bei
Eigentümern, am Planungsrecht der Gemeinden und bei der Infrastruktur-
entwicklung des ländlichen Raumes zu erheblichen Unsicherheiten.

4. Dem Vertragsnaturschutz ist, wo immer möglich, Priorität einzuräumen. Nur
so kann die dringend notwendige Akzeptanz für die unverzichtbaren Be-
lange des Naturschutzes gestärkt und auf Dauer erhalten werden. Natur-
schutz wird auf Dauer nur im Miteinander mit den vor Ort lebenden und ar-
beitenden Menschen erfolgreich sein. Vertragliche Vereinbarungen bedeuten
Kooperation statt Konfrontation und gerechten Ausgleich für erbrachte Leis-
tungen.

5. Das nahezu nicht mehr durchschaubare Bündel an unterschiedlichen Schutz-
gebietskategorien muss entflochten und auf wenige, klar definierte Katego-
rien reduziert werden. Die bisherige Gleichrangigkeit des Tourismus neben
dem Erholungszweck bei der Ausweisung von Naturparken soll weiterhin
gewährleistet werden.
Hinsichtlich der sportlichen Betätigung in Naturparken darf es nicht zu einer
Umkehr der Beweislast kommen.

6. Die vorgesehene Verschärfung der Eingriffsregelung über das seit 1998 gel-
tende Recht hinaus, führt dazu, dass Planung und Planfeststellung von Infra-
strukturmaßnahmen weiter erschwert werden. Die Bildung so genannter
Ökokonten bedeutet mehr Flexibilität, darf aber nicht gleichzeitig durch die
Formulierung von Fristen zu einer Verschärfung der Zulässigkeitsvorausset-
zungen führen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7492

7. Der Bund muss seiner Verantwortung bei naturschutzwürdigen Flächen von
nationaler Bedeutung stärker gerecht werden. Er muss deshalb nicht nur für
Zwecke der Erholung, sondern auch für Zwecke des Naturschutzes und der
Landschaftspflege Flächen unentgeltlich bereitstellen. Diese können auch
im Rahmen so genannter Umweltpatenschaften in Eigentum oder Pflege von
Naturschutzverbänden übergehen. Der Bund muss seiner Verantwortung
auch dadurch stärker gerecht werden, indem er ausreichende Geldmittel für
den praktischen Naturschutz bereitstellt.

Berlin, den 15. November 2001
Dr. Peter Paziorek
Dr. Christian Ruck
Cajus Caesar
Albert Deß
Heinrich-Wilhelm Ronsöhr
Klaus Brähmig
Klaus Riegert
Peter Bleser
Friedrich Bohl
Peter Harry Carstensen (Nordstrand)
Wolfgang Dehnel
Thomas Dörflinger
Marie-Luise Dött
Georg Girisch
Kurt-Dieter Grill
Gottfried Haschke (Großhennersdorf)
Helmut Heiderich
Ernst Hinsken
Siegfried Hornung
Helmut Lamp
Dr. Paul Laufs
Vera Lengsfeld
Peter Letzgus
Walter Link (Diepholz)
Meinolf Michels
Bernward Müller (Jena)
Franz Obermeier
Christa Reichard (Dresden)
Hans-Peter Repnik
Dr. Klaus Rose
Anita Schäfer
Hans-Peter Schmitz (Baesweiler)
Wolfgang Steiger
Edeltraut Töpfer
Annette Widmann-Mauz
Werner Wittlich
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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