BT-Drucksache 14/7488

zu dem GE der Bundesregierung -14/7094, 14/7472- Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG-ÄndG)

Vom 14. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7488
14. Wahlperiode 14. 11. 2001

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 14/7094, 14/7472 –

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungs-
förderungsgesetzes (AFBG-ÄndG)

Bericht der Abgeordneten Steffen Kampeter, Siegrun Klemmer, Antje Hermenau, Dr. Werner
Hoyer und Dr. Christa Luft

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die notwendigen
Schlussfolgerungen aus den im Erfahrungsbericht dargeleg-
ten strukturellen und technischen Mängeln des AFBG
(Drucksache 14/1137 vom 11. Juni 1999) zu ziehen und der
wachsenden Bedeutung der beruflichen Weiterqualifizie-
rung und des lebenslangen Lernens Rechnung zu tragen.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen die folgenden
Maßnahmen vor:
l Durch attraktivere, flexiblere und der Lebenssituation

von Fortbildungsteilnehmern oder Fortbildungsteilneh-
merinnen besser gerecht werdende Förderkonditionen
werden die Rahmenbedingungen für eine berufliche
Weiterqualifizierung und den Schritt in die Selbständig-
keit allgemein verbessert, die Förderung von Vollzeit-
und Teilzeitmaßnahmen ausgewogener ausgestaltet.

l Weitere förderungswürdige Fortbildungen z. B. im Ge-
sundheits- und Pflegebereich werden in den Anwen-
dungsbereich des Gesetzes einbezogen, sinnvolle oder
notwendige Zweitfortbildungen großzügiger als bisher
gefördert.

l Die Mittelstandskomponente des Gesetzes, der Darle-
hensteilerlass, wird so ausgestaltet, dass sie tatsächlich
die gewünschten Impulse für mehr Existenzgründungen
und Arbeitsplätze geben kann.

l Die Benachteiligung bestimmter Personengruppen (z. B.
Fortbildungsteilnehmer oder Fortbildungsteilnehmerin-

nen mit Familie, Alleinerziehende, Ausländer oder Aus-
länderinnen) wird durch situationsgerechte Förderbedin-
gungen beseitigt und damit Chancengleichheit für alle
fortbildungswilligen Fachkräfte hergestellt.

l Die Verbesserungen für Schüler oder Schülerinnen und
Studierende durch das Ausbildungsförderungsreformge-
setz (AföRG) werden, soweit sie übertragbar sind, für
Teilnehmer oder Teilnehmerinnen an Aufstiegsfortbil-
dungen nachvollzogen.

l Der Verwaltungsaufwand für die Durchführung des Ge-
setzes wird auf das Notwendige begrenzt, die Antrags-
und Bewilligungsverfahren so weit wie möglich verein-
facht.

l Das Gesetz wird an neue Rechtsentwicklungen in ande-
ren Rechtsgebieten, z. B. das reformierte Ausbildungs-
förderungsrecht, das neue Schuldner-Insolvenzrecht und
die Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung ange-
passt.

l Im Hinblick auf die Währungsumstellung auf den Euro
erfolgt eine Neufestsetzung der Signalbeträge zum
1. Juli 2002.

Der Finanzaufwand für die Leistungen nach dem Aufstiegs-
fortbildungsförderungsgesetz (AFBG) betrug im Jahr 2000
auf der Grundlage von im Jahresdurchschnitt 50 000 Geför-
derten insgesamt rd. 45 Mio. Euro (ansteigend auf rd. 55
Mio. Euro im Jahre 2003). Hiervon entfallen auf den Bund

Drucksache 14/7488 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
rd. 35 Mio. Euro und auf die Länder rd. 10 Mio. Euro (im
Jahr 2003: Bund 43 Mio. Euro, Länder 12 Mio. Euro). Aus-
gehend von diesem Finanzaufwand für das geltende AFBG
in den Jahren 2001 ff. und der Auswirkungen des Ausbil-
dungsförderungsreformgesetzes (AföRG) seit dem 1. April
2001 wurde auf der Grundlage einer durch die Verbesserun-

gen zu erwartenden Steigerung der Gefördertenzahlen von
derzeit 50 000 bis auf 60 000 im Jahre 2004 und einem In-
krafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2002 für die Novellie-
rung des AFBG ein Finanzaufwand in folgender Höhe er-
mittelt:

2002 2003 2004 2005
in Mio. Euro
(in Mio. DM)

Mehrkosten der Novelle 46 (89) 55 (109) 57 (111) 58 (113)
– davon Bund 36 (70) 43 (85) 44 (86) 45 (88)
– davon Länder 10 (19) 12 (24) 13 (25) 13 (25)
Gesamtkosten AFBG 97 (190) 111 (218) 113 (219) 113 (222)
– davon Bund 76 (148) 87 (170) 88 (171) 88 (173)
– davon Länder 21 (42) 24 (48) 25 (48) 25 (49)

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf einver-
nehmlich für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.

Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschät-
zung vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 14. November 2001

Der Haushaltsausschuss
Adolf Roth (Gießen)
Vorsitzender

Steffen Kampeter
Berichterstatter

Siegrun Klemmer
Berichterstatterin

Antje Hermenau
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Christa Luft
Berichterstatterin

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