BT-Drucksache 14/7487

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/7053- Entwurf eines Gesetzes zur dem Partnerschaftsabkommen vom 23.06.2001 zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits (AKP-EP-Partnerschaftsabkommen)

Vom 14. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7487
14. Wahlperiode 14. 11. 2001

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/7053 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Partnerschaftsabkommen vom 23. Juni 2000
zwischen den Mitgliedern der Gruppe der Staaten in Afrika,
im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean einerseits
und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits
(AKP-EP-Partnerschaftsabkommen)

Bericht der Abgeordneten Antje Hermenau, Dr. Konstanze Wegner, Michael von Schmude,
Dr. Werner Hoyer und Dr. Uwe-Jens Rössel

Mit dem Gesetzentwurf soll dem neuen AKP-EG-Partner-
schaftsabkommen, das am 23. Juni 2000 in Cotonou, Benin,
unterzeichnet wurde und die nun schon 25-jährige Tradition
der Zusammenarbeit von entwickelten Industriestaaten und
Entwicklungsländern fortsetzt bzw. diese auf eine zeitge-
mäße Grundlage stellt, zugestimmt worden.
Das Abkommen basiert auf vier Grundsätzen:
1. Gleichheit der Partner und Eigenverantwortung für die

Entwicklungsstrategien,
2. Partizipation,
3. zentrale Rolle des Dialogs und der Erfüllung der beider-

seitigen Verpflichtungen,
4. Differenzierung und Regionalisierung.
Zu den wichtigsten Neuerungen des Abkommens gehört die
Armutsbekämpfung als zentrales Ziel der Partnerschaft, die
Stärkung der politischen Dimension, die Neugestaltung der
Handelsbeziehungen zwischen den AKP- und den EG-Staa-
ten sowie ein umfassender partnerschaftlicher Ansatz.
Nach dem ersten Finanzprotokoll zum AKP-EG-Partner-
schaftsabkommen beläuft sich die Finanzhilfe der Gemein-
schaft für die AKP-Staaten für den Zeitraum 2000 bis 2005

auf 15,2 Mrd. Euro. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus
Mitteln für den 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF),
für den bis zu 13,5 Mrd. Euro bereitgestellt werden sowie
aus Darlehen aus Eigenmitteln der Europäischen Investiti-
onsbank (EIB) in Höhe von bis zu 1,7 Mrd. Euro.
Neben den Mitteln für die AKP-Staaten sieht der 9. EEF
175 Mio. Euro für die Überseeischen Länder und Gebiete
(ÜLG) Frankreichs, Großbritanniens, Dänemarks und der
Niederlande vor (Darlehen aus Eigenmitteln der EIB:
20 Mio. Euro). Erstmalig erhält die Europäische Kommis-
sion 125 Mio. Euro für Verwaltungskosten (Kosten sind vor
allem für die Verwaltung der Zuschussfazilität sowie durch
das Erstellen von Studien, Gutachten, Evaluierungen und
Rechnungsprüfungen bestimmt).
Der Anteil der Bundesrepublik Deutschland am 9. EEF be-
trägt 23,36 %, was 3 223,68 Mio. Euro entspricht. Nach
Frankreich hat die Bundesrepublik Deutschland weiterhin
den zweithöchsten Finanzierungsanteil am EEF (französi-
scher Anteil am EEF: 24,29 % = 3 353,40 Mio. Euro).
Der Vollzugsaufwand der Finanzhilfe obliegt der Europäi-
schen Kommission; Verwaltungskosten könnten jedoch
durch die Leistung von Amtshilfe im Zollbereich entstehen.

Drucksache 14/7487 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf einver-
nehmlich für mit der Haushaltslage des Bundes verein-
bar
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht beruht auf der vom federführenden Aus-
schuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick-
lung vorgelegten Beschlussempfehlung.

Berlin, den 14. November 2001

Der Haushaltsausschuss
Adolf Roth (Gießen)
Vorsitzender

Antje Hermenau
Berichterstatterin

Dr. Konstanze Wegner
Berichterstatterin

Michael von Schmude
Berichterstatter

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Uwe-Jens Rössel
Berichterstatter

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