BT-Drucksache 14/7482

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/7042- Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. März 1996 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepubolik Algerien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

Vom 14. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7482
14. Wahlperiode 14. 11. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/7042 –

Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 11. März 1996 zwischen der
Bundesrepublik Deutschland und der Demokratischen Volksrepublik Algerien über
die gegenseitige Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen

A. Problem
Verstärkung der beiderseitigen Wirtschaftsbeziehungen durch Förderung und
gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen.

B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung mit den Stimmen der
Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der PDS

C. Alternativen
Keine

D. Kosten der öffentlichen Haushalte
1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand
Keine
2. Vollzugsaufwand
Es entsteht kein Vollzugsaufwand.

E. Sonstige Kosten
Kosten für die Wirtschaft und für soziale Sicherungssysteme entstehen nicht.
Ebenso ergeben sich keine Auswirkungen auf Einzelpreise und Preisniveau.

Drucksache 14/7482 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 14/7042– unverändert
anzunehmen.

Berlin, den 7. November 2001

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Dr. Heinz Riesenhuber
Vorsitzender

Friedhelm Ost
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7482

Bericht des Abgeordneten Friedhelm Ost

I.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 14/
7042 – wurde in der 195. Sitzung des Deutschen Bundesta-
ges am 18. Oktober 2001 an den Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie zur federführenden Beratung überwiesen.

II.
Das Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen
Schutz von Kapitalanlagen gewährleistet den Kapitalanla-
gen einen umfassenden und dauernden Rechtsschutz, indem
es bestimmte Rahmenbedingungen in völkerrrechtlich ver-
bindlicher Form festlegt. Es dient dem Ziel, die beidersei-
tige wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der Demokrati-
schen Volksrepublik Algerien zu verstärken, indem es
günstige Bedingungen für gegenseitige Kapitalanlagen
schafft.

III.
Der Bundesrat hat gemäß Artikel 76 Abs. 2 des Grundgeset-
zes beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwen-
dungen zu erheben.

IV.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den Ge-
setzentwurf in seiner 66. Sitzung am 7. November 2001 be-
raten. Die Mitglieder des Ausschusses begrüßten einmütig
das der Verstärkung der beiderseitigen Wirtschaftsbeziehun-
gen dienende Vertragsgesetz.
Der Ausschuss beschloss einvernehmlich bei Stimmenthal-
tung der Mitglieder der Fraktion der PDS, dem Deutschen
Bundestag die Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache
14/7042 – zu empfehlen.

Berlin, den 7. November 2001
Friedhelm Ost
Berichterstatter

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