BT-Drucksache 14/7480

zu dem Antrag der Bundesregierung -14/7296- Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Raktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5 des Nordatlantikvertrags sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Vom 14. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7480
14. Wahlperiode 14. 11. 2001

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Antrag der Bundesregierung
– Drucksache 14/7296 –

Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der
gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage
des Artikels 51 der Satzung der Vereinten Nationen und des Artikels 5
des Nordatlantikvertrags sowie der Resolution 1368 (2001) und 1373 (2001)
des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen

Bericht der Abgeordneten Uta Titze-Stecher, Dietrich Austermann, Antje Hermenau,
Dr. Werner Hoyer und Dr. Uwe-Jens Rössel

Die Bundesregierung verfolgt mit dem vorgelegten Antrag
das Ziel, dass der Deutsche Bundestag der Beteiligung
bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Operation
ENDURING FREEDOM, wie sie die Bundesregierung am
7. November 2001 auf der Grundlage des Artikels 51 der
Satzung der Vereinten Nationen und Artikels 5 Nordatlan-
tikvertrag sowie der Resolutionen 1368 (2001) und 1373
(2001) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen beschlos-
sen hat, zustimmen solle.
Der Einsatz militärischer Mittel ist aus Sicht der Bun-
desregierung unverzichtbar, um die terroristische Bedro-
hung zu bekämpfen und eine Wiederholung von Angriffen
wie am 11. September 2001 nach Möglichkeit auszuschlie-
ßen.
Die Operation ENDURING FREEDOM hat zum Ziel, Füh-
rungs- und Ausbildungseinrichtungen von Terroristen aus-
zuschalten, Terroristen zu bekämpfen, gefangen zu nehmen
und vor Gericht zu stellen sowie Dritte dauerhaft von der
Unterstützung terroristischer Aktivitäten abzuhalten. Deut-
sche bewaffnete Streitkräfte sollen dazu mit ihren Fähigkei-
ten beitragen. Der Beitrag schließt auch Leistungen zum
Zweck humanitärer Hilfe ein.

Im Beschluss der Bundesregierung vom 7. November 2001
wird u. a. ausgeführt, dass die deutschen Streitkräfte bei der
Beteiligung an der Bekämpfung des internationalen Terro-
rismus in Wahrnehmung des Rechts zur individuellen und
kollektiven Selbstverteidigung im Rahmen und nach den
Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit
im Sinne des Artikels 24 Abs. 2 Grundgesetz handeln.
Hinsichtlich der Ermächtigung, des Beginns und der Dauer
des Einsatzes wird im Beschluss der Bundesregierung vom
7. November 2001 festgestellt, dass der Bundesminister der
Verteidigung ermächtigt werden solle, im Einvernehmen
mit dem Bundesminister des Auswärtigen für die deutsche
Beteiligung an der Operation ENDURING FREEDOM in
Ziffer 5 und 8 genannte Kräfte anzuzeigen und – nach der
konstitutiven Zustimmung durch den Deutschen Bundestag
– im Rahmen der Operation ENDURING FREEDOM ein-
zusetzen.
Die Operation hat bereits am 7. Oktober 2001 begonnen.
Ihre Dauer richtet sich nach den Erfordernissen der vielfäl-
tigen internationalen Bemühungen als Reaktion auf terroris-
tische Angriffe gegen die USA. Die Beteiligung mit
deutschen Streitkräften an der Operation ENDURING
FREEDOM ist zunächst auf zwölf Monate begrenzt; der

Drucksache 14/7480 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Zeitraum soll mit der Zustimmung des Deutschen Bundes-
tages zur deutschen Beteiligung an dieser Operation begin-
nen. Sollte ein über diesen Zeitraum hinausgehendes deut-
sches militärisches Engagement beabsichtigt werden, wird
die Bundesregierung den Deutschen Bundestag mit der wei-
teren Beteiligung deutscher Kräfte vor Ablauf der Frist von
zwölf Monaten erneut konstitutiv befassen.
Die einzusetzenden Kräfte und den Personaleinsatz betref-
fend führt der Beschluss der Bundesregierung vom 7. No-
vember 2001 aus, dass für die deutsche Beteiligung an der
Operation ENDURING FREEDOM
l ABC-Abwehrkräfte, ca. 800 Soldaten,
l Sanitätskräfte, ca. 250 Soldaten,
l Spezialkräfte, ca. 100 Soldaten,
l Lufttransportkräfte, ca. 500 Soldaten,
l Seestreitkräfte einschließlich Seeluftstreitkräfte, ca.

1 800 Soldaten,
l erforderliche Unterstützungskräfte, ca. 450 Soldaten
bereitgestellt werden sollen.
Unterhalb der festgelegten Obergrenze von 3 900 Soldaten
sind in Abhängigkeit von den Erfordernissen des Einsatzes
Abweichungen von der jeweils genannten Größenordnung
möglich.
Es sollen
l nur Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit

sowie
l aufgrund freiwilliger Verpflichtung für besondere Aus-

landsverwendungen Grundwehrdienstleistende, die frei-

willigen zusätzlichen Wehrdienst leisten, Reservisten,
frühere nicht mehr wehrpflichtige Soldaten, frühere Sol-
datinnen sowie ungediente Frauen, die berufsbezogen
eingesetzt werden.

Bei dem Einsatz handelt es sich nach dem Beschluss der
Bundesregierung um eine besondere Auslandsverwendung
im Sinne des § 58a des Bundesbesoldungsgesetzes. Dies
gilt nicht für Soldaten, die im Rahmen der Operation
ENDURING FREEDOM ausschließlich in einem NATO-
Staat Dienst verrichten und dabei keiner Bedrohung aus-
gesetzt sind, die über die dort üblichen Gefahren des täg-
lichen Lebens hinausgeht.
Hinsichtlich der Kosten und der Finanzierung ging die Bun-
desregierung in ihrem Beschluss vom 7. November 2001
davon aus, dass im laufenden Jahr Mehrausgaben von ca. 50
Mio. DM entstehen. Dieser Betrag soll im Rahmen der
Haushaltsermächtigungen durch Umschichtung im Einzel-
plan 14 finanziert werden.
Im Jahr 2002 werden zusätzliche Ausgaben bis zu 500 Mio.
DM erforderlich. Diese sollen aus den zusätzlichen Anti-
Terror-Mitteln finanziert werden.
Der Haushaltsausschuss hält den Antrag der Bundesregie-
rung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Frak-
tion der CDU/CSU und der Fraktion der FDP gegen die
Stimmen der Fraktion der PDS für mit der Haushaltslage
des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Auswärtige Ausschuss keine wesentlichen
kostenwirksamen Änderungen beschließt.

Berlin, den 14. November 2001

Der Haushaltsausschuss
Adolf Roth (Gießen)
Vorsitzender

Uta Titze-Stecher
Berichterstatterin

Dietrich Austermann
Berichterstatter

Antje Hermenau
Berichterstatterin

Dr. Werner Hoyer
Berichterstatter

Dr. Uwe-Jens Rössel
Berichterstatter

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