BT-Drucksache 14/7430

Zur Sachverständigenliste für die Anhörung zum geplanten Antidiskriminierungsgesetz

Vom 12. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7430
14. Wahlperiode 12. 11. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Christina Schenk und der Fraktion der PDS

Zur Sachverständigenliste für die Anhörung zum geplanten
Antidiskriminierungsgesetz

Entsprechend den EU-Richtlinien zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in
Beschäftigung und Beruf vom 27. November 2000 und zur Gleichbehandlung
ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft vom 29. Juni 2000
muss der Deutsche Bundestag bis spätestens 2003 ein Antidiskriminierungsge-
setz erlassen. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hatte zum 7. November
2001 verschiedene Verbände zu einer Erörterung eines Eckpunktepapieres ge-
laden. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der PDS zum
Antidiskriminierungsgesetz (Bundestagsdrucksache 14/6768) hatte die Bun-
desregierung zugesichert, dass es ihr bei der Erarbeitung des Antidiskriminie-
rungsgesetzes um eine „möglichst breit angelegte Beteiligung“ der Interessen-
vertretungen geht. Während bezogen auf alle anderen Teilbereiche jeweils zwei
bzw. mehrere Verbände eingeladen wurden, wurde bezogen auf lesbisch-
schwule Belange lediglich der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands
e. V. (LSVD) geladen. Vertreterinnen anderer Organisationen, wie z. B. des
Lesbenrings e. V., die sich ebenfalls in der Lobbyliste des Deutschen Bundes-
tages befinden, wurden nicht angefragt. Die lesbischen Landesnetzwerke in
Hessen und Nordrhein-Westfalen, die beim BMJ in den Verteiler für die Ge-
spräche zu lesbisch-schwulen Fragestellungen aufgenommen worden waren,
wurden ebenfalls nicht hinzugebeten.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Nach welchen Kriterien wurden aus der Lobbyliste des Deutschen Bundes-

tages die anzuhörenden Organisationen/Verbände zu der Anhörung des BMJ
am 7. November 2001 zu den Eckpunkten des geplanten Antidiskriminie-
rungsgesetzes ausgewählt?

2. Welche Gründe haben das BMJ bewogen, den Lesbenring e. V. sowie die
Lesben Informations- und Beratungsstelle e. V. (LIBS), die beide in der
Lobbyliste des Deutschen Bundestages aufgeführt sind, nicht zu der Anhö-
rung einzuladen?

3. Welche Gründe haben das BMJ bewogen, lediglich einen Vertreter lesbisch-
schwuler Belange zu der Anhörung einzuladen, während für alle anderen
Teilbereiche nach Selbstauskunft aus dem BMJ zwei oder mehr Vertreter der
jeweiligen Betroffenengruppe geladen wurden?

4. Ist die Bundesregierung bereit anzuerkennen, dass sich politische Gemein-
samkeiten nicht zwangsläufig allein aus der gleichen sexuellen Orientierung
ableiten lassen?

Drucksache 14/7430 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
5. Ist die Bundesregierung bereit anzuerkennen, dass die Lesben- und Schwu-
lenbewegung politisch keineswegs homogen ist und sich die verschiedenen
politischen Ansätze organisatorisch in einer Vielfalt an Verbänden und Ver-
einen widerspiegeln?

6. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der LSVD nicht repräsenta-
tiv für politisch interessierte Lesben und Schwule ist, sondern nur einen
Teilbereich des politischen Spektrums abdeckt?

7. Ist der Bundesregierung bekannt, dass sich insbesondere Lesben politisch
nicht durch den LSVD vertreten fühlen?

8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass Lesbenorganisationen
gleichberechtigt in den Konzeptualisierungsprozess eines Antidiskriminie-
rungsgesetzes einzubeziehen sind?

9. Wann ist nach Auffassung der Bundesregierung der Zeitpunkt erreicht, zu
dem – wie vom BMJ in dem Antwortschreiben vom 30. Oktober 2001 an die
LAG Lesben in Nordrhein-Westfalen angekündigt – die lesbischen Landes-
netzwerke in den Dialog bezüglich des Antidiskriminierungsgesetzes mit-
einbezogen werden?

Berlin, den 12. November 2001
Christina Schenk
Roland Claus und Fraktion

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