BT-Drucksache 14/7338

zu dem Antrag der Abg. Pieper, Homburger, Flach, weiterer Abg. F.D.P.-1 4/3518- Bildungsschecks für mehr Qualität und Wettbewerb an Hochschulen in Deutschland

Vom 7. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7338
14. Wahlperiode 07. 11. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(19. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Cornelia Pieper, Birgit Homburger, Ulrike Flach,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion der F.D.P.
– Drucksache 14/3518 –

Bildungsschecks für mehr Qualität und Wettbewerb an Hochschulen
in Deutschland

A. Problem
Die Einführung von Bildungsschecks soll die Finanzierung der Lehre an den
Hochschulen reformieren und den Wettbewerb zwischen den Hochschulen stär-
ken.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktion
der FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 14/7338 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag – Drucksache 14/3518 – abzulehnen.

Berlin, den 17. Oktober 2001

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
Ulrike Flach
Vorsitzende

Dr. Peter Eckardt
Berichterstatter

Thomas Rachel
Berichterstatter

Dr. Reinhard Loske
Berichterstatter

Cornelia Pieper
Berichterstatterin

Maritta Böttcher
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7338

Bericht der Abgeordneten Dr. Peter Eckardt, Thomas Rachel,
Dr. Reinhard Loske, Cornelia Pieper und Maritta Böttcher

I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 179. Sitzung am
28. Juni 2001 den Antrag – Drucksache 14/3518 – zur
federführenden Beratung an den Ausschuss für Bildung,
Forschung und Technikfolgenabschätzung sowie zur Mitbe-
ratung an den Rechtsausschuss, den Finanzausschuss, den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den
Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder und an
den Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Einführung von Bildungsschecks soll die Finanzierung
der Lehre an den Hochschulen reformieren und den Wettbe-
werb zwischen den Hochschulen stärken.
Jeder Hochschulzugangsberechtigte erhält mit dem Abitur
von seinem Bundesland einen Bildungsscheck, den er an
den Hochschulen seiner Wahl für eine Hochschulausbildung
eintauschen kann. Der Bildungsscheck ist ein Wertpapier,
mit dem sich die Bundesländer gegenüber den Hochschulen
verbürgen, die durchschnittlichen Kosten eines Hochschul-
studiums zu zahlen. Damit wird die staatliche Finanzierung
der Lehre an den Hochschulen an ein wettbewerblich defi-
niertes Qualitätskriterium gebunden. Diese Form der Finan-
zierung soll den Hochschulen eine leistungsgerechte Vergü-
tung sichern und den Ausbau von Hochschulstandorten
ermöglichen, die von den Studierenden bevorzugt werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden
Ausschüsse

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 25. Septem-
ber 2001 dem federführenden Ausschuss mit den Stimmen
der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
sowie PDS gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU empfohlen,
den Antrag abzulehnen.
Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder
hat den Antrag in seiner Sitzung am 10. Oktober 2001 be-
raten und mit den Stimmen der Mitglieder der Koalitions-
fraktionen und des Vertreters der Fraktion der PDS gegen
die Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU empfohlen, den An-
trag abzulehnen.
DerHaushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 11. Okto-
ber 2001 den Antrag beraten und mehrheitlich gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP dem federführenden Aus-
schuss empfohlen, die Vorlage abzulehnen.
Der Rechtsausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Oktober
2001 mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU/CSU
und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei Ab-
wesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN emp-
fohlen, den Antrag abzulehnen.

DerAusschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat am 17. Oktober 2001 mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die
Stimmen der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung der
Fraktion der CDU/CSU beschlossen, die Ablehnung des An-
trags zu empfehlen.

IV. Beratungsverlauf und -ergebnisse im
federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung hat den Antrag in seiner Sitzung am 17. Okto-
ber 2001 beraten und die vorgenannte Beschlussempfehlung
mit den Stimmen der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Fraktion der
FDP bei Stimmenthaltung der Fraktion der CDU/CSU ver-
abschiedet.
Von Seiten der Fraktion der SPD wird bezweifelt, ob in ei-
nem solchen Finanzierungssystem auch kleine Fächer wei-
ter bestehen könnten. Im Übrigen hätten die Hochschulen
zurzeit genügend Neuerungen einzuführen und zu erproben,
so dass die Idee des Bildungsschecks zunächst zurückge-
stellt werden sollte. Ein Modellversuch mit nur zwei bis drei
Hochschulen sei nicht vorstellbar.
Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wird an den Be-
schluss des Deutschen Bundestages zur Hochschulreform in
der letzten Legislaturperiode erinnert. Ziel dieses Beschlus-
ses sei es gewesen, einen Wettbewerb zwischen den Hoch-
schulen zu initiieren. Die Einführung des Bildungsschecks
biete hierfür eine gute Möglichkeit. Damit würde das Inte-
resse der Hochschulen an den Studierenden und einer Ver-
besserung der Lehre gefördert. Nach Auffassung der Frak-
tion der CDU/CSU sei es allerdings eine Illusion zu
glauben, die Einführung von Bildungsschecks würde keinen
Einfluss auf die Grundfinanzierung der Hochschulen haben.
Ein Modellversuch, der sich nur auf wenige Hochschulen in
Deutschland begrenze, sei nach Auffassung der Fraktion der
CDU/CSU nicht realisierbar.
Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird
der Vorschlag, Bildungsschecks einzuführen, als ein interes-
santer Ansatz zur Finanzierung und weiteren Reform des
Hochschulwesens bezeichnet. Zunächst müssten aber sorg-
fältig die Konsequenzen eines solchen Konzepts bedacht
werden. Die Diskussion zu den Bildungsschecks werde ver-
mutlich erst in der nächsten Legislaturperiode fortgesetzt
werden können.
Von Seiten der Fraktion der FDP wird erklärt, dass das vor-
geschlagene Bildungsscheck-Konzept eine Weiterentwick-
lung des Vorschlages der Kultusministerkonferenz für die
Einführung von Studienkonten vom Mai vergangenen Jah-
res sei. Die Bildungsschecks sollen eine Ergänzung zur
Grundfinanzierung für Forschung und Lehre an den Hoch-
schulen durch die Bundesländer darstellen. Sie sollen vor
allem bedarfsgerecht den Aufwand der Hochschulen für die
Lehre abdecken. Die Hochschulen sollten mit ihrem spezifi-

Drucksache 14/7338 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

schen Lehrangebot im Wettbewerb auf einem freien Bil-
dungsmarkt auftreten. Dort, wo die meisten Studierenden
hingingen, würde auch das meiste Geld für die Lehre hin-
fließen. Es wird vorgeschlagen, das Bildungsscheckmodell
an zwei oder drei Hochschulstandorten in Deutschland aus-
zuprobieren.
Von Seiten der Fraktion der PDS wird befürchtet, dass mit
dem Konzept der Bildungsschecks für Langzeitstudierende
Studiengebühren eingeführt werden sollen. Durch den Ein-
satz von Bildungsschecks würde die Bildung nicht mehr als
ein Recht der Bürger, sondern zukünftig als eine Ware ver-
standen werden. Deshalb müsse der Antrag abgelehnt wer-
den.
Von Seiten des Vertreters der Bundesregierung wird die Dis-
kussion um die Einführung von Bildungsschecks und auch
der erwähnte Beschluss der Kultusministerkonferenz be-
grüßt. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
werde in Kürze eine Expertenkommission „Finanzierung le-
benslanges Lernen“ einberufen, die sich auch mit dem Vor-
schlag der Bildungsschecks befassen werde. Nach Auffas-
sung der Bundesregierung gebe es keine ursächliche
Verknüpfung von Bildungsschecks und Studiengebühren.
Der Antrag der Fraktion der FDP komme zu früh und sei
nicht konkret genug formuliert.

Berlin, den 17. Oktober 2001
Dr. Peter Eckardt
Berichterstatter

Thomas Rachel
Berichterstatter

Dr. Reinhard Loske
Berichterstatter

Cornelia Pieper
Berichterstatterin

Maritta Böttcher
Berichterstatterin

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