BT-Drucksache 14/7330

zu der Beratung der Großen Anfrage der Abg. Kerstin Griese, Hildegard Wester, Iris Gleicke, weiterer Abg. und der Fraktion der SPD sowie der Abg. Christian Simmert, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer Abg. und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN -14/5284, 14/6415- "Zukunft gestalten - Kinder und Jugendliche stärken"

Vom 7. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7330
14. Wahlperiode 07. 11. 2001

Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kerstin Griese, Christel Humme, Iris Gleicke, Dr. Hans-Peter
Bartels, Klaus Barthel (Starnberg), Ulla Burchardt, Dr. Peter Eckardt, Anni Brandt-
Elsweier, Willi Brase, Dieter Dzewas, Hans Forster, Arne Fuhrmann, Renate
Gradistanac, Monika Heubaum, Ulrich Kasparick, Ernst Küchler, Dr. Uwe Küster,
Christine Lehder, Robert Leidinger, Christa Lörcher, Günter Oesinghaus,
Christel Riemann-Hanewinckel, Rene Röspel, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Marlene Rupprecht, Dr. Hansjörg Schäfer, Wilhelm Schmidt (Salzgitter),
Heinz Schmitt (Berg), Wieland Sorge, Rolf Stöckel, Jörg Tauss, Hildegard Wester,
Lydia Westrich, Brigitte Wimmer (Karlsruhe), Hanna Wolf (München), Dr. Peter
Struck und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Christian Simmert, Grietje Bettin, Ekin Deligöz, Irmingard
Schewe-Gerigk, Kerstin Müller (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

zu der Beratung der Großen Anfrage der Abgeordneten Kerstin Griese,
Hildegard Wester, Iris Gleicke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Christian Simmert, Marieluise Beck (Bremen),
Volker Beck (Köln), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN
– Drucksachen 14/5284, 14/6415 –

„Zukunft gestalten – Kinder und Jugendliche stärken“

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Politische, gesellschaftliche und soziale Rahmenbedingungen, die jungen Men-
schen Perspektiven bieten, sind Voraussetzungen für die Zukunftsfähigkeit
unserer Gesellschaft. Junge Menschen stehen im Mittelpunkt unserer Anstren-
gungen für eine zukunftsfähige und aktiv nach vorn gerichtete Gesellschaft.
Politik muss Heute die Weichen für Morgen stellen. Sie muss Rahmenbedin-
gungen schaffen, die dazu beitragen, dass junge Menschen in ihrer individuel-
len und sozialen Entwicklung gefördert und dass Benachteiligungen vermieden
bzw. abgebaut werden. Politik trägt Verantwortung dafür, dass junge Menschen
nicht allein gelassen werden.

Drucksache 14/7330 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

A. Chancen für Jugendliche durch Bildung und Ausbildung
In der entscheidenden Phase des Wechsels von der Industriegesellschaft des
20. Jahrhunderts zur Dienstleistungs-, Wissens- und Informationsgesellschaft
des 21. Jahrhunderts prägt der technologische und soziale Wandel viele Berei-
che unseres Lebens und führt zu gravierenden Veränderungen. Damit junge
Menschen eine Perspektive haben, müssen sie auf die damit verbundenen Her-
ausforderungen vorbereitet werden. Politik steht vor der Herausforderung, Le-
benslagen zu gestalten und zu fördern sowie Chancengleichheit und soziale
Gerechtigkeit herzustellen.
Bildung und Ausbildung kommt entscheidende Bedeutung für die Verwirk-
lichung dieser Ziele zu. Bildung und Ausbildung öffnen den Zugang zum
Arbeitsmarkt und beugen der Arbeitslosigkeit vor. Sie ermöglichen die Ent-
wicklung der eigenen Persönlichkeit und die Teilhabe am sozialen und gesell-
schaftlichen Leben. In einer immer komplexer werdenden Welt geben sie
Orientierungshilfe.
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung in der ersten Hälfte
der Legislaturperiode besonders in der Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik Pri-
oritäten für junge Menschen gesetzt hat und eine konsequente Modernisierungs-
und Reformpolitik auf den Weg gebracht hat. Mit ihrer Steuer- und Finanzpoli-
tik, die eine Haushaltskonsolidierung verfolgt, sorgt sie dafür, dass junge Men-
schen nicht in eine überschuldete Zukunft entlassen werden. Durch eine sozial
gerechte Steuerreform werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Familien
sowie kleine und mittlere Unternehmen spürbar entlastet. Damit wurde das Kri-
terium der Generationengerechtigkeit für eine nachhaltige Politik eingeführt.
Der Deutsche Bundestag unterstützt die Bundesregierung auf dem eingeschla-
genen Weg und fordert sie auf, diesen Weg konsequent weiter zu verfolgen.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. Kinder und Jugendliche in der Bildungsdebatte in den Vordergrund zu stel-

len, von ihren Bedürfnissen und Lebenslagen ausgehend die Bildungs- und
Qualifizierungsziele von Morgen zu entwickeln und dabei die besondere
Bedeutung von Bildung für die Persönlichkeitsentwicklung und die
Zukunftschancen junger Menschen zu beachten sowie Chancengleichheit im
Bildungswesen herzustellen und zu sichern;

2. sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit verstärkt für eine bessere Zusammen-
arbeit von Jugendhilfe und Schule einzusetzen. Bildung findet nicht allein in
formalen Zusammenhängen in der Schule statt. Im Sinne einer umfassenden
Bildungspolitik, die über die Aneignung kognitiven Wissens hinausgeht,
ermöglicht Bildung die Aneignung von mehr Selbständigkeit, Eigenverant-
wortung und Eigeninitiative, die Herausbildung einer eigenständig und ver-
antwortlich handelnden Persönlichkeit sowie die Vermittlung von Problem-
und Konfliktkompetenz. Schule und Jugendhilfe jeweils allein können diese
Herausforderungen nicht bewältigen;

3. dafür zu sorgen, dass kein Jugendlicher aus der Schule in die Arbeitslosig-
keit entlassen wird. Jedem Jugendlichen muss eine Ausbildung ermöglicht
werden, die neuen Bundesländer erfordern dabei besondere Anstrengungen.
Besonders für Mädchen sollten Ausbildungsplätze in zukunftsorientierten
Berufen geschaffen werden;

4. das Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (JUMP)
zunächst bis Ende 2003 fortzuführen, sich im Rahmen des Bündnisses für
Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit für die Erschließung neuer
Beschäftigungsfelder und Ausbildungsmöglichkeiten einzusetzen und dabei
auch auf Erfahrungen aus der Europäischen Union (z. B. Belgien, Däne-
mark) zurückzugreifen;

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7330

5. die berufliche Förderung benachteiligter Jugendlicher nicht – wie in der
Vergangenheit – als vorübergehende Maßnahme zu betrachten, sondern sie
zum wesentlichen Bestandteil des Systems der beruflichen Bildung für
behinderte Jugendliche sowie mit Migrationshintergrund auszubauen. Da-
bei kommt der besseren Verknüpfung von Ausbildungsvorbereitung und
Berufsausbildung besondere Bedeutung zu. Der Deutsche Bundestag
begrüßt die in der Arbeitsgruppe „Ausbildung und Weiterbildung“ des
Bündnisses für Arbeit getroffene Vereinbarung, eine breite bundesweite
Initiative zur Weiterentwicklung der beruflichen Förderung benachteiligter
Jugendlicher anzustoßen. Der Deutsche Bundestag teilt die Auffassung,
wie sie im Beschluss zur strukturellen Weiterentwicklung der dualen Be-
rufsausbildung des Bündnisses für Arbeit vertreten wird, dass es weiterhin
Arbeitsplätze mit weniger komplexen Anforderungen geben wird, für die
ausgebildet werden muss, und dass durch die Neuordnung dieses Bereichs
die Ausbildungs- und Lebenschancen von Jugendlichen mit schlechten
Startchancen erweitert werden;

6. möglichst zeitnah eine Evaluierung der Initiativen aus dem Modellpro-
gramm „Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brenn-
punkten“ (E & C) der Bundesregierung vorzulegen;

7. angesichts der zunehmenden Bedeutung von Mobilität und Internationali-
tät durch die Europäische Union und die darüber hinaus fortschreitende
Globalisierung gemeinsam mit den Sozialpartnern den Auslandsaustausch
von Auszubildenden zu verstärken. Die dabei erworbenen Qualifikationen
können im „Europass“ dokumentiert werden;

8. das Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit mit Maßnah-
men der Jugendhilfe zu flankieren, die Zusammenarbeit mit den Trägern
der öffentlichen Jugendhilfe auszubauen und erfolgreiche Maßnahmen des
Sofortprogramms ab 2004 in das Sozialgesetzbuch III (SGB III) zu über-
nehmen;

9. die Bemühungen um eine Reform und Fortentwicklung des Bildungs-
systems und der Zukunftssicherung von jungen Menschen im Dialog mit
den jeweils zuständigen Partnern und in den von ihr initiierten Gremien
(z. B. D 21, Zukunft und Informationsgesellschaft, Forum Bildung, Bünd-
nis für Arbeit, Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit) zu verstärken. Die
strategische Ausrichtung der Reformen in der beruflichen Bildung richtete
sich auf eine rasche Modernisierung und Flexibilisierung. Im Rahmen des
bundesweiten Ausbildungskonsenses, der 1999 im Bündnis für Arbeit,
Ausbildung und Wettbewerbsfähigkeit geschlossen wurde, sind die regio-
nalen Ausbildungsplatzkonferenzen das zentrale Instrument, um jedem
Jugendlichen, der will und kann, einen Ausbildungsplatz anbieten zu kön-
nen. Der Deutsche Bundestag appelliert an Bund und Länder, gemeinsam
mit den zuständigen Partnern alles zu unternehmen, um einer sich abzeich-
nenden Arbeitskräfteknappheit in bestimmten regionalen und berufsfachli-
chen Teilarbeitsmärkten entgegenzusteuern;

10. mit einer Initiative „Jugendarbeit ans Netz“ (pädagogische Konzepte und
technische Ausstattung) dafür Sorge zu tragen, dass junge Menschen durch
den Anschluss der Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung an
die modernen Informations- und Kommunikationstechnologien auch in ih-
rer Freizeit an diese Lernangebote herangeführt werden. Dem Deutschen
Bundestag ist bewusst, dass hierfür Wege für „private-public-partnership“-
Maßnahmen geöffnet werden sollen;

11. die angekündigten Maßnahmen im Rahmen des 10-Punkte-Programms des
Bundeskanzlers „Internet für alle“ zügig umzusetzen;

Drucksache 14/7330 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

12. möglichst alle junge Menschen auf dem Weg in die Wissens- und moderne
Informations- und Kommunikationsgesellschaft mitzunehmen, einer digita-
len Spaltung der Gesellschaft entgegenzuwirken und zu einer umfassenden
Verbreitung der modernen Technologien in der Gesellschaft beizutragen;

13. Modelle und Projekte zu unterstützen, die dazu beitragen, dass der Um-
gang mit modernen Informations- und Kommunikationstechnologien so-
wie die Bedeutung technisch-naturwissenschaftlichen Wissens in der Ju-
gendhilfe einen größeren Stellenwert erhalten; geschlechtsspezifische
Förderung muss hier Priorität haben;

14. einen Kinder- und Jugendmedienschutz zu gewährleisten, der den moder-
nen Herausforderungen gerecht wird und dafür Sorge trägt, dass Kinder
und Jugendliche vor gefährdenden Inhalten geschützt werden. Zensur, ge-
nerelle Überwachung oder automatische Filterung sind dabei keine Mittel,
die den Ansprüchen eines demokratischen Staates gerecht werden. Wich-
tige Voraussetzung für einen effektiven Kinder- und Jugendmedienschutz
ist neben den gesetzlichen Regelungen und den Maßnahmen der freiwilli-
gen Selbstkontrolle der Wirtschaft die Vermittlung und Stärkung der Me-
dienkompetenz, die junge Menschen befähigt, kompetent und verantwor-
tungsbewusst mit den neuen Medien umzugehen.

B. Beteiligung und Engagement für Demokratie und Toleranz
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Demokratie lebt vom Engagement und vom Gestaltungswillen ihrer Bürgerin-
nen und Bürger. Gelebte Demokratie ist ein Prozess, der erlernt werden muss,
der Eingang finden muss in den Erziehungs- und Ausbildungsprozess vom Kin-
dergarten über die Schule, die Kinder- und Jugendhilfe, die Berufsausbildung,
das Studium und schul- und ausbildungsergänzende Angebote und selbstver-
ständlich im Elternhaus. Zu diesem Lernprozess gehört auch die Fähigkeit,
Menschen zuzuhören, andere Meinungen anzuerkennen und Konflikte auszu-
halten sowie die Einübung einer demokratischen Streitkultur. Zur demokrati-
schen Kultur gehört ebenso die Achtung von Unterschiedlichkeit, der Umgang
mit kultureller Vielfalt, die Förderung von Toleranz. Zur demokratischen Kul-
tur gehört auch die Bereitschaft, Verantwortung für sich und andere zu über-
nehmen, mitzumachen, sich einzumischen und mit zu entscheiden.
Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz als gesamtgesell-
schaftliche Probleme, die sich vielfach in der Gewaltanwendung durch Jugend-
liche ausdrücken, sowie Politikverdrossenheit bei Jugendlichen, das Gefühl,
nichts verändern, nichts gestalten zu können, sind Defizite unserer demokrati-
schen Kultur, denen mit aller Konsequenz begegnet werden muss. Mit dem
Aktionsprogramm „Jugend für Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextre-
mismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ hat die Bundesregierung
bereits ein deutliches Zeichen für die Ächtung von Fremdenfeindlichkeit und
Rechtsextremismus und zur Stärkung demokratischen Verhaltens, zivilen En-
gagements und zur Förderung der Toleranz von Jugendlichen gesetzt.
Eine gelebte Demokratie braucht die Kreativität, die Unbefangenheit und die
Inspiration junger Menschen. Wir brauchen junge Menschen, die mitreden wol-
len, sich einmischen wollen, die Politik und Gesellschaft mitgestalten können
und wollen.
Dabei spielen Jugendverbände und Initiativen eine besondere Rolle. Der Deut-
sche Bundestag begrüßt die Arbeit der Jugendverbände, der Initiativen und
Projekte und ihre Bedeutung für das demokratische Engagement von Jugendli-
chen. Hier wird Partizipation praktiziert und Toleranz gelebt. Jugendverbände

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/7330

haben einen großen Anteil an der Demokratieentwicklung. Ihre Arbeit stellt ei-
nen unverzichtbaren Beitrag in der Jugendhilfe und der Jugendpolitik dar.
Kinder sind Träger von Menschen- und Grundrechten. Um diese Rechtsstel-
lung zu wahren, ist daher, entsprechend der verbindlichen Maßgabe der UN-
Kinderrechtskonvention auf allen Ebenen eine wirkungsvolle Kinderinteres-
senvertretung einzurichten.
Zusätzlich müssen die Kinder selbst in allen Lebensbereichen mehr Chancen
haben, ihre Interessen zu artikulieren. Mit dem Ausbau der Beteiligungsmög-
lichkeiten würde ein wichtiger Beitrag für die Erweiterung demokratischer
Strukturen in unserer Gesellschaft geleistet. Gleichzeitig sollte der Schutz von
Kindern, zu dem mit dem Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung ein
entscheidender Schritt getan wurde, nicht vernachlässigt werden, denn Kinder
sind das schwächste Glied in unserer Gesellschaft.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. den Antrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und

PDS „Gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus
und Gewalt“ (Bundestagsdrucksache 14/5456), und hier insbesondere die
Punkte 1 bis 7 weiter zu verfolgen; von der Bundesregierung muss ein deut-
liches Signal ausgehen, dass für sie die Jugendpolitik ein wichtiges Hand-
lungsfeld zur Vorbeugung demokratiefeindlicher Tendenzen und Gewalt ist;

2. im Rahmen ihrer Zuständigkeiten in enger Kooperation mit den Verantwort-
lichen eine Qualifizierung der Jugendhilfe und Familienberatung durch-
zuführen, um auf Probleme der Gewalt und des Rechtsextremismus gezielt
reagieren zu können, z. B. durch Stärkung der Medienkompetenz im Hin-
blick auf rechtsextreme Musik, Literatur und Internetveröffentlichungen
oder auch durch Wettbewerbe, Konzerte, Ausstellungen, Internetprojekte
und sportliche Events für Toleranz und Demokratie. Der Deutsche Bundes-
tag appelliert an alle Verantwortlichen in den Kommunen, lokale Partner-
schaften und örtliche Netzwerke gegen Rechtsextremismus und Gewalt und
für demokratische Einmischung auszubauen. Gemeinsam sollen wirksame
Interventionsstrategien gegen rechte Dominanz und Gewalt in Schulen,
Ausbildungsstätten, Freizeiteinrichtungen und an öffentlichen Orten entwi-
ckelt und umgesetzt werden;

3. das Programm „XENOS – Leben und Arbeiten in Vielfalt“ zu intensivieren
und auszubauen. Das Programm verbindet zum ersten Mal arbeitsmarkt-
bezogene Maßnahmen mit Aktivitäten gegen Fremdenfeindlichkeit und
Rassismus. Eigenschaften wie Toleranz und Achtung gegenüber Fremden
sind wichtige Qualifikationen im Arbeitsleben. Daher sind Maßnahmen, die
sich gegen Ausgrenzung und Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt und in
der Gesellschaft richten, mit Ansätzen gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassis-
mus und Intoleranz zu verbinden und zu verstärken. Ein besonderer Schwer-
punkt in diesem Programm müssen Maßnahmen zugunsten Jugendlicher
und solcher Personen bilden, die mit Jugendlichen in Schule und Ausbil-
dung oder am Arbeitsplatz zusammentreffen.

4. den internationalen Jugendaustausch als wesentlichen Bestandteil der
Jugendarbeit weiterhin zu fördern und auszubauen, da die Entwicklung
deutlich gezeigt hat, dass diese Begegnungen wesentlich zur internationalen
Verständigung beitragen. Dabei sollen insbesondere Maßnahmen von Ju-
gendlichen für Jugendliche Unterstützung finden, bei denen im Rahmen ei-
nes gegenseitigen Kennenlernens die Bemühungen für tolerantes Zusam-
menleben, interkulturelles Verstehen und gegen Fremdenfeindlichkeit im
Mittelpunkt stehen;

Drucksache 14/7330 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

5. junge Menschen zu unterstützen und zu qualifizieren, damit sie sich als
jugendliche Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in ihrem direkten
Umfeld aktiv für Demokratie einsetzen. Dabei sollen insbesondere sog.
Peerleader, d. h. engagierte Jugendliche, die eine positive Rolle in ihren
Gruppen spielen können, einbezogen werden, denn Aufklärung und Be-
ratung gegen Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und Rassismus in
Jugendgruppen gelingen besser, wenn Jugendliche ihren Altersgenossin-
nen und -genossen diese Kenntnisse vermitteln;

6. bei Bund-Länder-Gesprächen darauf hinzuwirken, dass im Rahmen des
Betreuungs-, Bildungs- und Erziehungsauftrags der Tageseinrichtungen für
Kinder, auch im Interesse der Chancengleichheit,
– der Aspekt der Bildung gestärkt und gefördert, gleichzeitig die Kompe-

tenzen von Eltern gestärkt und vermehrt in die Arbeit der Tageseinrich-
tungen einbezogen werden,

– die Bemühungen um eine bessere Integration von Migrantenkindern
verstärkt werden,

– ein bedarfsgerechter Ausbau der Tagesbetreuung von Kindern vorge-
nommen wird,

– die qualitative Weiterentwicklung auch über eine Verbesserung der Aus-
bildung der Erzieherinnen und Erzieher gefördert wird;

7. die Kinderfreundlichkeitsprüfung nach § 1 Abs. 3 SGB VIII Kinder- und
Jugendhilfegesetz (KJHG), nämlich die Verpflichtung der Jugendhilfe,
dazu beizutragen, gute Lebensbedingungen und eine kinderfreundliche
Umwelt zu erhalten bzw. zu schaffen, als Querschnittsaufgabe und Hand-
lungsmaßstab in der Praxis zu verankern;

8. die Rücknahme der deutschen Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskon-
vention durchzusetzen, wie es der Deutsche Bundestag am 30. September
1999 beschlossen hat;

9. unter der Beteiligung der Länder und Jugendverbände eine Bewegung zu
initiieren, die einen breiten Bewusstseinswandel für die Interessenvertre-
tung, Mitsprache und Beteiligung von Jugendlichen schafft, insbesondere
sind Maßnahmen zu unterstützen,
– die Jugendliche befähigen, ihre Beteiligung stärker selbst zu organisie-

ren;
– die Jugendlichen durch das Internet neue Chancen der gesellschaftli-

chen und politischen Beteiligung eröffnen;
– die Jugendlichen Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten in europä-

ischen und internationalen Programmen und Prozessen ermöglichen,
wie z. B. beim EU-Weißbuchprozess;

– die Mitwirkungsmöglichkeiten junger Menschen in der außerbetrieb-
lichen Ausbildung gesetzlich zu verankern;

10. angesichts der Bedeutung von freiwilligem bürgerschaftlichem Engage-
ment für die Entwicklung des Gemeinwesens und für die Entwicklung
einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, ist
die Bereitschaft von Jugendlichen zu freiwilligem Engagement weiterhin
zu fördern und dieses sozial und rechtlich abzusichern. Denn die verschie-
denen Formen der Freiwilligendienste sowie ihre Erweiterung sind eine
wichtige Möglichkeit für junge Menschen, sich im Sinne des Gemeinwohls
zu engagieren. Darüber hinaus nehmen sie auf dem Weg in die berufliche
Zukunft für Jugendliche eine richtungsgebende Funktion ein und helfen,
angesichts verschiedener Wahlmöglichkeiten, eine fundierte Entscheidung

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/7330

zu treffen. Gerade benachteiligte Jugendliche müssen über die Freiwilli-
gendienste verstärkt angesprochen werden. Es gilt einerseits ihre soziale
Kompetenz zu fördern, andererseits sind die Freiwilligendienste eine gute
Möglichkeit, Benachteiligte in die Gesellschaft zu integrieren. Ein beson-
deres Augenmerk ist dabei auf die stärkere Beteiligung von Hauptschüle-
rinnen und Hauptschülern sowie von Jugendlichen aus den neuen Bundes-
ländern zu richten. Der Deutsche Bundestag fordert Träger, Bund und
Länder auf, angesichts der großen Interessen am Freiwilligen Dienst alle
Anstrengungen zu unternehmen, mehr Plätze für das Freiwillige Soziale
Jahr (FSJ) und das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) zur Verfügung zu
stellen. Die während der Dienste erworbenen interkulturellen, sozialen,
ökologischen und sprachlichen Kompetenzen sollen zertifiziert und so für
junge Menschen für die Ausbildung und den Arbeitsmarkt nutzbar ge-
macht werden.

C. Gender Mainstreaming – Politik für Mädchen und junge Frauen und
Jungen und junge Männer

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Deutsche Bundestag begrüßt die Bemühungen der Bundesregierung, Chan-
cengleichheit als durchgängiges Leitprinzip (Gender Mainstreaming) in alle
Politikbereiche zu integrieren. Dies bedeutet, dass die Jugendhilfe einen Bei-
trag dazu leisten muss, Geschlechterdifferenzen zu identifizieren und ge-
schlechtsspezifische Benachteiligungen abzubauen. Das Vorantreiben der
Chancengleichheit zur Verwirklichung der Gleichstellung der Geschlechter ist
gerade im jugendpolitischen Bereich von herausragender Bedeutung, weil hier
frühzeitig das Bewusstsein und gesellschaftliche Haltungen geprägt werden.
Mit den zum 1. Januar 2001 in Kraft getretenen Richtlinien des Kinder- und
Jugendplanes des Bundes (KJP) hat die Bundesregierung erstmals Gender
Mainstreaming als durchgängiges Leitprinzip für alle zu fördernden Pro-
gramme des KJP eingeführt (I. Abs. 12 ff. 2c).
Diese Richtlinien sehen den im Gender Mainstreaming formulierten Gleich-
stellungsauftrag sowohl als eigenständigen Ansatz (eigenständiges Förderpro-
gramm) als auch als Strategie im Sinne einer Querschnittsaufgabe vor. Die
Berücksichtigung der spezifischen Belange von Mädchen und Jungen, von
jungen Frauen und jungen Männern, die unterschiedlichen Auswirkungen der-
selben Maßnahme auf die beiden Geschlechter, die Parität bei der Beteiligung
der Geschlechter sowie die Förderung von Mädchen und jungen Frauen,
Führungsaufgaben im Jugendbereich zu übernehmen, muss solange die Gleich-
stellung der Geschlechter nicht verwirklicht ist, bei allen Maßnahmen im
Rahmen des Kinder- und Jugendplans des Bundes als Aufgabe von besonderer
Bedeutung beachtet werden. Die Umsetzung dieses Leitprinzips in allen Pro-
grammen des KJP gilt es zu realisieren;

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die gerechte und gleiche Teilhabe beider Geschlechter in allen jugendpoli-

tisch relevanten Bereichen weiter voranzutreiben (Gender-Mainstreaming-
Ansatz) und die immer noch bestehende geschlechtsspezifische Benachtei-
ligung junger Frauen abzubauen;

2. in Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Ansatzes dafür Sorge zu tragen,
dass die Unterschiede zwischen den Geschlechtern in Planung, Durchfüh-
rung und Auswertung von jugendpolitischen Entscheidungen thematisiert
und deutlich gemacht werden, um für alle Entscheidungen und auf allen

Drucksache 14/7330 – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Ebenen eine geschlechterbezogene und -differenzierte Sichtweise einbrin-
gen zu können;

3. die Förderung nach dem KJP daraufhin zu überprüfen, wie der dort ver-
ankerte Grundsatz des Gender Mainstreaming in der Projektdurchführung
sichergestellt und umgesetzt wird;

4. die Voraussetzungen für die systematische Schulung der in der Jugendarbeit
und Jugendhilfe Verantwortlichen zu schaffen;

II. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Nach wie vor besteht eine Diskrepanz im Ausbildungsverhalten von weiblichen
und männlichen Jugendlichen. Junge Frauen wählen eher den Dienstleistungs-
bereich, junge Männern eher den gewerblich-technischen Bereich. Die Hälfte
aller jungen Frauen und Mädchen konzentriert sich bei der Berufs- und Ausbil-
dungswahl noch immer auf zehn typische Büro- und Dienstleistungsberufe mit
einer zumeist unterdurchschnittlichen Lohnstruktur und schlechteren Einstiegs-,
Aufstiegs- und Weiterbildungsbedingungen. Die Frauenanteile in den neu ge-
schaffenen Berufen im Medien- und IT-Bereich und in den Naturwissenschaften
signalisieren, dass die darin liegenden Chancen von jungen Frauen immer noch
unzureichend wahrgenommen werden. Frauen sind in den zukunftsträchtigen
IT-Ausbildungsberufen nur zu 14 Prozent und unter Informatikstudierenden nur
zu 17 Prozent vertreten. Es ist daher dringend erforderlich, dass die Bundesre-
gierung die von ihr eingeleiteten Maßnahmen zur Erweiterung des Berufswahl-
spektrums junger Frauen in Beruf und Studium fortsetzt und intensiviert.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. das Programm „Frau und Beruf“ zügig umzusetzen und die Initiative

„Frauen ans Netz“ mit Nachdruck weiterzuverfolgen sowie die von ihr be-
reits geförderten Maßnahmen und Projekte zur Steigerung des Frauenanteils
im IT- Bereich wie die Ingenieurinnen-Kampagne „Be.Ing – in Zukunft mit
Frauen“ und die kürzlich gestartete Informatikerinnen-Kampagne „Beruf:
Informatikerin, be.it“ und gezielte Maßnahmen zur Steigerung des Frauen-
anteils in den Naturwissenschaften zu intensivieren;

2. sich dafür einzusetzen, dass das Angebot an technikorientierten Berufs-
praktika für Frauen ausgeweitet wird, wie beispielhaft bereits mit der von
der Bundesregierung geförderten Praktikumsdatenbank des Handwerks
(www.1blick.de) geschehen, und über Schule und Berufsberatung die Kon-
takte zwischen Betrieben und den potentiellen Bewerberinnen verbessert
werden. Darüber hinaus sollte die Öffentlichkeitsarbeit im Sinne einer bes-
seren Information von Führungskräften über die Bedeutung der verstärkten
Einstellung von Frauen in IT-Berufen und in den Naturwissenschaften inten-
siviert werden und bei neuen Vorhaben zur Erweiterung des Berufswahl-
spektrums ein Schwerpunkt auf den Bereich Frauen in der Informationstech-
nologie gelegt werden;

3. ein System der Weiterbildung zu schaffen, das dem Weiterbildungs- und
Qualifikationsbedarf auf allen Feldern der allgemeinen und der beruflichen
Bildung genügt, das Qualität sicherstellt und so dem Gebot der Chancen-
gleichheit gerecht wird. Dies beinhaltet auch, die geschlechtsspezifische
Benachteiligung in der Weiterbildung zu beseitigen, um so Mädchen und
jungen Frauen alle Berufsfelder und Positionen zu öffnen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 – Drucksache 14/7330

D. Soziale Integration und Gesundheit
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Verbesserung der sozialen Situation benachteiligter Kinder und Jugend-
licher ist eine wichtige gesellschaftspolitische Aufgabe, die nur im Zusammen-
wirken aller dafür verantwortlichen Institutionen gelingen kann. Der Armuts-
und Reichtumsbericht der Bundesregierung spricht von über 1 Million Kin-
dern, die von Sozialhilfe leben müssen. Das SGB VIII – Kinder und Jugend-
hilfe, das SGB III – Arbeitsförderung sowie das Bundessozialhilfegesetz sehen
ein umfassendes System von Geldleistungen und persönlichen Hilfen für be-
nachteiligte Kinder und Jugendliche und deren Eltern vor. Die Vielschichtigkeit
unseres Sozialleistungssystems hat zu einer Zersplitterung der Zuständigkeiten
und Finanzierungswege geführt, mit der Folge, dass der Blick für eine ganz-
heitliche Hilfestellung vielfach verstellt ist. Außerdem werden die Möglichkei-
ten und Potenziale, die im Rahmen von Familie und sozialem Umfeld vorhan-
den sind, nicht ausreichend ausgeschöpft. Hinzu kommen in vielen Regionen
Deutschlands Prozesse der Entmischung. Die Folgen sind in bestimmten Re-
gionen und Stadtteilen besonders hohe Arbeitslosigkeit sowie zunehmende
Schul- und Ausbildungsabbrüche. Spannungen und Auseinandersetzungen ins-
besondere zwischen benachteiligten Jugendlichen und Jugendlichen mit Migra-
tionshintergrund nehmen zu. Dieser Entwicklung gilt es entgegenzuwirken und
den sozialen Zusammenhalt in Stadtteilen und Regionen zu stärken.
Die soziale Integration von Kindern und Jugendlichen wird gefördert, wenn
junge Menschen in Betreuungseinrichtungen lernen, miteinander aufzuwachsen
und zu leben. Deshalb ist der Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen ein
wichtiger Schritt zur sozialen Integration von Kindern. Dazu gehört auch, dass
Kinder mit Migrationshintergrund in Betreuungseinrichtungen besser die
deutsche Sprache erlernen können. Daneben ist ein den Bedürfnissen der Eltern
entsprechendes quantitatives und qualitatives Angebot an Kinderbetreuungsein-
richtungen mit entscheidend für die Möglichkeit, den Familienunterhalt durch
Erwerbseinkommen zu sichern.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Leistungsnormen, Zuständigkeits- und Finanzierungsregelungen in den

einzelnen Sozialleistungsbereichen – soweit sie die Lebenssituation junger
Menschen betreffen – daraufhin zu überprüfen, ob sie die notwendige Zu-
sammenarbeit und Vernetzung der einzelnen Leistungsträger gewährleisten
und im Rahmen einer umfassenden Sozialhilfereform ein in sich stimmiges
Regelsatzsystem zu entwickeln sowie die Möglichkeiten einer der Sozial-
hilfe vorgelagerten Existenzsicherung von Kindern und Jugendlichen zu
überprüfen und zu verbessern;

2. die bereits vorhandenen Kooperationsverpflichtungen auf kommunaler
Ebene (z. B. nach § 81 SGB VIII) auszubauen und korrespondierende Ver-
pflichtungen auch für Schulen und Stellen der Schulverwaltung, Einrichtun-
gen und Stellen der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Einrichtungen und
Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, den Stellen der Bundesanstalt
für Arbeit sowie den Polizei- und Ordnungsbehörden in den jeweiligen
bereichsspezifischen Rechtsgrundlagen vorzusehen;

3. sich gemeinsam mit den Ländern und den Kommunen für eine Verbesserung
der Kinderbetreuung einzusetzen mit dem Ziel, besonders die Ganztags-
betreuung und die Betreuung von Kindern unter drei Jahren auszuweiten;

4. darauf hinzuwirken, dass die bereits vorhandenen Planungs- und Steue-
rungsinstrumente, wie z. B. die Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII,

Drucksache 14/7330 – 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

ausgebaut und in eine umfassende örtliche und stadtteilbezogene Gesamt-
planung einbezogen werden;

5. das Programm „Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen
Brennpunkten“ weiterzuführen, um durch den ressortübergreifenden Hand-
lungsansatz „soziale Arbeit als Koproduktion“ die „Kultur des Nebeneinan-
ders“ insbesondere auf kommunaler Ebene zu beenden und verstärkt zur
Schaffung von Chancengerechtigkeit auch für Jugendliche in sozialen
Brennpunkten beizutragen, z. B. durch die Vermittlung von beruflichen und
sozialen Schlüsselqualifikationen, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt
werden;

6. insbesondere das Freiwillige Soziale Trainingsjahr (FSTJ), das sich als be-
sonderes Angebot an benachteiligte Jugendliche richtet, die den Übergang
von der Schule in den Beruf ohne professionelle Unterstützung nicht bewäl-
tigen, weiterzuführen, weil das FSTJ die für einen Einstieg in Beruf und
Qualifizierung fehlenden sozialen und beruflichen Schlüsselqualifikationen
vermittelt;

II. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die Förderung des Sports und der Bewegung von Kindern muss gestärkt wer-
den. Gefährlicher Straßenverkehr und die zunehmende Bebauung natürlicher
Spiel-, Erfahrungs- und Lebensräume führen nachweislich zu mehr Fernseh-
konsum und Mediennutzung und damit zu Bewegungsarmut und Gesundheits-
gefährdungen. Sportverbände leisten hier einen wichtigen, förderungswürdigen
Beitrag für die Bewegung und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen und
damit auch für die Sucht- und Gewaltprävention.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. darauf hin zu wirken, dass die Arzneimittelversorgung von Kindern und

Jugendlichen sicherer wird. Dies gilt insbesondere für Psychopharmaka.
Insbesondere der Nachweis von Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und Quali-
tät muss für Arzneimittel für Kinder und Jugendliche erbracht werden.

2. die Kampagnen der Aidsaufklärung für Jugendliche auch in Zukunft in glei-
cher Intensität weiterzuführen. Dabei müssen einzelne Aktionen wie bisher
von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihre
Wirksamkeit hin überprüft und gegebenenfalls den unterschiedlichen Ziel-
gruppen angepasst werden.

3. neben den primärpräventiven Kampagnen der BZgA auch sekundärpräven-
tive Maßnahmen für Jugendliche, die mit Suchtmitteln experimentieren aus-
zubauen und den Dialog mit allen Jugendlichen auch im Hinblick auf deren
Einbindung in die Entwicklung von Präventionsmaßnahmen zu intensivie-
ren.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung ihren jugendpoliti-
schen Schwerpunkt weiter verstärken und die Kinder- und Jugendpolitik noch
stärker als bisher als Querschnittsaufgabe verankern wird.

Berlin, den 7. November 2001
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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