BT-Drucksache 14/7323

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung -14/6800, 14/7537- Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002)

Vom 22. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7323
14. Wahlperiode 22. 11. 2001

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 14/6800, 14/7537 –

Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans
für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002)

Bericht der Abgeordneten Dietrich Austermann, Michael von Schmude, Hans Georg Wagner,
Dr. Elke Leonhard, Oswald Metzger, Jürgen Koppelin und Dr. Christa Luft

A. Allgemeine Bemerkungen
Die Bundesregierung hat am 17. August 2001 den Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2002 – Haushaltsgesetz 2002 –,
Drucksachen 14/6800, 14/7537 dem Deutschen Bundestag
vorgelegt.
Nach der Einbringungsrede des Bundesministers der Finan-
zen debattierte der Deutsche Bundestag den Regierungsent-
wurf in erster Lesung in seiner 185. Sitzung am 11. Septem-
ber 2001 sowie in der 189. und 190. Sitzung in der Zeit vom
26. bis 27. September 2001 und überwies den Gesetzent-
wurf anschließend zur weiteren Beratung an den Haushalts-
ausschuss.
Zur Vorbereitung seiner Beratungen hatte der Haushaltsaus-
schuss wie in den vorangegangenen Jahren einen Zeitplan
aufgestellt, der auch den Fachausschüssen des Deutschen
Bundestages bekannt gegeben worden war. Zum Teil nah-
men die gutachtlich beteiligten Ausschüsse mit den vom
Haushaltsausschuss benannten Berichterstattern für die je-
weiligen Einzelpläne des Bundeshaushaltsplans Verbindung
auf, um ihr Beratungsergebnis bereits in die vor den Bera-
tungen des Haushaltsausschusses stattfindenden sog. „Be-
richterstattergespräche“ einfließen zu lassen. Das Ergebnis
der Berichterstattergespräche zu den Einzelplänen war
Grundlage für die Beratungen im Haushaltsausschuss.

Der Haushaltsausschuss nahm in seiner 84. Sitzung am
10. Oktober 2001 die Beratungen zu dem Entwurf eines Ge-
setzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2002 auf und schloss diese nach acht
überwiegend ganztägigen Sitzungen am 15. November
2001 mit der sog. Bereinigungssitzung ab.
Der Umfang der zu beratenden Positionen des Bundeshaus-
halts und die nach dem Sitzungsplan des Deutschen Bun-
destages zur Verfügung stehende Beratungszeit erforderten
eine am engen Zeitrahmen orientierte, straffe Erörterung im
Ausschuss. Hierzu wurde dem Haushaltsausschuss vom
Präsidenten des Deutschen Bundestages die Genehmigung
zur Durchführung von Ausschusssitzungen auch an den Ple-
narsitzungstagen erteilt. In Anbetracht des Erfordernisses
einer möglichst baldigen Verabschiedung des Etats konnte
dem Beratungsbedürfnis des Haushaltsausschusses auch bei
diesen Etatberatungen so in angemessener und ausreichen-
der Weise Rechnung getragen werden.

B. Stellungnahmen gutachtlich beteiligter
Ausschüsse

Die nachfolgenden Stellungnahmen der gutachtlich betei-
ligten Ausschüsse wurden entsprechend der Regelung nach

Drucksache 14/7323 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

§ 95 Abs. 1 GO-BT beim Aufruf der jeweiligen Einzelpläne
in die Beratung einbezogen:
4. Ausschuss (Innenausschuss)
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf über die Fest-
stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2002 (Haushaltsgesetz 2002), Einzelplan 06, in seiner
Sitzung am 7. November 2001 beraten und empfiehlt gut-
achtlich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen
die Stimmen der Fraktionen im Übrigen, diesem zuzustim-
men.
Bei der Beratung des Haushaltsplanes 2002, Einzelplan 06,
hat der Innenausschuss mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen
die Stimmen der Fraktionen von FDP und PDS darüber hin-
aus beschlossen, dem Haushaltsausschuss zu empfehlen, die
zusätzlichen Mittel in Höhe von 492 433 TDM so bald wie
möglich mit einem besonderen Schwerpunkt bei den Perso-
nalmitteln im Einzelplan 06 zu etatisieren.
5. Ausschuss (Sportausschuss)
Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages hat in
seiner Sitzung am 25. September 2001 die den Sport betref-
fenden Teile im Haushalt des Auswärtigen Amtes (Einzel-
plan 05) beraten.
Auf Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN hat der Sportausschuss mit den Stimmen der
Mitglieder der Fraktionen von SPD, CDU/CSU, FDP und
PDS bei Abwesenheit des Mitgliedes der Fraktion von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig folgenden Be-
schluss gefasst:
„Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages fordert
den Haushaltsausschuss auf, sich in den Haushaltsberatun-
gen 2002 zum Einzelplan 05 – AA – dafür einzusetzen, dass
die Ausgaben für die Förderung von Sportbeziehungen mit
Ländern der Dritten Welt (Kapitel 05 04 Titel 687 17) um
242 T Euro auf 3 000 T Euro erhöht werden.
B eg r ü n d u n g
Die Sportprojekte im Rahmen der Auswärtigen Kulturpolitik
haben eine unbestritten hohe Sympathiewirkung für
Deutschland. Die Langzeitprojekte in Ländern der Dritten
Welt dienen dazu, Strukturen zu schaffen, die vor allem dem
Breitensport und der Nachwuchsförderung zu Gute kom-
men. Die Lehrgänge in Deutschland ergänzen diese Pro-
jekte dadurch, dass Trainer aus Ländern der Dritten Welt in
Leipzig, Mainz und Hennef ihre Kenntnisse vertiefen kön-
nen.
Durch Kürzungen in den Jahren bis 2000 konnten bean-
tragte Projekte nicht durchgeführt werden. Zudem muss
festgestellt werden, dass sich Langzeitprojekte auf die
Sportarten Fußball und Leichtathletik konzentrieren. Lang-
zeitprojekte sollten aber auch in anderen Sportarten durch-
geführt werden.
Auch wird zu überlegen sein, die Sportförderung in be-
stimmten Regionen zu intensivieren und auf neue Länder
(z. B. Kuba) auszudehnen.
Ferner muss berücksichtigt werden, dass Länder der Dritten
Welt Probleme haben, ihre Partnerschaftsleistungen zu er-
bringen. Wenn auf diesen Sachverhalt nicht flexibel reagiert

werden kann, ist damit zu rechnen, dass künftig keine Sport-
projekte mehr durchgeführt werden können.“
Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages hat dann in
seiner Sitzung am 10. Oktober 2001 die den Sport betreffen-
den Teile im Haushalt des Bundesministeriums des Innern
(Einzelplan 06) beraten. Auf Antrag der Fraktionen von
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat er mit den Stim-
men der Mitglieder der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN, der FDP und der PDS bei Stimmenthaltung
der Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU folgenden Be-
schluss gefasst:
„Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages fordert
den Haushaltsausschuss auf, sich in den parlamentarischen
Beratungen zum Bundeshaushalt 2002/ Einzelplan 06/ Bun-
desministerium des Innern dafür einzusetzen, dass für den
Sportstättenbau (Hochleistungssport) – Kapitel 0602 Titel
882 11 – 37 000 TDM (18 900 T Euro) veranschlagt wer-
den, d. h. 1 500 TDM mehr gegenüber dem Regierungsent-
wurf.
B eg r ü n d u n g
Der Regierungsentwurf sieht für den Sportstättenbau
(Hochleistungssport) 35 500 TDM vor. Angesichts der Viel-
zahl der vorliegenden und sachlich begründeten Förderan-
trägen ist eine Erhöhung erforderlich. Aus Gründen der
Haushaltskonsolidierung ist nur eine Erhöhung um 1 500
TDM möglich. In der mittelfristigen Finanzplanung für die
Jahre ab 2003 sind wieder höhere Beträge vorgesehen.“
Des Weiteren hat er auf Antrag der Fraktionen von SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig mit den Stimmen
der Mitglieder der Fraktionen von SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS folgenden Be-
schluss gefasst:
„Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages fordert
den Haushaltsausschuss auf, sich in den parlamentarischen
Beratungen zum Bundeshaushalt 2002/ Einzelplan 06/ Bun-
desministerium des Innern dafür einzusetzen, dass für die
zentralen Maßnahmen – Kapitel 0602 Titel 684 11 –
140 000 TDM (71 600 T Euro) veranschlagt werden, d. h.
4 500 TDM mehr gegenüber dem Regierungsentwurf.
B eg r ü n d u n g
Der Regierungsentwurf sieht für die zentralen Maßnahmen
135 437 TDM (69 248 T Euro) vor. Der Betrag ist um 4 563
TDM zu erhöhen, um
– der Tatsache gerecht zu werden, dass es mehr olympi-

sche Sportarten und Disziplinen gibt,
– die Nachwuchsförderung zu intensivieren,
– den leistungsbezogenen Behindertensport stärker zu för-

dern.“
Schließlich hat er auf Antrag der Fraktionen von SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einstimmig mit den Stimmen
der Mitglieder der Fraktionen von SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und PDS folgenden Be-
schluss gefasst:
„Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages fordert
den Haushaltsausschuss auf, sich in den parlamentarischen
Beratungen zum Bundeshaushalt 2002/ Einzelplan 06/ Bun-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7323

desministerium des Innern dafür einzusetzen, dass für den
Goldenen Plan Ost – Kapitel 0602 Titel 882 13 wie im
Haushaltsjahr 2001 29 000 TDM (14 800 T Euro) veran-
schlagt werden, d. h. 14 000 TDM mehr gegenüber dem Re-
gierungsentwurf. Gleichzeitig werden Verpflichtungser-
mächtigungen für die Jahre 2002 bis 2006 von jeweils
29 000 TDM ausgebracht. Das Bundesministerium des In-
nern soll dem Sportausschuss jährlich berichten, wie die
Mittel verwendet werden.
B eg r ü n d u n g
Mit dem Sonderprogramm „Goldener Plan Ost“ wird der
Sportstättenneubau in den neuen Bundesländern und im
ehemaligen Ostteil Berlins gefördert. Durch den Plan wird
die Infrastruktur im Sportstättenbereich der neuen Länder
gezielt verbessert und den Verhältnissen in den alten Bun-
desländern weiter angeglichen. Seit 1998 sind aus Bundes-
mitteln 59 Mio. DM für den Sportstättenneubau ausgegeben
worden.
Angesichts des nach wie vor immensen Bedarfs ist das Son-
derprogramm fortzusetzen, und zwar auf dem Niveau des
Jahres 2001. Es sollen zukünftig Anlagen vorrangig nach
ökologisch-modellhaften und sozialen Kriterien gefördert
werden. Diese Punkte sind in den Haushaltserläuterungen
zu verankern. Gleichzeitig sind im Interesse der Planungssi-
cherheit Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden
Jahre in derselben Höhe einzubringen. Dies schafft auch die
Möglichkeiten, soziale und ökologische Kriterien stärker zu
berücksichtigen.“
9. Ausschuss (Ausschuss für Wirtschaft und Techno-

logie)
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat den Ent-
wurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaus-
haltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz
2002) in seiner Sitzung am 17. Oktober 2001 gutachtlich
beraten. Er empfiehlt mehrheitlich den Gesetzentwurf in der
Fassung der nachfolgend wiedergegebenen Änderungs-
anträge der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN anzunehmen. Der Beschluss wurde mit den
Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Mit-
glieder der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und PDS ge-
fasst.
I. Titelgruppe 686 34

„Der Ansatz ist um 100 Mio. Euro anzuheben.
Entsprechende VE zur Verstetigung des Titels sind an-
zusetzen.
B e g r ü n d u n g
Das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien
hat sich überaus erfolgreich entwickelt. Das Pro-
gramm ist, gemeinsam mit dem Erneuerbaren Ener-
gien-Gesetz und den weiteren Fördermaßnahmen u. a.
im Zuge der Wohnraummodernisierung, ein wichtiger
Bestandteil der Politik des Ausbaus der Erneuerbaren
Energien und der ökologischen Modernisierung der
Energieversorgung. Auf Grund des großen Erfolges
des Programms wurde im vergangenen Jahr der
Haushaltsansatz um 100 Mio. DM erhöht. Die Weiter-

führung des Marktanreizprogramms auf hohem Ni-
veau sollte sichergestellt werden.“

II. Titelgruppe 683 21 Forschung und Entwicklung Er-
neuerbare Energien

„Der Ansatz ist um 20 Mio. Euro anzuheben.
Entsprechende VE zur Verstetigung des Titels sind an-
zusetzen.
B e g r ü n d u n g
Die Förderung der Forschung im Bereich Erneuer-
bare Energien, rationelle Energieverwendung, Um-
wandlungs- und Verbrennungstechnik ist ein wichtiger
Bestandteil der Förderung Erneuerbare Energien.
Hier sind erhebliche Fortschritte erzielt worden. Um
diese Erfolge nicht zu gefährden und um die For-
schungstätigkeit auf hohem Niveau weiterfahren zu
können, ist eine Anhebung um 10 Mio. Euro geboten.“

III. Titelgruppe 683 52 Forschungskooperation/Innovati-
onskompetenz/FUTOUR

„Der Ansatz ist um 7 Mio. Euro anzuheben.
B e g r ü n d u n g
Aus dem Titel werden folgende Programme finanziert:
1. Ein bundesweites KMU-Programm „ProInno“,

das die Innovationstätigkeit der mittelständischen
Wirtschaft durch Förderung von Kooperationspro-
jekten verbessern soll.

2. „FUTOUR 2000“ das die Förderung und Unter-
stützung technologieorientierter Unternehmens-
gründungen in den neuen Bundesländern zum Ziel
hat. Mit der Anhebung des Ansatzes ist gewährleis-
tet, dass die technologieübergreifende Innovations-
förderung auf hohem Niveau fortgesetzt werden
kann, was insbesondere die Wettbewerbsfähigkeit
kleiner und mittlerer Unternehmen in den neuen
Bundesländern fördert und damit zukunftssichere
Arbeitsplätze schafft.“

IV. Titelgruppe 686 54 Forschungsförderung in den
neuen Bundesländern

„Der Ansatz ist um 10 Mio. Euro anzuheben.
B e g r ü n d u n g
Unter diesen Titel fallen das Programm „Förderung
von Forschung, Entwicklung und Innovation in klei-
nen und mittleren Unternehmen und externe Indus-
trieforschungseinrichtungen in den neuen Bundeslän-
dern“ sowie die Förderung des Technologietransfers
in den neuen Bundesländern. Mit der Anhebung des
Ansatzes um 10 Mio. Euro soll gewährleistet werden,
dass mit diesen Programmteilen die Wettbewerbsfä-
higkeit kleiner und mittlerer Unternehmen durch an-
wendungsorientierte Vorhaben der Industrieforschung
verbessert und das technologische Potenzial gestärkt
wird.“

V. Titelgruppe 686 52 Industrielle Gemeinschaftsfor-
schung

„Der Ansatz ist um 4 Mio. Euro anzuheben.
B e g r ü n d u n g
Mit der industriellen Gemeinschaftsforschung sollen
Forschungs- und Entwicklungsnachteile kleiner und

Drucksache 14/7323 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

mittlerer Unternehmen, die materiell nicht in der Lage
sind, eigene Forschungsabteilungen zu unterhalten,
zumindest teilweise ausgeglichen werden. Unter dem
Mantel der Arbeitsgemeinschaft industrieller For-
schungsvereinigungen bestehen derzeit 107 For-
schungsvereinigungen aus 34 Industriesparten, die
gut 50 000 vorwiegend kleine und mittlere Unterneh-
men repräsentieren. Mit der Anhebung soll die Fort-
setzung der industriellen Gemeinschaftsforschung ge-
währleistet werden.“

VI. Titelgruppe 686 58 Förderung der Leistungssteige-
rung der technisch-ökonomischen
Infrastruktur zugunsten der deut-
schen Wirtschaft, insbesondere
kleinen und mittleren Unterneh-
men

„Dieser Titel ist um 0,5 Mio. Euro anzuheben.
B e g r ü n d u n g
Das Förderprogramm leistet einen wichtigen Beitrag
zur Modernisierung der technisch-ökonomischen In-
frastruktur in Deutschland. Weiterentwicklungen in
den Bereichen Messen, Normen, Prüfen, Qualitätssi-
cherungen sind für die Leistungs- und Wettbewerbs-
fähigkeit der Wirtschaft von großer Bedeutung und
verringern zudem technische Handelshemmnisse. Von
daher soll durch die Anhebung des Titels die technolo-
gische Kompetenz auf diesen Gebieten für die Zukunft
gesichert bleiben.“

VII. Titelgruppe 532 81 Auslandsmessen
„Der Ansatz ist um 5 Mio. Euro anzuheben.
B e g r ü n d u n g
Angesichts der besonderen Bedeutung des Exportes
für die deutsche Wirtschaft ist eine Präsenz auf den
Auslandsmärkten von großer Bedeutung. Gerade
kleine und mittlere Unternehmen profitieren von den
Vorteilen der Auslandsmessen und erhalten somit Zu-
gang zu wichtigen Zukunftsmärkten. Unter Nutzung
des Rationalisierungspotenzials ist somit über eine
Erhöhung des Ansatzes eine Fortsetzung der Aus-
landsmessen auf hohem Niveau garantiert.“

VIII. Titelgruppe 687 82 Wirtschaftsbeziehungen Ausland
„Der Titel ist um 2 Mio. Euro aufzustocken.
B e g r ü n d u n g
Bei der Erschließung und Sicherung ausländischer
Märkte sind die Außenhandelskammern aufgrund ih-
res weltweiten Netzes, ihrer langjährigen Erfahrung
und Kompetenzen die wichtigsten Ansprechpartner für
kleine und mittlere Unternehmen. Um die umfangrei-
chen Beratungsleistungen der Außenhandelskammern
auf Dauer zu sichern, bedürfen sie einer entsprechen-
den politischen Flankierung und der Verstetigung der
öffentlichen Finanzierung.“

IX. Titelgruppe 686 02 Förderung des Absatzes ostdeut-
scher Produkte

„Das Programm ist um 1 Mio. Euro aufzustocken.
B e g r ü n d u n g
Die Förderung des Absatzes ostdeutscher Produkte
trägt dazu bei, den überregionalen Absatz mittelstän-

discher Unternehmen in den neuen Ländern zu ver-
bessern. Diesbezügliche Maßnahmen, u. a. die Betei-
ligung ostdeutscher Unternehmen an Messen im In-
und Ausland, haben dazu geführt die ostdeutsche Ex-
portquote von 11,8 Prozent im Jahr 1995 auf nunmehr
21 Prozent zu steigern. Aus diesem Grunde ist es
wichtig, die Förderung des Absatzes Ost auf dem ge-
genwärtigen Niveau fortzuführen.“

X. Titelgruppe Neues Programm: NEMO
„Für das neue Programm NEMO ist ein Betrag von
2,8 Mio. Euro anzusetzen.
B e g r ü n d u n g
In den neuen Bundesländern soll durch den neuen
Förderwettbewerb „Netzwerk-Management-Ost
(NEMO)“ die Bildung innovativer Netzwerke durch
die Förderung sachkompetenter, technologischer und
betriebswirtschaftlicher Managementleistungen un-
terstützt werden. Es sollen leistungsfähige Netzwerke
angestoßen werden, wie sie bereits in den alten Bun-
desländern wirksam sind. Diese Netzwerke bieten ge-
rade kleinen und vorwiegend jungen innovativen Un-
ternehmen die notwendigen Kostenvorteile und
Marktchancen für ihre Forschungs- und Entwick-
lungsleistungen. Kleine und junge Unternehmen sol-
len durch externe Managementkapazitäten dazu befä-
higt werden, mit größerer Technologiekompetenz und
breiterer Technologiebasis gemeinsam am Markt auf-
zutreten. Die staatlichen Anstöße zur Bildung der in-
novativen Netzwerke sollen zeitlich befristet sein. Ziel
ist die Selbstfinanzierung des Netzwerkes durch die
Netzwerkpartner nach Auslaufen einer dreijährigen
Förderung.“

XI. Titelgruppe 686 22 Sicherheitsforschung kerntechni-
scher Anlagen

„Der Titel ist um 1,5 Mio. Euro aufzustocken.
B e g r ü n d u n g
Für die Dauer der Restlaufzeit der Kernkraftwerke
wie auch von Forschungsreaktoren müssen höchste
Sicherheitsanforderungen gelten. Von daher ist es not-
wendig, dass die Bundesrepublik Deutschland eine
eigene, unabhängige Forschung auf den Gebieten der
Reaktorsicherheit und der Endlagerung radioaktiver
Abfälle betreibt und sich intensiv an den weltweiten
Bemühungen zur Weiterentwicklung der Sicherheits-
standards beteiligt.“

XII. Titelgruppe 686 53 Informations-Anwendungen in der
Wirtschaft, Akzeptanz und Rah-
menbedingungen der Informati-
onswirtschaft

„Der Titel ist um 3 Mio. Euro anzuheben.
B e g r ü n d u n g
Die wirtschaftliche Nutzung der neuen IuK-Techniken
in Deutschland soll weiter vorangetrieben werden.
Von zentraler Bedeutung sind dabei für die mittelstän-
dische Wirtschaft und das Handwerk, die an die neuen
IuK-Techniken herangeführt werden sollen, Hilfestel-
lungen durch Information, Beratung und Best-
Practice-Beispiele für die wirtschaftliche Nutzung der
neuen Techniken.“

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/7323

XIII. Titelgruppe 683 74 Wettbewerbshilfen für deutsche
Schiffswerften

„Hier sind für das Jahr 2004 VE in Höhe von 30 Mio.
Euro anzusetzen.
B e g r ü n d u n g
Die Wettbewerbshilfe wird gewährt, um Wettbewerbs-
verzerrungen zu Lasten der deutschen Schiffbauindus-
trie durch schädigende Beihilfepraktiken anderer
Staaten besser entgegenzuwirken. Mit der Verordnung
EG 1540/98 und dem vorgesehenen Wegfall der Zuläs-
sigkeit auftragsbezogener Beihilfen wurde ein Instru-
ment beseitigt, das den wettbewerbsverzerrenden
Praktiken entgegenwirkt. Nachdem die Verhandlungen
zwischen der EU-Kommission und Korea zur Herstel-
lung normaler Handelsbeziehungen gescheitert sind,
hat die Kommission einen Vorschlag für eine Verord-
nung des Rates zur Einführung befristeter Schutzmaß-
nahmen angenommen. Eine endgültige Entscheidung
hierzu steht jedoch noch aus, so dass für den Fall ei-
ner positiven Befassung die Verpflichtungsermächti-
gungen im Einzelplan 09 vorgesehen werden müssen.“

XIV. Titelgruppe 686 12 Leistungsförderung Tourismus
„Der Titel ist um 0,2 Mio. Euro anzuheben.
B e g r ü n d u n g
Angesichts der großen Erfolge im deutschen Fremden-
verkehrsgewerbe ist eine Steigerung dieses Titels sinn-
voll, um die deutschen Fremdenverkehrswirtschaft,
insbesondere im Rahmen des Jahres des Ökotourismus
2002, durch gezielte Aktionen, u. a. „Der umweltver-
trägliche Tourismus im Inland“, zu unterstützen.“

XV. Titelgruppe 892 21 Investitionszuschüsse Erneuer-
bare Energien, rationelle Energie-
verwendung, Umwandlungs- und
Verbrennungstechnik

„Der Ansatz ist um 13 Mio. Euro anzuheben.
Entsprechende VE zur Verstetigung des Titels sind an-
zusetzen.
B e g r ü n d u n g
Die Investitionszuschüsse zur Technologieförderung
im Bereich der Erneuerbaren Energien, rationelle
Energieverwendung, Umwandlungs- und Verbren-
nungstechnik umfassen ein breites Spektrum von Maß-
nahmen und Studien zur Erschließung bzw. Weiter-
entwicklung der Erneuerbaren Energien, rationellen
Energieverwendungen sowie der umweltfreundlichen
Verbrennungstechnik. Wichtige Zukunftstechnologien
werden hier entwickelt. Zur Weiterentwicklung dieser
Arbeit ist die Anhebung des Titels um 13 Mio. Euro
geboten.“

10. Ausschuss (Ausschuss für Verbraucherschutz, Er-
nährung und Landwirtschaft)

Der Ausschuss für Verbraucherschutz, Ernährung und
Landwirtschaft des Deutschen Bundestages hat sich in sei-
ner Sitzung am 17. Oktober 2001 mit dem Gesetzentwurf
der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushalts-
jahr 2002 – Haushaltsgesetz 2002 – befasst und empfiehlt in
seiner gutachtlichen Stellungnahme dem federführenden

Haushaltsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Koa-
litionsfraktionen bei Nichtbeteiligung der Fraktionen von
CDU/CSU und FDP bei Abwesenheit der Fraktion der PDS,
dem Gesetzentwurf – Einzelplan 10 – unter Berücksichti-
gung der nachfolgend wiedergegebenen 8 Anträge der Frak-
tionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuzu-
stimmen.
I. Kapitel 10 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 533 01 Internationales Jahr der Berge
2002

„Einrichtung eines neuen Titels mit einem Ansatz in
Höhe von 1 534 T Euro sowie einer VE in Höhe von
25 T Euro, fällig im Haushaltsjahr 2003
Haushaltsvermerk: Übertragbarkeit der Ausgaben
B e g r ü n d u n g
Die Vereinten Nationen haben das Jahr 2002 zum In-
ternationalen Jahr der Berge ausgerufen. Mit den be-
antragten Mitteln sollen Aktionen durchgeführt bzw.
gefördert werden, die die Aufmerksamkeit hierfür we-
cken und zu einer breiten Bewusstseinsbildung für die
Wichtigkeit einer nachhaltigen Entwicklung in den
Berggebieten beitragen.
Die Verpflichtungsermächtigung für 2003 ist zur
Nachbereitung erforderlich.“

II. Kapitel 10 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel 545 01 Konferenzen, Tagungen, Messen

und Ausstellungen
„Erhöhung des Ansatzes in Höhe von 3 924 T Euro
um 439 T Euro auf 4 363 T Euro sowie Ausbringung
einer VE in Höhe von 900 T Euro, fällig im Haushalts-
jahr 2003
B e g r ü n d u n g
1. In Deutschland besteht ein anhaltender Konflikt

über die Nutzung der Grünen Gentechnik, dem un-
terschiedliche Wertvorstellungen zugrunde liegen.
Gleichzeitig besteht aufgrund der Einbindung in
internationale Prozesse ein politischer Entschei-
dungs- und Handlungsdruck. Vor diesem Hinter-
grund soll ein ergebnisoffener, gesellschaftlicher
Diskurs mit dem Ziel einer möglichst weitgehenden
Verständigung über die verantwortbaren Innovati-
onspotenziale der Grünen Gentechnik geführt wer-
den. Der Diskurs soll sich auf die Frage nach dem
gesellschaftlichen Nutzen der Grünen Gentechnik,
deren Risikopotenzialen und den Voraussetzungen
für eine verantwortbare Nutzung konzentrieren.
Beantragt werden die voraussichtlichen Kosten für
Konferenzen und Tagungen, die im Rahmen des
Diskurses im Jahr 2002 stattfinden sollen
(410 T Euro) sowie eine Verpflichtungsermächti-
gung für das Jahr 2003 über 300 T Euro.

2. In 2003 soll die Tagung der Internationalen Wal-
fang-Kommission (IWC) in Deutschland stattfin-
den. Die IWC ist eine weltweit zuständige Organi-
sation für die Erhaltung und Bewirtschaftung der
Walbestände mit derzeit 42 Mitgliedstaaten. Mit
der Tagung in Deutschland soll die Bedeutung, die

Drucksache 14/7323 – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

die Bundesregierung dem Walschutz zumisst, her-
vorgehoben werden.
Beantragt werden die im Jahr 2002 anfallenden
Kosten der Vorbereitung; außerdem ist wegen der
Kosten der Konferenz eine Verpflichtungsermächti-
gung über 600 T Euro für 2003 erforderlich.“

III. Kapitel 10 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel 662 01 Hilfsprogramm zur Sicherung der

Liquidität von Unterglas-Garten-
bau-Betrieben

„Streichung des Titels
B e g r ü n d u n g
Das Programm kann nicht weiterverfolgt werden, da
es EU-beihilferechtlich nicht genehmigungsfähig ist.
Entschließung des Ausschusses:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Förder-
bedingungen des Sonderprogramms „Energieein-
sparung in der Landwirtschaft, insbesondere im
Unterglasgartenbau“ unter Berücksichtigung der bis-
herigen Inanspruchnahme zu überprüfen und dafür
Sorge zu tragen, dass das Programm auch im Jahre
2003 fortgeführt wird.“

IV. Kapitel 10 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel 662 03 Zuschüsse zur Verbilligung von

Zinsen für Darlehen zur Förde-
rung eines Bundesprogramms
„Tiergerechte Haltungsverfah-
ren“

„Einrichtung eines neuen Titels mit einem Ansatz in
Höhe von 12 782 T Euro sowie einer VE in Höhe von
4 000 T Euro, fällig im Haushaltsjahr 2003
B e g r ü n d u n g
In Ergänzung zur Förderung besonders tiergerechter
Haltungsverfahren im Rahmen der Gemeinschaftsauf-
gabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küs-
tenschutzes“ (hier: Agrarinvestitionsförderungspro-
gramm) soll ein weiterer besonderer Impuls des
Bundes zur nachhaltigen Veränderung der landwirt-
schaftlichen Tierhaltungsverfahren in Richtung beson-
derer Tiergerechtheit gegeben werden.“

V. Kapitel 10 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel 686 09
und 893 09 Zuschüsse zur Förderung von Mo-

dell- und Demonstrationsvorha-
ben

„Erhöhung des Ansatzes in Höhe von 16 233 T Euro
um 10 226 T Euro auf 26 459 Euro und Ausbringen
einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 24 000
T Euro bei Titel 686 09, davon fällig in
2003 12 000 T Euro
2004 11 500 T Euro
2005 500 T Euro
und einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
26 000 T Euro bei Titel 893 09, davon fällig in
2003 13 000 T Euro
2004 12 500 T Euro
2005 500 T Euro

Haushaltsvermerk bei Titel 686 09 und 893 09: jeweils
gegenseitige Deckungsfähigkeit von Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen.
B e g r ü n d u n g
Der Mittelbedarf für das Vorhaben „Regionen aktiv –
Land gestaltet Zukunft“ erhöht sich, da die Umsetzung
neuer Konzepte der ländlichen Entwicklung und Bei-
spiele multifunktionaler Landwirtschaft in 15 Regio-
nen demonstriert werden soll. Es ist nunmehr mit ei-
nem jährlichen Mittelbedarf von 23 Mio. Euro zu
rechnen. Die Förderung ist zur Gewährleistung einer
erfolgreichen Entwicklung der jeweiligen Region auf
insgesamt drei Jahre anzulegen. Durch Aufstockung
der Verpflichtungsermächtigungen ist sicherzustellen,
dass die Förderung in den Jahren 2003 und 2004 mit
jeweils 23 Mio. Euro stattfinden kann.“

VI. Kapitel 10 02 Allgemeine Bewilligungen
Titel 686 10 Zuschuss zur Umsiedlung des

Hauptbüros des Forest Steward-
ship Council (FSC) International
nach Bonn

„Einrichtung eines neuen Titels mit einem Ansatz in
Höhe von 256 T Euro sowie Ausbringung einer Ver-
pflichtungsermächtigung in Höhe von 250 T Euro,
davon fällig
2003 50 T Euro
2004 50 T Euro
2005 50 T Euro
2006 50 T Euro
2007 50 T Euro
B e g r ü n d u n g
Der FSC ist eine weltweit tätige, privatwirtschaftliche
Organisation, die sich mit der Zertifizierung im Forst-
bereich befasst. Sie beabsichtigt, ihren Sitz von Me-
xiko nach Europa zu verlegen. Ziel des FSC ist, auf in-
ternationaler Ebene mit der Zertifizierung zu einer
nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder beizutra-
gen, die auch im forstpolitischen Interesse des Bundes
liegt. Die Bundesstadt Bonn hat dem FSC ein Angebot
für die Umsiedlung nach Bonn unterbreitet. Um einen
Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
des Angebotes der Stadt Bonn zu leisten, wird nach
derzeitigem Kenntnisstand ein Beitrag des Bundes von
einmalig 256 T Euro in 2002 für den Umzug und eine
Beteiligung an den laufenden Kosten in Höhe von
jährlich 50 T Euro für 5 Jahre für erforderlich gehal-
ten.“

VII. Kapitel 10 02 Allgemeine Bewilligungen
Titelgruppe 02 Verbraucherpolitik
Titel 684 21 Maßnahmen zur Unterrichtung

der Verbraucher außerhalb des
Ernährungsbereiches, Zuschüsse
an die Vertretung der Verbraucher

„Erhöhung des Ansatzes von 10 907 T Euro um 672
T Euro auf 11 579 T Euro
B e g r ü n d u n g
Mit der Erhöhung soll der Bundeszuschuss (institutio-
nelle Förderung) an den Bundesverband der Verbrau-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/7323

cherzentralen und Verbraucherverbände – Verbrau-
cherzentrale-Bundesverband (VZBV) um 672 T Euro
angehoben werden. Damit soll der VZBV in die Lage
versetzt werden, noch wirksamer seine Aufgaben im
Interesse der Verbraucher wahrzunehmen und die Ver-
braucheranliegen in der Öffentlichkeit sowie gegen-
über Politik, Verwaltung und Wirtschaft zu vertreten.“

VIII. Kapitel 10 02 Allgemeine Bewilligungen
Titelgruppe 02 Verbraucherpolitik
Titel 684 24 Aufklärung der Verbraucher im

Ernährungsbereich
„Erhöhung des Ansatzes von 12 322 T Euro um 2 000
T Euro auf 14 322 T Euro und einer VE in Höhe von
10 500 T Euro, davon fällig
2003 10 000 T Euro
2004 500 T Euro
B e g r ü n d u n g
Die Verstärkung des Titels ist erforderlich,
– um ein Gesamtkonzept zur vollwertigen und gesun-

den Ernährung in Kindergärten, Schulen und Uni-
versitäten zu erstellen und in geeigneten Projekten
durchzuführen,

– um zur Aufklärung der Verbraucher über die unter-
schiedlichen Haltungsformen für Legehennen und
die daraus resultierende Kennzeichnung von Eiern
beizutragen.

Die Ausbringung einer VE ist erforderlich, um Maß-
nahmen der Verbraucheraufklärung über neue Quali-
tätssiegel für das Jahr 2003 absichern zu können.“

11. Ausschuss (Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung)
Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung hat den Ent-
wurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaus-
haltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz
2002), Einzelplan 11, in seiner Sitzung am 7. November
2002 beraten.
Der Ausschuss empfiehlt gutachtlich mit den Stimmen der
Mitglieder der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Mitglieder der Fraktio-
nen der CDU/CSU, FDP und PDS die Annahme des Einzel-
plans 11 zum Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2002 in
der Fassung des unter Nr. I wiedergegebenen Änderungsan-
trages der Koalitionsfraktionen. Mit dem gleichen Stim-
menergebnis hat der Ausschuss den Antrag der Koalitions-
fraktionen, wiedergegeben unter Nr. II, angenommen.
Die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU, FDP
und PDS wurden vom Ausschuss abgelehnt.
I. Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS

90/DIE GRÜNEN zum Bundeshaushaltsplan 2002, Ein-
zelplan 11
Kapitel 11 09
„Titel 684 04 Förderung von Sprachkursen zur Inte-

gration von Zuwanderern
Soll 2002
Aufstockung des Mittelansatzes um 10 Mio. Euro auf
112,374 Mio. Euro

Beg r ü n d u n g
Die Kosten für die Sprachkurse steigen infolge einer für
die Qualitätssicherung dringend notwendigen Honorar-
erhöhung für die Lehrkräfte. Um den bisherigen Bestand
an Teilnehmern im Jahr dennoch halten zu können, ist
eine Aufstockung des Haushaltsansatzes um 7,2
Mio. Euro notwendig. Die verbleibenden zusätzlichen
Mittel von 2,8 Mio. Euro sollen darüber hinaus dazu
dienen, Modellvorhaben zu fördern und das für 2003
geplante integrative Gesamtkonzept zu erproben. Die
Erprobung setzt eine enge Abstimmung zwischen dem
BMA und dem BMFSFJ voraus.“

II. Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN zum Bundeshaushaltsplan 2002, Ein-
zelplan 11
„Der Ausschuss für Arbeit und Sozialordnung empfiehlt
dem Haushaltsausschuss, die sich aufgrund der neuen
Eckwerte ergebenden generellen Änderungen zu berück-
sichtigen.“

12. Ausschuss (Verteidigungsausschuss)
Der Verteidigungsausschuss hat in seiner Sitzung am
17. Oktober 2001 den Gesetzentwurf der Bundesregierung
über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das
Haushaltsjahr 2001 – Einzelplan 14 – beraten. Dem feder-
führenden Haushaltsausschuss wird empfohlen, den Ent-
wurf anzunehmen. Dieser Beschluss wurde mit den Stim-
men der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU/
CSU und FDP bei Abwesenheit der Fraktion der PDS ge-
fasst.
Darüber hinaus hat der Verteidigungsausschuss die nachfol-
gend wiedergegebenen 19 Anträge angenommen, deren An-
nahme dem Haushaltsausschuss ebenfalls empfohlen
wurde. Bei den Anträgen unter Nr. I, II, VIII, IX und X han-
delt es sich um Anträge der Koalitionsfraktionen. Im Übri-
gen handelt es sich um gemeinsame Anträge der Koalitions-
fraktionen und der Fraktion der CDU/CSU. Die Anträge
wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen, der
Fraktion der CDU/CSU sowie mit Ausnahme des Antrags
unter Nr. II den Stimmen der Fraktion der FDP in Abwesen-
heit der Fraktion der PDS angenommen. Beim Antrag unter
Nr. II hat sich die Fraktion der FDP enthalten.
I. Kapitel 14 01 Bundesministerium

Titel 422 01 Bezüge der planmäßigen Beam-
tinnen und Beamten

„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Erweiterung des Austauschvermerks bei den Planstel-
len der BesGr A 14 bei Kapitel 14 01 Titel 422 01 von
20 auf 40
B e g r ü n d u n g
Nach der Personalentwicklungskonzeption setzt die
Übertragung eines Dienstpostens der BesGr A 16 im
nachgeordneten Bereich eine in der Regel zweijährige
ministerielle Verwendung voraus. Dazu werden vor-
nehmlich Beamte der BesGr A 15 in das Ministerium
versetzt.
Derzeit befinden sich etwa 50 Beamte in der vorge-
schriebenen ministeriellen Verwendung. Von den im

Drucksache 14/7323 – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Kapitel 14 01 vorhandenen 214 Planstellen der
BesGr A 15 (ohne die 5 Planstellen für Altersteilzeit-
beschäftigte) werden etwa 30 für Beamte des nachge-
ordneten Bereichs genutzt. Durch diese hohe Anzahl
tritt eine wesentliche Verschlechterung der Beförde-
rungssituation für die Oberregierungsräte des BMVg
ein. Die normalerweise für ihre Ernennung zum Re-
gierungsdirektor benötigten Planstellen werden für
den o.a. Personenkreis in Anspruch genommen. Eine
Beförderung zum Regierungsdirektor kann so im
Durchschnitt frühestens 5 Jahre nach Übertragung
eines nach A 14/A 15 bewerteten Dienstpostens
erfolgen.
Im nachgeordenten Bereich können Oberregierungs-
räte bereits nach ca. einem Jahr nach Übertragung
des höherwertigen Dienstpostens zum Regierungsdi-
rektor befördert werden.
Aus Personalführungsgründen ist dies nicht zu ver-
treten.
Um für die Angehörigen des BMVg eine zeitgerechte
Beförderung zum Regierungsdirektor sicherzustellen,
ist eine Erhöhung der Austauschmöglichkeiten bei den
Planstellen der BesGr A 14 des Ministeriums mit de-
nen der BesGr A 15 des nachgeordneten Bereichs von
20 auf 40 erforderlich.
Die im Rahmen der Personalentwicklungskonzeption
in Anspruch genommenen Planstellen der BesGr A 15
des nachgeordneten Bereichs stehen mit Rückverset-
zung der Beamten dort auch wieder zur Verfügung.
Durch die Erweiterung des Austauschvermerks kann
die Beförderungssituation der Oberregierungsräte im
BMVg auf Dauer wieder normalisiert werden.
Die Maßnahme ist kostenneutral.“

II. Zur Bundesbesoldungsordnung B Besoldungsgruppe
B 6 und B 7 und den Entwurf des Einzelplans 14
Kapitel 14 01 Bundesministerium
Titel 422 01 Bezüge der planmäßigen Beam-

tinnen und Beamten
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Höherbewertung „Geschäftsführender Beamter der
Hauptabteilung Rüstung“ von BesGr B 6 nach B 7
B e g r ü n d u n g
Seit der Einnahme der gestrafften Leitungsstruktur
der Hauptabteilung Rüstung im Bundesministerium
der Verteidigung wurde der vom Geschäftsführenden
Beamten selbständig zu vertretende Verantwortungs-
bereich erheblich erweitert. Insbesondere steuert und
koordiniert er die Aufgabenwahrnehmung und Zusam-
menarbeit von sieben großen Unterabteilungen. Die-
ser Aufgabenzuwachs rechtfertigt eine Höherbewer-
tung dieses Dienstpostens.
Die Mehrkosten sind aus den Personaltiteln des Ein-
zelplans 14 zu erwirtschaften.“

III. Personalhaushalt bei
Kapitel 14 01/14 03Bundesministerium; Kommando-

behörden, Truppen usw.
Titel 423 01 Bezüge der Berufssoldaten und

Soldaten auf Zeit

„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Im Verteidigungshaushalt 2002 wird die Planstellen-
ausstattung in der Besoldungsgruppe A 13 um 192 für
Offiziere des militärfachlichen Dienstes erhöht. Davon
sollen 23 im Kapitel 14 01 ausgebracht werden.
Zur Kompensation sollen 173 Planstellen der Besol-
dungsgruppe A 11 und 19 Planstellen der Besoldungs-
gruppe A 12 wegfallen (anteilig bei Kapitel 14 01 und
14 03).
B e g r ü n d u n g
Die Anhebung des Planstellenanteils für den Spitzen-
dienstgrad in der Laufbahn der Offiziere des militär-
fachlichen Dienstes ist unverzichtbar, um eine struktu-
relle Verbesserung in dieser Laufbahn zu erreichen.
Hierzu ist im Entwurf des 6. Besoldungsänderungsge-
setzes, der am 25. Juli 2001 vom Bundeskabinett ge-
billigt wurde, die Anhebung der in der Anlage I zum
Bundesbesoldungsgesetz zur Besoldungsgruppe A 13
festgelegten Obergrenze von derzeit 2,5 % der Ge-
samtzahl der für Hauptleute/Kapitänleutnante in die-
ser Laufbahn insgesamt ausgebrachten Planstellen
auf 3 % aller Planstellen für Offiziere des militärfach-
lichen Dienstes vorgesehen.
Die Gesamt-Mehrkosten belaufen sich auf ca. 3 Mio.
DM, für die im Haushalt 2002 bereits finanzielle Vor-
sorge getroffen wurde.“

IV. Personalhaushalt bei
Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen

usw.
Titel 423 01 Bezüge der Berufssoldaten und

Soldaten auf Zeit
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
1. Im Verteidigungshaushalt 2002 werden die für 327

Planstellen der Besoldungsgruppe A 9+Z und 634
Planstellen der Besoldungsgruppe A 9 (Stabsfeld-
webel) im Haushaltsvermerk zu Besoldungs-
gruppe A 8+Z ausgebrachten Ermächtigungen in
echte Planstellen umgewandelt. Zur Kompensation
sollen 961 Planstellen A 8+Z entfallen.
Gleichzeitig kann der Haushaltsvermerk zu Besol-
dungsgruppe A 8+Z (Seite 163 des Regierungsent-
wurfs) entfallen.

2. Im Verteidigungshaushalt 2002 wird die Planstel-
lenausstattung in den Besoldungsgruppen A 9+Z
um 425 und A 9 (Stabsfeldwebel) um 992 erhöht.
Zur Kompensation sollen 1 417 Planstellen A 8+Z
entfallen.

B e g r ü n d u n g
Nach dem Kabinettsbeschluss vom 14. Juni 2000 soll
der Beförderungsstau bei den Unteroffizieren mög-
lichst schnell abgebaut werden. Mit den beantragten
Maßnahmen könnten zumindest die Strukturen des bis-
herigen Personalstrukturmodells eingenommen wer-
den. Für die künftigen Haushalte ist ein weiterer Auf-
wuchs wegen Einführung der Feldwebellaufbahn
erforderlich. Die einzelnen Anträge begründen sich
wie folgt:

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 – Drucksache 14/7323

zu 1)
In den Erläuterungen zu Kapitel 14 03 Titel 423 01
(Seite 152 des Regierungsentwurfs) wurde analog zum
Haushalt 2001 vorsorglich aufgenommen, dass die
Supplementärstellen (Ermächtigungen) in den Besol-
dungsgruppen A 9+Z und A 9 (Stabsfeldwebel) zu
Lasten der Besoldungsgruppe A 8+Z in echte Plan-
stellen umgewandelt werden, soweit dies Personalum-
fang und -struktur der künftigen Streitkräfte gestatten
und der Gesetzgeber im Haushaltsvollzug zum Haus-
halt 2002 entsprechend entscheidet.
Mehrkosten entstehen nicht, da die Planstellen bereits
genutzt werden dürfen und keine zusätzlichen Beförde-
rungen erfolgen.
zu 2)
Die Anhebung der Planstellenanteile für Unteroffi-
ziere in Besoldungsgruppe A 9 dient der Verbesserung
der Attraktivität des Soldatenberufs. Sie orientiert sich
an den Vorgaben für den mittleren Polizeivollzugs-
dienst, in dem der Anteil der Beförderungsämter in
der Besoldungsgruppe A 9 auf 50% der ausgebrach-
ten Planstellen festgesetzt ist.
Hierzu ist im Entwurf des 6. Besoldungsänderungsge-
setzes, der am 25. Juli 2001 vom Bundeskabinett ge-
billigt wurde, die Anhebung der in der Anlage I zum
Bundesbesoldungsgesetz zur Besoldungsgruppe A 9
(Fußnote Nr. 4) festgelegten Obergrenze von derzeit
35 % auf 40 % der in den Besoldungsgruppen A 8 und
A 9 insgesamt für Unteroffiziere ausgebrachten Plan-
stellen vorgesehen.
Die Gesamt-Mehrkosten belaufen sich auf ca. 9 Mio.
DM, für die im Haushalt 2002 bereits finanzielle Vor-
sorge getroffen wurde.

V. Personalhaushalt bei
Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen

usw.
Titel 423 01 Bezüge der Berufssoldaten und

Soldaten auf Zeit
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Im Verteidigungshaushalt 2002 wird die Planstellen-
ausstattung in der Besoldungsgruppe A 12 für Offi-
ziere in Kompaniechefverwendungen um 1 760 erhöht.
Zur Kompensation sollen 1 760 Planstellen A 11 ent-
fallen.
B e g r ü n d u n g
Nach dem Kabinettsbeschluss vom 14. Juni 2000 sol-
len Offiziere in Kompaniechefverwendungen künftig
grundsätzlich mindestens nach Besoldungsgruppe
A 12 besoldet werden können. Hierzu wurden zunächst
1 760 entsprechende Dienstposten identifiziert. Zur
Kompensation ist der Wegfall von 1 760 Planstellen
der Besoldungsgruppe A 11 vorgesehen.
Zur Schaffung der besoldungsrechtlichen Vorausset-
zungen ist im Entwurf des am 25. Juli 2001 vom Bun-
deskabinett gebilligten 6. Besoldungsänderungsgeset-
zes die Streichung der Fußnote Nr. 9 zur
Besoldungsgruppe A 12 vorgesehen. Durch den Weg-
fall der bisherigen Planstellenobergrenze wird es er-
möglicht, Planstellen für Kompaniechefs/Einheitsfüh-

rer nach A 12 auszubringen, ohne bisher nach A 12
ausgebrachte Planstellen anzutasten und so die Beför-
derungschancen der Offiziere des militärfachlichen
Dienstes durch die vorgesehenen Verbesserungen bei
den Einheitsführern zu verschlechtern.
Die Gesamt-Mehrkosten belaufen sich auf ca. 25 Mio.
DM, für die im Haushalt 2002 bereits finanzielle Vor-
sorge getroffen wurde.“

VI. Personalhaushalt bei
Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen

usw.
Titel 423 01 Bezüge der Berufssoldaten und

Soldaten auf Zeit
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Im Verteidigungshaushalt 2002 wird die Planstellen-
ausstattung in der Besoldungsgruppe A 14 um 670
Planstellen erhöht. Kompensation soll durch Wegfall
folgender Planstellen erfolgen:
– 385 Planstellen A 9 (Leutnant)
– 385 Planstellen A 10.
B e g r ü n d u n g
Zurzeit befinden sich ca. 1 500 Offiziere des Truppen-
dienstes im Beförderungsstau nach Besoldungsgruppe
A 14. Der Abbau dieses Staus soll zeitlich gestaffelt
erfolgen. Als erster Schritt ist die Hebung von 670
Planstellen nach Besoldungsgruppe A 14 vorgesehen.
Kompensation erfolgt durch Wegfall von jeweils 385
Planstellen der Besoldungsgruppen A 9 (Leutnant)
und A 10.
Besoldungsrechtliche Änderungen sind nicht erforder-
lich.
Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 30 Mio. DM, die
aus den Personaltiteln des Einzelplans 14 zu erwirt-
schaften sind.“

VII. Personalhaushalt bei
Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen

usw.
Titel 423 01 Bezüge der Berufssoldaten und

Soldaten auf Zeit
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Im Verteidigungshaushalt 2002 sollen weitere 26
Planstellen der Besoldungsgruppe A 16 und 100 Plan-
stellen der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht wer-
den.
Zur Kompensation werden 126 Planstellen der Besol-
dungsgruppe A 9 (Lt) in Abgang gebracht.
B e g r ü n d u n g
Im Zuge der Neuausrichtung der Bundeswehr muss
der Anteil der Stabsoffiziere erhöht werden, weil in
der neuen Struktur die gewachsenen Qualitätsansprü-
che an das Stabspersonal und die zunehmende deut-
sche Einflussnahme, die sich in Einsätzen, Einsatzpla-
nung sowie Ausbildungs- und Übungsaktivitäten – in
deutlich zunehmenden Maße auch im internationalen
Bereich – aufwachsen. Dabei ist auch zu berücksichti-
gen, dass neue, komplexere Waffensysteme und Ver-
fahren und damit einhergehende Forderungen nach

Drucksache 14/7323 – 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Professionalität und Qualifikationsniveau eine deut-
lich zunehmende personelle Qualität (z. B. Systemin-
genieure, Programmoffiziere) erfordert, die sich als
Zusatzbedarf im Bereich der Stabsoffiziere nieder-
schlägt.
Die heute schon bestehende Beförderungs- und Ver-
wendungsproblematik ist bekannt. Sie wird sich ohne
die Bewilligung weiterer Planstellen noch verschär-
fen.
Die Gesamt-Mehrkosten belaufen sich auf ca. 8,9 Mio.
DM, für die im Haushalt 2002 bereits finanzielle Vor-
sorge getroffen wurde.“

VIII. Personalhaushalt bei
Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen

usw.
Titel 423 01 Bezüge der Berufssoldaten und

Soldaten auf Zeit
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Im Verteidigungshaushalt 2002 soll eine Planstelle
der Besoldungsgruppe B 7 für den Stellvertretenden
Befehlshaber des Einsatzführungskommandos ausge-
bracht werden.
Zur Kompensation wird eine Planstelle der Besol-
dungsgruppe B 6 in Abgang gestellt.
B e g r ü n d u n g
Das Einsatzführungskommando ist die nationale ope-
rative Führungsebene der Bundeswehr und damit zu-
ständig für die Umsetzung politischer Absichten und
militärstrategischer Vorgaben in operative Aufträge.
Es plant und führt die Einsätze der Bundeswehr. Be-
fehlshaber und Stellvertreter unterstehen für den Ein-
satz dem Minister unmittelbar. Der Dienstposten des
Befehlshabers ist aus diesem Grund mit einer Plan-
stelle der Besoldungsgruppe B 9 unterlegt worden.
Entsprechend der Wertigkeit der Aufgaben ist für den
Stellvertretenden Befehlshaber ein Dienstposten der
Besoldungsgruppe B 7 eingerichtet worden. Für die
neue Aufgabe steht eine dotierungsgerechte Planstelle
nicht zur Verfügung.
Mehrkosten sind aus den Personaltiteln des Einzel-
plans 14 zu erwirtschaften.“

IX. Personalhaushalt bei
Kapitel 14 03 Kommandobehörden, Truppen

usw.
Titel 423 01 Bezüge der Berufssoldaten und

Soldaten auf Zeit
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Im Verteidigungshaushalt 2002 soll eine Planstelle
der Besoldungsgruppe B 9 für den Befehlshaber Sani-
tätsführungskommando ausgebracht werden.
Zur Kompensation wird eine Planstelle der Besol-
dungsgruppe B 6 in Abgang gestellt.
B e g r ü n d u n g
Mit der Ministerentscheidung zur künftigen Struktur
der Bundeswehr werden die sanitätsdienstlichen
Kräfte und Mittel im OrgBer ZSanDstBw zusammen-
gefasst und die Führungsstruktur analog den übrigen

TSK/OrgBereichen angepasst. Dabei wird das Sani-
tätsführungskommando als neue Höhere Kommando-
behörde aufgestellt und nimmt zu den Führungskom-
mandos aller TSK/OrgBereiche vergleichbare
Aufgaben für den Org-Bereich wahr. Für die neue Auf-
gabe steht eine dotierungsgerechte Planstelle nicht
zur Verfügung.
Mehrkosten sind aus den Personaltiteln des Einzel-
plans 14 zu erwirtschaften.“

X. Personalhaushalt bei
Kapitel 14 03 Bundesministerium
Titel 423 02 Wehrsold und Nebenleistungen

der Grundwehrdienstpflichtigen
und Wehrpflichtigen, die freiwilli-
gen zusätzlichen Wehrdienst leis-
ten

„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Der Mobilitätszuschlag an Grundwehrdienstleistende
und freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistende wird ab
dem 1. Januar 2002 für die Dauer des Grundwehr-
dienstes nicht mehr nach Entfernungsstufen, sondern
ab Entfernungen von mehr als 30 km zum Heimatort
in Höhe von 1,– DM je Entfernungskilometer und Mo-
nat gewährt.
B e g r ü n d u n g
Die Gewährung des Mobilitätszuschlages nach Ent-
fernungsstufen wird aufgrund der Pauschalierung, die
die unterschiedlichen Entfernungen nur unzureichend
berücksichtigt, den tatsächlichen Belastungen durch
den Grundwehrdienst nicht mehr gerecht. Bei einer
Gewährung von 1,– DM/Monat wird der individuellen
Belastung jedes einzelnen Grundwehrdienstleistenden
auf Grund der Abgeltung nach Entfernungskilometern
Rechnung getragen und trägt damit zur Steigerung
der Motivation der Grundwehrdienstleistenden bei.
Die Mehrkosten in Höhe von ca. 18 Mio. DM sind aus
den Personaltiteln des Einzelplans 14 zu erwirtschaf-
ten.“

XI. Personalhaushalt bei
Kapitel 14 04 Bundeswehrverwaltung usw.
Titel 422 01 Bezüge der planmäßigen Beam-

tinnen und Beamten
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Hebung von 60 Planstellen der BesGr A 6m nach
BesGr A 7
B e g r ü n d u n g
Die Bündelung der Dienstposten des mit dem Ver-
sorgungsreformgesetz 1998 eingeführten neuen Ein-
gangsamtes A 6 mit A 7 im mittleren nichttechnischen
Dienst führte zu einer Erhöhung der Schere zwischen
den eingerichteten Dienstposten und den Beför-
derungsplanstellen der BesGr A 7. In den zurück-
liegenden Jahren waren daher im Kapitelbereich 1404
stetig ansteigende Wartezeiten bei Beförderungen
nach A 7 zu verzeichnen.
So stehen derzeit (Stand Ende Juli 2001) noch über
180 Beamte der BesGr A 6m für eine Beförderung zum
Regierungsobersekretär heran. Zum Teil warten diese

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 11 – Drucksache 14/7323

Beamten seit mehr als drei Jahren auf die entspre-
chende Beförderung. Auf Grund der geringen Fluktu-
ation bei Planstellen der BesGr A 7 ist auf absehbare
Zeit nicht mit einer deutlichen Reduzierung der Zahl
der in der Reihung stehenden Beamten zu rechnen.
Die Hebung von 60 Planstellen der BesGr A 6m nach
BesGr A 7 würde dazu führen, dass auch im nächsten
Jahr erfahrene und leistungsstarke Beamte im Ein-
gangsamt des mittleren Dienstes mit vertretbaren War-
tezeiten befördert werden könnten. Die Warteliste
würde dabei um etwa ein Drittel reduziert.
Die geringfügigen Mehrkosten – 120 000 – können
aus den Personaltiteln des Einzelplanes 14 erwirt-
schaftet werden.“

XII. Kapitel 14 04 Bundeswehrverwaltung usw.
Titel 422 01 Bezüge der planmäßigen Beam-

tinnen und Beamten
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Hebung von 40 Planstellen der BesGr A 8 nach BesGr
A 9m
Beg r ü n d u n g
Ende Juli 2001 standen noch 74 Beamte der BesGr
A 8, die seit über 10 Monaten die laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen für eine Beförderung nach BesGr
A 9m erfüllen, für eine Beförderung zum Amtsinspek-
tor heran. Hierunter sind 28 Beamte der Funktions-
gruppe 1 (Techniker). Bereits jetzt werden 23 Beamte
der BesGr A 9m zu Lasten von Planstellen der BesGr
A 9m+Z geführt.
Auf Grund der geringen Fluktuation bei Planstellen
der BesGr A 9m ist auf absehbare Zeit nicht mit einer
Reduzierung der Zahl der wartenden Beamten zu
rechnen.
Durch die Hebungen für den nichttechnischen Bereich
können die bestehenden Wartezeiten nach BesGr A 9m
deutlich verringert werden.
Die geringfügigen Mehrkosten – 150 000 – können
aus den Personaltiteln des Einzelplans 14 erwirtschaf-
tet werden.“

XIII. Kapitel 14 04 Bundeswehrverwaltung u. a.
Titel 422 01 Bezüge der planmäßigen Beam-

tinnen und Beamten
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Erweiterung des Austauschvermerks bei den Planstel-
len der BesGr A 14 bei Kapitel 14 04 Titel 422 01 von
20 auf 40
B e g r ü n d u n g
Nach der Personalentwicklungskonzeption setzt die
Übertragung eines Dienstpostens der BesGr A 16 im
nachgeordneten Bereich eine in der Regel zweijährige
ministerielle Verwendung voraus. Dazu werden vor-
nehmlich Beamte der BesGr A 15 in das Ministerium
versetzt.
Derzeit befinden sich etwa 50 Beamte in der vorge-
schriebenen ministeriellen Verwendung. Von den im
Kapitel 14 01 vorhandenen 214 Planstellen der BesGr
A 15 (ohne die 5 Planstellen für Altersteilzeitbeschäf-

tigte) werden etwa 30 für Beamte des nachgeordneten
Bereichs genutzt. Durch diese hohe Anzahl tritt eine
wesentliche Verschlechterung der Beförderungssitua-
tion für die Oberregierungsräte des BMVg ein. Die
normalerweise für ihre Ernennung zum Regierungsdi-
rektor benötigten Planstellen werden für den o.a. Per-
sonenkreis in Anspruch genommen. Eine Beförderung
zum Regierungsdirektor kann so im Durchschnitt
frühestens 5 Jahre nach Übertragung eines nach
A 14/A 15 bewerteten Dienstpostens erfolgen.
Im nachgeordneten Bereich können Oberregierungs-
räte bereits nach ca. einem Jahr nach Übertragung
des höherwertigen Dienstpostens zum Regierungsdi-
rektor befördert werden.
Aus Personalführungsgründen ist dies nicht zu vertre-
ten.
Um für die Angehörigen des BMVg eine zeitgerechte
Beförderung zum Regierungsdirektor sicherzustellen,
ist eine Erhöhung der Austauschmöglichkeiten bei den
Planstellen der BesGr A 15 des Ministeriums mit de-
nen der BesGr A 14 des nachgeordneten Bereichs von
20 auf 40 erforderlich.
Die im Rahmen der Personalentwicklungskonzeption
in Anspruch genommenen Planstellen der BesGr A 15
des nachgeordneten Bereichs stehen mit Rückverset-
zung der Beamten dort auch wieder zur Verfügung.
Durch die Erweiterung des Austauschvermerks kann
die Beförderungssituation der Oberregierungsräte im
BMVg auf Dauer wieder normalisiert werden.
Die Maßnahme ist kostenneutral.“

XIV. Zur Bundesbesoldungsordnung B Besoldungsgruppe
A 16 und B 3 und den Entwurf des Einzelplans 14
Kapitel 14 04 Bundeswehrverwaltung usw.
Titel 422 01 Bezüge der planmäßigen Beam-

tinnen und Beamten
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Höherbewertung „Abteilungsdirektor beim MAD-
Amt“ von BesGr A 16 nach B 3.
B e g r ü n d u n g
Die Dienstposten der Leiter der Abteilungen I (Grund-
satz und Recht) und IV (Personeller Geheimschutz)
sind im Fall einer militärischen Besetzung nach Be-
soldungsgruppe B 3 ausgebracht. Bei Besetzung des
Dienstpostens mit einem Beamten ist lediglich dessen
Einweisung in die Besoldungsgruppe A 16 als Leiten-
der Regierungsdirektor möglich, da eine Amtsbezeich-
nung in der Besoldungsgruppe B 3 im Gesetz nicht
vorgesehen ist. Eine unterschiedliche Besoldung auf
diesen Dienstposten ist jedoch nicht gerechtfertigt.
Die Dotierung nach BesGr B 3 ist für beide Status-
gruppen sachgerecht.
Die Mehrkosten sind aus den Personaltiteln des Ein-
zelplans 14 zu erwirtschaften.“

XV. Zur Bundesbesoldungsordnung B Besoldungsgruppe
B 3 und B 4 und den Entwurf des Einzelplans 14
Kapitel 14 04 Bundeswehrverwaltung usw.
Titel 422 01 Bezüge der planmäßigen Beam-

tinnen und Beamten

Drucksache 14/7323 – 12 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Höherbewertung des Amtes „Vizepräsident einer
Wehrbereichsverwaltung“ von BesGr B 3 nach B 4.
B e g r ü n d u n g
Die Wehrbereichsverwaltung vertritt die Bundeswehr-
verwaltung gegenüber den Landesregierungen, Ver-
waltungen des Bundes, der Länder und Kommunen so-
wie gegenüber den militärischen Kommandobehörden
im Wehrbereich. Die Erweiterung des Aufgabenspekt-
rums der Bundeswehr und deren Neustrukturierung ist
nicht zuletzt wegen der künftig durchgängigen Zustän-
digkeit für mehrere Bundesländer aufgrund der bevor-
stehenden Auflösung mehrerer Wehrbereichsverwal-
tungen mit einem erheblichen Aufgabenzuwachs
verbunden. Der Vizepräsident ist ständiger Vertreter
des Präsidenten und zugleich Leiter der herausgeho-
benen Zentralabteilung
Die Mehrkosten sind aus den Personaltiteln des Ein-
zelplans 14 zu erwirtschaften.“

XVI. Zur Bundesbesoldungsordnung B Besoldungsgruppe
B 3 und B 4 und den Entwurf des Einzelplans 14
Kapitel 14 04 Bundeswehrverwaltung usw.
Titel 422 01 Bezüge der planmäßigen Beam-

tinnen und Beamten
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Höherbewertung des Amtes „Vizepräsident des Bun-
desamtes für Wehrverwaltung“ von BesGr B 3 nach
B 4.
B e g r ü n d u n g
Das Bundesamt für Wehrverwaltung ist eine heraus-
gehobene Bundesoberbehörde, die zentrale Aufgaben
der Bundeswehrverwaltung wahrnimmt. Zu ihrem Ge-
schäftsbereich gehören außerdem zahlreiche Bundes-
wehrverwaltungsstellen im Ausland. Auf Grund der
Erweiterung des Aufgabenspektrums der Bundeswehr
und wegen des qualitativen Aufgabenzuwachses, der
mit der Neustrukturierung der Bundeswehr verbunden
ist, ist die bisherige Besoldung des Vizepräsidenten
nicht mehr amtsangemessen.
Die Kosten sind aus den Personaltiteln des Einzel-
plans 14 zu erwirtschaften.“

XVII.Zur Bundesbesoldungsordnung B Besoldungsgruppe
B 4 und B 5 und den Entwurf des Einzelplans 14
Kapitel 14 04 Bundeswehrverwaltung usw.
Titel 422 01 Bezüge der planmäßigen Beam-

tinnen und Beamten
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Höherbewertung „Präsident des Bundessprachenam-
tes“ von BesGr B 4 nach B 5.
B e g r ü n d u n g
Im Rahmen der Neukonzeption des Sprachendienstes
und der damit verbundenen Neuorganisation des Bun-
dessprachenamtes werden dem Amt künftig zusätzlich
ca. 140 Sprachlehrer und ca. 320 Sprachmittler in
mehr als 100 Dienststellen aller Organisationsberei-
che der Bundeswehr zugeordnet. Über die rein fach-
liche Aufsicht hinaus sind künftig auch zusätzliche

Aufgaben im Bereich der Organisation, Haushaltsfüh-
rung, Personalbearbeitung und Ressourcensteuerung
wahrzunehmen. Dieser quantitative und qualitative
Aufwuchs an Aufgaben erfordert eine Höherbewer-
tung.
Die Mehrkosten sind aus den Personaltiteln des Ein-
zelplans 14 zu erwirtschaften.“

XVIII. Zur Bundesbesoldungsordnung B Besoldungsgruppe
B 4 und B 6 und den Entwurf des Einzelplans 14
Kapitel 14 05
Titel 422 01 Bezüge der planmäßigen Beam-

tinnen und Beamten
„Der Verteidigungsausschuss möge beschließen:
Höherbewertung „Präsident einer Universität der
Bundeswehr“ von BesGr B 4 nach B 6.
B e g r ü n d u n g
Die Höherstufung des Amtes eines Präsidenten einer
Universität der Bundeswehr ist wegen der zusätz-
lichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Ver-
gleich zu den nach B 4 besoldeten Rektoren oder Prä-
sidenten von Landesuniversitäten geboten. Zu nennen
sind insbesondere ihre Vorgesetzteneigenschaft gegen-
über den studierenden Offizieren und ihre Stellung als
Kasernenkommandant mit den damit verbundenen
Rechten und Pflichten. Wegen der Trimesterregelung
an den Universitäten der Bundeswehr ist ein Abstellen
auf die in Nummer 20 der Vorbemerkungen zu den
Bundesbesoldungsordnungen A und B festgelegten
Messzahlen nicht sachgerecht.
(Die Forderung erübrigt sich, sofern das Professoren-
besoldungsreformgesetz die Einbeziehung der Präsi-
denten in die Besoldungsordnung „W“ vorsieht.)
Die Kosten sind aus den Personaltiteln des Einzel-
plans 14 zu erwirtschaften.“

XIX. Kapitel 14 08 Sanitätswesen
„Der Verteidigungsausschuss des Deutschen Bundes-
tages wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, die bisherige
Praxis, wonach im Bundeshaushaltsplan des Einzel-
plans 14 „Geschäftsbereich des Bundesministers der
Verteidigung“ bei Kapitel 14 08 – Sanitätswesen – die
Einnahmen aus der Heilbehandlung Dritter bei Titel
111 04 an den Einzelplan 60 „Allgemeine Finanzver-
waltung“ abgeführt werden solle, auslaufen zu lassen.
Ab dem nächsten Jahr sollen die Einnahmen aus allen
Behandlungen Dritter ebenso wie Einnahmen aus
Heilbehandlungen im Herzzentrum des Bundeswehr-
zentralkrankenhauses Koblenz, der in das Klinikum
Kemperhof ausgelagerten Station Nuklearmedizin so-
wie der Bundeswehrkrankenhäuser Berlin und Leipzig
im Einzelplan 14 in Kapitel 14 08 einbehalten und
dort im Ausgabenbereich zur Verwendung vorgesehen
werden.
Hierzu sollte folgender Haushaltsvermerk bei Kapitel
14 08 Titel 111 04 neu aufgenommen werden:
Isteinnahmen zu Nr. 1 der Erläuterungen dienen zur
Deckung eines Mehrbedarfs bei den Titeln 443 13,
443 15 und 443 16.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 13 – Drucksache 14/7323

Soweit am Ende des Haushaltsjahres Mehrausgaben
bei den Titeln 553 01, 514 12 und 632 01 nicht aus den
Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen gedeckt
werden können, sind diese aus den Isteinnahmen zu
Nr. 1 der Erläuterungen zu decken.
B e g r ü n d u n g
Die Krankenhäuser und sonstigen Sanitätseinrichtun-
gen der Bundeswehr haben im Bereich des Gesund-
heitswesens in Deutschland einen hohen medizini-
schen Standard. Aufgrund der hohen fachlichen
Leistungsfähigkeit und des damit verbundenen guten
Rufes der Sanitätseinrichtungen der Bundeswehr ist in
den letzten Jahren eine steigende Anzahl von Heilbe-
handlungen an Zivilpersonen, seien es Kassen- oder
Privatpatienten, in Bundeswehreinrichtungen festzu-
stellen. Dies ist auch erforderlich, um das Sanitäts-
personal bereits im Frieden umfassend auszubilden,
weiter zu qualifizieren und in Übung zu halten. Vo-
raussetzung hierfür ist die Versorgung unterschied-
licher Patientengruppen aller Altersklassen mit ihren
spezifischen Krankheitsspektren und den daraus resul-
tierenden Untersuchungs- und Behandlungsarten. Da
die alters- und geschlechtsspezifische Struktur der
Streitkräfte dies nur mit Einschränkungen zulässt, be-
steht seitens des Sanitätsdienstes der Bundeswehr ein
existentielles Interesse an der stationären Versorgung
auch der Zivilpatienten. Hierfür ist eine über die
Krankenhauspläne der Länder und die Versorgungs-
verträge hinausgehende grundsätzliche Öffnung der
Bundeswehrkrankenhäuser für die Zivilpatientenbe-
handlung notwendig. Dies ist über eine Änderung des
Sozialgesetzbuches V, § 108 mit Aufnahme der Bun-
deswehrkrankenhäuser als für die Krankenhausbe-
handlung zugelassene Krankenhäuser zu erreichen.
Aus der Behandlung von Zivilpersonen entstehen Kos-
ten, die aus dem Einzelplan 14 aufgebracht werden
müssen. Demgegenüber werden die 60,3 Mio. Euro,
die für das Jahr 2002 an Einnahmen aus der Heilbe-
handlung Dritter veranschlagt sind, an den Einzelplan

60 abgeführt. Dieses ist sowohl von haushaltssystema-
tischer Seite als auch vom Prinzip der Klarheit und
Übersichtlichkeit des Haushaltsplans her nicht mehr
zeitgemäß und trägt bei der Handhabung von Spar-
maßnahmen auch nicht zur Motivation der Mitarbei-
ter bei. Außerdem müssen auf Grund vorzuhaltender
steigender Kapazitäten des Sanitätsdienstes in Aus-
landseinsätzen vermehrt zivile Ärzte zur Behandlung
von Soldaten im Inland in Anspruch genommen wer-
den, die den Einzelplan 14 zusätzlich finanziell belas-
ten.
Darüber hinaus hat die Parlamentarische Staatssekre-
tärin beim Bundesminister der Verteidigung, Frau Bri-
gitte Schulte, während der Haushaltsberatungen 2001
selbst ausgeführt, die Maßnahme würde im Jahre
2002 durchgeführt.“
Der Verteidigungsausschuss hat am 17. Oktober 2001
das Kapitel 60 09 des Einzelplans 60 und das Kapitel
02 03 des Einzelplans 02 – Die Wehrbeauftragte des
Deutschen Bundestages – beraten. Dem federführen-
den Haushaltsausschuss wird empfohlen, den Entwurf
anzunehmen. Die Beschlüsse wurden mit den Stim-
men der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, CDU/CSU und FDP bei Abwesenheit der
Fraktion der PDS gefasst.

13. Ausschuss (Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend)

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2001 den Gesetzent-
wurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes über
die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus-
haltsjahr 2002 – Haushaltsgesetz 2002, Einzelplan 17 – gut-
achtlich beraten und mit den Stimmen der Fraktionen der
SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen
der Fraktionen von CDU/CSU, FDP und der Fraktion der
PDS dem federführenden Haushaltsausschuss vorgeschla-
gen, die Annahme des Gesetzentwurfs unter Berücksichti-
gung der nachfolgenden Koalitionsanträge zu empfehlen.

„I. Die Ansätze im Bundeshaushaltsplan 2002 sind wie folgt zu ändern:

Beg r ü n d u n g
Nicht zuletzt durch Initiativen im Jahr der Freiwilligen wächst das Interesse an den Freiwilligendiensten insbesondere bei
jungen Menschen. Um dieser wachsenden Bereitschaft zu zusätzlichem Engagement verantwortlich Rechnung zu tragen, ist
eine Verbesserung der Finanzausstattung erforderlich.“
Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS bei Stimment-
haltung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gefasst.

Epl. 17
Kapitel/Titel

Thema Regierungsentwurf
(T _)

Anträge
(Veränderungen)

1702/684 11-261

Erl. 4.1
Erl. 4.2

Zuschüsse und Leistungen für laufende
Zwecke an Länder, Träger und für Auf-
gaben der freien Jugendhilfe
Freiwilliger Sozialer Dienst
Freiwilliger Ökologischer Dienst

99 190

(8 539)
(2 556)

Erhöhung der Ansätze für den
Freiwilligen Sozialen Dienst und
den freiwilligen Ökologischen
Dienst

Drucksache 14/7323 – 14 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

„II. Die Ansätze im Bundeshaushaltsplan 2002 sind wie folgt zu ändern:

Beg r ü n d u n g
Im Bundeshaushalt 2001 waren einmalig 30 Mio. DM für Maßnahmen gegen Gewalt und Rechtsextremismus eingestellt. Er-
folgreiche Projekte aus 2001 und weitere Innovationen im Bereich der Bekämpfung des Rechtsextremismus sollten auf
Dauer gefördert werden, damit die zielorientierte Jugendarbeit fortgeführt werden kann. Der Bedarf zur Bekämpfung von
Gewalt und Rechtsextremismus ist weiterhin gegeben.“
Der Beschluss wurde mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS bei Stimment-
haltung der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gefasst.

Epl. 17
Kapitel/Titel

Thema Regierungsentwurf
(T _)

Anträge
(Veränderungen)

1702/684 11-261

Erl. 1.1

Zuschüsse und Leistungen für laufende
Zwecke an Länder, Träger und für Auf-
gaben der freien Jugendhilfe
Allgemeine politische Bildung

99 190

(10 635)

Erhöhung des Ansatzes für Maß-
nahmen gegen Gewalt und Rechts-
extremismus

14. Ausschuss (Ausschuss für Gesundheit)
Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner Sitzung am 10.
Oktober 2001 den Gesetzentwurf der Bundesregierung über
die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus-
haltsjahr 2002 – Haushaltsgesetz 2002 – beraten und diesem
mit den Stimmen der Mitglieder der Fraktionen der SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen von CDU/CSU, FDP und PDS zugestimmt.
Änderungsanträge der Fraktionen von CDU/CSU und FDP
wurden abgelehnt.
15. Ausschuss (Ausschuss für Verkehr, Bau und Woh-

nungswesen)
Der Ausschuss für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat
in seiner Sitzung am 10. Oktober 2001 und in seiner Sitzung
am 17. Oktober 2001 den Entwurf eines Gesetzes über die
Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushalts-
jahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002), hier Einzelplan 12, gut-
achtlich beraten.
Er schlägt dem federführenden Haushaltsausschuss gutacht-
lich vor, in Bezug auf den Entwurf zum Einzelplan 12
folgende Änderungen vorzunehmen, die sich aus den nach-
folgend unter Nrn. I bis V wiedergegebenen Anträgen der
Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN er-
geben.
Diese Anträge wurden im Ausschuss für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen
– teils einstimmig (Antrag Nr. I),
– teils mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und den

Stimmen der Fraktion der PDS gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und der FDP (Anträge Nrn. II
und III),

– teils mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktionen der CDU/CSU und der PDS gegen die Stim-
men der Fraktion der FDP (Antrag Nr. IV),

– teils mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der
Fraktionen der CDU/CSU gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP bei Stimmenthaltung der PDS (Antrag
Nr. V),

angenommen.

Abgelehnt wurden im Ausschuss für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen 7 Anträge der CDU/CSU-Fraktion, 6 An-
träge der FDP-Fraktion und 16 Anträge der PDS-Fraktion.
I. Kapitel 12 02 Allgemeine Bewilligungen

Titel 683 01 – 732 Finanzbeitrag an die Seeschifffahrt
für Schiffe unter deutscher Flagge

„Der Soll-Ansatz wird um 10,2 Mio. Euro (20 Mio. DM)
aufgestockt.
Beg r ü n d u n g
Die Erhöhung des Mittelansatzes ist notwendig, um die
Senkung der Lohnnebenkosten im erforderlichen Um-
fang absichern zu können. Nur so kann die von der Bun-
desregierung und den Küstenländern angestrebte Inten-
sivierung der nautischen Nachwuchssicherung im
Rahmen des „Maritimen Bündnisses für Ausbildung und
Beschäftigung“ bedarfsgerecht umgesetzt werden.
Deutsche Seeleute werden nicht nur an Bord deutscher
Handelsschiffe, sondern auch in einer Vielzahl von
Landberufen der maritimen Verbundwirtschaft benötigt,
um die Attraktivität des deutschen maritimen Standortes
zu erhalten. So besteht beispielsweise permanenter Be-
darf für Lotsennachwuchs, auf Behördenschiffen, bei
Zoll, BGS und der Marine.“

II. Kapitel 12 25 Wohnungswesen und Städtebau
Titel 882 13 – 440 Zuweisungen zur Förderung städte-

baulicher Sanierungs- und Entwick-
lungsmaßnahmen in den alten Län-
dern

„Das Fördervolumen soll auf dem Niveau des Jahres
2001 (180 Mio. DM) fortgeschrieben werden. Der Ver-
pflichtungsrahmen wird dementsprechend in Euro er-
höht.
Beg r ü n d u n g
Die Mittel für die Städtebauförderung West wurden im
Jahr 2001 um 100 Mio. DM angehoben. Mit der einmali-
gen Mittelerhöhung – nach der Absenkung auf 80 Mio.
DM jährlich im Jahr 1994 – können die Länder und Ge-
meinden den Maßnahme- und Investitionsstau nicht be-
heben. Eine weitere Mittelanhebung ist erforderlich.“

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 15 – Drucksache 14/7323

III.Kapitel 12 25 Wohnungswesen und Städtebau
Titel 882 04 – 440 Zuweisungen zur Förderung von

Stadtteilen mit besonderem Entwick-
lungsbedarf – die soziale Stadt

„Das Programmvolumen soll auf dem Niveau des Jahres
2001 (150 Mio. DM) fortgeschrieben werden. Der Ver-
pflichtungsrahmen wird dementsprechend in Euro er-
höht.
Beg r ü n d u n g
Länder und Gemeinden brauchen Planungssicherheit
bei längerfristigen Projekten.
Das Programm „Die Soziale Stadt“ wurde im Jahr 1999
durch die Bundesregierung aufgelegt. Das Programm
wird stark nachgefragt. Mittlerweile werden 249 Maß-
nahmen in 184 Gemeinden gefördert. Der Bedarf in den
Ländern und Gemeinden ist ungebrochen. Die Erhöhung
der Fördermittel sichert die Weiterführung längerfristi-
ger Programmarbeit und gibt die Chance zur Neuauf-
nahme weiterer Projekte. Auf Grund der bei den
Ländern vorliegenden Förderungsanträge können
Bundesfinanzhilfen kurzfristig in städtebauliche Investi-
tionsmaßnahmen umgesetzt werden. In vielen Stadtteilen
verschärfen sich soziale, wirtschaftliche und städtebau-
liche Probleme. Das Programm „Die Soziale Stadt“ hilft
die Bewohnbarkeit und Funktionsfähigkeit unserer
Städte zu sichern.“

IV. Kapitel 12 25 Wohnungswesen und Städtebau
Titelgruppe 02 Förderung des sozialen Wohnungs-

baus
„Der Verpflichtungsrahmen für das Haushaltsjahr 2002
soll von den vorgesehenen 230 Mio. Euro um 170
Mio. Euro auf 400 Mio. Euro angehoben werden.
Beg r ü n d u n g
Auch in Zeiten relativ entspannter Wohnungsmärkte be-
steht Bedarf an preiswertem Wohnraum für Bevölke-
rungsgruppen mit Marktzugangsschwierigkeiten. Die
soziale Wohnraumförderung muss auf hohem Niveau ge-
halten werden.
In allen Ländern besteht Bedarf an zusätzlichen Förder-
maßnahmen zur Bestandsverbesserung, teilweise auch
an Wohnungsneubau (z. B. familiengerechte und altenge-
rechte Wohnungen). Zugleich sollte eine Schwerpunkt-
setzung zu Gunsten der Verdichtungsräume erfolgen, da
hier die Bedarfsschwerpunkte liegen. Die Mittel sollten
daher verstärkt in den Großstädten und Verdichtungs-
räumen eingesetzt werden.
Mit dem Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts, das
zum 1. Januar 2002 in Kraft tritt, wird der bisherige so-
ziale Wohnungsbau zu einer sozialen Wohnraumförde-
rung weiterentwickelt.
Das Gesetz leistet einen Beitrag zur sozialen Stabilisie-
rung von Wohnquartieren durch neue Fördervariablen,
wie der mittelbaren Belegung und dem Instrument der
Kooperationsverträge. Bedürftige Haushalte erhalten
den notwendigen Wohnraum. Kommunen und Woh-
nungsunternehmen können die Verteilung der Wohn-
standorte sozial verträglich beeinflussen.

Es stützt die Leistungsfähigkeit der Wohnungsunterneh-
men und belebt die Bauwirtschaft. Durch die Einbezie-
hung von Modernisierungsmaßnahmen der Wohnungs-
substanz in den Förderkatalog können benachteiligte
Stadtteile neu belebt werden. Die gleichrangige Förde-
rung von Neubau und Bestandsförderung regt Investitio-
nen an und stärkt insbesondere das mittelständische
Bauhandwerk.
Die Sicherung der Rückflussmittel ausgegebener Darle-
hen zum Wiedereinsatz im Wohnungsbau und in Moder-
nisierungsmaßnahmen – in Verbindung mit der Städte-
bauförderung – garantiert auch künftig den effizienten
und vor allem zielgenauen Einsatz der Mittel.“

V. Kapitel 12 02 Allgemeine Bewilligungen
Titelgruppe 04 Förderung von Umschlaganlagen des

Kombinierten Verkehrs
„Das Fördervolumen wird auf 76,53 Mio. Euro (150
Mio. DM) erhöht. Die Verpflichtungsermächtigungen für
die Haushaltsjahre 2002 bis 2004 werden entsprechend
angepasst.
Der Haushaltsvermerk wird wie folgt geändert: „Ausga-
ben dürfen bis zur Höhe von 76,53 Mio. Euro (150 Mio.
DM) der Einsparung bei folgenden Titeln geleistet
werden. Kapitel 12 03 Titel 740 61, Kapitel 12 10 Titel
741 11, Kapitel 12 22 Titel 861 01 und 891 01. Das Ein-
sparvolumen aus den Maßnahmen an Bundesfernstraßen
wird auf 31 Mio. Euro (60 Mio. DM) begrenzt, das Ein-
sparvolumen aus den Maßnahmen an Bundeswasser-
straßen – Kapitel 12 03 Titel 740 61 – wird auf 7,65
Mio. Euro (15 Mio. DM) begrenzt, und das Einsparvolu-
men aus den Maßnahmen an Schienenwegen auf 38,65
Mio. Euro (75 Mio. DM).
Beg r ü n d u n g
Die Chancen und Möglichkeiten des Kombinierten Ver-
kehrs, zu einer intelligenten und zielführenden Vernet-
zung der Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasser-
straße beizutragen, sind weitaus höher als derzeit
prognostiziert. Dafür muss das bisher vernachlässigte
Potential der Wasserstraße und der privaten Eisenbah-
nen verstärkt nutzbar gemacht werden.
Die Entwicklung des KV darf sich nach den bisherigen
Erfahrungen nicht allein an den Interessen des bisheri-
gen Hauptnetznutzers, der Deutschen Bahn AG, orientie-
ren.
Deshalb muss der bisher vorgesehene Mittelansatz er-
höht werden.“

16. Ausschuss (Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit)

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2001 den Gesetz-
entwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002, Einzelplan
16, beraten und unter Einschluss des nachfolgend wiederge-
gebenen Antrages mit den Stimmen der Fraktionen der SPD
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU, der FDP und der PDS angenom-
men. Entschließungs- bzw. Änderungsanträge der Oppositi-
onsfraktionen wurden abgelehnt.

Drucksache 14/7323 – 16 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

„Entschließung der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN zum Entwurf eines Gesetzes über die Fest-
stellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr
2002 (Haushaltsgesetz 2002) – Einzelplan 16
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicher-
heit nimmt zum Entwurf des Haushaltsgesetzes 2002 wie
folgt Stellung:
1. Der Umweltausschuss begrüßt, dass die Bundesregie-

rung ihre Politik der Nachhaltigkeit durch eine zielfüh-
rende Schwerpunktsetzung im Umwelthaushalt und im
Haushalt insgesamt fortsetzt und konkretisiert. So sind
beispielsweise die Projektfördermittel für die Umwelt-
schutz- und Naturschutzverbände seit 1998 um mehr
als 60 Prozent erhöht worden. Der Beitrag der Ver-
bände zur ökologischen Modernisierung unserer Ge-
sellschaft wird auf diese Weise deutlich anerkannt und
honoriert.
Umweltschutz ist eine grundlegende Querschnittsauf-
gabe. Der vorgelegte Haushalt verdeutlicht dies: So
sind im Wirtschaftshaushalt insgesamt 693 Mio. Euro
für die Förderung erneuerbarer Energien und die Sa-
nierung der Wismut-Altlasten in Ostdeutschland vorge-
sehen, das BMBF stellt 581 Mio. Euro für die Grundla-
genforschung im Umweltschutzbereich zur Verfügung,
und das BMZ unterstützt Umweltprojekte in Ländern
der Dritten Welt mit 727 Mio. Euro.

2. Der BMU-Haushalt hat im Jahre 2002 ein Volumen von
542,6 Mio. Euro. Das sind 40,5 Mio. Euro oder 6,9 %
weniger als in 2001. Ursache hierfür ist der erheblich
geringere Bedarf im Endlagerbereich in Folge der Ver-
einbarung mit den EVU zum Atomausstieg. Für die
Projekte Konrad und Gorleben sind lediglich noch Aus-
gaben für den Offenhaltungsbetrieb veranschlagt. Des-
halb sinken die Ausgaben im Endlagerbereich von
179,7 Mio. Euro in 2001 auf 137,1 Mio. Euro in 2002.
Das sind 42,6 Mio. Euro oder 23,7 % weniger.
Im Stammhaushalt des BMU führen Sonderfaktoren zu
einem Anstieg von 403,5 Mio. Euro auf 405,5 Euro =
0,5 %. Hier wirkt sich der Mehrbedarf gegenüber 2001
für den Interessen der deutschen Wirtschaft im Sinne
eines Multiplikationseffektes Rechnung getragen.

4.2 Die Projektfördermittel für die Umweltverbände und
Naturschutzverbände werden erneut erhöht. Sie steigen
um 17,7 % auf 3,873 Mio. Euro. Im Vergleich zum
Haushalt 1998 ist das eine Erhöhung um 60,6 %. Für
die Verbände sind damit Projektfinanzierungsmöglich-
keiten in einem Umfang geschaffen, der ihrem gestiege-
nen Stellenwert bei der ökologischen Erneuerung in
vielen Lebensbereichen Rechnung trägt.

4.3 Mit der Veranschlagung von 767 000 Euro für die
Rio + 10 Konferenz 2002 in Südafrika leistet das BMU
einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der
wichtigsten internationalen Veranstaltung auf dem Ge-
biet der nachhaltigen Entwicklung in 2002.

4.4 Mit der Veranschlagung von 256 000 Euro für Projekte
der Deutschen Energieagentur leistet das BMU einen
bedeutenden Beitrag zur Förderung der Nutzung er-

neuerbarer Energien, die für den Klimaschutz unver-
zichtbar ist.

5. Der Umweltausschuss begrüßt, dass im Wege der kos-
tenneutralen Veranschlagung zwei Referentenstellen für
umweltpolitische Schwerpunktbereiche im Ministerium
sowie zwei Stellen des höheren Dienstes im Umwelt-
bundesamt für den Vollzug des Gentechnikgesetzes
geschaffen werden. Letztere sind vor dem Hintergrund
gestiegener Sicherheitsbedürfnisse der Verbraucher
wichtig. Hier ist es – auch im Interesse der Akzeptanz
der Gentechnik – dringend erforderlich, dass ausrei-
chende Sicherheitsstandards für Mensch und Umwelt
formuliert und ein Monitoringsystem für gentechnisch
veränderte Pflanzen aufgebaut werden.

6. Der Umweltausschuss begrüßt, dass mit dem Haushalt
2002 die im Vorjahr beschlossene Personalverstärkung
des Bundesamtes für Naturschutz um 20 Stellen = 10 %
mit der Veranschlagung von acht neuen Stellen (als
zweite Rate) realisiert wird. Mit diesem Ausbau wird
das Bundesamt in die Lage versetzt, die wichtigen
Aufgaben wahrzunehmen, die sich aus der Umsetzung
der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes, aber
auch aus dem Aufgabenzuwachs im Bereich der inter-
nationalen Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Natur-
schutzes ergeben.“

17. Ausschuss (Ausschuss für Angelegenheiten der
neuen Länder)

Der Ausschuss für Angelegenheiten der neuen Länder hat
den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsge-
setz 2002), Einzelplan 09, in seiner Sitzung am 17. Oktober
2001 beraten und empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen
der Mitglieder der Koalitionsfraktionen und des Vertreters
der Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Mitglieder
der Fraktion der CDU/CSU und in Abwesenheit des Vertre-
ters der Fraktion der FDP
– den Titelansatz 686 54 – 169 (Forschung und Entwick-

lung in den neuen Bundesländern um 10 Mio. Euro zu
erhöhen,

– den Titelansatz 686 02 – 642 (Absatzförderung Ost) um
1 Mio. Euro zu erhöhen,

– den Titelansatz 686 52 – 169 (Förderung der industri-
ellen Gemeinschaftsforschung und -entwicklung um
4 Mio. Euro zu erhöhen und

– den Titelansatz 683 52 – 169 (indirekte Förderung der
Forschungszusammenarbeit und Unternehmensgründun-
gen) um 7 Mio. Euro zu erhöhen.

18. Ausschuss (Ausschuss für Menschenrechte und
Humanitäre Hilfe)

Der Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2001 den Entwurf
eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushalts-
plans für das Haushaltsjahr 2002 (Haushaltsgesetz 2002),
Einzelplan 05, beraten. Der Ausschuss für Menschenrechte
und Humanitäre Hilfe hat einstimmig die unter Nrn. I bis V
wiedergegebenen Empfehlungen für die weiteren Beratun-
gen im Haushaltsausschuss beschlossen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 17 – Drucksache 14/7323

Mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU/CSU,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stimme
der Fraktion der PDS wird empfohlen, den Titel 687 23 des
Einzelplans 05 auf 28,5 Mio. DM zu erhöhen (Nr. VI).
Einstimmig wird empfohlen, die unter Nr. VII wiedergege-
benen UT folgendermaßen zu erhöhen:
„UNICEF auf 10 Mio. DM;
UNHCR auf 10 Mio. DM (vgl. Nr. II)
Hilfsprogramm für palästinensische Flüchtlinge auf 6,27
Mio. DM“
I. Antrag der Abgeordneten Rudolf Bindig und Christa

Nickels
„Titel 687 12 Für humanitäre Hilfsmaßnahmen im

Ausland außerhalb der Entwicklungs-
hilfe

Ansatz 73,8 Mio. DM
Antrag 100 Mio. DM
Beg r ü n d u n g
Der Bedarf für humanitäre Hilfe liegt bei ca. 100 bis
120 Mio. DM. Die erfreuliche Erhöhung des Titelansat-
zes im Haushalt 2001 auf 79,1 Mio. DM darf kein ein-
maliges Ereignis bleiben, sondern muss eine Trend-
wende markieren. Insofern ist es nicht akzeptabel, dass
der Ansatz für 2002 hinter jenen für 2001 zurückfällt.
Im Gegenteil sind eine Steigerung auf den tatsächlichen
Bedarf hin und eine Verstetigung auf diesem Niveau nö-
tig.
Weltweit nehmen Zahl und Ausmaß von Naturkatastro-
phen sowie von politisch bedingten Krisen und Konflik-
ten zu. Häufig kann dringend nötige Hilfe, die zugleich
noch größere Krisen verhindern helfen könnte, nicht
mehr geleistet werden.
Auch zeichnet sich jetzt schon ab, dass die terroristi-
schen Anschläge in den USA und die erwarteten Aktio-
nen zur Bekämpfung des Terrorismus außergewöhn-
liche humanitäre Hilfsmaßnahmen erfordern. Aus
Afghanistan beispielsweise sind in den letzten Tagen bis
zu 15 000 Menschen geflohen, die meisten nach Pakis-
tan. Laut Berichten von Medien und Hilfsorganisatio-
nen bahnt sich in der Region eine humanitäre Katastro-
phe an.
Unabhängig von aktuellen Krisensituationen sollten
sich die menschenrechtsorientierte Politik der Bundes-
regierung und die gestiegene internationale Verantwor-
tung der Bundesrepublik Deutschland in einer ange-
messenen Höhe des Titels für humanitäre Hilfe
niederschlagen. Ohne den Handlungsbedarf gegenwär-
tig abschätzen zu können, erwartet der Ausschuss für
Menschenrechte und humanitäre Hilfe auch, dass die
Bundesregierung bereit ist, über den geforderten
Titelansatz hinaus außerplanmäßige Mittel für huma-
nitäre Hilfe zur Verfügung zu stellen, die im Zusam-
menhang von Maßnahmen zur Bekämpfung des
internationalen Terrorismus erforderlich werden könn-
ten.“

II. Antrag der Abgeordneten Rudolf Bindig und Christa
Nickels
„Titel 687 35 Sonstige Leistungen an Organisationen

und Einrichtungen im internationalen
Bereich: UNHCR

Ansatz 9,1 Mio. DM
Antrag 10 Mio. DM
Beg r ü n d u n g
UNHCR kümmert sich weltweit um 22 Mio. Flücht-
linge. Steigenden Flüchtlingszahlen und Aufgaben, z. B.
der Einsatz für Binnenflüchtlinge, steht eine zunehmend
dramatische Haushaltssituation des UNHCR gegen-
über. Nicht zuletzt deshalb findet gegenwärtig eine um-
fangreiche Reorganisation und eine Rückbesinnung auf
das Kernmandat statt.
Mit 2,15 % Anteil am UNHCR-Haushalt liegt Deutsch-
land auf Platz 10 der Geberliste. Insbesondere der
durch die EU geleistete deutsche Beitrag hat stark ab-
genommen.
Weiteres Problem für UNHCR ist die Zweckgebunden-
heit der deutschen Mittel (Earmarking). Die auch ge-
genüber anderen Organisationen praktizierte strikte
Unterscheidung nach institutioneller Förderung und
Projektförderung ist im humanitären Bereich nicht
sinnvoll. Schwerpunktmäßige Projektförderung redu-
ziert Planungssicherheit und Flexibilität und erhöht
den bürokratischen Aufwand.
Anlässlich des 50-jährigen Bestehens von UNHCR
wurden im Deutschen Bundestag die Leistungen der
Organisation für den internationalen Flüchtlingsschutz
gewürdigt. Eine deutliche Steigerung der institutionel-
len Förderung würde nicht nur die allgemein hohe An-
erkennung des UNHCR unterstreichen; sie entspräche
auch deutschen Interessen im Umgang mit Flüchtlin-
gen.“

III. Antrag der Abgeordneten Rudolf Bindig und Christa
Nickels
„Titel 687 35 Sonstige Leistungen an Organisationen

und Einrichtungen im internationalen
Bereich: IKRK

Ansatz 2 Mio. DM
Antrag 2,5 Mio. DM
Beg r ü n d u n g
Auf Grund seines völkerrechtlichen Mandats auf dem
Gebiet des humanitären Völkerrechts und seiner politi-
schen Neutralität kommt dem IKRK bei der humanitä-
ren Hilfe in Kriegen und Bürgerkriegen eine besondere
Bedeutung zu. Dementsprechend groß ist der Aktions-
rahmen des IKRK: 1999 war das Internationale Komi-
tee vom Roten Kreuz an 60 verschiedenen Krisenherden
tätig und hat über 225 000 Gefangene in 66 Ländern
betreut.
Das IKRK ist auf dem Gebiet der internationalen hu-
manitären Hilfsmaßnahmen einer der wichtigsten Part-
ner der Bundesrepublik Deutschland. Im internationa-
len Vergleich mit den anderen Gebern steht Deutsch-
land mit seinen Beiträgen aber nur auf dem 10. Platz.

Drucksache 14/7323 – 18 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Ähnlich wie beim UNHCR ist auch für das IKRK die
Zweckgebundenheit der deutschen Mittel (Earmarking)
ein Problem. Die Unterscheidung nach institutioneller
Förderung und Projektförderung ist im humanitären
Bereich nicht sinnvoll. Schwerpunktmäßige Projektför-
derung reduziert Planungssicherheit und Flexibilität
und erhöht den bürokratischen Aufwand.
Neben der Erfüllung seiner internationalen Staatenver-
pflichtungen im Rahmen der VN kann Deutschland
durch die Erhöhung seines Beitrags für das IKRK ein
deutliches Zeichen für die Unterstützung und Förde-
rung dieser wichtigen zivilgesellschaftlichen Organisa-
tion setzen.“

IV. Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger
Kapitel 05 02
Titel 687 44 Unterstützung von internationalen Maß-

nahmen auf den Gebieten Krisenpräven-
tion, Friedenserhaltung und Konfliktbe-
wältigung durch das Auswärtige Amt

„Der Beitrag der BRD zur Unterstützung der o. g.
Maßnahmen soll von 11,897 Mio. Euro (23,269 Mio.
DM) auf 15,198 Mio. Euro (30 Mio. DM) angehoben
werden.
Beg r ü n d u n g
1. Die vorgesehene Absenkung des Haushaltsansatzes

von 14,623 Mio. Euro (28,6 Mio. DM) auf 11,897
Mio. Euro (23,269 Mio. DM) ist angesichts der
dringend notwendigen Stärkung der Vereinten Nati-
onen und anderer regionaler oder internationaler
Organisationen nicht vertretbar.

2. Krisenprävention, Friedenserhaltung und Konflikt-
bewältigung sind Schwerpunktthemen der deut-
schen Außenpolitik. Multilaterale Bemühungen ge-
winnen seit Jahren immer mehr an Bedeutung und
tragen nicht nur dazu bei, schon im Vorfeld mögli-
che Konflikte zu vermeiden, was sich unmittelbar
auf die Lebensqualität der betroffenen Völker aus-
wirkt. Sie haben außerdem den Vorteil für die Bun-
desregierung, dass sich Einsätze im humanitären
Bereich auch kostengünstiger auswirken als ein
Eingreifen in eine Konfliktsituation.

3. Deshalb fordert die FDP eine Anhebung des
durch die Bundesregierung vorgesehenen Beitra-
ges der BRD in Höhe von 3,301 Mio. Euro
(6,731 Mio. DM).“

V. Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger
Kapitel 05 02
Titel 687 46 Unterstützung von Maßnahmen zur För-

derung der Menschenrechte
„Die Mittel für die Förderung der Menschenrechte sol-
len von 2,173 Mio. Euro (4,25 Mio. DM) auf 2,279
Mio. Euro (4,5 Mio. DM) aufgestockt werden.
Beg r ü n d u n g
1. Obwohl die Mittel im Gegensatz zum Haushaltsplan

2001 von der Bundesregierung von 1,866 Mio. Euro
(3,65 Mio. DM) auf 2,173 Mio. Euro (4,25 Mio.

DM) erhöht worden sind, sind sie als noch nicht
ausreichend anzusehen.

2. Laut den Koalitionsverhandlungen ist vorgesehen,
dass der Schutz und die Förderung der Menschen-
rechte ein zentrales Anliegen der deutschen Regie-
rung darstellt. Die Arbeit des Hochkommissars für
Menschenrechte wird angesichts der zahlreichen al-
ten und neuen Krisenherde, die zu schweren Men-
schenrechtsverletzungen führen, finanziell deutlich
besser abzusichern sein.

3. Aus diesem Grund fordert die FDP die o. g. Anhe-
bung des Beitrags.“

VI. Antrag der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Men-
schenrechte und Humanitäre Hilfe
Titel 687 23 Minenräumen
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beantragt die Erhö-
hung des Titels 687 23 von 18,5 Mio. DM auf 20 Mio.
DM.
Beg r ü n d u n g
Die im Vergleich zum Haushaltsjahr 2001 geringfügige
Erhöhung um 1 Mio. DM erscheint nicht ausreichend.
In über 80 Ländern bilden Landminen nach wie vor
eine Bedrohung für die Bevölkerung. Schätzungsweise
in 24 Konflikten werden weltweit noch Anti-Personen-
Minen eingesetzt. Die Beseitigung der Minen muss da-
her verstärkt fortgesetzt und entsprechende finanzielle
Mittel zur Verfügung gestellt werden.“

VII. Antrag der Abgeordneten Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger
Kapitel 05 02
Titel 687 35
UT 2, UT 3
und UT 5 Sonstige Leistungen an Organisationen

und Einrichtungen im internationalen
Bereich

„Die Mittel der UNICEF sollen von 4,602 Mio. Euro
(9 Mio. DM) auf 5,066 Mio. Euro (10 Mio. DM) erhöht
werden. Der Beitrag für den UNHCR soll ebenfalls von
4,653 Mio. Euro (9,1 Mio. DM) auf 5,066 Mio. Euro
(10 Mio. DM) aufgestockt werden. Auch die Mittel für
das Hilfsprogramm der Vereinten Nationen für palästi-
nensische Flüchtlinge sollen von 1,672 Mio. Euro (3,27
Mio. DM) auf 2,026 Mio. Euro (4 Mio. DM) erhöht
werden. Außerdem sollte der Mitgliedsbeitrag der BRD
an den UNHCR unter dem Einzelplan 05, Kapitel 05
02, Titel 687 35 erhöht werden.
Beg r ü n d u n g
1. Bereits in den letzten Jahren wurden die Beiträge

nicht in dem Maße erhöht, die für eine flächen-
deckende Arbeit der genannten Organisationen
notwendig gewesen wären. Dadurch wurden ein-
schneidende Kürzungen in den Hilfsprogrammen
verursacht. Angesichts der teilweise dramatischen
Auswirkungen auf die Betroffenen haben verschie-
dene Organisationen bereits um verstärkte Unter-
stützung gebeten. Der BRD kommt eine zentrale
Rolle für die Unterstützung des UN-Systems zu.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 19 – Drucksache 14/7323

2. Der Grundbeitrag ist nicht an einzelne Projektan-
träge geknüpft und reflektiert die Verpflichtungen
des Geberlandes gegenüber dem UNHCR als der
einzigen multilateralen Institution, die von der in-
ternationalen Gemeinschaft geschaffen wurde, um
dauerhafte Lösungen des Flüchtlingsproblems zu
finden. Durch eine Erhöhung des Betrages, der in
den letzten Jahren zwischen 8 und 8,5 Mio. DM
schwankte, könnte die Bundesregierung ein sehr
positives Signal an andere Geberländer setzen, was
die Arbeit des UNHCR auf Dauer stabilisieren und
verbessern würde.“

19. Ausschuss (Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung)

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgen-
abschätzung hat in seiner Sitzung am 25. September 2001
den Entwurf des Einzelplans 30 zum Bundeshaushalt 2002
beraten und um Berücksichtigung der nachfolgend wieder-
gegebenen Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen ge-
beten. (Anmerkung: Ansätze und Veränderungen soweit
nicht anders angegeben in T Euro)

„I.

Beg r ü n d u n g
Ansatzerhöhung für die Vernetzung der Grundlagenforschung für Erneuerbare Energien.

II.

Beg r ü n d u n g
Ansatzerhöhung zur Erhöhung der Stipendiatenzahlen bei gleichzeitiger Erhöhung der Verpflichtungsermächtigung.

III.

Beg r ü n d u n g
Ansatzerhöhung zur Förderung eines Stipendienprogramms für ausländische Studenten.

IV.

Kapitel Titel Zweckbestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 02 685 05 Strukturelle Innovationen in Bildung
und Forschung

88 000 + 3 000 91 000

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
Haushaltsjahr 2003 bis zu
Haushaltsjahr 2004 bis zu
Haushaltsjahr 2005 bis zu
Haushaltsjahr 2006 bis zu

175 000
53 000
51 000
41 000
30 000

+ 3 000
+ 2 000
+ 1 000




178 000
55 000
52 000
41 000
30 000

Kapitel Titel Zweckbestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 04 681 01 Zuschüsse an Studentenförderungs-
werke

78 000 + 3 300 81 300

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
Haushaltsjahr 2003 bis zu
Haushaltsjahr 2004 bis zu
Haushaltsjahr 2005 bis zu
Haushaltsjahr 2006 bis zu

95 000
19 000
30 000
26 000
20 000

+ 8 000
+ 3 000
+ 2 000
+ 2 000
+ 1 000

103 000
22 000
32 000
28 000
21 000

Kapitel Titel Zweckbestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 04 681 03 Studenten- und Wissenschaftleraus-
tausch sowie internationale Koope-
ration in Lehre und Forschung

61 000 + 2 500 63 500

Kapitel Titel Zweckbestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 05 683 02 Bauen und Wohnen sowie Denkmal-
schutzforschung

10 000 + 1 500 11 500

Drucksache 14/7323 – 20 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beg r ü n d u n g
Ansatzerhöhung für den Themenschwerpunkt „Null-Emissions-Stadt“.

V.

Beg r ü n d u n g
Ansatzerhöhung zur Verstärkung der Fördermöglichkeiten bei gleichzeitiger Erhöhung der Verpflichtungsermäch-
tigung. Die Mittel sind insbesondere für folgende Aktivitäten vorzusehen:
1. 1,5 Mio. Euro für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in den neuen Ländern.
2. 3,7 Mio. Euro für Projekte zu Agendaprozessen und Akteursunterstützungen. Damit soll das nachhaltige Wirtschaf-

ten in der Region einschließlich der Agendaprozesse unterstützt werden.
VI.

Beg r ü n d u n g
Ansatzerhöhung zur Verstärkung der Fördermöglichkeiten für „Innovative Arbeitsgestaltung“ bei gleichzeitiger Er-
höhung der Verpflichtungsermächtigung.

VII.

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
Haushaltsjahr 2003 bis zu
Haushaltsjahr 2004 bis zu
Haushaltsjahr 2005 bis zu
Haushaltsjahr 2006 bis zu

11 300
2 300
3 000
3 000
3 000

+ 2 000
+ 1 000
+ 1 000




13 300
3 300
4 000
3 000
3 000

Kapitel Titel Zweckbestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 05 Tgr. 29 Umweltgerechte nachhaltige Ent-
wicklung

(246 000) (+ 5 200) (251 000)

30 05 685 29 Umweltgerechte nachhaltige Ent-
wicklung – Forschungs- und Ent-
wicklungsvorhaben

141 500 + 5 200 146 700

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
Haushaltsjahr 2003 bis zu
Haushaltsjahr 2004 bis zu
Haushaltsjahr 2005 bis zu
Haushaltsjahr 2006 bis zu
Haushaltsjahr 2007 bis zu

151 000
35 000
35 000
35 000
30 000
16 000

+ 16 000
+ 4 000
+ 4 000
+ 3 000
+ 3 000
+ 2 000

167 000
39 000
39 000
38 000
33 000
18 000

Kapitel Titel Zweckbestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 06 683 04 Innovative Arbeitsgestaltung und
Dienstleistungen

32 000 + 2 500 34 500

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
Haushaltsjahr 2003 bis zu
Haushaltsjahr 2004 bis zu
Haushaltsjahr 2005 bis zu
Haushaltsjahr 2006 bis zu

24 000
6 000
6 000
6 000
6 000

+ 6 000
+ 2 000
+ 2 000
+ 1 000
+ 1 000

30 000
8 000
8 000
7 000
7 000

Kapitel Titel Zweckbestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 06 896 01 Beitrag bzw. Leistungen an die Euro-
päische Weltraumorganisation
(EWO) in Paris

531 750 + 15 000 546 750

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 21 – Drucksache 14/7323

Beg r ü n d u n g
ESA-Ministerratskonferenz am 14./15. November 2001

VIII.

Beg r ü n d u n g
Ansatzerhöhung zur Anschubfinanzierung des Instituts für organische Katalyse bei gleichzeitiger Erhöhung der Ver-
pflichtungsermächtigung.

IX.

Beg r ü n d u n g
Ansatzerhöhung zur Verstärkung der Förderaktivitäten.“

Kapitel Titel Zweckbestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 06 Tgr. 33 Ausgewählte Bereiche der Physikali-
schen und Chemischen Technologien
einschl. Lasertechnik und Neue Ma-
terialien

(170 400) (+2 500) (172 900)

30 06 683 30 Ausgewählte Bereiche der Physikali-
schen und Chemischen Technologien

69 000 + 2 500 71 500

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
Haushaltsjahr 2003 bis zu
Haushaltsjahr 2004 bis zu
Haushaltsjahr 2005 bis zu
Haushaltsjahr 2006 bis zu

72 000
16 000
20 000
20 000
16 000

+ 3 500
+ 2 000
+ 1 500




75 500
18 000
21 500
20 000
16 000

Kapitel Titel Zweckbestimmung bisheriger
Ansatz

Antrag Neuer
Ansatz

30 06 Tgr. 34 Mobilität und Verkehr (61 050) (+ 2 000) (63 050)
30 06 683 40 Mobilität und Verkehr – Forschungs-

und Entwicklungsvorhaben
39 050 + 2 000 41 050

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
Haushaltsjahr 2003 bis zu
Haushaltsjahr 2004 bis zu
Haushaltsjahr 2005 bis zu
Haushaltsjahr 2006 bis zu

37 600
12 600
10 000
10 000
5 000

+ 2 500
+ 1 500
+ 1 000




40 100
14 100
11 000
10 000
5 000

20. Ausschuss (Ausschuss für wirtschaftliche Zusam-menarbeit und Entwicklung)
Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung hat den Einzelplan 23 des Bundeshaushalts-
planes 2002 in seinen Sitzungen am 26. September 2001
und 10. Oktober 2001 gutachtlich beraten und folgende
Empfehlungen beschlossen:
Kapitel 23 02 Allgemeine Bewilligungen
„1. In Titel 687 01 des Regierungsentwurfs sollen der

Haushaltsansatz um 10 Mio. Euro (AIDS-Fonds) und
die Verpflichtungsermächtigungen um 3,6 Mio. Euro
(Development Gateway Fund) erhöht werden.

2. In Titel 687 11 sind die Verpflichtungsermächtigungen
wegen eines Versehens im Regierungsentwurf um
24,435 Mio. Euro zu kürzen.

3. In Titel 866 01 (FZ) sollen der Haushaltsansatz und die
Verpflichtungsermächtigung um jeweils 35 Mio. Euro

erhöht werden. Es handelt sich hier um den Ausgaben-
ansatz für Klimaschutz, Tropenwald, regenerative Ener-
gien und Aids-Bekämpfung.

4. In Titel 896 03 (TZ) sollen der Haushaltsansatz um 17
Mio. Euro und die Verpflichtungsermächtigungen um
35 Mio. Euro erhöht werden. Es geht dabei um den
Ausgabenansatz für Klimaschutz, Tropenwald, regene-
rative Energien und Aids-Bekämpfung

5. In Titel 896 09 werden die Verpflichtungsermächtigun-
gen um 36,856 Mio. Euro erhöht (Erhöhung des deut-
schen Beitrags zum Global Environment Trust III
zwecks Umsetzung der Bonner Klimabeschlüsse).

6. Weiter wird die Schaffung eines neuen Titels 531 01 mit
der Zweckbestimmung Stabilitätspakt II empfohlen. Die
Baransätze des bestehenden Stabilitätspakts sind für
das Haushaltsjahr 2002 ausreichend. Für den vorgese-
henen Stabilitätspakt II sollen an VE 100 Mio. Euro

Drucksache 14/7323 – 22 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

bereitgestellt werden (Förderung Sozialstruktur/Politi-
sche Stiftungen/Private Träger/FZ/TZ/Kirchen).

7. Darüber hinaus wird empfohlen, einen neuen Titel
687 05 zur Umsetzung des von der Bundesregierung
beschlossenen Armutsbekämpfungsprogramms 2015 zu
schafften. Der Titel soll mit einem Haushaltsansatz von
40 Mio. Euro und einem VE-Ansatz von 80 Mio. Euro
ausgestattet werden.

8. Zu den Titeln 687 04 und 896 04 bittet der AWZ um eine
Erhöhung der Ansätze. Die Erhöhung sollte in ver-
gleichbarer Weise vorgenommen werden.

9. Im Rahmen des Terrorismusbekämpfungsprogramms
der Bundesregierung sollen dem Geschäftsbereich des
BMZ zusätzliche zweckgebundene Mittel bereitgestellt
werden. Der Ausschuss bittet um eine Einstellung in
den Einzelplan 23.

21. Ausschuss (Ausschuss für Tourismus)
Der Ausschuss für Tourismus hat in seiner Sitzung am 10.
Oktober 2001 die tourismuspolitisch relevanten Haushalts-
ansätze im Einzelplan 09 zum Entwurf eines Gesetzes über
die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haus-
haltsjahr 2002 – Haushaltsgesetz 2002 beraten.
Der Ausschuss für Tourismus empfiehlt dem federführen-
den Haushaltsausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktio-
nen (Nr. I, 1) mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und
PDS bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN gegen die Stimme eines Mitgliedes der Fraktion
der CDU/CSU und Enthaltung der übrigen Mitglieder der
Fraktion der CDU/CSU sowie der Fraktion der FDP nach-
folgende Beschlussempfehlung abzugeben:
„Im Haushalt 2002 des Bundesministeriums für Wirtschaft
werden die allgemeinen Bewilligungen, Titelgruppe 16
„Förderung des Fremdenverkehrs“, im Titel 686 12 – 650
„Förderung der Leistungssteigerung im Fremdenverkehrs-
gewerbe“ um 200 000 Euro auf 1 900 000 Euro angeho-
ben.“
Der Tourismusausschuss empfiehlt dem federführenden
Haushaltsausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen
(Nr. I, 2) einstimmig, dem Bundestag die Annahme nachfol-
gender Entschließung zu empfehlen:
„Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
die Bezeichnung „Fremdenverkehr“ in der Titelgruppe 16
des Haushalts 09 durch „Tourismus“ zu ersetzen.“
Der Ausschuss für Tourismus hat darüber hinaus mit den
Stimmen der Fraktion der SPD und PDS bei Abwesenheit
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und FDP zwei von der
Fraktion der CDU/CSU eingebrachte Anträge zum Einzel-
plan 09 in Einzelabstimmung abgelehnt.
I. Antrag der Mitglieder Fraktion der SPD und der Frak-

tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Tou-
rismus
„Der Ausschuss möge beschließen:
(Der Bundestag wolle beschließen:)
1. Im Haushalt 2002 des Bundesministerium für Wirt-

schaft werden die allgemeinen Bewilligungen Titel-

gruppe 16 „Förderung des Fremdenverkehrs“, im Ti-
tel 686 12 – 650 „Förderung der Leistungssteigerung
im Fremdenverkehrsgewerbe“ um 200 000 Euro auf
1 900 000 Euro angehoben.

2. Folgende Entschließung anzunehmen.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregie-
rung auf, die Bezeichnung „Fremdenverkehr“ in der
Titelgruppe 16 des Haushalts 09 durch „Tourismus“
zu ersetzen.

B e g r ü n d u n g
Zu 1.
Das Jahr 2002 ist durch die Welt Tourismus Organisa-
tion zum Jahr des Ökotourismus erklärt worden. Die
Orientierung auf Nachhaltigkeit ist die Grundlage einer
erfolgreichen Entwicklung im Tourismus. Die Anhebung
der Mittel für die Leistungssteigerung soll die Bundes-
regierung in die Lage versetzen, Sonderveranstaltungen
zur Nachhaltigkeit insbesondere anlässlich des „13. Rei-
sepavillon – Marktplatz für anderes Reisen“ zu fördern.
Zu 2.
Der Begriff „Fremdenverkehr“ ist in allen Institutionen,
Verbänden und Gesellschaften des Tourismus durch den
Begriff „Tourismus“ ersetzt worden. Die Branche setzt
sich von dem Image der Fremden ab. Die Kunden sind
als Gäste willkommen. Die Bundesregierung sollte die-
sen Trend aufnehmen.“

C. Besonderer Teil

1. Überblick
Dem Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bun-
deshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 – Haushalts-
gesetz 2002 – in der Fassung der vorliegenden Beschluss-
empfehlung hat der Haushaltsausschuss in seiner Sitzung
am 15. November 2001 mit der Mehrheit der Stimmen der
Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU, der FDP und der PDS zugestimmt.
Auf der Grundlage der Beschlüsse des Haushaltsausschus-
ses steigen die Ausgaben des Bundeshaushalts 2002 gegen-
über dem letztjährigen Soll um 1,5 vom Hundert auf 247,5
Mrd. Euro. Im Regierungsentwurf 2002 war ein Ansatz von
247,8 Mrd. Euro vorgesehen, der damit um 300 Mio. Euro
abgesenkt wurde.
Die Nettokreditaufnahme beträgt 21,065 Mrd. Euro und
bleibt damit gegenüber dem von der Bundesregierung ver-
anschlagten Betrag unverändert. Im Übrigen wird auf die
Anlagen zu diesem Bericht verwiesen.

2. Beratungen des Haushaltsausschusses
2.1 Einzelplanberatungen und Bereinigungssitzung
Einzelplan 01 (Bundespräsident und Bundespräsidial-

amt)
Der Regierungsentwurf sah für den Etat des Bundespräsi-
denten Ausgaben in Höhe von rd. 20,56 Mio. Euro vor. Im
Vergleich zum Vorjahr erhöhten sich die Ausgaben damit
um rd. 2,30 Mio. Euro. Der Haushaltsausschuss hat die

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 23 – Drucksache 14/7323

Ansätze des Regierungsentwurfs in seinen Beratungen im
Saldo um 75 000 Euro erhöht.
Einzelplan 02 (Deutscher Bundestag)
Der Regierungsentwurf sah für den Deutschen Bundestag
Ausgaben von rd. 568,24 Mio. Euro vor; im Vorjahr waren
565,74 Mio. Euro veranschlagt gewesen. Der Haushaltsaus-
schuss hat den Plafond im Laufe der Beratungen im Saldo
um rd. 2,22 Mio. Euro zurückgeführt. Zur Beratung dieses
Einzelplans lagen dem Haushaltsausschuss ausschließlich
einvernehmliche Berichterstattervorschläge vor.
Einzelplan 03 (Bundesrat)
Der Regierungsentwurf sah für den Haushalt des Bundes-
rates bei den Ausgaben einen Betrag von rd. 18,12
Mio. Euro vor, was einer geringfügigen Erhöhung gegen-
über dem Ausgabensoll des Vorjahres um 86 000 Euro
entspricht. Der Haushaltsausschuss senkte das Ausgabe-
volumen in diesem Einzelplan in den Beratungen um
49 000 Euro ab.
Einzelplan 04 (Geschäftsbereich des Bundeskanzlers

und des Bundeskanzleramtes)
Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich einen
Plafond von rd. 1,485 Mrd. Euro nach einem Ausgabean-
satz von rd. 1,461 Mrd. Euro im Vorjahr vor. Der Haushalts-
ausschuss hat die Ausgaben im Laufe seiner Beratungen um
rd. 18,38 Mio. Euro erhöht.
Eingehend befasste sich der Haushaltsausschuss insbeson-
dere mit den Ausgabeansätzen im Kapitel des Beauftragten
der Bundesregierung für die Angelegenheiten der Kultur
und der Medien. Zur Beratung über die Höhe des Zuschus-
ses an die Stiftung für das sorbische Volk lagen dem Aus-
schuss dabei gleich lautende Anträge der Koalitionsfraktio-
nen sowie der Fraktionen von CDU/CSU und PDS vor, mit
dem Ziel den Ansatz um 767 000 Euro zu erhöhen, was der
Ausschuss auch einvernehmlich beschloss.
Die Beratung über den Titel zur Förderung von Kunst und
Kultur gesamtstaatlicher Bedeutung über die Bundeskultur-
stiftung stellte der Ausschuss in die Bereinigungssitzung
zurück. Die CDU/CSU-Fraktion hatte zuvor eine komplette
Streichung des Baransatzes beantragt, während der Antrag
der Koalitionsfraktionen die zusätzliche Veranschlagung
einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von rd. 63,91
Mio. Euro verbunden mit einer Änderung der Titelbezeich-
nung vorsah. Beide Fraktionen legten ihre Anträge auch in
der Bereinigungssitzung vor. Während der Antrag der CDU/
CSU-Fraktion abgelehnt wurde, sprach sich die Ausschuss-
mehrheit für den Koalitionsantrag aus.
Damit die Sanierung der Berliner Museumsinsel beschleu-
nigt werde, beantragte die CDU/CSU-Fraktion, im Bereich
der Titelgruppe „Stiftung Preußischer Kulturbesitz, den An-
satz für Investitionen um 10 Mio. Euro zu erhöhen. Der An-
trag fand sowohl die Unterstützung der FDP- als auch der
PDS-Fraktion, wurde aber schließlich mit Koalitionsmehr-
heit abgelehnt.
Die Koalitionsfraktionen beantragten, im Rahmen der Bera-
tung der Zuschüsse für Investitionen zur Pflege des Ge-
schichtsbewusstseins den Baransatz zu Gunsten der Ge-
denkstätte Sachsenhausen um 2,56 Mio. Euro zu erhöhen
und auch die Verpflichtungsermächtigung um 7,68 Mio.

Euro anzuheben. Wegen des dringenden Sanierungsbedarfs
forderte die CDU/CSU-Fraktion den Baransatz dieses Titels
zu Gunsten der Gedenkstätte Hohenschönhausen um 1
Mio. Euro aufzustocken. Die Beratung über die Anträge
wurde zunächst in die Bereinigungssitzung zurückgestellt.
Hier hielten die Koalitionsfraktionen der Höhe nach an ih-
rem bereits vorgelegten Antrag fest, stellten aber aus den
Gesamtmitteln auch 560 T Euro zu Gunsten der Gedenk-
stätte Berlin-Hohenschönhausen bereit. Der Ausschuss
stimmte einvernehmlich diesem Antrag zu.
Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss auf An-
trag der Koalitionsfraktionen, den Baransatz für Zuweisun-
gen zu laufenden kulturellen Aufwendungen der Bundes-
stadt Bonn um rd. 1,02 Mio. Euro sowie die diesbezügliche
Verpflichtungsermächtigung um rd. 56,24 Mio. Euro zu er-
höhen. Ebenso einvernehmlich stockte der Haushaltsaus-
schuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen den Ansatz für
Zuschüsse an kulturelle Einrichtungen in Berlin zu Gunsten
der Berliner Festspiele und des Hauses der Kulturen der
Welt um insgesamt rd. 5,11 Mio. Euro auf.
Der Haushaltsausschuss stellte in der Einzelplanberatung
die Beratung über einen neuen Titel zur Etatisierung des Zu-
schusses zum Deutschen Auslandskanal bzw. der medialen
Auslandsrepräsentanz zunächst in die Bereinigungssitzung
zurück. Die FDP-Fraktion beantragte, keinen Ausgabe-
ansatz vorzusehen, da ein zusätzlicher Fernsehkanal mit
deutschsprachigen Programmen angesichts des Vorhan-
denseins eines privaten Senders mit ähnlichem Konzept
nicht notwendig sei. Die Koalitionsfraktionen bzw. die
CDU/CSU-Fraktion hatten beantragt, einen Baransatz in
Höhe von rd. 5,13 Mio. Euro und Verpflichtungsermächti-
gungen von rd. 15,34 Mio. Euro bzw. rd. 25,57 Mio. Euro
zu veranschlagen. Diese Anträge wurden auch in der Berei-
nigungssitzung nochmals vorgelegt, wobei der Ausschuss
mit Koalitionsmehrheit bei Stimmenthaltung der PDS für
den Antrag der Koalitionsfraktionen votierte. Die Anträge
der Opposition fanden keine Mehrheit.
Einzelplan 05 (Geschäftsbereich des Auswärtiges Amts)
Der Regierungsentwurf des Haushaltsplans schloss für das
Auswärtige Amt bei den Ausgaben mit rd. 2,104 Mrd. Euro
ab und lag damit mit rd. 12,89 Mio. Euro unter dem Vorjah-
resansatz. Der Haushaltsausschuss erhöhte den Plafond
während seiner Einzelplanberatung um 52,56 Mio. Euro.
Die Oppositionsfraktionen hatten zu diesem Einzelplan
mehr als 20 Änderungsanträge vorgelegt, die weit überwie-
gend eine Erhöhung der Ansätze zum Ziel hatten. So forder-
ten die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und PDS mit ihren
jeweiligen Anträgen eine kräftige Aufstockung des Titels
für humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland außerhalb der
Entwicklungshilfe um rd. 13,39 sowie rd. 12,28 bzw. rd.
23,68 Mio. Euro. Die Koalitionsfraktionen stimmten in der
Einzelplanberatung einer Erhöhung des Ansatzes jedoch
nicht zu, weshalb dieser in Höhe von rd. 37,72 Mio. Euro
verblieb. Der nochmals von der FDP-Fraktion in der Berei-
nigungssitzung eingebrachte Antrag blieb auch hier gegen
die Koalitionsmehrheit erfolglos.
Die endgültige Erörterung des Ansatzes für Demokratisie-
rungs- und Austattungshilfe wurde in die Bereinigungssit-
zung vertagt. Die Fraktionen von FDP und PDS hatten eine
Aufstockung dieses Titels beantragt. Auf Antrag der Koali-

Drucksache 14/7323 – 24 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

tionsfraktionen erhöhte der Ausschuss den Ansatz in der
Bereinigungssitzung einvernehmlich um rd. 5,11 Mio. Euro.
Einvernehmlich erhöhte der Ausschuss im Verlauf der Bera-
tungen den Beitrag an die Vereinten Nationen um mehr als
38,34 Mio. Euro und den Beitrag an Organisationen und
Einrichtungen im internationalen Bereich um rd. 2,98
Mio. Euro. Zur Aufstockung des Titels zur Unterstützung
von internationalen Maßnahmen auf den Gebieten Krisen-
prävention, Friedenserhaltung und Konfliktbewältigung
hatte die PDS-Fraktion einen Erhöhungsantrag um rd. 8,1
Mio. Euro vorgelegt, der in der Einzelplanberatung aller-
dings keine weitere Unterstützung fand. Die Koalitionsfrak-
tionen kündigten an, ggf. in der Bereinigungssitzung eine
Erhöhung dieses Ansatzes zu beantragen. Einvernehmlich
beschloss der Ausschuss in der Bereinigungssitzung, diesen
Ansatz mit einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
4 Mio. Euro zu versehen.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde der Titel zur
Etatisierung des deutschen Beitrags zur Beseitigung ehe-
mals sowjetischer Massenvernichtungswaffen im Rahmen
der Abrüstungszusammenarbeit auf insgesamt rd. 7,41
Mio. Euro erhöht. Diesem Antrag stimmte auch die PDS-
Fraktion zu, die zuvor eine weitergehende Erhöhung bean-
tragt hatte. Ein Antrag der FDP-Fraktion, den Titel für die
deutsche Beteiligung an Polizeieinsätzen der Vereinten Na-
tionen, der WEU und der EU um 2,25 Mio. Euro aufzusto-
cken, fand auch in der Bereinigungssitzung nur die Unter-
stützung durch die CDU/CSU-Fraktion.
Im Rahmen der Beratungen des Kapitels Pflege kultureller
Beziehungen im Ausland wurde der Ansatz für Stipendien,
Austauschmaßnahmen und Beihilfen für Nachwuchswis-
senschaftler, Studenten und Hochschulpraktikanten aus dem
Ausland aber auch der Ansatz zur Etatisierung von Mitteln
für die Beziehungen zwischen deutschen und ausländischen
Wissenschaftlern, Studenten und Hochschulen einschließ-
lich Gerätespenden an ausländische, wissenschaftliche Ins-
titutionen zur abschließenden Entscheidung in die Bereini-
gungssitzung vertagt. In der Bereinigungssitzung beschloss
der Ausschuss dann, im Rahmen gemeinsamer Anträge aller
Fraktionen die Ansätze dieser Titel um 1,5 Mio. Euro bzw.
1 Mio. Euro anzuheben. Der Ausschuss beschloss im weite-
ren Verlauf dieser Sitzung auch auf Grund eines gemeinsa-
men Antrags den Ausgabeansatz für Aufwendungen für
Auslandsdienstlehrkräfte um 2,5 Mio. Euro aufzustocken.
Einzelplan 06 (Geschäftsbereich des Bundesministeri-

ums des Innern)
Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich
einen Plafond in Höhe von rd. 3,63 Mrd. Euro vor und lag
damit um rd. 8,25 Mio. Euro über dem Ansatz des Vorjah-
res. Der Haushaltsausschuss hat die Ausgabeansätze im
Verlaufe seiner Beratungen im Saldo um 34,88 Mio. Euro
aufgestockt.
Der Ausgabeansatz zur Etatisierung der Globalzuschüsse
zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungs-
arbeit wurde zur abschließenden Beratung in die Bereini-
gungssitzung zurückgestellt. Zuvor hatte die CDU/CSU-
Fraktion einen Antrag vorgelegt, den Ansatz um 1,2 Mio.
Euro anzuheben. In der Bereinigungssitzung erhöhte der
Ausschuss diesen Ansatz einvernehmlich auf Antrag der
Koalitionsfraktionen um 2,5 Mio. Euro.

Im Rahmen der Erörterung des Zuschusses an die nationale
Anti-Doping-Agentur legten die Fraktionen von CDU/CSU
und FDP Anträge vor, diesen Ansatz um rd. 5,11 Mio. Euro
zu erhöhen. Die Anträge fanden im Ausschuss in der Ein-
zelplanberatung keine Mehrheit. Der Antrag der FDP-Frak-
tion wurde auch in der Bereinigungssitzung vom Ausschuss
mehrheitlich abgelehnt. Auf Antrag der Koalitionsfraktio-
nen erhöhte der Ausschuss in dieser Sitzung aber den An-
satz für zentrale Maßnahmen auf dem Gebiet des Sports um
2,3 Mio. Euro. Im Rahmen eines neuen Titels beantragte die
FDP-Fraktion in der Einzelplanberatung die Einrichtung ei-
nes neuen Titels für die Errichtung eines Fonds zur Unter-
stützung der Dopingopfer der ehemaligen DDR, versehen
mit einem Ansatz in Höhe von 1 Mio. DM. Der Antrag fand
neben den Antragstellern nur Unterstützung durch die
CDU/CSU-Fraktion. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen
wurden in der Bereinigungssitzung für einen Fonds DDR-
Doping-Opfer einvernehmlich 2 Mio. Euro bereitgestellt.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte zur Titelgruppe „Sportförde-
rung“ und den dortigen Titel zur Etatisierung von Zuwen-
dungen für die Errichtung, die Erstausstattung und Bau-
unterhaltung von Sportstätten für den Hochleistungssport
einen Antrag vorgelegt, die vorgesehenen Mittel um 15
Mio. Euro zu erhöhen. Der Antrag wurde mit Koalitions-
mehrheit abgelehnt. In der Bereinigungssitzung legten die
Koalitionsfraktionen einen Antrag vor, diesen Titel um
700 T Euro anzuheben, der vom Ausschuss einvernehmlich
angenommen wurde.
Ebenso fanden Anträge der Fraktionen von CDU/CSU und
PDS den Ansatz für das Sonderförderprogramm „Goldener
Plan Ost“ um rd. 7,16 Mio. Euro bzw. rd. 7,13 Mio. Euro zu
erhöhen, in der Einzelplanberatung keine Mehrheit. Auf
Antrag der Koalitionsfraktionen beschloss der Ausschuss in
der Bereinigungssitzung einvernehmlich, Mittel in Höhe
von rd. 7,16 Mio. Euro bei Baransatz und Verpflichtungs-
ermächtigung vorzusehen.
Im Verlauf der Einzelplanberatungen diskutierte der Aus-
schuss auch den Beschaffungsansatz für bewegliche Sachen
und Geräte für die Bereitschaftspolizeien der Länder. Die
CDU/CSU-Fraktion hatte einen Antrag vorgelegt, diesen
Ansatz um 25 Mio. Euro aufzustocken. Unter Verweis auf
das Anti-Terror-Paket der Bundesregierung und dessen Eta-
tisierung im Einzelplan 60 sprach sich die Koalitionsmehr-
heit bei Stimmenthaltung der Fraktionen von FDP und PDS
gegen den Antrag aus. Die CDU/CSU-Fraktion plädierte
auch an dieser Stelle für die Etatisierung der Mittel aus dem
Anti-Terror-Paket im jeweils betroffenen Einzelplan und
nicht im Einzelplan 60.
Die PDS-Fraktion beantragte im Bereich des Kapitels für
Zivilschutz und des Kapitels für die Bundesanstalt Techni-
sches Hilfswerk eine Reihe von Ansatzerhöhungen. Bei-
spielsweise sollte der Ausgabeansatz für den Fahrzeug-
erwerb um rd. 21,77 Mio. Euro und der Ausgabeansatz für
die Ortsverbände um rd. 10,24 Mio. Euro erhöht werden.
Mit dem Hinweis, die Anträge in der Bereinigungssitzung
nochmals vorzulegen, wurden diese in der Einzelplanbera-
tung zurückgezogen. Die Koalitionsfraktionen legten dann
in der Bereinigungssitzung eine Reihe von Anträgen vor,
die die Erhöhung verschiedener Ansätze im Bereich des Ka-
pitels der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk um insge-

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 25 – Drucksache 14/7323

samt 12,5 Mio. Euro vorsahen. Der Ausschuss stimmte die-
sen Anträgen einvernehmlich zu.
Im Kapitel für Bewilligungen für Spätaussiedler, Deutsche
Minderheiten und Vertriebene stellte die CDU/CSU-Frak-
tion den Antrag, den Ansatz für die Rückführungskosten
von Deutschen um über 14,86 Mio. Euro zu erhöhen. Außer
den Antragstellern fand der Antrag keine weitere Unterstüt-
zung im Ausschuss. Im gleichen Kapitel beantragte die
CDU/CSU-Fraktion ebenso eine Aufstockung der allge-
meinen Hilfen um über 6,68 Mio. Euro. Der Antrag wurde
mit gleicher Mehrheit abgelehnt. Auch ein Antrag der FDP-
Fraktion, bei diesem Titel eine qualifizierte Sperre für einen
Teil der Mittel vorzusehen, fand in der Einzelplanberatung
aber auch in der Bereinigungssitzung nicht die Zustimmung
der Koalitionsmehrheit. Im weiteren Verlauf der Beratungen
dieses Kapitels beantragte die CDU/CSU-Fraktion, den An-
satz für Leistungen zur Schaffung von Lebensgrundlagen
für die deutschen Minderheiten um mehr als 32,76 Mio.
Euro zu erhöhen. Auch dieser Antrag wurde vom Ausschuss
mehrheitlich abgelehnt.
Einzelplan 07 (Geschäftsbereich des Bundesministeri-

ums der Justiz)
Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan zu-
nächst Gesamtausgaben in Höhe von rd. 343,03 Mio. Euro
vorgesehen, was einer Absenkung gegenüber den vergleich-
baren Ausgabeansätzen des Vorjahres um rd. 4,76 Mio.
Euro entspricht. Der Haushaltsausschuss stockte den Ein-
zelplan im Saldo bei den Ausgaben um rd. 2,5 Mio. Euro
auf.
Der im Regierungsentwurf als Leertitel ausgewiesene Aus-
gabeansatz für Härteleistungen an Opfer rechtsextremisti-
scher Übergriffe wurde vom Ausschuss zur Beratung in die
Bereinigungssitzung zurückgestellt. Die PDS-Fraktion hatte
zuvor beantragt, den Leertitel mit einem Ansatz von
3 Mio. Euro zu versehen. Die Fraktionen von CDU/CSU
und FDP sprachen sich in der geführten Diskussion für eine
komplette Streichung des Titels aus. So wurde ausgeführt,
dass die Differenzierung nach den Opfern aus rechtspoli-
tischer Sicht grundsätzlich bedenklich sei. Die Koalitions-
fraktionen kündigten an, ggf. in der Bereinigungssitzung
den Leertitel mit einem konkreten Baransatz zu versehen.
In der Bereinigungssitzung stellte der Ausschuss auf Antrag
der Koalitionsfraktionen, dem die PDS-Fraktion zuvor bei-
getreten war, bei diesem Titel Mittel in Höhe von 2,5
Mio. Euro bereit. Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP
wiederholten ihre Bedenken und stimmten gegen die Etati-
sierung unter dieser konkreten Titelbezeichnung.
Einzelplan 08 (Geschäftsbereich des Bundesministeri-

ums der Finanzen)
Der Regierungsentwurf sah bei diesem Einzelplan insge-
samt Ausgaben in Höhe von rd. 3,431 Mrd. Euro gegenüber
rd. 3,565 Mrd. Euro im letzten Jahr vor. Der Haushaltsaus-
schuss hat das Ausgabevolumen im Saldo um rd. 38,84
Mio. Euro erhöht.
Weit überwiegend lagen dem Haushaltsausschuss zu diesem
Einzelplan einvernehmliche Berichterstattervorschläge vor.
Für die Erstattung von Verwaltungskosten an die Bundes-
versicherungsanstalt für Angestellte für die Durchführung
der steuerlich geförderten Altersvorsorge nach dem Ein-

kommensteuergesetz richtete der Haushaltsausschuss inner-
halb dieses Einzelplans einen neuen Titel, etatisiert mit
20 Mio. Euro ein. Hiervon soll nach dem Willen des Aus-
schusses allerdings ein Betrag in Höhe von 15 Mio. Euro
gesperrt sein.
Einzelplan 09 (Geschäftsbereich des Bundesministeri-

ums für Wirtschaft und Technologie)
Der Etatansatz des Regierungsentwurfs sah bei den Ausga-
ben für den Geschäftsbereich einen Plafond von rd. 6,375
Mrd. Euro vor; damit sanken die Ausgabeansätze um rd.
933,16 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahresentwurf. Der
Schwerpunkt der Absenkung lag mit rd. 698,46 Mio. Euro
bei den nicht investiven Zuweisungen und Zuschüssen.
Auch die Ausgaben für Investitionen verringerten sich um
rd. 258,46 Mio. Euro. Der Haushaltsausschuss hat die Aus-
gabeansätze im Laufe seiner Beratungen im Saldo um
rd. 196,34 Mio. Euro erhöht.
Die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und PDS hatten auch
für die Beratung dieses Einzelplans rd. 30 Änderungs-
anträge vorgelegt, die jedoch im Haushaltsausschuss gegen
die Koalitionsmehrheit keine Mehrheit fanden. Die Koaliti-
onsfraktionen stellten in der Einzelplanberatung keine zu-
sätzlichen Änderungsanträge. In der Bereinigungssitzung
wurden dem Ausschuss dann mehr als 60 Änderungsanträge
aus allen Fraktionen vorgelegt.
Der Antrag der PDS-Fraktion, den Titel zur Etatisierung der
Erstattungen an das Land Niedersachsen im Zusammen-
hang mit der EXPO 2000 Hannover GmbH um 179 Mio.
Euro abzusenken, fand nur die Unterstützung der übrigen
Oppositionsfraktionen. In der abschließenden Berei-
nigungssitzung war einem gleich lautenden Antrag der
CDU/CSU-Fraktion gegen die Koalitionsmehrheit ebenso
kein Erfolg beschieden.
Im Bereich der Energieforschung hatten die Fraktionen von
CDU/CSU und FDP betreffend die erneuerbaren Energien,
die rationelle Energieverwendung sowie die Umwandlungs-
und Verbrennungstechnik sowohl beim Titel für diesbezüg-
liche Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Auf-
stockungsbeträgen in Höhe von 30 Mio. Euro bzw. 21
Mio. Euro als auch beim Titel für Investitionszuschüsse mit
einer Erhöhung um 20 Mio. Euro bzw. 13 Mio. Euro weit-
reichende Ansatzveränderungen beantragt, die jedoch gegen
die Koalitionsmehrheit ohne Erfolg blieben. Auch ein An-
trag der PDS-Fraktion, für entsprechende Forschungs- und
Entwicklungsvorhaben 20 Mio. Euro bereitzustellen, war
erfolglos. Die Anträge der Oppositionsfraktionen wurden
zum Teil nochmals in der Bereinigungssitzung beraten und
von der Ausschussmehrheit abgelehnt. Einvernehmlich be-
schloss der Ausschuss sodann auf Antrag der Koalitions-
fraktionen den in Rede stehenden Ansatz für Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben um 20 Mio. Euro zu erhöhen.
Der Titel zur Förderung regenerativer Energiequellen und
rationeller Energienutzung wurde zur abschließenden Bera-
tung in die Bereinigungssitzung vertagt. Die CDU/CSU-
Fraktion hatte zuvor eine Erhöhung des Ansatzes um 55
Mio. Euro, die FDP-Fraktion um 56 Mio. Euro und die
PDS-Fraktion gar um 100 Mio. Euro beantragt. Die Fraktio-
nen von CDU/CSU und PDS legten ihre Anträge nochmals
in der Bereinigungssitzung vor. Auf Antrag der Koalitions-
fraktionen erhöhte der Ausschuss einvernehmlich den Ba-

Drucksache 14/7323 – 26 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

ransatz um 100 Mio. Euro und die Verpflichtungsermächti-
gung um 50 Mio. Euro.
Im weiteren Verlauf der Beratungen lagen dem Ausschuss
beim Titel für Forschung und Entwicklung in den neuen
Bundesländern ebenfalls Erhöhungsanträge aus allen Oppo-
sitionsfraktionen vor. Die CDU/CSU-Fraktion hatte eine
Erhöhung des Baransatzes um 20 Mio. Euro, die FDP-Frak-
tion um 37,4 Mio. Euro und die PDS-Fraktion um 10
Mio. Euro beantragt. Alle Anträge blieben gegen die Mehr-
heit der Koalitionsfraktionen erfolglos. Die Oppositions-
fraktionen legten ihre Anträge nochmals in der Bereini-
gungssitzung zur Beratung vor. Auf Antrag der
Koalitionsfraktionen wurde der Baransatz dieses Titels
sodann um 10 Mio. Euro erhöht.
Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP hatten beantragt,
den Titelansatz für die Kosten der Beteiligung des Bundes
an Auslandsmessen und der Ausstellungen im Bereich der
gewerblichen Wirtschaft um 20 Mio. Euro bzw. 10,5
Mio. Euro sowie den Ansatz für die Pflege der Wirtschafts-
beziehungen mit dem Ausland um 2 Mio. Euro bzw. 10
Mio. Euro zu erhöhen. Die Anträge blieben im Ausschuss in
der Einzelplanberatung ohne Erfolg und wurden nochmals
in die Bereinigungssitzung eingebracht. Auf Antrag der Ko-
alitionsfraktionen erhöhte der Ausschuss einvernehmlich
die Baransätze der Titel um 4 Mio. Euro bzw. 2 Mio. Euro.
Beim Ansatz zur Pflege der Wirtschaftsbeziehungen mit
dem Ausland veranschlagte der Ausschuss neben der Bar-
ansatzerhöhung eine zusätzliche Verpflichtungsermächti-
gung von 1,8 Mio. Euro.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschloss der Aus-
schuss, beim Titel für Wettbewerbshilfen für deutsche
Schiffswerften eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe
von 24 Mio. Euro zu veranschlagen. Die Fraktion der CDU/
CSU hatte sowohl in der Einzelplanberatung als auch in der
Bereinigungssitzung eine Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 75 Mio. Euro bei diesem Titel beantragt.
Ebenso beantragten die Fraktionen von CDU/CSU und FDP
im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe (GA) „Verbesserung
der regionalen Wirtschaftsstruktur“ weitreichende An-
satzerhöhungen. So beantragte die FDP-Fraktion eine Erhö-
hung zu Gunsten der GA „Ost um 141,5 Mio. DM. Die
CDU/CSU-Fraktion beantragte, zu Gunsten der GA „West“
50 Mio. Euro und zu Gunsten der GA „Ost“ 150 Mio. Euro
vorzusehen. Die Anträge blieben im Ausschuss in der Ein-
zelplanberatung als auch in der Bereinigungssitzung ohne
Erfolg.
Einzelplan 10 (Geschäftsbereich des Bundesministeri-

ums für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich ei-
nen Etat von rd. 5,659 Mrd. Euro nach rd. 5,603 Mrd. Euro
im Vorjahr vor. Im Laufe seiner Beratungen beschloss der
Haushaltsausschuss, die Mittelansätze im Saldo um
rd. 37,61 Mio. Euro zu erhöhen.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte zunächst in der Einzelplanbe-
ratung beantragt, für die Beteiligung des Bundes an den
Bundesgartenschauen zusätzlich 500 T Euro vorzusehen.
Im Rahmen eines gemeinsamen Antrags beschloss der Aus-
schuss in der Bereinigungssitzung auf Initiative der Koali-

tionsfraktionen einvernehmlich den Baransatz dieses Titels
um 1,3 Mio. Euro zu erhöhen und zusätzlich eine Verpflich-
tungsermächtigung in Höhe von 4,09 Mio. Euro auszubrin-
gen.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschloss der Haus-
haltsausschuss einen neuen Titel für das internationale Jahr
der Berge in diesen Einzelplan einzustellen und diesen mit
1,3 Mio. Euro zu versehen. Ebenso wurde auf Antrag der
Regierungsfraktionen ein neuer Titel zur Etatisierung der
Zuschüsse zur Verbilligung von Zinsen für Darlehen zur
Förderung eines Bundesprogramms „Tiergerechte Hal-
tungsverfahren“ mit einem Baransatz in Höhe von rd. 12,78
Mio. Euro eingestellt. Für investive und nicht investive
Zuschüsse zur Förderung von Modell- und Demonstrations-
vorhaben wurden auf Antrag der Koalitionsfraktionen
insgesamt rd. 5,11 Mio. Euro zusätzlich bereitgestellt.
Während die CDU/CSU zuvor erfolglos eine Rückführung
der Ansätze auf null beantragt hatte, sprach sich die PDS-
Fraktion ebenfalls ohne Erfolg für eine weitergehende An-
hebung des investiven und des nicht investiven Ansatzes
aus. Alle vorgenannten Koalitionsanträge wurden auch von
der PDS-Fraktion mitgetragen. Auf Antrag der Koalitions-
fraktionen wurden in der Bereinigungssitzung die bei diesen
Titeln vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen um
2 Mio. Euro bzw. 11 Mio. Euro erhöht. Weitergehende An-
träge der PDS-Fraktion blieben auch hier erfolglos.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde der Titel für das
Hilfsprogramm zur Sicherung der Liquidität der Unterglas-
gartenbaubetriebe aus diesem Einzelplan gestrichen, da das
Programm EU-beihilferechtlich nicht genehmigungsfähig
sei. Die FDP-Fraktion hatte sich zuvor für eine Beibehal-
tung als Leertitel ausgesprochen.
Die CDU/CSU-Fraktion forderte in der Einzelplanberatung,
den Ausgabeansatz für Zuschüsse zur Förderung des ökolo-
gischen Landbaus um rd. 14,79 Mio. Euro und damit auf
null zu reduzieren. Der Antrag wurde jedoch nur von der
FDP-Fraktion unterstützt. Für Hilfsmaßnahmen für BSE-
Folgekosten bei Landwirten und Schlachthöfen beantragte
die CDU/CSU-Fraktion, einen neuen Titel mit einem Bar-
ansatz von 150 Mio. Euro einzustellen. Obwohl der Antrag
die Unterstützung der Fraktionen von FDP und PDS fand,
blieb dieser auch in der Bereinigungssitzung gegen die Koa-
litionsmehrheit ohne Erfolg.
Ein weiterer Antrag der CDU/CSU-Fraktion, für ein Förder-
programm zur Markteinführung „biogener Treib- und
Schmierstoffe“ und nachwachsender Rohstoffe im Rahmen
eines neuen Titels 30 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen,
wurde außer von den Antragstellern im Ausschuss nicht un-
terstützt.
Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss, den
Ausgabetitel für Zuschüsse zur Alterssicherung der Land-
wirte auf Grund eines Mehrbedarfs auf Antrag der Koaliti-
onsfraktionen um mehr als 92,03 Mio. Euro zu erhöhen.
Während die PDS-Fraktion einen Antrag auf Anhebung in
fast vergleichbarer Höhe gestellt hatte, hatte sich die FDP-
Fraktion zuvor für eine Erhöhung des Ansatzes um 33,15
Mio. Euro ausgesprochen. Die Anträge der Opposition fan-
den keine Mehrheit. In der Bereinigungssitzung wurde der
Ausgabeansatz auf Antrag der Koalitionsfraktionen vom
Ausschuss einvernehmlich nochmals um 20,45 Mio. Euro
aufgestockt.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 27 – Drucksache 14/7323

Beim Ausgabeansatz für die Zuschüsse an die Träger der
landwirtschaftlichen Unfallversicherung beantragte die
CDU/CSU-Fraktion eine Anhebung um 100 Mio. Euro, die
FDP-Fraktion um rd. 54,35 Mio. Euro und die PDS-Frak-
tion um rd. 44, 35 Mio. Euro. Keiner dieser Anträge war er-
folgreich. Die nochmals in der Bereinigungssitzung einge-
brachten Anträge der Fraktionen von CDU/CSU und PDS
blieben auch hier ohne Erfolg.
Auch in der Bereinigungssitzung beantragte die PDS-Frak-
tion, einen neuen Titel zur Etatisierung einer Produktions-
aufgaberente an landwirtschaftliche Unternehmer sowie für
Ausgleichsgelder für Arbeitnehmer und mithelfende Fami-
lienangehörige mit einem Baransatz in Höhe von 100
Mio. Euro einzustellen. Der Ausschuss stimmte in beiden
Beratungen diesem Antrag mehrheitlich nicht zu.
Zur Aufstockung des Titels für die Aufklärung der Verbrau-
cher im Ernährungsbereich wurden auf Antrag der Koaliti-
onsfraktionen zusätzlich rd. 1,24 Mio. Euro und eine Ver-
pflichtungsermächtigung in Höhe von 10,5 Mio. Euro
bereitgestellt. Die CDU/CSU-Fraktion hatte zuvor ohne Er-
folg eine Absenkung des Titels um 8,5 Mio. Euro beantragt.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte im weiteren Beratungsverlauf
den Antrag gestellt, den Ansatz zur Etatisierung des Bun-
desanteils für Investitionen zur Finanzierung der Gemein-
schaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des
Küstenschutzes“ um 30 Mio. Euro zu erhöhen. Auf Antrag
der Koalitionsfraktionen wurde die endgültige Beratung
hierüber bis zur Bereinigungssitzung zurückgestellt. Hier
beschloss der Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktio-
nen die Verpflichtungsermächtigung dieses Titels um rd.
17,29 Mio. Euro abzusenken und beim diesbezüglichen Ti-
tel ohne Investitionen eine Baransatzkürzung um rd. 30,68
Mio. Euro verbunden mit einer Kürzung der Verpflichtungs-
ermächtigung um rd. 2,71 Mio. Euro vorzunehmen. Die Op-
positionsfraktionen stimmten den Kürzungen nicht zu; der
nochmals eingebrachte Antrag der CDU/CSU-Fraktion
blieb gegen die Koalitionsmehrheit erfolglos.
Einzelplan 11 (Geschäftsbereich des Bundesministeri-

ums für Arbeit und Sozialordnung)
Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich ei-
nen Ausgabeansatz von rd. 88,878 Mrd. Euro nach rd.
86,740 Mrd. Euro im Vorjahr vor. Die Differenz gegenüber
dem Vorjahr ergibt sich in erster Linie aus einer Erhöhung
der Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne In-
vestitionen). Der Haushaltsausschuss erhöhte den Plafond
während seiner Beratungen um rd. 3,309 Mrd. Euro.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der PDS-
Fraktion beschloss der Ausschuss zunächst die Einrichtung
zweier neuer Titel und stellte damit für die Initiative „Neue
Qualität der Arbeit“ einen Betrag in Höhe von 1 Mio. Euro
sowie für die Förderung des sozialen Dialogs mit den Sozi-
alpartnern aus den EU- Beitrittsländern einen Baransatz in
Höhe von 2,5 Mio. Euro und eine Verpflichtungsermächti-
gung von 5 Mio. Euro bereit. Im Bereich der Titelgruppe für
die Förderung überregionaler Einrichtungen oder von Mo-
delleinrichtungen der beruflichen und der medizinischen
Rehabilitation sowie der medizinischen Prävention erhöhte
der Ausschuss einvernehmlich den Baransatz beim Titel für
Zuschüsse zur Errichtung, Erweiterung und Modernisierung
der Einrichtungen um 5 Mio. Euro und die Verpflichtungs-

ermächtigung um 2,5 Mio. Euro. Die Erhöhung des Baran-
satzes wurde mit einer qualifizierten Sperre versehen.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen erhöhte der Haushalts-
ausschuss gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion den
Ansatz für die Förderung von Sprachkursen zur Integration
von Zuwanderern um 10 Mio. Euro.
Die Beratung des Ausgabeansatzes für die Arbeitslosenhilfe
wurde in die Bereinigungssitzung zurückgestellt. Der Aus-
schuss etatisierte bei diesem Titel hier zusätzliche Ausgaben
in Höhe von 1,3 Mrd. Euro.
Die CDU/CSU-Fraktion beantragte im Verlauf der Einzel-
planberatungen die Einrichtung eines neuen Titels zur Etati-
sierung von Lohnkostenzuschüssen an Arbeitgeber zur Wie-
dereingliederung Langzeitarbeitsloser, versehen mit einem
Ansatz von 384 Mio. Euro und einer Verpflichtungsermäch-
tigung in Höhe von 192 Mio. Euro. Der Antrag blieb gegen
die Koalitionsmehrheit erfolglos. Die CDU/CSU-Fraktion
hatte in der Einzelplanberatung daneben einen Antrag vor-
gelegt, für das Sofortprogramm der Bundesregierung zum
Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (JUMP) einen neuen Titel
mit einem Ansatz in Höhe von 613,55 Mio. Euro einzurich-
ten. Der Antrag wurde mit gleicher Mehrheit abgelehnt.
Wegen der noch ausstehenden Eckdaten wurde die Beratung
über die Höhe des Zuschusses an die Bundesanstalt für
Arbeit in die Bereinigungssitzung zurückgestellt, in der der
Ausschuss dann einen Ausgabeansatz in Höhe von
2 Mrd. Euro beschloss.
Die CDU/CSU-Fraktion beantragte in der Einzelplanbera-
tung, eine neue Titelgruppe für Strukturanpassungsmaßnah-
men nach den §§ 272 ff., 415 SGB III einzurichten und für
investive und nichtinvestive Maßnahmen einen Baransatz
von insgesamt 869 Mio. Euro bereitzustellen. Die CDU/
CSU-Fraktion hatte darüber hinaus in diesem Bereich noch
die Einstellung von Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von 250 Mio. Euro bzw. 333 Mio. Euro beantragt. Der An-
trag erfuhr jedoch nur die Unterstützung der antragstellen-
den Fraktion.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschloss der Aus-
schuss, den Ausgabeansatz für die Förderung der Erprobung
und Entwicklung innovativer Maßnahmen zur Bekämpfung
der Arbeitslosigkeit um 10 Mio. Euro zurückzuführen. Die
PDS-Fraktion hatte gegen die Fraktionen im Übrigen hier
eine Anhebung um 1,92 Mio. Euro gefordert.
Auf Antrag der PDS-Fraktion sollten für Sachkostenzu-
schüsse an Träger von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen 100
Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag fand
jedoch in der Einzelplanberatung keine Mehrheit im
Ausschuss.
Wegen der noch ausstehenden Eckdaten wurde die Beratung
über die Titel in Zusammenhang mit den Zuschussleistun-
gen des Bundes im Kapitel Sozialversicherung bis zur Be-
reinigungssitzung zurückgestellt. So wurde in der Berei-
nigungssitzung beispielsweise der Zuschuss des Bundes an
die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten um
rd. 130,80 Mio. Euro bzw. für die neuen Länder einschließ-
lich dem ehemaligen Ostberlin um 63 Mio. Euro aufge-
stockt. Der zusätzliche Zuschuss des Bundes an die Renten-
versicherung der Arbeiter und Angestellten wurde dem
hingegen um 301 Mio. Euro abgesenkt. Für Beitragszahlun-

Drucksache 14/7323 – 28 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

gen für Kindererziehungszeiten an die Rentenversicherung
der Arbeiter und Angestellten stellte der Ausschuss zusätz-
lich 159 Mio. Euro bereit.
Einzelplan 12 (Geschäftsbereich des Bundesministeri-

ums für Verkehr, Bau und Wohnungswe-
sen)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich Ge-
samtausgaben in Höhe von rd. 26,338 Mrd. Euro nach rd.
24,835 Mrd. Euro im vergangenen Jahr vor. Die Erhöhung ist
auf eine Aufstockung der Zuweisungen und Zuschüsse (ohne
Investitionen) zurückzuführen. Der Haushaltsausschuss hat
den Plafond im Saldo um rd. 27,64Mio. Euro erhöht.
Der Ausgabeansatz für den Finanzbeitrag an die Seeschiff-
fahrt wurde zur abschließenden Beratung in die Bereini-
gungssitzung zurückgestellt. Die Koalitionsfraktionen hat-
ten zunächst eine Erhöhung dieses Titels um 10 Mio. Euro
beantragt; die CDU/CSU-Fraktion forderte eine Erhöhung
um 8 Mio. Euro. Der Ausschuss stimmte dem nochmals in
der Bereinigungssitzung vorgelegten Koalitionsantrag ein-
vernehmlich zu. Für den deutschen Beitrag zum Aufbau des
europäischen Satellitensystems „GALILEO“ erhöhte der
Ausschuss sodann die vorhandene Verpflichtungsermächti-
gung um 69,4 Mio. Euro.
Der Haushaltsausschuss stellte den Titel für die Kosten-
beteiligung des Bundes an den Investitionen für eine
Magnetschwebebahnanwendung innerhalb der Titelgruppe
„Zukunftssicherung der deutschen Magnetschwebebahn-
technik“ in die Bereinigungssitzung zurück. Die Koalitions-
fraktionen, aber auch die CDU/CSU-Fraktion hatten zuvor
die Einstellung einer Verpflichtungsermächtigung bei die-
sem Titel beantragt. Die CDU/CSU-Fraktion legte ihren
Antrag in der Bereinigungssitzung nochmals vor. Die Koa-
litionsfraktionen, unterstützt durch die PDS-Fraktion, spra-
chen sich allerdings dann gegen eine Etatisierung aus. Die
PDS-Fraktion beantragte in der Einzelplanberatung, den
diesbezüglichen Titel für eine anwendungsnahe Weiterent-
wicklung um rd. 10,23 Mio. Euro abzusenken. Der Antrag
fand allerdings keine weitere Unterstützung im Ausschuss.
Einvernehmlich beschloss der Ausschuss im Kapitel Bun-
deswasserstraßen im Zusammenhang mit dem Erwerb eines
Mehrzweckschiffes für die Ostsee rd. 9,38 Mio. Euro beim
Baransatz und eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
über 30,94 Mio. Euro bereitzustellen. Für Maßnahmen am
Nord-Ostsee-Kanal hatten die Fraktionen von FDP und PDS
eine Erhöhung des Baransatzes um rd. 21,05Mio. Euro bean-
tragt. Ebenso wie der Antrag der CDU/CSU-Fraktion auf
eine Erhöhung um 10 Mio. Euro hatten auch die zuvor
genannten Anträge gegen die Koalitionsfraktionen keinen
Erfolg. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen stockte der
Ausschuss gegen die Stimmen der Opposition die Verpflich-
tungsermächtigung beim Titel für die Bundeswasserstraßen-
verbindungRühen–Magdeburg–Berlin um10Mio. Euro auf.
Gleichzeitig wurde der Baransatz geringfügig abgesenkt. Ein
Antrag der PDS-Fraktion den Titel um über 32,27 Mio. Euro
abzusenkenwurde vomAusschuss auch in der Bereinigungs-
sitzung mehrheitlich abgelehnt.
Die FDP-Fraktion hatte beim Titel Forschung, Untersu-
chungen und Modellprojekte zur Einbeziehung Privater in
Bau, Betrieb und Unterhaltung in den Kapiteln Bundesfern-
straßen sowie Eisenbahnen des Bundes auch in der Bereini-

gungssitzung jeweils beantragt, einen neuen Titel, etatisiert
mit 5 Mio. Euro, auszubringen. Den Anträgen war jedoch
kein Erfolg beschieden.
Im Kapitel Bundesfernstraßen beantragte die CDU/CSU-
Fraktion auch in der Bereinigungssitzung, die Baransätze
für Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesautobahnen) und Be-
darfsplanmaßnahmen (Bundesstraßen) jeweils um 300
Mio. Euro zu erhöhen. Die Verpflichtungsermächtigungen
sollten nach dem Willen der antragstellenden Fraktion bei
erst genanntem Titel um weitere 315 Mio. Euro aufgestockt
werden. Die Anträge fanden aber mit Ausnahme der FDP-
Fraktion keine weitere Unterstützung. Die PDS-Fraktion
sprach sich auch in der Bereinigungssitzung ausdrücklich
gegen eine Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen
aus. In der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss
sodann, die Verpflichtungsermächtigung betreffend die
Bundesautobahnen um rd. 287,87 Mio. Euro aufzustocken
und die Verpflichtungsermächtigung betreffend die Bundes-
straßen um 7 Mio. Euro zurückzuführen. Auf Antrag der
Koalitionsfraktionen beschloss der Ausschuss, den Ansatz
für die Erhaltung, den Um- und Ausbau einschließlich
Lärmschutzmaßnahmen an Bundesstraßen um 100
Mio. Euro zurückzuführen und gleichzeitig diesen Betrag
für den Bau von Radwegen an Bundesstraßen und deren
Erhaltung zur Verfügung zu stellen.
Die Verpflichtungsermächtigung beim Ansatz für Baukos-
tenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der Ei-
senbahnen des Bundes im Kapitel für Eisenbahnen des Bun-
des wurden vom Ausschuss in der Einzelplanberatung auf
Antrag der Koalitionsfraktionen einvernehmlich um 800
Mio. Euro angehoben. Die CDU/CSU-Fraktion hatte auch
in der Bereinigungssitzung eine Erhöhung der Verpflich-
tungsermächtigungen um 800 Mio. Euro, verbunden mit ei-
ner Änderung am Haushaltsvermerk, beantragt. Die PDS-
Fraktion hatte eine Erhöhung des Baransatzes um 400
Mio. Euro gefordert. Die Anträge der Oppositionsfrak-
tionen fanden im Ausschuss allerdings keine Mehrheit. Auf
Antrag der Koalitionsfraktionen senkte der Ausschuss in
der Bereinigungssitzung die zuvor angehobene Verpflich-
tungsermächtigung wieder um 34,1 Mio. Euro ab.
Für Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schie-
nenwegen des Bundes beantragte die CDU/CSU-Fraktion
auch in der Bereinigungssitzung, zusätzlich 50 Mio. Euro
bereitzustellen. Mit Koalitionsmehrheit wurde dieser An-
trag abgelehnt. Der Ausschuss stimmte allerdings auf An-
trag der Koalitionsfraktionen einer Erhöhung der Verpflich-
tungsermächtigung bei diesem Titel um rd. 18,83 Mio. Euro
zu.
Im Kapitel für Wohnungswesen und Städtebau beantragte
die FDP-Fraktion, beim Ausgabeansatz zur Entlastung von
Wohnungsunternehmen nach der Verordnung zum Altschul-
denhilfegesetz zusätzliche Mittel in Höhe von 475
Mio. Euro vorzusehen. Die PDS-Fraktion hatte auch in der
Bereinigungssitzung eine Erhöhung dieses Ansatzes um rd.
35,68 Mio. Euro beantragt. Die Anträge blieben im Aus-
schuss ohne Mehrheit; mit Koalitionsmehrheit wurde der
Ansatz in der Einzelplanberatung um 8 Mio. Euro zurück-
geführt. Einvernehmlich hob der Ausschuss beim Ansatz
für Zuweisungen zur Förderung von Stadtteilen mit beson-
derem Entwicklungsbedarf „Die soziale Stadt“ den Ver-
pflichtungsrahmen um rd. 25,57 Mio. Euro an. Auch für die

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 29 – Drucksache 14/7323

Förderung des Städtebaus beschloss der Ausschuss, zusätz-
lich rd. 11,19 Mio. Euro bereitzustellen.
Der Haushaltsausschuss erhöhte im gleichen Kapitel auf
Antrag der Koalitionsfraktionen den Ansatz für die Zuwei-
sungen zur Förderung der städtebaulichen Sanierungs- und
Entwicklungsmaßnahmen in den alten Bundesländern um
rd. 2,56 Mio. Euro beim Baransatz und in Höhe von rd.
48,57 Mio. Euro bei den Verpflichtungsermächtigungen.
Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP hatten hier erfolg-
los eine erheblich stärkere Anhebung der Baransätze um
51,13 Mio. Euro bzw. 201,31 Mio. Euro gefordert. In der
Bereinigungssitzung stockte der Ausschuss auf Antrag der
Koalitionsfraktionen die Verpflichtungsermächtigung dieses
Titels nochmals einvernehmlich um 50 Mio. Euro auf.
Auch ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, den Ansatz bei
den Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Maßnah-
men in den neuen Ländern einschließlich dem ehemaligen
Ostberlin um 300 Mio. Euro zu erhöhen, blieb in der Einzel-
planberatung gegen die Koalitionsmehrheit genauso erfolg-
los, wie ein Antrag der FDP-Fraktion auf Erhöhung um 200
Mio. Euro. Die PDS-Fraktion hatte bei diesem Titel auch in
der Bereinigungssitzung ohne Erfolg eine Erhöhung um rd.
196,85 Mio. Euro beantragt. Auf Antrag der Koalitionsfrak-
tionen erhöhte der Ausschuss in der Einzelplanberatung den
Baransatz um rd. 8,63 Mio. Euro und die Verpflichtungser-
mächtigungen um rd. 16,94 Mio. Euro.
In der Bereinigungssitzung erhöhte der Ausschuss auf An-
trag der Koalitionsfraktionen einvernehmlich den Baransatz
und die Verpflichtungsermächtigung beim Titel für Investi-
tionen in den alten Bundesländern um 16 Mio. Euro bzw. 40
Mio. Euro. Beim Ausgabeansatz für Investitionen in den
neuen Ländern erhöhte der Ausschuss die entsprechenden
Positionen um 4 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro.
Für Modellvorhaben stellte der Haushaltsausschuss in der
Einzelplanberatung im Kapitel des Bundesamtes für Bau-
wesen und Raumordnung auf Antrag der Koalitionsfraktio-
nen, der durch die PDS-Fraktion Unterstützung fand, zu-
sätzliche 3 Mio. Euro beim Baransatz und 12 Mio. Euro bei
den Verpflichtungsermächtigungen bereit.
Einzelplan 14 (Geschäftsbereich des Bundesministeri-

ums der Verteidigung)
Der Regierungsentwurf sah für den Verteidigungshaushalt
Gesamtausgaben von rd. 23,622 Mrd. Euro vor; der Ge-
samtausgabeansatz lag damit um rd. 338,24 Mio. Euro unter
dem Ansatz des Vorjahres. Der Haushaltsausschuss erhöhte
die Ausgaben in seinen Beratungen geringfügig um
100 T Euro.
Die PDS-Fraktion hatte auch in der Bereinigungssitzung
zusätzlich rd. 20 Änderungsanträge eingebracht, mit denen
weit überwiegend eine Kürzung von Ausgabepositionen,
insbesondere im Rüstungs- und Beschaffungsbereich, er-
reicht werden sollte. Sie setzte sich aber auch für eine Erhö-
hung der Titel für Bezüge der Soldaten ein, damit die unter-
schiedliche Besoldungshöhe in Ost und West aufgehoben
werde. Auch für die Angleichung der Bezüge der Zivilbe-
schäftigten legte diese Oppositionsfraktion entsprechende
Anträge vor. Die genannten Angleichungsanträge fanden
auch die Unterstützung der FDP-Fraktion. Auch die FDP-
Fraktion hatte zu der Einzelplanberatung eine Reihe von

Änderungsanträgen vorgelegt, die zum Teil auch nochmals
in die Bereinigungssitzung eingebracht wurden. Die Koali-
tionsfraktionen und die CDU/CSU-Fraktion verzichteten
auf die Vorlage zusätzlicher Anträge in der Einzelplanbera-
tung und bezogen sich auf ihre Anträge aus dem Berichter-
stattergespräch.
Die PDS-Fraktion beantragte im Verlauf der Beratungen ei-
nen neuen Ausgabetitel für Schadenersatz und Schmerzens-
geld für ehemalige Soldaten und Zivilbeschäftigte der
Bundeswehr und ehemalige Angehörige der Nationalen
Volksarmee der DDR, die durch den früheren Dienst an Ra-
dareinrichtungen schwer erkrankt sind, bzw. für die Hinter-
bliebenen der daran Verstorbenen. Für diesen Zweck sollte
ein Betrag in Höhe von 1 Mrd. Euro vorgesehen werden.
Die Koalitionsfraktionen machten deutlich, der Komplex
werde derzeit noch geprüft. Der Antrag der PDS-Fraktion
fand im Ausschuss nur die Zustimmung der Antrag stellen-
den Fraktion. Auch der Antrag der PDS-Fraktion in der
Bereinigungssitzung, für den vorgenannten Zweck 100
Mio. Euro bereitzustellen, fand im Ausschuss keine weitere
Unterstützung.
Der Ausschuss beschloss sodann einvernehmlich, den Titel
für Bezüge und Nebenleistungen der Berufssoldaten sowie
Soldaten auf Zeit um rd. 49,32 Mio. Euro abzusenken. Der
Ausgabetitel für Wehrsold der Grundwehrdienstpflichtigen
wurde dem hingegen einvernehmlich um rd. 12,78 Mio.
Euro aufgestockt. Auch der Ansatz für Versorgungsbezüge
der Soldaten nach den Gesetzen zur Verbesserung der
Personalstruktur in den Streitkräften wurde einvernehmlich
um rd. 14,7 Mio. Euro angehoben. Einvernehmlich wurde
auch die Titelgruppe zur Etatisierung der Sozialversiche-
rungsbeiträge und Fürsorgemaßnahmen für Soldaten um
17,14 Mio. Euro erhöht.
Die PDS-Fraktion beantragte auch in der Bereinigungssit-
zung, den Titel für Maßnahmen der Bundeswehr im Zusam-
menhang mit internationalen, humanitären und sonstigen
Einsätzen um rd. 616,48 Mio. Euro abzusenken. Der Antrag
fand jedoch keine weitere Unterstützung.
Für militärische Beschaffungen wurde in der Bereinigungs-
sitzung auf Antrag der Koalitionsfraktionen eine Verpflich-
tungsermächtigung in Höhe von 1,051 Mrd. Euro etatisiert.
Mit der Begründung, die seelsorgerische Betreuung der
Bundeswehrangehörigen könne auch von den Kirchen ge-
zahlt werden, beantragte die PDS-Fraktion in der Einzel-
planberatung die Streichung aller Titel im Bereich der Mili-
tärseelsorge mit einem Ansatz von insgesamt rd. 28,45
Mio. Euro. Der Antrag fand allerdings keine weitere Zu-
stimmung.
Im Bereich des Kapitels Fernmeldewesen schlugen die
Fraktionen von CDU/CSU und FDP eine Aufstockung des
Beschaffungstitels für Fernmeldematerial um rd. 93,08
Mio. Euro vor. Die Anträge blieben jedoch erfolglos. Der
Ausschuss beschloss bei diesem Titel, den Ansatz um rd.
3,08 Mio. Euro zu erhöhen und auch die vorhandene Ver-
pflichtungsermächtigung um 113 Mio. Euro anzuheben.
Der Beschaffungstitel für Fahrzeuge der Streitkräfte wurde
vom Ausschuss um 22,4 Mio. Euro angehoben. Gleichzeitig
wurde die Verpflichtungsermächtigung bei diesem Titel um
3 Mio. Euro erhöht. Die CDU/CSU-Fraktion und die FDP-
Fraktion, die ihren Antrag auch nochmals in der Berei-

Drucksache 14/7323 – 30 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

nigungssitzung vorlegte, hatten für eine stärkere Steigerung
des Ansatzes plädiert. Die PDS-Fraktion stimmte den Er-
höhungen nicht zu. Im Ergebnis parallel hierzu verlief die
Diskussion beim Titel für die Beschaffung von Kampffahr-
zeugen. Während der Antrag der PDS-Fraktion auf Absen-
kung dieses Titels um 110 Mio. Euro gegen die übrigen
Fraktionen auch in der Bereinigungssitzung ohne Erfolg
blieb, konnten sich die Koalitionsfraktionen mit ihrem An-
trag durchsetzen, den Baransatz um 25 Mio. Euro und die
Verpflichtungsermächtigung um 268 Mio. Euro anzuheben.
Die Anträge der Fraktionen von CDU/CSU und FDP, den
Baransatz um 51 Mio. Euro zu erhöhen, blieben in der Ein-
zelplanberatung erfolglos. Ebenso stand im Kapitel für
Feldzeugwesen der Ansatz für die Munitionsbeschaffung
zur Disposition. Die PDS-Fraktion hatte zunächst erfolglos
eine Kürzung um 22 Mio. Euro beantragt. Aber auch die
Fraktionen von CDU/CSU und FDP konnten sich mit ihren
Anträgen, diese Titel um 61 bzw. 155 Mio. Euro zu erhö-
hen, nicht durchsetzen. Die Koalitionsfraktionen setzten
letztendlich eine Erhöhung dieses Titels um 10 Mio. Euro
beim Baransatz durch und steigerten die Verpflichtungser-
mächtigung um 880 Mio. Euro. Nur die PDS-Fraktion ver-
weigerte dieser Aufstockung ihre Zustimmung.
Im Kapitel Schiffe und Marinegerät beschloss der Haus-
haltsausschuss gegen die Stimmen der PDS-Fraktion, beim
Beschaffungstitel für Schiffe, Betriebswasserfahrzeuge,
Boote usw. den Baransatz um 193,93 Mio. Euro zu erhöhen.
Gleichzeitig wurde die Verpflichtungsermächtigung auf 252
Mio. Euro zurückgeführt. Während die PDS-Fraktion den
Baransatz dieses Titels auch in der Bereinigungssitzung
gerne um rd. 235 Mio. Euro abgesenkt gesehen hätte, setz-
ten sich die Fraktionen von CDU/CSU und FDP, letztere
auch in der Bereinigungssitzung, für eine Erhöhung des
Baransatzes um mehr rd. 230,93 bzw. rd. 49,93 Mio. Euro
ein. Die FDP-Fraktion hatte zudem eine Erhöhung der Ver-
pflichtungsermächtigung um 300 Mio. Euro für ein Laza-
rettschiff und zwei U- Boote beantragt. Diese Anträge blie-
ben jedoch ohne Erfolg.
Im Kapitel Flugzeuge, Flugkörper und flugtechnisches Ge-
rät beschloss der Haushaltsausschuss gegen die Stimmen
der PDS-Fraktion eine Erhöhung des Beschaffungstitels um
rd. 72,97 Mio. Euro. Daneben wurde die Verpflichtungser-
mächtigung um 263 Mio. Euro angehoben. Die PDS-Frak-
tion hatte auch bei diesem Titel einen Kürzungsantrag, näm-
lich um 22 Mio. Euro eingebracht. Diesem Antrag war
ebenso wenig Erfolg beschieden wie dem Antrag der übri-
gen Oppositionsfraktionen, den Baransatz um rd. 206,97
Mio. Euro zu erhöhen.
Daneben beschloss der Haushaltsausschuss, beim Titel für
die Beschaffung des Waffensystems Unterstützungshub-
schrauber eine Kürzung von rd. 5,52 Mio. Euro vorzusehen.
Während die CDU/CSU-Fraktion und die Fraktion der FDP
eine Erhöhung des Ansatzes beantragten, sprach sich die
PDS-Fraktion auch in der Bereinigungssitzung für eine
vollständige Streichung des Titels aus. Die Anträge blieben
erfolglos. Gegen die Stimmen der Fraktion der PDS wurde
vom Haushaltsausschuss zusätzlich eine Verpflichtungser-
mächtigung in Höhe von 150 Mio. Euro beschlossen.
Im Anschluss daran erhöhte der Haushaltsausschuss gegen
die Stimmen der PDS-Fraktion den Ansatz für die Beschaf-
fung des NATO-Hubschraubers 90 um rd. 25,31 Mio. Euro.

Auch hier hatte die PDS erfolglos auch in der Bereinigungs-
sitzung eine Absenkung um rd. 38,35 Mio. Euro gefordert.
Die PDS-Fraktion beantragte in beiden Beratungen beim
Titel zur Beschaffung des Waffensystems Eurofighter 2000
eine komplette Streichung. Gegen die Stimmen der übrigen
Fraktionen fand der Antrag keine Mehrheit. Der Ausschuss
führte den Baransatz allerdings um 87 Mio. Euro zurück.
In der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss auf
Antrag der Koalitionsfraktionen, für die Beschaffung des
Großraumtransportflugzeuges rd. 5,11 Mrd. Euro als Ver-
pflichtungsermächtigung bereitzustellen. Die CDU/CSU-
Fraktion setzte sich für eine Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 8,18 Mrd. Euro ein. Die PDS-Fraktion sprach
sich mit ihrem Antrag gegen eine Etatisierung aus. Die An-
träge der Oppositionsfraktionen blieben jedoch erfolglos.
Im Kapitel Wehrforschung senkte der Ausschuss in der Ein-
zelplanberatung den Titel für wehrtechnische Erprobung
und Entwicklung um 152,48 Mio. Euro bei gleichzeitiger
Anhebung der Verpflichtungsermächtigung um 55Mio. Euro.
Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP hatten zuvor er-
folglos eine Anhebung des Baransatzes um rd. 193,52 Mio.
Euro gefordert.
Einzelplan 15 (Geschäftsbereich des Bundesministeri-

ums für Gesundheit)
Der Regierungsentwurf wies für den Haushalt dieses Ge-
schäftsbereichs Gesamtausgaben in Höhe von rd. 1,389
Mrd. Euro gegenüber rd. 907,23 Mio. Euro im Vorjahr aus.
Der Anstieg der Ausgaben im Regierungsentwurf ist insbe-
sondere auf den Aufwuchs der Zuweisungen und Zuschüsse
(ohne Investitionen) zurückzuführen. Im Laufe seiner Bera-
tungen hat der Haushaltsausschuss das Ausgabevolumen
um 440 T Euro abgesenkt.
In der Einzelplanberatung beschloss der Haushaltsaus-
schuss einvernehmlich, den Bundesanteil zur Entschä-
digung von Hepatitis-C-Opfern der ehemaligen DDR um
243 T Euro aufzustocken. Gegen die Fraktionen im Übrigen
beantragten die Fraktionen von CDU/CSU und FDP, für
Forschungsvorhaben zur Erkennung und Bekämpfung
neuer Infektionskrankheiten zusätzlich 100 T Euro bereitzu-
stellen. Die CDU/CSU-Fraktion beantragte darüber hinaus,
bei der Titelgruppe für Maßnahmen auf dem Gebiet des
Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs, den Ausgabeansatz
für Aufklärungsmaßnahmen auf diesem Gebiet um
300 T Euro aufzustocken. Der Antrag wurde jedoch nur von
der FDP-Fraktion unterstützt. Auch blieben Anträge der
Fraktionen von CDU/CSU und FDP erfolglos, den Ausga-
beansatz für Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet der
AIDS-Bekämpfung um 350 T Euro bzw. 297 T Euro zu er-
höhen.
Einzelplan 16 (Geschäftsbereich des Bundesministeri-

ums für Umwelt, Naturschutz und Reak-
torsicherheit)

Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit Ausgaben in Höhe von 542,63 Mio. Euro vor, die
damit um rd. 40,48 Mio. Euro unterhalb der vergleichbaren
Ansätze des Vorjahres lagen. Der Haushaltsausschuss hat
den Plafond in seinen Beratungen um 7,11 Mio. Euro im
Saldo erhöht.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 31 – Drucksache 14/7323

Für die Beratungen zu diesem Einzelplan lagen dem Aus-
schuss neben dem Berichterstattervorschlag mehr als 20
Änderungsanträge aus dem Bereich der Oppositionsfraktio-
nen vor, die jedoch allesamt gegen die Koalitionsfraktionen
keine Mehrheit im Ausschuss fanden.
Nach einer geringfügigen Umschichtung in der Einzelplan-
beratung stockte der Ausschuss auf Antrag der Koalitions-
fraktionen den Ansatz für Zuschüsse an Verbände und sons-
tige Vereinigungen auf dem Gebiet des Umweltschutzes um
3,35 Mio. Euro beim Baransatz und um 750 T Euro bei der
Verpflichtungsermächtigung auf.
Der Ausgabeansatz für Investitionen zur Verminderung der
Umweltbelastung wurde auf Antrag der Koalitionsfraktio-
nen zur Beratung in die Bereinigungssitzung zurückgestellt.
Während die CDU/CSU-Fraktion zuvor eine Sperre des Ti-
tels beantragt hatte, wurde von der PDS-Fraktion ein Antrag
vorgelegt, den Ansatz um 18,5 Mio. Euro zu verstärken. In
der Bereinigungssitzung beantragte die PDS-Fraktion ohne
Erfolg eine Sperre des Gesamtansatzes. Auf Antrag der Ko-
alitionsfraktionen erhöhte der Ausschuss sodann die Ver-
pflichtungsermächtigung um 14 Mio. Euro. Ein Antrag der
Fraktion der FDP zur Erhöhung des Titels für Investitionen
zur Verminderung grenzüberschreitender Umweltbelastun-
gen um rd. 2,36 Mio. Euro fand im Ausschuss in der Einzel-
planberatung ebenso keine Mehrheit wie ein Antrag der
CDU/CSU-Fraktion, den Ausgabeansatz um 500 T Euro ab-
zusenken. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen erhöhte der
Ausschuss mit deren Mehrheit die diesbezügliche Verpflich-
tungsermächtigung um 8 Mio. Euro in der Bereinigungs-
sitzung.
Im Verlauf der Einzelplanberatung forderten alle Oppositi-
onsfraktionen eine Erhöhung des Titels für Zuweisungen
zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Na-
tur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Be-
deutung. Während die PDS-Fraktion eine Aufstockung um
rd. 21,12 Mio. Euro beantragte, sprach sich die FDP-Frak-
tion für eine Anhebung um rd. 4,12 T Euro und die CDU/
CSU-Fraktion für eine Anhebung um 3 Mio. Euro aus. Die
Koalitionsmehrheit verteidigte den Ansatz im Regierungs-
entwurf erfolgreich. Einvernehmlich beschloss der Aus-
schuss für Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben auf dem
Gebiet des Naturschutzes den Baransatz bei den Zuschüssen
für diesen Zweck um rd. 1,33 Mio. Euro und die Verpflich-
tungsermächtigung dieses Ansatzes um 1 Mio. Euro aufzu-
stocken. Ein weitergehender Antrag der PDS-Fraktion fand
keine Unterstützung.
Auch die Anträge der Fraktionen von CDU/CSU und FDP,
beim Titel mit der Titelbezeichnung „Untersuchungen zur
Reaktorsicherheit, insbesondere auch im Hinblick auf den
Ausstieg aus der Atomenergie“ die frühere Zweckbestim-
mung „Untersuchungen zu Fragen der Sicherheit kerntech-
nischer Einrichtungen, insbesondere der Reaktorsicherheit“
wiederherzustellen, wurden von den Koalitionsfraktionen in
der Einzelplanberatung abgelehnt. Die CDU/CSU-Fraktion
hatte ihren Antrag noch mit einer Ansatzsteigerung um
2 Mio. Euro verbunden.
Bei den Beratungen zum Kapitel des Bundesamts für Strah-
lenschutz beantragte die CDU/CSU-Fraktion den Einnah-
meansatz zur Etatisierung von Vorausleistungen der künfti-
gen Benutzer von Endlagern für radioaktive Abfälle um 20
Mio. Euro zu verstärken. Der Antrag wurde jedoch nur von

der FDP-Fraktion unterstützt. Wie in den vorangegangenen
Jahren lagen dem Haushaltsausschuss insbesondere bei den
Titeln „Projekt Konrad“ und „Projekt Gorleben“ zur Einzel-
planberatung mehrere Änderungsanträge aus den Oppositi-
onsfraktionen, teilweise mit entgegengesetzter Zielsetzung
vor. Die Fraktion der FDP forderte so, bei beiden Titeln die
Zweckbestimmung „Errichtung von Anlagen des Bundes
zur Sicherstellung und Endlagerung radioaktiver Abfälle“
aufzunehmen und eine Erhöhung der Ansätze um 37,8 bzw.
66,2 Mio. Euro vorzunehmen. Die CDU/CSU-Fraktion
beantragte, den Ansatz beim „Projekt Gorleben“ um 20
Mio. Euro anzuheben. Die PDS-Fraktion beantragte eben-
falls eine Abänderung der jeweiligen Zweckbestimmung.
Die Titel sollten zukünftig die Bezeichnung „Aufgabe und
Rückführung des Projektes Konrad bzw. des Projektes Gor-
leben“ erhalten. Die Anträge der Opposition blieben jedoch
ohne Erfolg. Einem Antrag der FDP-Fraktion, den Ansatz
für Zwecke der Erkundung weiterer Standorte für die End-
lagerung radioaktiver Abfälle um 8,13 Mio. Euro zurückzu-
führen, war ebenso wenig Erfolg beschieden. Mit Aus-
nahme von der CDU/CSU-Fraktion wurde diesem Antrag
keine weitere Unterstützung zuteil.
Einzelplan 17 (Geschäftsbereich des Bundesministeri-

ums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend)

Der Regierungsentwurf sah für diesen Geschäftsbereich
Ausgaben in Höhe von rd. 5,424 Mrd. Euro vor; damit
wurde der Plafond gegenüber dem Vorjahr um
rd. 78,61 Mio. Euro abgesenkt. Der Haushaltsausschuss
senkte die Mittelansätze in seinen Beratungen im Saldo um
weitere 26,74 Mio. Euro.
Ein Antrag der FDP-Fraktion, für die berufliche Eingliede-
rung von deutschen Spätaussiedlern und von Kontingent-
flüchtlingen mit Hochschulabschluss sowie der wirtschaft-
lichen Sicherung deutscher Wissenschaftler zusätzlich
rd. 3,38 Mio. Euro bereitzustellen, fand im Ausschuss keine
Mehrheit.
Im Rahmen der Ausgabetitel für die Förderung von Modell-
projekten zur Beratung, Ausbildung und Unterstützung von
Initiativen gegen Rechtsextremismus in den neuen Bundes-
ländern bzw. für die Förderung von Modellprojekten zur
Beratung von Opfern bzw. potentiellen Opfern rechtsextre-
mer Straf- und Gewalttaten in den neuen Ländern stellten
die Koalitionsfraktionen mit ihren Anträgen jeweils 2,5
Mio. Euro zusätzlich bereit. Zuvor war die PDS-Fraktion
diesen Anträgen beigetreten. Die Anträge der CDU/CSU-
Fraktion, die Titelbezeichnungen dahingehend zu ändern,
nicht nur von Rechtsextremismus auszugehen, sondern Ex-
tremismus insgesamt zu erfassen sowie die Titelbezeich-
nung nicht nur auf die neuen Bundesländer zu beschränken,
fand nur die Unterstützung durch die FDP-Fraktion.
Mit einem weiteren Antrag der Koalitionsfraktionen, dem
die PDS-Fraktion ebenfalls beigetreten war, erhöhte der
Ausschuss einvernehmlich den Ansatz für Zuschüsse und
Leistungen für laufende Zwecke an Länder, Träger und für
Aufgaben der freien Jugendhilfe um 15 Mio. Euro. Die zu-
sätzlichen Mittel sollten insbesondere dem freiwilligen so-
zialen sowie ökologischen Dienst aber auch der Entwick-
lung und den Chancen in sozialen Brennpunkten zugute
kommen. Daneben wurde gleichzeitig die Verpflichtungser-

Drucksache 14/7323 – 32 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

mächtigung bei diesem Titel um weitere 5 Mio. Euro ange-
hoben. Der Antrag fand bei seiner Abstimmung die Unter-
stützung aller Fraktionen im Haushaltsausschuss.
Im Bereich der Maßnahmen zur Jugendpolitik beschloss der
Haushaltsausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen, im
Rahmen eines neuen Titels für Maßnahmen gegen Gewalt
und Rechtsextremismus 10 Mio. Euro bereitzustellen.
Ebenfalls auf Antrag der Regierungsfraktionen wurden wei-
tere 5 Mio. Euro für die Integration junger Zuwanderinnen
und Zuwanderer vorgesehen. Der Antrag wurde von der
PDS-Fraktion unterstützt. Die CDU/CSU-Fraktion hatte bei
diesem Titel u. a. beantragt, einen Betrag von 40 Mio. Euro
qualifiziert zu sperren. Neben den Antragstellern selbst un-
terstützte die FDP-Fraktion diesen Antrag.
Die FDP-Fraktion beantragte, zur Etatisierung des Beitrags
zum Deutsch-Russischen Jugendwerk einen neuen Titel ein-
zurichten und diesen mit 5 Mio. Euro auszustatten. Neben
der PDS-Fraktion fand dieser Antrag allerdings auch in der
Bereinigungssitzung keine weitere Unterstützung.
Daneben beschloss der Haushaltsausschuss auf Antrag der
Koalitionsfraktionen und mit deren Mehrheit, den Ausgabe-
ansatz für die Leistung von Erziehungsgeld um 62
Mio. Euro für Deckungszwecke zu Gunsten des Gesamt-
haushalts zurückzuführen.
Einzelplan 19 (Bundesverfassungsgericht)
Der Regierungsentwurf sah für diesen Einzelplan Gesamt-
ausgaben von rd. 15,99 Mio. Euro vor. Diese lagen damit
um 852 T Euro über den Ansätzen des Vorjahres. Der Haus-
haltsausschuss beließ die Ansätze dieses Einzelplanes in der
Einzelplanberatung und der Bereinigungssitzung unverän-
dert.
Einzelplan 20 (Bundesrechnungshof)
Der Regierungsentwurf sah für den Bereich des Bundes-
rechnungshofs Ausgaben in Höhe von rd. 80,04 Mio. Euro
vor; damit lag dieser Plafond um rd. 2,24 Mio. Euro unter
dem vergleichbaren Vorjahresansatz. Der Haushaltsaus-
schuss folgte dem einvernehmlichen Ergebnis des Bericht-
erstattergesprächs und beließ den Entwurf dieses Einzel-
plans unverändert.
Einzelplan 23 (Geschäftsbereich des Bundesministeri-

ums für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung)

Der Regierungsentwurf sah für den Geschäftsbereich einen
Etat von rd. 3,595 Mrd. Euro vor, der damit um rd.
202,35 Mio. Euro unter den Ansätzen des Vorjahres lag.
Der Haushaltsausschuss hat die Gesamtausgaben in seinen
Beratungen um 104,08 Mio. Euro erhöht.
Die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und PDS hatten zu die-
sem Einzelplan in der Einzelplanberatung rd. 30 Ände-
rungsanträge vorgelegt, die weit überwiegend Erhöhungen
der Ansätze des Regierungsentwurfs zum Inhalt hatten. Alle
Oppositionsanträge, die zum überwiegenden Teil nochmals
in der Bereinigungssitzung vorgelegt wurden, blieben ohne
Erfolg. So kritisierten die Oppositionsfraktionen, dass nach
ihrer Meinung nicht genügend Mittel für die Armutsbe-
kämpfung bereitgestellt würden. Die Koalitionsfraktionen
legten bei der Beratung des Einzelplans ebenfalls Anträge
zur Erhöhung einiger Ansätze des Regierungsentwurfs vor.

So beschloss der Haushaltsausschuss auf Antrag der Koali-
tionsfraktionen die Beiträge an die Vereinten Nationen um
10 Mio. Euro zu erhöhen und auch die entsprechende Ver-
pflichtungsermächtigung um 3,6 Mio. Euro anzuheben.
Weitergehende Erhöhungsanträge der Fraktionen von CDU/
CSU und PDS blieben in den Beratungen erfolglos.
Die Fraktionen von CDU/CSU und PDS hatten bereits in
der Einzelplanberatungen beantragt, den Baransatz und die
Verpflichtungsermächtigung beim Titel zur Förderung ent-
wicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen zu
erhöhen. Mit Koalitionsmehrheit wurde hier lediglich eine
Änderung des Haushaltsvermerks beschlossen. Im Rahmen
eines gemeinsamen Antrags erhöhte der Ausschuss in der
Bereinigungssitzung einvernehmlich die diesbezügliche
Verpflichtungsermächtigung um 15 Mio. Euro.
Für das Aktionsprogramm 2015 wurde auf Antrag der Koa-
litionsfraktionen ein neuer Titel mit einem Baransatz in
Höhe von 40 Mio. Euro und einer Verpflichtungsermäch-
tigung über 50 Mio. Euro bereitgestellt. Nach dem Willen
der Bundesregierung sollten diese Mittel dazu beitragen, die
extreme Armut weltweit zu halbieren. Ebenfalls erhöhte der
Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen den Ansatz
für bilaterale finanzielle Zusammenarbeit mit Entwick-
lungsländern um 35 Mio. Euro. Die Fraktionen von CDU/
CSU und PDS hatten auch bei diesem Ansatz erfolglos wei-
tergehende Erhöhungen des Baransatzes und der Verpflich-
tungsermächtigung beantragt. Nach dem Willen der Koali-
tionsfraktionen sollten die Mittel für den Klima- und
Tropenschutz, zur Förderung regenerativer Energien sowie
der Bekämpfung von Infektionskrankheiten wie AIDS ver-
wandt werden. Ebenso wurde auf Antrag der Koalitions-
fraktionen der Ansatz des Titels für bilaterale technische
Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern um 17 Mio.
Euro erhöht. Wie zuvor hatten die Fraktionen von CDU/
CSU und PDS auch bei diesem Titel eine weitergehende Er-
höhung sowohl des Baransatzes aber auch der Verpflich-
tungsermächtigung beantragt. Die Anträge blieben jedoch
erfolglos.
Auf Antrag der FDP-Fraktion, der auch in der Bereini-
gungssitzung vorgelegt wurde, sollte der Ansatz für Ent-
wicklungspartnerschaften mit der Wirtschaft um rd. 16,77
Mio. Euro verstärkt werden. Der Antrag fand allerdings nur
bei der CDU/CSU-Fraktion Unterstützung. Auch blieb ein
weiterer Antrag der FDP-Fraktion zur Verstärkung des Bar-
ansatzes beim Titel zur Förderung der wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Entwicklung in Ländern Mittel- und Ost-
europas und in der Gemeinschaft unabhängiger Staaten um
rd. 48,82 Mio. Euro auch in der Bereinigungssitzung ohne
Erfolg.
Anträge aller Oppositionsfraktionen zu einer teilweise kräf-
tigen Erhöhung des Titels für Nahrungsmittel-, Not- und
Flüchtlingshilfe blieben in der Einzelplanberatung ebenfalls
ohne Erfolg. Die Fraktionen von CDU/CSU, FDP und PDS
hatten Anhebungen des Baransatzes um 15,3 Mio. Euro,
18,5 Mio. Euro bzw. 28,5 Mio. Euro beantragt. Die CDU/
CSU-Fraktion hatte zudem eine Erhöhung der Verpflich-
tungsermächtigung um 15 Mio. Euro und die PDS-Fraktion
um 40 Mio. Euro gefordert. Auch der Erhöhungsantrag der
CDU/CSU-Fraktion, der in der Bereinigungssitzung vorge-
legt wurde, blieb ohne Erfolg.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 33 – Drucksache 14/7323

Einzelplan 30 (Geschäftsbereich des Bundesministeri-
ums für Bildung und Forschung)

Der Regierungsentwurf sah ursprünglich bei diesem Einzel-
plan Gesamtausgaben in Höhe von 8,391 Mrd. Euro vor.
Diese lagen damit um 223,39 Mio. Euro über dem ver-
gleichbaren Ansatz des Vorjahres. Der Haushaltsausschuss
hat den Plafond dem Saldo nach unverändert belassen.
Die Oppositionsfraktionen brachten im Laufe der Beratun-
gen dieses Einzelplans neben den Berichterstattervorschlä-
gen mehr als 30 zusätzliche Anträge ein. Auch die Koa-
litionsfraktionen legten einige Änderungsanträge vor.
Insbesondere die FDP-Fraktion musste sich von den Koali-
tionsfraktionen als Kritik vorwerfen lassen, zwar zahlreiche
Vorschläge von zum Teil erheblichen Ansatzsteigerungen
vorgelegt, allerdings keine Vorschläge zur Gegenfinanzie-
rung gemacht zu haben.
Der Haushaltsausschuss beschloss in der Einzelplanbera-
tung mit großer Mehrheit, auf Antrag der Koalitionsfraktio-
nen, für innovative regionale Wachstumskerne in den neuen
Ländern zusätzlich rd. 7,67 Mio. Euro als Verpflichtungser-
mächtigung bereitzustellen. Auf Antrag der Koalitionsfrak-
tionen wurde auch die Verpflichtungsermächtigung beim
Ansatz für das Sonderprogramm zur Förderung innovativer
Regionen in den neuen Ländern um 34 Mio. Euro ange-
hoben. Die FDP-Fraktion hatte zuvor erfolglos beantragt,
den Baransatz dieses Titels um rd. 25,57 Mio. Euro aufzu-
stocken. Im weiteren Verlauf der Beratungen erhöhte der
Ausschuss sowohl den Baransatz als auch die Verpflich-
tungsermächtigung beim Ausgabeansatz für strukturelle
Innovationen in Bildung und Forschung um jeweils
3 Mio. Euro.
In der Bereinigungssitzung beschloss der Ausschuss auf
Antrag der Koalitionsfraktionen, für die Zukunftsinitiative
Hochschule eine zusätzliche Verpflichtungsermächtigung in
Höhe von 20 Mio. Euro bereitzustellen.
Anträge der PDS-Fraktion, für das Förderprogramm zur
Ausstattung von Juniorprofessuren weitere 10 Mio. Euro
und für ein Sonderprogramm zur Schaffung zusätzlicher
Ausbildungsplätze weitere rd. 11,31 Mio. Euro bereitzustel-
len, fanden keine Unterstützung. In der Bereinigungssitzung
hatte auch die FDP-Fraktion beantragt, den Baransatz des
letztgenannten Titels um 36,13 Mio. Euro zu erhöhen. Der
Antrag fand im Ausschuss keine Mehrheit.
Auch die CDU/CSU-Fraktion scheiterte in der Einzelplan-
beratung mit ihrem Antrag, den Titel für Fördermaßnahmen
auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Weiterbil-
dung um rd. 25,61 Mio. Euro zu erhöhen.
Einvernehmlich beschloss der Haushaltsausschuss dem hin-
gegen, im Kapitel Hochschulen, Wissenschaft und Ausbil-
dungsförderung die Zuschüsse an Studentenförderungs-
werke im Baransatz um 3,3 Mio. Euro und bei der
Verpflichtungsermächtigung um 8 Mio. Euro anzuheben.
Die Fraktionen von CDU/CSU und FDP beantragten im
Weiteren, den Ausgabeansatz für das Programm „Anwen-
dungsorientierte Forschung und Entwicklung an Fachhoch-
schulen“ um 4,5 bzw. 4 Mio. Euro zu verstärken. Die An-
träge wurden mit Koalitionsmehrheit abgelehnt.
Ebenso fanden die Anträge der Fraktionen von CDU/CSU
und FDP keine Mehrheit, den Ansatz für den Ausbau und

Neubau von Hochschulen um 100 bzw. rd. 453,05
Mio. Euro aufzustocken. Daneben legte die FDP-Fraktion
Anträge auf Einrichtung zweier neuer Titel vor. Für ein
Sonderprogramm zur Sicherung und Erhöhung des Niveaus
der Landes- und Hochschulbibliotheken sollten Mittel in
Höhe von 61,36 Mio. Euro und für ein Hochschulsonder-
programm zur Verbesserung der Attraktivität und Wettbe-
werbsfähigkeit des Hochschulstandortes Deutschland Mittel
in Höhe von rd. 204,52 Mio. Euro bereitgestellt werden.
Beide Anträge fanden keine weitere Unterstützung im Aus-
schuss. Die FDP-Fraktion legte ihre Anträge mit gleichem
Erfolg nochmals in der Bereinigungssitzung vor.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschloss der Aus-
schuss in der Bereinigungssitzung einvernehmlich, den An-
satz für den Wissenschaftleraustausch sowie die internatio-
nale Kooperation in Lehre und Forschung um 2,5 Mio. Euro
zu erhöhen. Die Ausgaben der Titelgruppe Bundesausbil-
dungsförderungsgesetz wurden mit Koalitionsmehrheit um
insgesamt 20 Mio. Euro abgesenkt.
Einvernehmlich beschloss der Ausschuss in der Einzelplan-
beratung im Bereich Gesundheit und Medizin eine An-
satzerhöhung um 2 Mio. Euro beim Baransatz und in Höhe
von 8 Mio. Euro bei den Verpflichtungsermächtigungen.
Diesem Beschluss war ein Antrag der Koalitionsfraktionen
vorangegangen, dem in der Folge die Oppositionsfraktionen
beigetreten waren. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen er-
höhte der Ausschuss mit Zustimmung der PDS-Fraktion
den Baransatz beim Titel Bauen und Wohnen sowie Denk-
malschutzforschung um 1,5 Mio. Euro beim Baransatz und
um 2 Mio. Euro bei der Verpflichtungsermächtigung.
Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion wurde beantragt, den
Ausgabeansatz für die Stilllegung und den Rückbau kern-
technischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen um 20
Mio. Euro zurückzuführen. Der Antrag hatte in dieser Höhe
keinen Erfolg. Einvernehmlich beschloss der Ausschuss
eine Rückführung um 5 Mio. Euro. Die CDU/CSU-Fraktion
hatte ebenso beantragt, den Ausgabeansatz für eine umwelt-
gerechte, nachhaltige Entwicklung im Rahmen der For-
schungs- und Entwicklungsvorhaben um 20 Mio. Euro ab-
zusenken. Unterstützung fand der Antrag jedoch nur bei der
FDP-Fraktion. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen und mit
deren Mehrheit wurde der Titel beim Baransatz um 5,2
Mio. Euro und bei der Verpflichtungsermächtigung um 16
Mio. Euro verstärkt.
Die Beratung des Ausgabeansatzes zur Etatisierung des
Beitrags an die Europäische Weltraumorganisation in Paris
wurde vom Haushaltsausschuss in die Bereinigungssitzung
vertagt. Die CDU/CSU-Fraktion hatte zuvor einen Antrag
vorgelegt, eine Erhöhung um 28,25 Mio. Euro vorzuneh-
men. Die PDS-Fraktion, die ihren Antrag auch in der Berei-
nigungssitzung aufrecht erhielt, hatte eine Absenkung des
Titels um 15,5 Mio. Euro beantragt. Auf Antrag der Koaliti-
onsfraktionen, dem die CDU/CSU-Fraktion beigetreten
war, erhöhte der Ausschuss den Ansatz dieses Titels um 30
Mio. Euro. Die FDP-Fraktion stimmte der Erhöhung eben-
falls zu.
Einzelplan 32 (Bundesschuld)
Der Plafond des Einzelplanes lag im Regierungsentwurf mit
rd. 42,287 Mrd. Euro um rd. 436,21 Mio. Euro über dem

Drucksache 14/7323 – 34 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Ansatz des Vorjahres. Der Haushaltsausschuss hat den Pla-
fond im Saldo um rd. 1,116 Mrd. Euro zurückgeführt.
Insbesondere im Kapitel Verzinsung beschloss der Haus-
haltsausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen bei den
verschiedenen Titeln in Anpassung an die aktuelle Zins-
entwicklung teilweise erhebliche finanzielle Veränderun-
gen. So wurde beispielsweise der Titel zur Etatisierung der
Zinsen für Bundesanleihen um 500 Mio. Euro abgesenkt.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte für dieses Kapitel dem Be-
trage nach weitergehende Anträge vorgelegt, die jedoch im
Ausschuss keine Mehrheit fanden.
Einzelplan 33 (Versorgung)
Der im Regierungsentwurf eingestellte Plafond in Höhe von
rd. 9 Mrd. Euro lag um rd. 105,45 Mio. Euro über dem ver-
gleichbaren Ausgabeansatz des Vorjahres. Der Haushalts-
ausschuss folgte dem einvernehmlichen Ergebnis des Be-
richterstattergesprächs und beließ den Entwurf dieses
Einzelplans in seinen Beratungen unverändert.
Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung)
Im Regierungsentwurf waren bei diesem Einzelplan Ausga-
ben in Höhe von rd. 14,602 Mrd. Euro nach rd. 13,923
Mrd. Euro im Vorjahr veranschlagt. Der Haushaltsaus-
schuss führte die Ausgaben in seiner Beratung im Saldo um
2,983 Mrd. Euro zurück.
Im Kapitel zu Steuern und steuerähnlichen Abgaben hatte
sich die CDU/CSU-Fraktion gegen die Etatisierung von
Einnahmen aus der Änderung des Tabaksteuer- und des Ver-
sicherungssteuergesetzes gewandt. Die Koalitionsfraktio-
nen etatisierten allerdings gegen den Willen von CDU/CSU
und FDP bei Stimmenthaltung der PDS insgesamt einen Be-
trag in Höhe von 1,5 Mrd. Euro bei diesen Steuern. Der An-
satz für Münzeinnahmen wurde vom Ausschuss um 1,462
Mrd. Euro angehoben.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurde der Einnahme-
titel für Einnahmen aus der Veräußerung von Anteilsrechten
des Bundes und aus der Liquidation von Bundesunterneh-
men um 2,6 Mrd. Euro aufgestockt. Hiergegen hatte sich
insbesondere die PDS-Fraktion mit einem Antrag gewandt.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte zuvor ebenso erfolglos eine
Aufstockung um 3 Mrd. Euro beantragt.
Mehrheitlich bei Stimmenthaltung der PDS beschloss der
Ausschuss auf Antrag der Koalitionsfraktionen für Maßnah-
men im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung
einen Betrag in Höhe von rd. 1,473 Mrd. Euro vorzusehen.
Die CDU/CSU-Fraktion konnte sich mit ihren Anträgen, die
entsprechenden Teile des „Paketes“ in den jeweiligen Ein-
zelplänen zu etatisieren, nicht durchsetzen.
2.2 Haushaltsgesetz
2.2.1 Änderungsanträge
Auf Grund eines mit Koalitionsmehrheit beschlossenen An-
trags der Koalitionsfraktionen hat der Haushaltsausschuss
Änderungen zum Entwurf des Haushaltsgesetz 2002 be-
schlossen. Diese werden nachfolgend unter Punkt 2.2.2
begründet.
Die Fraktion der FDP stellte im Haushaltsausschuss den
nachfolgenden Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz
2002, der mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen

die Stimmen der Fraktionen von FDP und PDS bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der CDU/CSU abgelehnt wurde.

„Der Haushaltsausschuss möge beschließen:
Das Haushaltsgesetz 2002 wird in § 25 Abs. 2 Satz 1 wie
folgt geändert:
Ausgenommen von der Einsparung sind die Planstellen
und Stellen der Rechtspflege, des Bundesgrenzschutzes,
des Bundeskriminalamtes, die Planstellen im Grenzzoll-
dienst, im Zollfahndungsdienst und beim Zollkriminal-
amt, die Planstellen und Stellen des Rechts- und Konsu-
lardienstes in den Vertretungen des Bundes im Ausland
sowie die Planstellen der Wirtschaftsabteilungen in den
Vertretungen des Bundes im Ausland“

Die Fraktion der PDS legte den nachfolgend wiedergegebe-
nen Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz 2002 vor, der
mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion
der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP
und PDS abgelehnt wurde.

„Der Haushaltsausschuss möge beschließen:
Das Haushaltsgesetz 2002 wird in § 25 Abs. 2 Satz 1 wie
folgt geändert:
Ausgenommen von der Einsparung sind die Organe der
Rechtspflege, die Planstellen der Polizeivollzugsbeamten
im Bundesgrenzschutz und beim Bundeskriminalamt, die
Planstellen und Stellen der Bundeszollverwaltung, sowie
die Planstellen und Stellen des Rechts- und Konsular-
dienstes in den Vertretungen des Bundes im Ausland.
Beg r ü n d u n g
1. Die Bundeszollverwaltung ist auf Grund des bereits

abgebauten Personals kaum mehr in der Lage, die
ihr gesetzlich obliegenden Aufgaben im Rahmen der
öffentlichen Sicherheit vor dem Hintergrund der
neuen Sicherheitslage wahrzunehmen (Abfertigung
und Beschau, Prüfung und Kontrolle).

2. Durch eine eigene Strukturplanung wird bereits eine
umfassende Rationalisierung betrieben, so dass es
des Drucks der pauschalen Einsparung zum Perso-
nalabbau nicht bedarf.

3. Es ist zurzeit nicht möglich, eingestellte und benö-
tigte Probebeamtinnen und -beamte des mittleren
Zolldienstes zu planmäßigen Beamtinnen und Beam-
ten zu machen (Planstellenmangel).“

2.2.2 Begründung
Zu § 2 Absatz 2 Satz 2
Redaktionelle Anpassung nach Umbenennung der aus dem
Zusammenschluss der drei Postunterstützungskassen her-
vorgegangenen Postbeamtenversorgungskasse.
Zu § 2 Absatz 5 Satz 2
Satz 2 stellt klar, dass der Bund Eigenbestände aufbauen
und halten kann, um diese gemäß § 63 Abs. 5 BHO gegen
Entgelt verleihen zu können (Sachdarlehen gemäß § 607
BGB; hier erfolgt keine Anrechnung auf Kreditermächti-
gungen) oder sie zu Marktpflegezwecken verkaufen zu kön-
nen (hier findet eine Anrechnung auf die Kreditermächti-
gungen der Absätze 1, 2 Satz 1 oder 5 Satz 1 statt). Die

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 35 – Drucksache 14/7323

Wertpapierleihe dient insbesondere der Vermeidung von
Knappheitssituationen an den Kapitalmärkten.
Zu § 2 Absatz 6 Satz 1
Die Aufstockung des Volumens der Zins-Swap-Geschäfte
dient der weiteren Optimierung von Zinszahlungsströmen
und der Senkung von Zinsausgaben.
Zu § 2 Absatz 10 Satz 1
Redaktionelle Überarbeitung der Vorschrift und Anglei-
chung an den Wortlaut der Grundnorm des § 33 (alt).
Zu § 3
Der zusätzliche Ermächtigungsrahmen nach Satz 2 dient
auch der Sicherung der Benchmarkposition und der günsti-
gen Finanzierungskonditionen des Bundes auf dem Kapital-
markt. In jüngster Zeit ist es zum Zeitpunkt der Fälligkeit
bei Zinstermingeschäften auf Basis von Bundeswertpapie-
ren infolge von Spekulationen zu einer Verknappung von
entsprechenden lieferbaren Titeln gekommen. Um dieser für
die Benchmarkposition des Bundes schädlichen Knapp-
heitssituation wirksam zu begegnen, kann es erforderlich
sein, die jeweiligen Papiere für die Dauer von bis zu 6 Mo-
naten aufzustocken und sie im Rahmen von Repogeschäften
zu verkaufen, wobei gleichzeitig der kurzfristige Rücker-
werb geregelt wird. Die hierbei vereinnahmten Mittel wer-
den zur Aufrechterhaltung einer ordnungsgemäßen Kassen-
wirtschaft verwendet.
Zu § 6 Absatz 2 Nr. 5
Klarstellung, dass Einnahmen aus nachträglich gewährten
Preisnachlässen auch den Ausgaben bei Titel 453 01 (Tren-
nungsgeld) zufließen.
Zu § 6 Absatz 6
Im Rahmen der Initiative „BundOnline 2005“ sind durch
das Bundesministerium des Innern unverzüglich zentrale
Infrastrukturen bereitzustellen und der Betrieb zentraler Ba-
siskomponenten sicherzustellen. Hierzu werden die bei Ti-
telgruppe 55 gesperrten Mittel auf Grundlage eines einver-
nehmlichen Konzeptes der beteiligten Ressorts zur
Verstärkung von Kapitel 06 02 Titel 532 08 herangezogen.
Zu § 8 Absatz 3 Satz 5
Für die Deutsche Forschungsgemeinschaft e.V. (DFG) ist
ebenfalls eine Flexibilisierung ihres Stellenplans vorgese-
hen.

Zu § 12
Die Aufstockung des Gewährleistungsrahmens ist erforder-
lich, um den zusätzlichen Bedarf zur Verlängerung der Haf-
tungsübernahme für die Drittschadenshaftpflicht im Bereich
des Luftverkehrs für nicht mehr versicherte Risiken „Krieg
und Terrorismus“ bis Ende Januar 2002 abzudecken. An-
schließend soll eine privatwirtschaftliche Lösung greifen.
Zu § 12 Nr. 4
Durch das Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts wird
das Zweite Wohnungsbaugesetz mit Wirkung zum 1. Januar
2002 durch das Wohnraumförderungsgesetz ersetzt. Hier-
durch wird eine Anpassung der Regelungen an die in § 2
Abs. 1 des Wohnraumförderungsgesetzes genannten För-
dergegenstände erforderlich.
Zu § 13
Erhöhung des Ermächtigungsrahmens im Vorfeld einer Ka-
pitalerhöhung der Europäischen Investitionsbank sowie re-
daktionelle Anpassung nach Umbenennung des Sozialent-
wicklungsfonds in „Entwicklungsbank des Europarates“.
Zu § 16 Absatz 5
Die Vorschrift soll die Möglichkeit eröffnen, in Fällen eines
unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedarfs nach Aus-
schöpfung der in den §§ 10 bis 14 genannten Ermächti-
gungsrahmen weitere Gewährleistungen zu übernehmen,
und zwar insgesamt begrenzt auf bis zu 20 vom Hundert der
Summe der in diesen Vorschriften genannten Ermächti-
gungsrahmen. Die Einwilligung des Haushaltsausschusses
für den Einsatz dieses Instruments ist grundsätzlich erfor-
derlich.
Zu § 19 Absatz 1
Einbeziehung von Soldaten der Besoldungsgruppen B 6 und
höher ist erforderlich, um auf organisatorische Veränderun-
gen im Zuge der Neustrukturierung der Bundeswehr sowie
auf Auslandsverwendungen durch Planstellenveränderun-
gen auch im laufenden Haushaltsjahr reagieren zu können.
Zu § 32 (alt)
Nach Aufhebung des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und
Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes zum 1. Ja-
nuar 2002 ist die bisherige Regelung gegenstandslos und
kann entfallen.
Zu § 33
Ergänzung der Vorschrift um § 2 Abs. 2 Satz 5, um auch im
Fall der vorläufigen Haushaltsführung die Einnahmen nach
Sätzen 2 und 4 in Verwahrung nehmen zu können.

Berlin, den 19. November 2001
Dietrich Austermann
Berichterstatter

Michael von Schmude
Berichterstatter

Hans Georg Wagner
Berichterstatter

Dr. Elke Leonhard
Berichterstatterin

Oswald Metzger
Berichterstatter

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Dr. Christa Luft
Berichterstatterin

Drucksache 14/7323 – 36 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

– Anlagen –
- 71 - ---- AAAAnnnnllllaaaaggggeeeennnn ----

Haushalt 2 0 0 2

Ergebnis der Beratungen

im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Gesamtübersicht

Mio. €

I. Ausgaben

Entwurf............................................................................................... 247.800

Steigerung +1,6 v.H. *)

Veränderung....................................................................................... -300

Ausgaben nnnneeeeuuuu .................................................................................... 247.500

Steigerung +1,5 v.H. *)

II. Einnahmen

1111.... SSSStttteeeeuuuueeeerrrreeeeiiiinnnnnnnnaaaahhhhmmmmeeeennnn

∑ Entwurf ................................................................................... 204.241

∑ Veränderung ........................................................................... -5.002

Steuereinnahmen nnnneeeeuuuu ................................................................... 199.239

2222.... SSSSoooonnnnssssttttiiiiggggeeee EEEEiiiinnnnnnnnaaaahhhhmmmmeeeennnn

∑ Entwurf ................................................................................... 22.494

∑ Veränderung ........................................................................... +4.702

Sonstige Einnahmen nnnneeeeuuuu.............................................................. 27.196

- davon Privatisierungserlöse
ohne Finanzierung Postbeamtenversorgungskasse ............................ (2.750)

3333.... NNNNeeeettttttttooookkkkrrrreeeeddddiiiittttaaaauuuuffffnnnnaaaahhhhmmmmeeee

∑ Entwurf ................................................................................... 21.065

∑ Veränderung ........................................................................... -

Nettokreditaufnahme nnnneeeeuuuu............................................................. 21.065

Abstand zur Verschuldungsobergrenze gem. Art. 115 GG .................. (3.976)

*) Gegenüber Soll 2001

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 37 – Drucksache 14/7323
- 72 - ---- AAAAnnnnllllaaaaggggeeeennnn

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2002
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags

Einnahmen

Ergebnis Haushaltsausschuss

Mehr (+)

Epl./ Regierungs- Erhö- Herab- Weniger (-) Neuer

Ressort entwurf hungen setzungen (Saldo) Ansatz

in Tausend €

1 2 3 4 5 6

01 Bundespräsident und 27 - - - 27

Bundespräsidialamt

02 Deutscher Bundestag 1.871 - - - 1.871

03 Bundesrat 21 - - - 21

04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 2.535 - - - 2.535
05 Auswärtiges Amt 122.530 1.000 - +1.000 123.530

06 Bundesministerium des Innern 303.879 - - - 303.879

07 Bundesministerium der Justiz 288.692 - - - 288.692

08 Bundesministerium der Finanzen 1.035.547 171.827 12 +171.815 1.207.362

09 Bundesministerium für Wirtschaft und 269.581 - 11.000 -11.000 258.581

Technologie

10 Bundesministerium für Verbraucherschutz, 157.940 - - - 157.940

Ernährung und Landwirtschaft
11 Bundesministerium für Arbeit und 1.413.235 140.172 - +140.172 1.553.407

Sozialordnung

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- 2.066.230 - 272.069 -272.069 1.794.161

und Wohnungswesen

14 Bundesministerium der Verteidigung 216.608 - - - 216.608

15 Bundesministerium für Gesundheit 47.673 - - - 47.673

16 Bundesministerium für Umwelt, 120.215 - - - 120.215

Naturschutz und Reaktorsicherheit
17 Bundesministerium für Familie, 76.013 - - - 76.013

Senioren, Frauen und Jugend

19 Bundesverfassungsgericht 61 - - - 61

20 Bundesrechnungshof 337 - - - 337

23 Bundesministerium für wirtschaftliche 791.673 - - - 791.673

Zusammenarbeit und Entwicklung

30 Bundesministerium für Bildung und 396.607 6.200 - +6.200 402.807

Forschung
32 Bundesschuld 23.256.918 547.733 - +547.733 23.804.651

33 Versorgung 952.016 - - - 952.016

60 Allgemeine Finanzverwaltung 216.279.791 10.132.553 11.016.404 -883.851 215.395.940

SSSSuuuummmmmmmmeeee 222244447777....888800000000....000000000000 11110000....999999999999....444488885555 11111111....222299999999....444488885555 ----333300000000....000000000000 222244447777....555500000000....000000000000

Anmerkung: Im Epl. 32 (Spalte 6) Nettokreditaufnahme = 21.065.226

Im Epl. 60 (Spalte 5) Steuermindereinnahmen = 5.001.761
Im Epl. 60 (Spalte 6) Münzeinnahmen = 2.662.000

Drucksache 14/7323 – 38 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
- 73 - ---- AAAAnnnnllllaaaaggggeeeennnn

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2002
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags

Ausgaben

Ergebnis Haushaltsausschuss

Mehr (+)

Epl./ Regierungs- Erhö- Herab- Weniger (-) Neuer

Ressort entwurf hungen setzungen (Saldo) Ansatz

in Tausend €

1 2 3 4 5 6

01 Bundespräsident und 20.563 75 - +75 20.638

Bundespräsidialamt

02 Deutscher Bundestag 568.235 8.891 11.110 -2.219 566.016

03 Bundesrat 18.122 - 49 -49 18.073

04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 1.485.082 18.937 556 +18.381 1.503.463
05 Auswärtiges Amt 2.104.448 56.822 4.262 +52.560 2.157.008

06 Bundesministerium des Innern 3.630.001 38.522 3.640 +34.882 3.664.883

07 Bundesministerium der Justiz 343.034 2.930 431 +2.499 345.533

08 Bundesministerium der Finanzen 3.430.571 41.319 2.476 +38.843 3.469.414

09 Bundesministerium für Wirtschaft und 6.375.425 219.233 22.889 +196.344 6.571.769

Technologie

10 Bundesministerium für Verbraucher- 5.659.195 141.946 104.333 +37.613 5.696.808

schutz, Ernährung und Landwirtschaft
11 Bundesministerium für Arbeit und 88.878.487 3.724.193 414.956 +3.309.237 92.187.724

Sozialordnung

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- 26.337.702 216.226 188.589 +27.637 26.365.339

und Wohnungswesen

14 Bundesministerium der Verteidigung 23.621.685 424.690 424.590 +100 23.621.785

15 Bundesministerium für Gesundheit 1.389.171 6.473 6.913 -440 1.388.731

16 Bundesministerium für Umwelt, 542.630 8.439 1.329 +7.110 549.740

Naturschutz und Reaktorsicherheit
17 Bundesministerium für Familie, 5.423.998 35.707 62.451 -26.744 5.397.254

Senioren, Frauen und Jugend

19 Bundesverfassungsgericht 15.988 - - - 15.988

20 Bundesrechnungshof 80.039 - - - 80.039

23 Bundesministerium für wirtschaftliche 3.594.900 104.734 654 +104.080 3.698.980

Zusammenarbeit und Entwicklung

30 Bundesministerium für Bildung und 8.391.000 83.633 83.633 - 8.391.000

Forschung
32 Bundesschuld 42.287.329 153.900 1.270.272 -1.116.372 41.170.957

33 Versorgung 9.000.121 - - - 9.000.121

60 Allgemeine Finanzverwaltung 14.602.274 1.514.726 4.498.263 -2.983.537 11.618.737

SSSSuuuummmmmmmmeeee 222244447777....888800000000....000000000000 6666....888800001111....333399996666 7777....111100001111....333399996666 ----333300000000....000000000000 222244447777....555500000000....000000000000

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 39 – Drucksache 14/7323
- 74 - ---- AAAAnnnnllllaaaaggggeeeennnn

Finanzielle Ergebnisse der Beratungen des Haushaltsentwurfs 2002
im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags

Verpflichtungsermächtigungen

Ergebnis Haushaltsausschuss

Mehr (+)

Epl./ Regierungs- Erhö- Herab- Weniger (-) Neuer

Ressort entwurf hungen setzungen (Saldo) Ansatz

in Tausend €

1 2 3 4 5 6

02 Deutscher Bundestag 10.161 18.412 - +18.412 28.573

04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt 228.275 145.316 - +145.316 373.591

05 Auswärtiges Amt 177.782 6.800 - +6.800 184.582

06 Bundesministerium des Innern 356.254 9.058 - +9.058 365.312

07 Bundesministerium der Justiz 13.774 - - - 13.774
08 Bundesministerium der Finanzen 269.211 1.534 - +1.534 270.745

09 Bundesministerium für Wirtschaft und 2.736.604 1.103.800 - +1.103.800 3.840.404

Technologie

10 Bundesministerium für Verbraucher- 818.731 34.809 20.000 +14.809 833.540

schutz, Ernährung und Landwirtschaft

11 Bundesministerium für Arbeit und 224.798 8.000 - +8.000 232.798

Sozialordnung

12 Bundesministerium für Verkehr, Bau- 11.913.483 1.476.443 123.644 +1.352.799 13.266.282
und Wohnungswesen

14 Bundesministerium der Verteidigung 3.864.923 15.978.171 168.152 +15.810.019 19.674.942

15 Bundesministerium für Gesundheit 100.449 857 - +857 101.306

16 Bundesministerium für Umwelt, 185.083 33.250 - +33.250 218.333

Naturschutz und Reaktorsicherheit

17 Bundesministerium für Familie, 252.496 5.000 - +5.000 257.496

Senioren, Frauen und Jugend

19 Bundesverfassungsgericht 195 - - - 195
23 Bundesministerium für wirtschaftliche 4.143.946 109.626 24.435 +85.191 4.229.137

Zusammenarbeit und Entwicklung

30 Bundesministerium für Bildung und 3.543.729 218.469 32.200 +186.269 3.729.998

Forschung

60 Allgemeine Finanzverwaltung 184.150 242.388 - +242.388 426.538

SSSSuuuummmmmmmmeeee 22229999....000022224444....000044444444 11119999....333399991111....999933333333 333366668888....444433331111 ++++11119999....000022223333....555500002222 44448888....000044447777....555544446666

Drucksache 14/7323 – 40 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
- 75 - ---- AAAAnnnnllllaaaaggggeeeennnn ----

EEEErrrrllllääääuuuutttteeeerrrruuuunnnngggg ddddeeeerrrr wwwweeeesssseeeennnnttttlllliiiicccchhhheeeennnn VVVVeeeerrrräääännnnddddeeeerrrruuuunnnnggggeeeennnn ggggeeeeggggeeeennnnüüüübbbbeeeerrrr ddddeeeemmmm bbbbiiiisssshhhheeeerrrriiiiggggeeeennnn SSSSoooollllllll 2222000000002222

- Beträge in Mio. € -

EEEEiiiinnnnnnnnaaaahhhhmmmmeeeennnn

(Veränderungen von mehr als 50 Mio €) Veränderung

EP KP Titel Zweckbestimmung Einnahmen

Sonstiges Epl. 05 +1

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 00005555 ++++1111

08 07 13101 Einnahmen aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen +150

Sonstiges Epl. 08 +22

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 00008888 ++++111177772222

Sonstiges Epl. 09 -11

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 00009999 ----11111111

11 13 11999 Vermischte Einnahmen +135

Sonstiges Epl. 11 +5

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 11111111 ++++111144440000

12 25 17212 Tilgungsbeträge von Ländern -225

Sonstiges Epl. 12 -47

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 11112222 ----222277772222

Sonstiges Epl. 30 +6

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 33330000 ++++6666

32 05 16211 Zinseinnahmen aus Beständen von Bundesanleihen, Bundesobligationen und
Bundesschatzanweisungen

+78

32 08 14601 Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem
Ausland

+450

Sonstiges Epl. 32 +20

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 33332222 ++++555544448888

60 01 01101 Lohnsteuer -859

60 01 01201 Veranlagte Einkommensteuer +375

60 01 01301 Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Zinsabschlag) +246

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 41 – Drucksache 14/7323 - 76 - ---- AAAAnnnnllllaaaaggggeeeennnn -

(Veränderungen von mehr als 50 Mio €) Veränderung

EP KP Titel Zweckbestimmung Einnahmen

60 01 01401 Körperschaftsteuer -1.523

60 01 01501 Umsatzsteuer -261

60 01 01601 Einfuhrumsatzsteuer -3.310

60 01 01602 Zuweisungen an Länder gemäß § 11 des Gesetzes über den Finanzausgleich
zwischen Bund und Ländern

-3.053

60 01 01603 Beitrag der Länder zur Finanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" aus ihrem
Umsatzsteueranteil

-462

60 01 01701 Gewerbesteuerumlage -230

60 01 01801 Zinsabschlag +111

60 01 02202 Zuweisungen an die Europäische Union nach BSP-Schlüssel +1.156

60 01 03102 Mineralölsteuer (aus dem Verbrauch von Heizöl und anderen Heizstoffen als
gasförmigen Kohlenwasser- stoffen)

+300

60 01 03103 Mineralölsteuer (sonstiges Aufkommen, ohne das in den Titeln 031 02 und
031 04 erfasste Aufkommen)

-807

60 01 03105 Zuweisungen an die Länder gemäß § 5 Regionalisierungsgesetz +243

60 01 03202 Tabaksteuer +436

60 01 03703 Stromsteuer +246

60 01 04401 Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer +148

60 01 09201 Münzeinnahmen +1.462

60 01 01115 2. Stufe Familienförderung +1.059

60 01 01217 Gesetz zur Fortentwicklung des Unternehmensteuerrechts -235

60 01 03111 Änderung Mineralölsteuergesetz (Agrardiesel) +102

60 01 03211 Änderung von Verbrauchsteuergesetzen -170

60 01 03212 Änderung Tabaksteuergesetz +1.000

60 01 03611 Änderung Versicherungssteuer +500

60 02 13301 Einnahmen aus der Veräußerung von Anteilsrechten des Bundes und aus der
Liquidation von Bundes- unternehmen

+2.600

Sonstiges Epl. 60 +40

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 66660000 ----888888884444

Drucksache 14/7323 – 42 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode - 77 - ---- AAAAnnnnllllaaaaggggeeeennnn ----

EEEErrrrllllääääuuuutttteeeerrrruuuunnnngggg ddddeeeerrrr wwwweeeesssseeeennnnttttlllliiiicccchhhheeeennnn VVVVeeeerrrräääännnnddddeeeerrrruuuunnnnggggeeeennnn ggggeeeeggggeeeennnnüüüübbbbeeeerrrr ddddeeeemmmm bbbbiiiisssshhhheeeerrrriiiiggggeeeennnn SSSSoooollllllll 2222000000002222

- Beträge in Mio. € -

AAAAuuuussssggggaaaabbbbeeeennnn uuuunnnndddd VVVVeeeerrrrppppfffflllliiiicccchhhhttttuuuunnnnggggsssseeeerrrrmmmmääääcccchhhhttttiiiigggguuuunnnnggggeeeennnn

(Veränderungen von mehr als 50 Mio €) Veränderung

EP KP Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungs-

ermächtigung

Sonstiges Epl. 01 +0 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 00001111 ++++0000 ++++0000

Sonstiges Epl. 02 -2 +18

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 00002222 ----2222 ++++11118888

Sonstiges Epl. 03 +0 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 00003333 ++++0000 ++++0000

04 05 68517 Förderung von national und international bedeutsamen Vorhaben

insbesondere zur kulturellen Integration, Kooperation und

Innovation über eine nationale Kulturstiftung

+64

04 05 63381 Zuweisungen zu laufenden kulturellen Aufwendungen der
Bundesstadt Bonn

+1 +56

Sonstiges Epl. 04 +17 +25

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 00004444 ++++11118888 ++++111144445555

Sonstiges Epl. 05 +53 +7

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 00005555 ++++55553333 ++++7777

Sonstiges Epl. 06 +35 +9

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 00006666 ++++33335555 ++++9999

Sonstiges Epl. 07 +2 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 00007777 ++++2222 ++++0000

Sonstiges Epl. 08 +39 +2

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 00008888 ++++33339999 ++++2222

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 43 – Drucksache 14/7323
- 78 - ---- AAAAnnnnllllaaaaggggeeeennnn ----

(Veränderungen von mehr als 50 Mio €) Veränderung

EP KP Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungs-
ermächtigung

09 02 68634 Förderung regenerativer Energiequellen und rationeller

Energienutzung

+100 +50

09 02 68350 Beteiligung am Innovationsrisiko von Technologieunternehmen +64

09 02 87091 Ausgaben für die Inanspruchnahme aus der

Verwaltungsvereinbarung mit dem ERP-Sondervermögen zur

Förderung der Entwicklungskosten des Airbus A 380

+783

09 02 87092 Ausgaben für die Inanspruchnahme aus der
Verwaltungsvereinbarung mit dem ERP-Sondervermögen zur

Förderung der Entwicklungskosten des Triebwerks GP 7000

+240

Sonstiges Epl. 09 +33 +31

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 00009999 ++++111199996666 ++++1111....111100004444

10 02 63651 Zuschüsse zur Alterssicherung der Landwirte +112

Sonstiges Epl. 10 -75 +15

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 11110000 ++++33338888 ++++11115555

11 12 68101 Arbeitslosenhilfe +1.300

11 12 61631 Zuschuss an die Bundesanstalt für Arbeit +2.000

11 13 63623 Erstattung von einigungsbedingten Leistungen an die

Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten

-58

11 13 63681 Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und

der Angestellten

+131

11 13 63682 Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der Arbeiter und

der Angestellten in den neuen Ländern (einschl. ehemaliges Ost-

Berlin)

+63

11 13 63683 Zusätzlicher Zuschuss des Bundes an die Rentenversicherung der

Arbeiter und der Angestellten

-301

11 13 63684 Beitragszahlungen für Kindererziehungszeiten an die

Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten

+159

Sonstiges Epl. 11 +15 +8

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 11111111 ++++3333....333300009999 ++++8888

Drucksache 14/7323 – 44 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
- 79 - ---- AAAAnnnnllllaaaaggggeeeennnn ----

(Veränderungen von mehr als 50 Mio €) Veränderung

EP KP Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungs-
ermächtigung

12 02 89606 Deutscher Beitrag zum Aufbau des europäischen, zivilen

Satellitennavigationssystems "GALILEO"

+69

12 10 74111 Bedarfsplanmaßnahmen (Bundesautobahnen) +288

12 10 74141 Erhaltung, Um- und Ausbau einschließlich

Lärmschutzmaßnahmen (Bundesstraßen)

-100 -10

12 10 74622 Bau von Radwegen einschließlich Erhaltung (Bundesstraßen) +100

12 22 86101 Darlehen für Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen
des Bundes

-65 -31

12 22 89101 Baukostenzuschüsse für Investitionen in die Schienenwege der

Eisenbahnen des Bundes

+766

12 25 88213 Zuweisungen zur Förderung städtebaulicher Sanierungs- und

Entwicklungsmaßnahmen in den alten Ländern

+3 +99

12 25 85224 Darlehen für den Einsatz als Baudarlehen in den alten Ländern (1.

Förderungsweg) - Abwicklung

-12 -65

12 25 88225 Zuweisungen für Investitionen in den alten Ländern +28 +105

Sonstiges Epl. 12 +74 +132

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 11112222 ++++22228888 ++++1111....333355553333

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 45 – Drucksache 14/7323
- 80 - ---- AAAAnnnnllllaaaaggggeeeennnn ----

(Veränderungen von mehr als 50 Mio €) Veränderung

EP KP Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungs-
ermächtigung

14 03 55481 Militärische Beschaffungen +1.051

14 12 51801 Mieten und Pachten +8.000

14 14 55402 Beschaffung von Fernmeldematerial +3 +113

14 15 55402 Beschaffung von Kampffahrzeugen +25 +268

14 15 55404 Beschaffung von Munition +10 +880

14 18 55401 Beschaffung von Schiffen, Betriebswasserfahrzeugen, Booten,

schwimmendem und sonstigem Marinegerät

+194 -48

14 19 55401 Beschaffung von Flugzeugen, Flugkörpern, Flugzeug- rettungs-,

Sicherheits- und sonstigem flugtechnischen Gerät

+73 +263

14 19 55403 Beschaffung des Waffensystems Unterstützungshubschrauber -6 +150

14 19 55405 Beschaffung des Waffensystems Eurofighter 2000 -87

14 19 55406 Beschaffung des Großraumtransportflugzeuges (Future Transport

Aircraft - FTA)

+5.113

14 20 55111 Wehrtechnische Entwicklung und Erprobung -152 +55

Sonstiges Epl. 14 -60 -35

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 11114444 ++++0000 ++++11115555....88881111

0000

Sonstiges Epl. 15 +0 +1

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 11115555 ++++0000 ++++1111

Sonstiges Epl. 16 +7 +33

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 11116666 ++++7777 ++++33333333

17 10 68101 Erziehungsgeld -62

Sonstiges Epl. 17 +35 +5

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 11117777 ----22227777 ++++5555

Sonstiges Epl. 19 +0 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 11119999 ++++0000 ++++0000

Sonstiges Epl. 20 +0 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 22220000 ++++0000 ++++0000

Drucksache 14/7323 – 46 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
- 81 - ---- AAAAnnnnllllaaaaggggeeeennnn ----

(Veränderungen von mehr als 50 Mio €) Veränderung

EP KP Titel Zweckbestimmung Ausgaben
Verpflichtungs-
ermächtigung

Sonstiges Epl. 23 +104 +85

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 22223333 ++++111100004444 ++++88885555

Sonstiges Epl. 25 +0 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 22225555 ++++0000 ++++0000

30 06 89235 Nationales Weltraumprogramm - Investitionen +21 +77

Sonstiges Epl. 30 -21 +109

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 33330000 ++++0000 ++++111188886666

32 05 57501 Zinsen für Bundesanleihen -517

32 05 57505 Zinsen für Bundesschatzanweisungen +75

32 05 57506 Diskont für unverzinsliche Schatzanweisungen -243

32 05 57509 Disagio auf Bundesanleihen, Bundesobligationen,

Bundesschatzanweisungen und Darlehen

-220

32 05 57518 Zinsen für Ausgleichsforderungen aus der Währungsumstellung -61

32 05 57521 Zinsen für Kassenverstärkungskredite -189

Sonstiges Epl. 32 +38 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 33332222 ----1111....111111116666 ++++0000

Sonstiges Epl. 33 +0 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 33333333 ++++0000 ++++0000

60 02 54001 Prägekosten, Metallbeschaffungskosten, Kosten für den Vertrieb
von Sammlermünzen, die Unterhaltung des Münzumlaufs und die

Bekämpfung der Falschmünzerei

-278 +49

60 02 97103 Maßnahmen im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämpfung +1.473 +193

60 03 62402 Zuschüsse zur Abdeckung der Schuldendienstverpflichtungen des

Fonds "Deutsche Einheit"

-843

60 03 88202 Finanzhilfen an die neuen Länder (einschl. Berlin) nach dem

Investitionsförderungsgesetz Aufbau Ost

-3.375

Sonstiges Epl. 60 +39 +0

SSSSuuuummmmmmmmeeee EEEEppppllll.... 66660000 ----2222....999988884444 ++++222244442222

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