BT-Drucksache 14/7297

Zukunft der deutschen Bauwirtschaft

Vom 7. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7297
14. Wahlperiode 07. 11. 2001

Antrag
der Abgeordneten Klaus Wiesehügel, Dieter Maaß (Herne), Dr. Axel Berg,
Hans Günter Bruckmann, Dr. Peter Wilhelm Danckert, Annette Faße, Norbert
Formanski, Iris Gleicke, Angelika Graf (Rosenheim), Klaus Hasenfratz, Rolf
Hempelmann, Hubertus Heil, Gustav Herzog, Reinhold Hiller (Lübeck), Jelena
Hoffmann (Chemnitz), Gabriele Iwersen, Dr. Uwe Jens, Volker Jung (Düsseldorf),
Dr. Uwe Küster, Konrad Kunick, Werner Labsch, Christian Lange (Backnang),
Dr. Christine Lucyga, Heide Mattischeck, Christian Müller (Zittau), Günter
Oesinghaus, Holger Ortel, Karin Rehbock-Zureich, Bernd Reuter, Birgit Roth
(Speyer), Thomas Sauer, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk,
Wieland Sorge, Wolfgang Spanier, Dr. Ditmar Staffelt, Rita Streb-Hesse, Wolfgang
Weiermann, Reinhard Weis (Stendal), Dr. Rainer Wend, Dr. Margrit Wetzel,
Dr. Norbert Wieczorek, Engelbert Clemens Wistuba, Dr. Peter Struck und der
Fraktion der SPD
sowie der Abgeordneten Werner Schulz (Leipzig), Franziska Eichstädt-Bohlig,
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Zukunft der deutschen Bauwirtschaft

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Eine der schweren Erblasten der alten Bundesregierung ist die unverändert
schlechte wirtschaftliche Situation der deutschen Bauwirtschaft. Seit 1995 sind
die Auftragseingänge, Umsätze und Investitionen stark rückläufig. In den alten
Bundesländern verbuchte der Wohnungsbau am Anfang diesen Jahres einen
Umsatzrückgang von minus 21 Prozent. Gleichzeitig geht die Zahl der Be-
schäftigten kontinuierlich zurück. Seit 1995 wurden fast 500 000 Beschäftigte
des Bauhauptgewerbes arbeitslos oder wurden nicht mehr ersetzt. Im August
wurde in Westdeutschland der Vorjahresstand mit 102 876 erneut um 6,7 Pro-
zent überschritten und in den neuen Bundesländern liegt die Zahl der arbeits-
losen Bauarbeiter mit 121 172 um 6,3 Prozent über dem Vorjahresstand. Die
statistisch erfasste Beschäftigung am Bau sank in diesem Jahr erstmals unter
eine Millionen. Nach dem Herbstgutachten der Wirtschaftsforschungsinstitute
stabilisiert sich die Lage am Bau in Westdeutschland – allerdings auf niedrigem
Niveau.
Die Ursachen für die anhaltende Krise der Bauwirtschaft sind sowohl konjunk-
tureller als auch struktureller Art und reichen weit zurück. Wie kaum eine
andere Branche hat die Bauwirtschaft unter der angespannten Situation der öf-
fentlichen Haushalte und dem damit verbundenen Rückgang der Investitionen
gelitten. Aber auch die Zurückhaltung privater und gewerblicher Investoren

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darf nicht übersehen werden. In weiten Teilen Deutschlands ist der Wohnungs-
markt ausgeglichen. In Ostdeutschland stehen 1 Million Wohnungen leer,
Tendenz steigend. Vor diesem Hintergrund sinkt die Bedeutung von Erweite-
rungsinvestitionen zugunsten von Erhaltungs- und Erneuerungsinvestitionen in
die Wohnungsbestände und Infrastruktur.
Eine der gravierenden Fehlsteuerungen der Regierung Kohl war die 50-prozen-
tige Sonderabschreibung in den neuen Bundesländern. Diese hat zum Aufbau
enormer Überkapazitäten geführt, die heute nur schwer kompensiert werden
können.
Wie keine andere Branche leidet aber die Bauwirtschaft unter dem Problem der
illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit, das in der Vergangenheit nicht ent-
schlossen genug bekämpft wurde. Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit
haben zur Verdrängung von soliden Anbietern, von qualifizierten Arbeitnehme-
rinnen und -nehmern und letztlich auch zur unrentierlichen Durchführung von
Aufträgen (ruinöse Preiskonkurrenz) geführt. Ketten von Subunternehmen
haben zu undurchschaubaren Strukturen in der Bauwirtschaft geführt.

II. Der Deutsche Bundestag begrüßt:
Die Bundesregierung hat seit der Regierungsübernahme eine Vielzahl von
Maßnahmen ergriffen, um die Bauwirtschaft zu stützen und zukunftssichere
Arbeitsplätze in einer modernen Wirtschaft zu schaffen. Hierzu zählt die Schaf-
fung von investitionsfördernden Rahmenbedingungen allgemein sowie eine
Reihe von Einzelmaßnahmen, die insbesondere der Bauwirtschaft nutzen.
1. Die von der Bundesregierung eingeleitete und konsequent umgesetzte

Politik der Haushaltskonsolidierung kommt auch der Bauwirtschaft zugute.
Allein der Bund muss für seinen Schuldenberg in Höhe von 1,5 Billionen
DM jährlich über 80 Mrd. an Zinsbelastung zahlen. Dieses Geld fehlt für in-
vestive Ausgaben des Bundes. Deshalb werden mit dem mittel- und lang-
fristigen Abbau der Staatsverschuldung neue Spielräume für Zukunftsinves-
titionen geschaffen sowie die Voraussetzungen für niedrige Zinsen am
Kapitalmarkt gesetzt. Dies nutzt der Bauwirtschaft. In der jetzigen an-
gespannten Konjunkturlage nutzt die Bundesregierung den zur Verfügung
stehenden Spielraum für das Wirken der automatischen Stabilisatoren.

2. Die Steuerreform hat für Unternehmen eine zweifach positive Auswirkung.
Sie entlastet die Unternehmen auf der Kostenseite und verbessert dadurch
ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit. Neuer Spielraum für Investitionen
wurden damit geschaffen. Auch nachfrageseitig bringt die Steuerreform eine
erhebliche Entlastung durch die Absenkung der Einkommenssteuerhöchst-
sätze bis 2005. Insgesamt führen die Steuerreduzierungen zu einer Entlas-
tung von 95 Mrd. DM. Von diesen Entlastungen bei Privatpersonen wie bei
Unternehmen werden erhebliche Impulse für die Nachfrage nach Bauleis-
tungen ausgehen. Im Rahmen der Fortentwicklung des Unternehmenssteu-
errechts werden auch die Personengesellschaften bei der Umstrukturierung
des Beteiligungsbesitzes steuerlich begünstigt.

3. Die gesetzlichen Lohnnebenkosten sind gesunken. Nachdem der Beitrags-
satz zur Rentenversicherung zwischen 1992 und 1998 von 17,5 Prozent auf
20,3 Prozent gestiegen war, ist mit der Ökosteuer der Beitrag zur gesetz-
lichen Rentenversicherung zum 1. Januar auf 19,1 Prozent gesenkt worden.
Mit der Rentenreform 2000 werden darüber hinaus die Beiträge zur gesetz-
lichen Rentenversicherung langfristig stabilisiert. Dies liegt im unmittelba-
ren Interesse der personalintensiven Bauwirtschaft. Ohne die Rentenreform
würden die Beiträge unweigerlich drastisch steigen.

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4. Mit dem Zehn-Punkte-Programm zur Förderung und Verstetigung beschäf-
tigungswirksamer Bautätigkeit hat sich die Bundesregierung mit den Tarif-
vertragsparteien gemeinsam auf ein umfassendes Maßnahmenpaket zur
Bewältigung struktureller Probleme in der Baubranche verständigt.

5. Die Bundesregierung sieht die weitere Eindämmung von illegaler Beschäf-
tigung und Schwarzarbeit als eine drängende gesellschafts-, beschäf-
tigungs-, sozial- und finanzpolitische Aufgabe an. Das Gesetz zur Eindäm-
mung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe wird einen Beitrag dazu
leisten, illegale und Scheinfirmen vom deutschen Baumarkt zu vertreiben
und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.

6. Um legale Beschäftigungsverhältnisse zu sichern, wurde des Weiteren das
Arbeitnehmer-Entsendegesetz spürbar verschärft. Durch die Entfristung
des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, die Verankerung einer Auftraggeber-
haftung für Urlaubskassenbeiträge und den Netto-Mindestlohn hat die
Bundesregierung die Voraussetzungen zur Bekämpfung von Lohn- und
Sozialdumping deutlich verbessert.

7. Die Bundesrepublik braucht als wichtigstes europäisches Transitland und
zur Sicherung des Standortes Deutschland eine gut ausgebaute und
zukunftsgerichtete Infrastruktur. Die Bundesregierung hat sich diesem
Anspruch u. a. mit dem „Investitionsprogramm für den Ausbau der
Bundesschienenwege, Bundesfernstraßen und Bundeswasserstraßen in den
Jahren 1999 bis 2002“ mit einem Investitionsvolumen von insgesamt
rd. 67,4 Mrd. DM gestellt. Von diesen Mitteln werden für Neu- und Aus-
baumaßnahmen rd. 36 Mrd. DM ausgegeben, die verbleibenden Mittel die-
nen der bedarfsgerechten Erhaltung der Verkehrsinfrastruktur. Das Investi-
tionsprogramm trägt zu einer soliden Investitionsplanung bei und
ermöglicht eine Fortführung der Investitionen auf hohem Niveau.

8. Die Bundesregierung hat für die Verstärkung der Zukunftsinvestitionen
einen erheblichen Teil der eingesparten Zinsausgaben aus den zur Schul-
dentilgung verwendeten UMTS-Erlösen eingesetzt. In diesem Rahmen
werden zusätzlich für den Zeitraum von 2001 bis 2003 Bundesmittel für
das Schienennetz in Höhe von insgesamt 6 Mrd. DM und für das Bundes-
fernstraßennetz in Höhe von 2,7 Mrd. DM zur Verfügung stehen.

9. Bereits im Frühjahr 2000 wurde ein über die normalen Verkehrsinfrastruk-
turinvestitionen hinausreichendes Sonderprogramm zur Beseitigung von
Engpässen im Autobahnnetz, im Schienenwegenetz und im Netz der Bun-
deswasserstraßen (Anti-Stauprogramm) vorgelegt, das mit 7,4 Mrd. DM
für die Jahre 2003 bis 2007 ausgestattet wurde. Mit der Einführung der
LKW-Maut werden zusätzliche Investitionsspielräume geschaffen.

10. Klimaschutzinvestitionen am Bau schaffen Arbeitsplätze in der Bauwirt-
schaft. Mit dem KfW-CO2 Gebäudesanierungsprogramm stellt die rot-grüne Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren 2 Mrd. DM für
die Senkung des CO2-Ausstoßes im Gebäudebereich zur Verfügung. Mitder Energieeinsparverordnung, dem KfW-CO2-Minderungsprogramm, derVerlängerung des Ökobonus in der Eigenheimzulage, dem 100 000 Dä-
cher-Programm sowie dem Markteinführungsprogramm für erneuerbare
Energien leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag für den Kli-
maschutz und für mehr Beschäftigung am Bau.

11. Mit zahlreichen Maßnahmen fördert die Bundesregierung die Vitalität un-
serer Städte und löst damit Investitionen aus, die insbesondere der mittel-
ständischen Bauwirtschaft zugute kommen. Die Mittel für die Städte-
bauförderung wurden in diesem Jahr auf insgesamt 750 Mio. DM
aufgestockt. Länder und Gemeinden ergänzen diese Mittel auf 2,25 Mrd.

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DM, so dass zusammen mit den privaten Investitionen beträchtliche Multi-
plikatoreffekte erzeugt werden.

12. Die Bundesregierung legt zur Sicherung einer zukunftsfähigen Stadtent-
wicklung und zur Konsolidierung der Wohnungsmärkte in den neuen
Ländern ein neues, sich an die bestehende Städtebauförderung anlehnendes
Stadtumbau-Programm auf. Mit jährlich 300 Mio. DM in den Jahren 2002
bis 2005 und weiteren 800 Mio. DM bis 2009 unterstützt die Bundesregie-
rung Kommunen und Wohnungswirtschaft bei Maßnahmen zur Auf-
wertung von Stadtquartieren und bei dem unvermeidlichen Rückbau leer-
stehender, langfristig nicht mehr benötigter Wohngebäude. Bis 2009 sollen
insgesamt rund 5 Mrd. DM zur Verfügung stehen.

13. Zur Unterstützung der Revitalisierung städtebaulich wertvoller Quartiere
soll die Investitionszulage für aufwendige Modernisierungen von Miet-
wohnungen bei Altbau und denkmalgeschützten Beständen der 50er Jahre
in Sanierungs-, Erhaltungs- und Kerngebieten erheblich angehoben wer-
den (von 15 auf 22 Prozent von bis zu 2 400 DM/m2 statt wie bisher
1 200 DM).

14. Um den vorhandenen Wunsch zur Eigentumsbildung stärker vom Neubau
in die städtebaulich wertvollen Bestände zu lenken und auf diesem Wege
zur Aufwertung der Innenstädte und zum Abbau der Leerstände beizutra-
gen, wird die Bundesregierung jährlich 50 Mio. DM für die „Wohneigen-
tumsbildung in innerstädtischen Altbauquartieren“ zur Verfügung stellen,
das die von selbstnutzenden Wohneigentumserwerbern getätigten Investi-
tionen in die genannten Bestände gezielt unterstützt. Die Bundesmittel sol-
len von den Ländern um den gleichen Betrag aufgestockt werden.

15. Auch die Reform der Altersvorsorge fördert die Wohneigentumsbildung.
Mittel- bzw. längerfristig wird auf diese Weise ein zusätzliches Nachfrage-
potential nach eigenem Wohnraum erschlossen.

16. Die Bundesregierung hat mit dem Gesetz zur Beschleunigung fälliger
Zahlungen weitreichende Maßnahmen ergriffen, um dem Problem von
mangelhafter Zahlungsmoral zu begegnen. Die Überlegungen, Bauunter-
nehmern vorab zu einem Teil ihrer Forderung trotz Mängelrügen zu verhel-
fen, entsprechen in etwa der „Fertigstellungsbescheinigung“, die mit dem
Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen in das BGB (§ 641a) einge-
führt worden ist.
Der schlechten Zahlungsmoral wird auch mit der Umsetzung der Zah-
lungsverzugsrichtlinie 2000/35/EG vom 29. Juni 2000 durch das Schuld-
rechtsmodernisierungsgesetz Rechnung getragen. Damit werden Erleichte-
rungen beim Verzugseintritt und eine weitere Anhebung des
Verzugszinssatzes im Geschäftsverkehr erreicht. Des Weiteren wird auch
das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz Verbesserungen zugunsten der
Bauwirtschaft bringen.

17. Die Bundesregierung hat sich bei den Beitrittsverhandlungen erfolgreich
für eine EU-Position eingesetzt, wonach jeder Mitgliedstaat die Arbeitneh-
merfreizügigkeit individuell bis maximal 7 Jahre einschränken kann. Zur
Vermeidung von Umgehungen dürfen Deutschland und Österreich parallel
dazu die Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen in der Bau-
wirtschaft und in sensiblen Teilbereichen des Handwerks beschränken.

18. Da mehr als 90 Prozent der im Baugewerbe tätigen Unternehmen kleine
und mittlere Unternehmen (KmU’s) und Handwerksbetriebe sind, werden
diese Unternehmen von sämtlichen Maßnahmen, die die Bundesregierung
zur Förderung des Mittelstands ergreift, betroffen. Die Unterstützungen für
den Mittelstand dienen neben der Förderung für Existenzgründer primär

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der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der KmU’s. Die Verbesserung
der Leistungsfähigkeit mittelständischer Betriebe aus anderen Branchen ist
auch geeignet, die Nachfrage nach Bauinvestitionen zu fördern. Des Weite-
ren profitieren die Unternehmen der Bauwirtschaft in besonderem Maße
von staatlichen Fördermaßnahmen zugunsten der Auslandsaktivitäten. Die
Stärkung der deutschen Unternehmen auf den internationalen Märkten ist
ein besonderes Anliegen der Bundesregierung.

19. Mit dem im Oktober 2001 vom Bundesminister für Verkehr, Bau- und
Wohnungswesen vorgelegten Maßnahmenkonzept „Bauen jetzt – Investiti-
onen beschleunigen“ können vorhandene Mittel besser genutzt und neue
Finanzquellen erschlossen werden. Das Maßnahmenkonzept umfasst sechs
wesentliche Elemente:
l den Aufbau zusätzlicher Planungskapazitäten bei der Bahn;
l die Anwendung privater Betreibermodelle;
l den beschleunigten Ausbau der Schienenstrecke Hamburg–Berlin

(VDE2);
l den städtebaulichen Wettbewerb zum Programm „Stadtumbau Ost“;
l die Initiative für ein Kompetenzzentrum zum kostengünstigen und

qualitätsbewussten Bauen;
l die Bereitstellung privater Planungskapazitäten für die Länder durch die

DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH)

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
an ihrer Politik zur Verstetigung der Bautätigkeit festzuhalten und die Rahmen-
bedingungen kontinuierlich zu verbessern. Dabei soll sie
l ihre bisherigen Bemühungen im Kampf gegen illegale Beschäftigung und

Schwarzarbeit intensivieren. Es gilt die von den Regierungsfraktionen
eingebrachten „Eckpunkte zur Verbesserung der Bekämpfung illegaler
Beschäftigung und Schwarzarbeit“ und die darin enthaltenen Vorschläge
zügig in konkrete Gesetzesvorhaben umzusetzen. Die Effizienz der Arbeit
der Verfolgungsbehörden muss verbessert, die Vollzugsdefizite ausgeräumt,
die Abschreckungswirkungen erhöht sowie die Prävention nachhaltig ge-
stärkt werden;

l weitere Maßnahmen zur Verbesserung des Mittelabflusses bei Verkehrs-
investitionen prüfen;

l prüfen, unter welchen Bedingungen öffentliche Hochbauinvestitionen in
Form von Public Private Partnership durchgeführt werden können; dies
schließt auch die Prüfung der Frage ein, ob und gegebenenfalls wie die
gesetzlichen Rahmenbedingungen verändert werden sollten;

l prüfen, in welchem Umfang private Betreibermodelle für die öffentliche
Infrastruktur, insbesondere für den 6-streifigen Ausbau von Bundesauto-
bahnabschnitten geeignet sind, Investitionen zu beschleunigen;

l aufbauend auf den positiven Erfahrungen mit dem Gesetz zur Beschleuni-
gung fälliger Zahlungen weitere Möglichkeiten zur Verbesserung der Zah-
lungsmoral in Erwägung ziehen. Mögliche Vorschläge der Bund-Länder-
Arbeitsgruppe „Verbesserung der Zahlungsmoral“ sollen zeitnah für weitere
gesetzgeberische Maßnahmen genutzt werden;

l ein Gesetz zur tariflichen Entlohnung bei öffentlichen Aufträgen in den
Bundestag einbringen, das öffentliche Auftraggeber verpflichtet, Bau- und
Verkehrsdienstleistungen nur an solche Unternehmen zu vergeben, die sich

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bei der Angebotsabgabe verpflichten, die am Ort der Leistungsausführung
einschlägigen Lohn- und Gehaltstarife zu zahlen. Hauptauftragnehmer und
Nachunternehmer müssen in die Tariftreue einbezogen und im Falle der
Zuwiderhandlung Sanktionen unterworfen werden;

l im Rahmen des Prozesses der EU-Osterweiterung weiterhin gewährleisten,
dass es durch adäquate Regelungen, wie vor allem Übergangsfristen bei
Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit, nicht zu Wettbe-
werbsverzerrungen und Lohn- und Sozialdumping im Bereich der Bauwirt-
schaft kommt;

l die öffentlichen Investitionspolitik in Bezug auf die Baubranche verstetigen.
Hierzu dienen auch kostenneutrale Maßnahmen wie das zeitliche Vorziehen
von Baumaßnahmen, das vollständige Ausschöpfen der Bauhaushalte auf
allen Ebenen bzw. die Übertragbarkeit unvermeidlicher Überhänge auf das
Folgejahr;

l die Potentiale für Klimaschutz und Arbeitsplätze in der Bauwirtschaft durch
ökologische Modernisierung und energetische Sanierungsmaßnahmen in
den Wohnungs- und sonstigen Gebäudebeständen auszuschöpfen;

l gemeinsam mit den Verbänden der Bauwirtschaft eine Nachhaltigkeitsstra-
tegie zu entwickeln, die auf Ressourceneinsparung, Schadstoffvermeidung,
langfristige Haltbarkeit von Bauwerken und Baumaßnahmen in Neubau und
Bestand, Bauqualität und Baukultur zielt;

l gemeinsam mit den Verbänden der Baubranche Maßnahmen und Regelun-
gen zur Stärkung von Qualifikation, Innovation und Wissen über umwelt-
schonende Bautechniken voranbringen.

Berlin, den 7. November 2001
Dr. Peter Struck und Fraktion
Kerstin Müller (Köln), Rezzo Schlauch und Fraktion

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