BT-Drucksache 14/7292

Keine systemwidrigen Eingriffe bei der Schwankungsreserve

Vom 6. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7292
14. Wahlperiode 06. 11. 2001

Antrag
der Abgeordneten Karl-Josef Laumann, Horst Seehofer, Brigitte Baumeister,
Klaus Brähmig, Rainer Eppelmann, Dr. Hans-Peter Friedrich, Julius Louven,
Wolfgang Meckelburg, Claudia Nolte, Hans-Peter Repnik, Franz-Xaver Romer,
Heinz Schemken, Birgit Schnieber-Jastram, Johannes Singhammer, Dorothea
Störr-Ritter, Andreas Storm, Matthäus Strebl, Gerald Weiß (Groß-Gerau), Peter
Weiß (Emmendingen) und der Fraktion der CDU/CSU

Keine systemwidrigen Eingriffe bei der Schwankungsreserve

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Die seit 1977 bestehende gesetzliche Verpflichtung der Rentenversicherung,

eine Schwankungsreserve in Höhe einer Monatsausgabe bereitzuhalten, hat
sich bewährt und dafür gesorgt, dass das Vertrauen in die Rentenversiche-
rung über Jahrzehnte aufrechterhalten werden konnte. Die Schwankungs-
reserve ist der Notgroschen der Rentenversicherung und dient dazu, im
Laufe eines Jahres auf unvorhergesehene Finanzentwicklungen reagieren zu
können, nicht aber dazu, im Vorhinein den Beitragssatz systemwidrig zu be-
einflussen.

2. Die Bundesregierung hatte bei ihrer Rentenreform 2000 das Ziel, den Bei-
tragsatz langfristig stabil zu halten und gleichzeitig ein angemessenes Ren-
tenniveau zu garantieren. Im Jahr 2002 sollte der Beitragssatz daher von der-
zeit 19,1 auf 19,0 % gesenkt werden.

3. Trotz der Anhebung der sog. Ökosteuer im nächsten Jahr und im Jahr 2003
um jeweils 6 Pfennig zeigt sich heute, dass dies nicht gelingt. Es ist vielmehr
so, dass die Finanzsituation in der Rentenversicherung eigentlich eine drasti-
sche Anhebung des Beitragssatzes auf 19,4 % im nächsten Jahr erforderlich
machen würde.

4. Die Bundesregierung will diese Entwicklung mit einem systemwidrigen
buchhalterischen Eingriff verhindern, indem sie per Gesetz und im Vorhin-
ein die gesetzlich vorgeschriebene Schwankungsreserve von derzeit rund 28
Mrd. DM um 20 %, also um rund 5,6 Mrd. DM, senkt. Hinzu kommt, dass
wegen der jetzt vorgenommenen Änderungen bei der Schwankungsreserve
diese im Jahr nach der Bundestagswahl wieder aufgefüllt werden muss, was
bedeutet, dass spätestens 2003 der Beitragssatz deutlich angehoben werden
wird.

5. Damit setzt die Bundesregierung eine falsche Rentenpolitik fort, die seit
dem Regierungswechsel 1998 bereits die Renten von den Nettolöhnen ab-
koppelt und den Rentnerinnen und Rentnern einen realen Kaufkraftaus-
gleich vorenthält. Die Rentenreform 2000 war bereits bei ihrem Inkrafttreten

Drucksache 14/7292 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Makulatur, da das ihr zugrunde liegende Zahlenmaterial im Hinblick auf
Wirtschafts- und Beitragsentwicklung von Beginn an unrealistisch und da-
her falsch war.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Mindestreserve in der gesetzlichen Rentenversicherung unberührt zu las-

sen, um das Vertrauen in dieses Sozialversicherungssystem zu erhalten;
2. den Bürgerinnen und Bürgern endlich offen, wahrheitsgemäß und vollstän-

dig über die Finanzsituation in der gesetzlichen Rentenversicherung zu un-
terrichten und Vorschläge vorzulegen, die auf realistischen Daten basieren
und deutlich machen, wie die Bundesregierung ihr Versprechen, den Bei-
tragssatz stabil zu halten, einlösen will.

Berlin, den 6. November 2001
Karl-Josef Laumann
Horst Seehofer
Brigitte Baumeister
Klaus Brähmig
Rainer Eppelmann
Dr. Hans-Peter Friedrich
Julius Louven
Wolfgang Meckelburg
Claudia Nolte
Hans-Peter Repnik
Franz-Xaver Romer
Heinz Schemken
Birgit Schnieber-Jastram
Johannes Singhammer
Dorothea Störr-Ritter
Andreas Storm
Matthäus Strebl
Gerald Weiß (Groß-Gerau)
Peter Weiß (Emmendingen)
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.