BT-Drucksache 14/7287

Energiebericht sofort veröffentlichen - Energiekonzept vorlegen

Vom 6. November 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7287
14. Wahlperiode 06. 11. 2001

Antrag
der Abgeordneten Kurt-Dieter Grill, Dr. Klaus W. Lippold (Offenbach), Dr. Peter
Paziorek, Hartmut Schauerte, Wolfgang Börnsen (Bönstrup), Cajus Caesar,
Marie-Luise Dött, Dr. Hansjürgen Doss, Albrecht Feibel, Erich G. Fritz, Georg
Girisch, Ulrich Klinkert, Helmut Lamp, Dr. Paul Laufs, Vera Lengsfeld, Bernward
Müller (Jena), Elmar Müller (Kirchheim), Franz Obermeier, Friedhelm Ost,
Dr. Bernd Protzner, Peter Rauen, Christa Reichard (Dresden), Hans-Peter Repnik,
Dr. Heinz Riesenhuber, Dr. Christian Ruck, Karl-Heinz Scherhag, Hans Peter
Schmitz (Baesweiler), Max Straubinger, Matthias Wissmann, Werner Wittlich,
Dagmar Wöhrl und der Fraktion der CDU/CSU

Energiebericht sofort veröffentlichen – Energiekonzept vorlegen

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Im Juni des Jahres 2000 hat der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie
die Ergebnisse des Energiedialoges als gute Grundlage für eine zukunftsfähige
Energiepolitik in Deutschland bezeichnet. Die Ergebnisse des Energiedialoges
sind aber bis heute nicht in Form eines Energieprogramms der Bundesregierung
umgesetzt worden. Entsprechend erklärte der Bundesminister für Wirtschaft
und Technologie für die Bundesregierung bereits wenige Monate später, dass
die Bundesregierung kein Energiekonzept, sondern allenfalls einen Energiebe-
richt vorlegen werde.
Drei Jahre nach dem Regierungswechsel liegt weder ein Energiebericht der
Bundesregierung noch ein Energiekonzept vor, welches Perspektiven für eine
preisgünstige, umweltverträgliche, wettbewerbsfähige Energiepolitik bis zum
Jahr 2020 eröffnet. Es ist nicht erkennbar, wie aus Sicht der Bundesregierung
eine nachhaltige Energiepolitik definiert wird, die zu gleichen Teilen den Krite-
rien Wirtschaftlichkeit, Sozialverträglichkeit, Klimaschutz und Versorgungs-
sicherheit Rechnung trägt. Dabei umfasst die Prämisse der Versorgungssicher-
heit zum einen den Aspekt der Abhängigkeit Deutschlands vom Import von
Energieträgern. Zum anderen bleibt die Frage von der Bundesregierung bis
dato unbeantwortet, wie der Rückgang der Kapazitäten im Jahr 2010 um ca.
30 000 MW infolge überalterter Kraftwerke substituiert werden soll.
Bereits im Schlussdokument des Energiedialoges (Mai 2000) heißt es: „Nach
der Koalitionsvereinbarung der Regierungsfraktionen vom 20. Oktober 1998 ist
es erklärtes Ziel der Bundesregierung, die Nutzung der Kernenergie in
Deutschland entschädigungsfrei zu beenden. Hierzu werden zwischen der Bun-
desregierung und den Unternehmen Konsensgespräche geführt.

Drucksache 14/7287 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
Angesichts des Beitrags der Kernenergie für das Weltklima durch signifikante
Vermeidung von CO2-Emissionen und eines aktuellen Beitrags der Kernener-gie von über 60 % der Strom-Grundlast halten CDU/CSU, FDP und Industrie-
vertreter an der Option einer künftigen Nutzung der Kernenergie fest.
Der Energiedialog 2000 hat diesen Konflikt ausgeklammert; stattdessen ging es
darum, jenseits dieser grundsätzlichen Kontroverse Gemeinsamkeiten in der
Energiepolitik zu formulieren. Künftige Festlegungen energiepolitischer Ziele
und Maßnahmen bezogen auf diesen Grunddissens sind deshalb durch den
Energiedialog 2000 nur teilweise abgedeckt. Die Ergebnisse der Kernenergie-
konsensgespräche sind darüber hinaus bei der künftigen Festlegung energie-
politischer Ziele und Maßnahmen zu berücksichtigen.“
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie hat diesen Zielkonflikt in
einer Reihe von öffentlichen Äußerungen deutlich dargestellt. Er hat nicht nur
die ökonomische Verträglichkeit der Klimapolitik der Bundesregierung in
Frage gestellt, sondern auch ausgeführt, dass die Klimaziele durch den Aus-
stieg aus der Kernenergie nicht erreichbar sind. Im Fokus führt der Bundesmi-
nister für Wirtschaft und Technologie am 2. April 2001 aus: „Nach dem verein-
barten Atomausstieg bis 2020 wird die Kernkraft als Primärenergie ganz
verschwunden sein. Damit wird die CO2-Einsparung von minus 40 % bis 2020kaum möglich.“
Gemäß den Veröffentlichungen in der „DIE ZEIT“ vom 22. August 2001 und
im „Handelsblatt“ vom 30. August 2001 ist diese Problematik auch wesentli-
cher Gegenstand des Energieberichts, der nach Auskunft der Bundesregierung
am 4. September 2001 vorgelegt werden sollte.
Die Widersprüchlichkeit der rot-grünen Energiepolitik ist auch vor den Aussa-
gen des Bundesministers für Wirtschaft und Technologie, Dr. Werner Müller,
am 22. Oktober 2001 in der Friedrich-Ebert-Stiftung zu sehen. Danach warnte
er vor nationalen Alleingängen ebenso wie vor einer Aufgabe der Kohlennut-
zung in der Stromerzeugung. Wörtlich führte er weiter aus: „Deutschland kann
es sich nicht leisten, die Stromerzeugung fast vollständig vom Gas und etwas
Solarenergie abhängig zu machen. … Ich plädiere für nicht weniger als einen
Paradigmenwechsel in der nationalen energiepolitischen Debatte.“

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. aufzuzeigen, wie angesichts des Ausstieges aus der Kernenergie die nationa-

len Klimaschutzziele erreicht werden können,
2. ein umfassendes Energiekonzept zu erarbeiten, das die Energiepolitik

Deutschlands bis 2020 unter Berücksichtigung der Kriterien Wirtschaftlich-
keit, Umweltverträglichkeit und Versorgungssicherheit beschreibt und

3. den bereits für den 4. September 2001 angekündigten Energiebericht sofort
vorzulegen,

4. darzulegen, was sie konkret unter einem Paradigmenwechsel in der Energie-
politik versteht,

5. zu erklären, welche Anstrengungen sie unternimmt, um die europäische Kli-
maschutzpolitik künftig zu harmonisieren.

Berlin, den 6. November 2001
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.