BT-Drucksache 14/7236

Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Bundeswehr (Bundeswehrneuausrichtungsgesetz - BwNeuAusrG) -14/6881-

Vom 29. Oktober 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7236
14. Wahlperiode 29. 10. 2001

Bericht
des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss)
gemäß § 96 der Geschäftsordnung

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 14/6881 –

Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der Bundeswehr
(Bundeswehrneuausrichtungsgesetz – BwNeuAusrG)

Bericht der Abgeordneten Dietrich Austermann, Volker Kröning, Oswald Metzger,
Jürgen Koppelin und Dr. Uwe-Jens Rössel

Mit dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, den Beschluss der
Bundesregierung vom 14. Juni 2000 zur konzeptionellen
und planerischen Neuausrichtung der Bundeswehr umzuset-
zen.
Insbesondere sollen
l die gesetzliche Dauer des Grundwehrdienstes von bisher

zehn auf neun Monate verkürzt, dessen abschnittsweise
Ableistung ermöglicht und die Wehrdienstart der Verfü-
gungsbereitschaft aufgehoben,

l die unausgewogene Altersstruktur der Offiziere und
Unteroffiziere dauerhaft bereinigt und

l die gesetzlichen Voraussetzungen zur Neuordnung der
Laufbahnen der Soldaten geschaffen werden.

Der Gesetzentwurf sieht Änderungen im Wehrpflichtgesetz
sowie Folgeänderungen, die Schaffung eines Personalan-
passungsgesetzes, wonach in den Jahren 2002 bis 2006 bis
zu 3 000 Berufssoldaten ab dem 50. Lebensjahr bei Vorlie-
gen eines dienstlichen Interesses vorzeitig in den Ruhestand

versetzt werden können, und eine Änderung des Soldaten-
gesetzes vor.
Die finanziellen Auswirkungen des Gesetzes zur Neuaus-
richtung der Bundeswehr (Bundeswehrneuausrichtungsge-
setz – BwNeuAusrG) stellen sich wie folgt dar:
Im Bereich der Versorgungen entstehen temporäre Mehr-
kosten dadurch, dass
l Berufssoldaten zu einem früheren Zeitpunkt als nach den

für sie sonst geltenden Altersgrenzenregelungen mit An-
spruch auf Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt wer-
den,

l Leistungen an „umgewandelte“ Berufssoldaten als nun-
mehr ausscheidende Soldaten auf Zeit zu gewähren sind.

Die Mehrkosten für vorzeitige Zurruhesetzungen entstehen
ab dem Jahr 2002. Dabei wird von einer Zurruhesetzungs-
quote von jährlich 600 Soldaten für die Dauer von fünf Jah-
ren, also insgesamt von 3 000 Zurruhesetzungen, ausgegan-
gen. Dadurch entstehen in den kommenden Jahren folgende
Kosten:

Drucksache 14/7236 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

2002 21,3 Mio. DM
2003 64,0 Mio. DM
2004 106,6 Mio. DM
2005 145,3 Mio. DM
2006 175,9 Mio. DM
2007 168,0 Mio. DM
2008 125,3 Mio. DM
2009 82,7 Mio. DM
2010 44,0 Mio. DM
2011 13,3 Mio. DM

Ab dem Jahr 2007 bis zum Jahr 2011 vermindern sich die
Kosten durch Erreichen der sonst maßgeblichen Altersgren-
zen. Etwa ab dem Jahr 2012 entfallen Mehrkosten.
Die jährlich zu veranschlagenden Mehrkosten für die er-
höhte Übergangsbeihilfe nach § 4 betragen 1,7 Mio. DM.
Hierbei wird von 80 zusätzlichen Umwandlern Berufssolda-
ten/Soldaten auf Zeit ausgegangen, die durchschnittlich der
Besoldungsgruppe A 13 (monatlich Brutto 7 100 DM) an-
gehören und als Soldat auf Zeit nach 18 Dienstjahren aus-
scheiden; die Erhöhung der Übergangsbeihilfe beträgt daher
pro durchschnittlichem Umwandlungsfall etwa 21 600 DM
(3 600 DM × 6 = Dienstzeit über SaZ 12).
Hinzu kommen die Kosten, die auch dann anfielen, wenn
ohne den Umwandlungsanreiz Berufssoldaten von der Mög-
lichkeit der Umwandlung ihres Dienstverhältnisses nach
§ 45a des Soldatengesetzes Gebrauch machen würden:
1. Übergangsbeihilfen etwa 3 408 000 DM
2. Übergangsgebührnisse etwa 16 700 000 DM
3. Sächliche Fachausbildungskosten etwa 800 000 DM
4. Ausbildungszuschüsse etwa 800 000 DM
5. Nachversicherungsbeiträge zur

gesetzlichen Rentenversicherung etwa 21 600 000 DM
Insgesamt würde dies ein jährliches Kostenvolumen von
45 Mio. DM bedeuten.
Einsparungen entstehen in den Folgejahren, in denen die in
Soldaten auf Zeit „umgewandelten“ Berufssoldaten ohne
Statusänderung ihre lebenslangeVersorgung und gegebenen-
falls Hinterbliebenenversorgung erhalten hätten.
Durch Zahlungen des Wehrdienstzuschlages ab dem zehnten
Dienstmonat von rund 10Mio. DM in 2002 und rund 20Mio.

DMbeginnend ab 2003.Wegen der Einführung des gestaffelt
ansteigenden Wehrdienstzuschlags entstehen Mehrausgaben
in Höhe von rund 18,8 Mio. DM in 2002 und rund 19,5 Mio.
DM beginnend ab 2003.
Durch die Umstellung auf die tageweise Berechnung der be-
sonderen Zuwendung und des Entlassungsgeldes entstehen
Mehrausgaben von 0,5 Mio. DM pro Haushaltsjahr. Für die
Schaltjahre 2004 und 2008 erhöht sich der Betrag durch die
neue Berechnungsart auf 0,6 Mio. DM.
Die zu erwartenden Mehrkosten hinsichtlich der Übergangs-
regelung nach § 52 des Wehrpflichtgesetzes sind abhängig
vom Antragsverhalten der etwa 1 200 betroffenen Grund-
wehrdienstleistenden. Die genauen Kosten können nicht an-
gegeben werden. Da von wenigen Anträgen auszugehen ist,
sind nur geringe Mehrkosten zu erwarten (maximal
187,50 DM je Antragsteller). Im Bereich des Zivildienstes
wird mit etwa 2 000 Anträgen auf verlängerte Dienstzeit ge-
rechnet.
Die Änderungen der Verordnung über die Vergütung für Sol-
daten mit besonderer zeitlicher Belastung und die Verord-
nung über den erhöhten Wehrsold für Soldaten mit besonde-
rer zeitlicher Belastung führt zu Mehrkosten in Höhe von
rund 170 000 DM jährlich (Wehrsoldempfänger etwa
85 000 DM; Soldaten auf Zeit etwa 85 000 DM).
Die Neuregelungen im Versicherungs- und Leistungsrecht
des Dritten Buches Sozialgesetzbuch führen ab Mitte des
Jahres 2002 zu Mindereinnahmen der Bundesanstalt für Ar-
beit auf Grund geringerer Beitragszahlungen für versiche-
rungspflichtige Wehrdienstleistende und Zivildienstleis-
tende. Dem stehen geringere Ausgaben für Arbeitslosengeld
gegenüber. Die Ausgaben für Arbeitslosenhilfe dürften ins-
gesamt nur geringfügig steigen.
Im Übrigen wird der Gesetzentwurf zu keinen oder nur ge-
ringen, nicht bezifferbarenMehrausgaben für die öffentlichen
Haushalte führen.
Der Haushaltsausschuss hält den Gesetzentwurf mit den
Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen
der Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der Frak-
tion der CDU/CSU und der Fraktion der FDP für mit
der Haushaltslage des Bundes vereinbar.
Die Finanzplanung des Bundes für die Folgejahre ist ent-
sprechend fortzuschreiben.
Dieser Bericht wird unter dem Vorbehalt erteilt, dass der
federführende Verteidigungsausschuss keine Änderungen
mit erheblichen finanziellen Auswirkungen beschließt.

Berlin, den 18. Oktober 2001
Der Haushaltsausschuss
Adolf Roth (Gießen)
Vorsitzender

Dietrich Austermann
Berichterstatter

Volker Kröning
Berichterstatter

Oswald Metzger
Berichterstatter

Jürgen Koppelin
Berichterstatter

Dr. Uwe-Jens Rössel
Berichterstatter

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