BT-Drucksache 14/7065

Sicherheit 21 - Was zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus jetzt zu tun ist

Vom 8. Oktober 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7065 (neu)
14. Wahlperiode 09. 10. 2001

Antrag
der Abgeordneten Wolfgang Bosbach, Volker Rühe, Eckart von Klaeden,
Erwin Marschewski (Recklinghausen), Norbert Geis, Paul Breuer, Peter Hintze,
Karl Lamers, Klaus-Jürgen Hedrich und der Fraktion der CDU/CSU

Sicherheit 21 – Was zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus
jetzt zu tun ist

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Mit den Terror-Angriffen in den USA wird die neue Dimension der Bedrohung
unserer Sicherheit erkennbar. Noch fehlt es an einem vollständigen Bild der
Lage. Aber bereits die Silhouette zeigt deutlich: Die Gefahren sind unmittelbar
und größer, als wir uns bisher vorgestellt haben.
Die neuen Bedrohungen zeichnen sich dadurch aus, dass immer weniger ein-
deutig festzustellen ist, ob die Akteure und Unterstützer bei Staaten oder bei
nichtstaatlichen Gruppen und Einzelpersonen zu suchen sind. Das Ausmaß an
Gewalt und Zerstörungskraft rückt terroristische Anschläge in die Nähe von
militärischen Angriffen. Innere und äußere Sicherheit sind nicht mehr so klar
zu trennen wie bisher.
Besonders bestürzend ist die mit den Terroranschlägen in den USA vermittelte
Erfahrung, dass die Urheber und Initiatoren sich in weit entfernten Regionen
der Erde aufhalten und doch die Angriffe uns jederzeit im eigenen Land treffen
können. Hinzu tritt, dass es immer schwieriger wird, sich ein klares Bild von
den Ursachen und Motivationslagen zu machen. Die Grenzen zwischen totalitä-
ren Ideologien, politischem Extremismus, religiösem Fanatismus und sozialer
und gesellschaftlicher Entwurzelung als Urheber von Aggressivität und men-
schenverachtenden Angriffen verwischen zunehmend. Vor allem ist es aber un-
sere Freiheit, die die islamischen Fundamentalisten als eine Bedrohung ihres
totalitären Anspruchs empfinden.
Freiheit ist ohne Sicherheit nicht denkbar. Wachsamkeit ist der Preis der Frei-
heit. Es ist daher die erste Aufgabe des Staates, die Sicherheit seiner Bürger zu
gewährleisten, damit sie in Frieden und Freiheit leben können. Wer die Freiheit
der Bürger gegen ihre Sicherheit ausspielt, wird am Ende beides verlieren.
Die neuen Herausforderungen an unsere Sicherheit zwingen uns zu einer neuen
Sichtweise und zu veränderten Schwerpunkten bei den Aufgaben des Staates.
Unser Gemeinwesen wird mehr Einsatz für die innere und äußere Sicherheit
aufbringen müssen, als uns bisher notwendig erschien. Und gerade das betrifft
nicht nur Menschen, Wissen, Geld und Strukturen, sondern vor allem auch eine
unzweideutige und entschlossene politische Rückendeckung für die Einrichtun-
gen und Institutionen, denen wir unsere Sicherheit anvertrauen.

Drucksache 14/7065 (neu) – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Der internationale Terrorismus bedroht aber nicht nur die Freiheit und Sicher-
heit der Bürger in unserem Land, sondern die offenen Gesellschaften der freien
Welt. Wir müssen ihm entschlossen und solidarisch entgegentreten. Es gilt da-
her, auch in Deutschland die einstimmig gefasste Entschließung des UN-
Sicherheitsrates vom 12. September 2001 als völkerrechtliche Verpflichtung zu
erkennen und in innerstaatliches Recht umzusetzen. Die Vereinten Nationen ap-
pellieren darin an alle Staaten, „dringend zusammenzuarbeiten, um die Täter,
Drahtzieher und Förderer vor Gericht zu bringen“, und weiter, „dass diejeni-
gen, die den Tätern, Drahtziehern und Förderern helfen, sie unterstützen oder
ihnen Zuflucht gewähren, zur Rechenschaft gezogen werden“.
I. Investition in die Sicherheit ist Investition in die Freiheit
Die Raffinesse, Gefährlichkeit und Brutalität der Angriffe zeigen: Wir brau-
chen sehr viel mehr hochqualifiziertes Personal, Know-how und Ausrüstung
für unsere Sicherheitskräfte, als wir bisher zu finanzieren bereit waren.
Wir werden dauerhaft mehr als bisher von unserem erwirtschafteten Wohlstand
für die innere und äußere Sicherheit einsetzen müssen, wollen wir eben diesen
Wohlstand erhalten. Auch bei der Sicherheit handelt es sich um eine Investition
in die Zukunft. Das 1,53-Mrd.-Euro-Programm der Bundesregierung zur Stär-
kung der äußeren und inneren Sicherheit („1. Anti-Terror-Paket“) ist auf 2002
begrenzt und kann daher nur ein erster Schritt sein. Die veränderte Sicherheits-
lage muss aber auch Konsequenzen für die Finanzplanung der Bundesregierung
für die Folgejahre haben.
Dazu ist erforderlich:
l eine bessere technische und personelle Ausstattung

– der Dienste (Bundesnachrichtendienst, Verfassungsschutz von Bund und
Ländern, Militärischer Abschirmdienst),

– der Polizei (Bundeskriminalamt, Bundesgrenzschutz, Bereitschafts- und
Landespolizeien),

– der Strafverfolgungsbehörden (Generalbundesanwalt, Staatsanwaltschaf-
ten der Länder),

– der unterstützenden Einrichtungen (Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik u. a.);

l der Auf- und Ausbau eines Zivil- und Katastrophenschutzes auf ein Niveau,
das den neuen Herausforderungen und Bedrohungen gerecht wird und das
einen umfassenden Schutz der Bevölkerung garantiert;

l die Sicherstellung von effizienten Zuständigkeits- und Entscheidungsstruk-
turen in außergewöhnlichen Not- und Schadensfällen;

l eine Institutionalisierung der Zusammenarbeit aller für die Sicherheit ver-
antwortlichen Dienste und Einrichtungen. Dabei sind alle relevanten Ein-
richtungen zur Beobachtung der Geldwäsche einzubeziehen;

l ein umfassender und reibungsloser Informationsaustausch zwischen in- und
ausländischen Diensten, um Gefahren rascher erkennen und abwehren zu
können;

l auch in allen Bundesländern den Verfassungsschutz in personeller und tech-
nischer Hinsicht so auszustatten, dass er seinen Aufgaben und den neuen
Herausforderungen durch den internationalen Terrorismus in vollem Um-
fang gerecht werden kann.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7065 (neu)

II. Freiheitliche Rechts- und Gesellschaftsordnung schützen durch einen
aktiven Staat

Die Sicherheitskräfte müssen die notwendigen Befugnisse erhalten, um erfolg-
reich in die Strukturen des staatlichen und nichtstaatlichen Terrorismus eindrin-
gen zu können. Sie müssen über die notwendigen Eingriffsrechte verfügen, um
die erkannten Gefahren auch wirksam bekämpfen zu können – bevor aus den
drohenden Risiken wirkliche Schäden werden. Der beste rechtsstaatliche
Schutz ist die Prävention, nicht die Schadensbegrenzung.
Eine wehrhafte Demokratie muss es ihren staatlichen Organen erlauben, das
Notwendige wissen zu dürfen. Datenschutz ist wichtig, aber darf nicht zu Tä-
terschutz werden. Nicht länger hinnehmbar ist es, wenn die staatlichen Stellen
das vorhandene sicherheitsrelevante Wissen nicht einmal zur Gefahrenabwehr
austauschen dürfen. Der Staat darf sich nicht unwissender stellen als er ist.
Die Bekämpfung terroristischer Straftaten kann nur gelingen, wenn den Straf-
verfolgungsbehörden auch in rechtlicher Hinsicht ein ausreichendes Instrumen-
tarium zur Verfügung steht. Die Notwendigkeit, hier Verbesserungen vorzuneh-
men, war bereits vor dem 11. September 2001 offenkundig. Die Fraktion der
CDU/CSU hat hierzu einen Gesetzentwurf vorgelegt (Drucksache 14/6834),
der nunmehr unverzüglich beschlossen und umgesetzt werden muss.
Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
l Für Straftaten, die dem Kernbereich der organisierten Kriminalität und des

Terrorismus zuzurechnen sind, muss wieder eine Kronzeugenregelung gel-
ten. Seitdem die von 1989 bis 1999 geltende Kronzeugenregelung nicht
mehr verlängert worden ist, klafft bei der Verhinderung und Aufklärung ter-
roristischer Straftaten eine unerträgliche Gesetzeslücke. Denn der Terroris-
mus ist ebenso wie die organisierte Kriminalität durch ein hohes Maß an
Konspirativität geprägt. Die Verflechtungen können vielfach nur dann auf-
gebrochen werden, wenn aussagewilligen Beteiligten ein Anreiz zur Koope-
ration geboten wird. Es erscheint nicht länger hinnehmbar, dass die deut-
schen Strafverfolgungsbehörden auf solche Ermittlungsansätze verzichten
müssen.

l Der Einsatz verdeckter Ermittler muss auf eine verlässliche Rechtsgrundlage
gestellt werden. Es muss klar sein, dass verdeckte Ermittler sich nicht straf-
bar machen, wenn sie zur Sicherung ihrer Einsätze im Rahmen der Verhält-
nismäßigkeit gegen die Rechtsordnung verstoßen müssen. Wer verdeckte
Ermittler erfolgreich in das Milieu einschleusen will, muss ihnen auch ein
milieugerechtes Verhalten ermöglichen.

l Erhöhung der Flugsicherheit u. a. durch Einsatz bewaffneter Flugbegleiter,
Verbesserungen bei der Sicherheitsüberprüfung, Einsatz von Dokumenten-
beratern usw. („El-Al-Niveau“).

l Wir können uns den häufig zweideutigen Umgang mit unseren eigenen
Diensten nicht mehr leisten. Deutschland muss über schlagkräftige Dienste
verfügen, die sich jedoch mehr als bisher den neuen Bedrohungen des
21. Jahrhunderts, dem internationalen Terrorismus und dem Ausländerextre-
mismus zuwenden und dazu auch das Instrument der strategischen Fernmel-
dekontrolle anwenden müssen. Forderungen nach Abschaffung der Dienste
müssen endgültig der Vergangenheit angehören.

l Ergänzung des Straftatenkatalogs zur Überwachung der Telekommunikation
sowie Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Beides ist lange überfäl-
lig. Insbesondere muss zugunsten der Strafverfolgungsbehörden eine Min-
destfrist für die Speicherung von Verbindungsdaten festgelegt werden.

Drucksache 14/7065 (neu) – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

l Die Regelungen zur Wohnraumüberwachung gehören erneut auf den Prüf-
stand. Angesichts des Ausmaßes der Bedrohung erscheinen die geltenden
Einschränkungen der akustischen Wohnraumüberwachung und der Aus-
schluss der optischen Wohnraumüberwachung nicht mehr zeitgemäß. Die
Bundesregierung wird deshalb aufgefordert, den von ihr erbetenen Erfah-
rungsbericht zu den Wirkungen der Wohnungsüberwachung durch Einsatz
technischer Mittel (Beschluss vom 16. Januar 1998 zu Nr. 6.I der Beschluss-
empfehlung auf Drucksache 13/9644) unverzüglich und nicht erst zum
31. Januar 2002 vorzulegen, damit – ohne Zeitverzug – die gebotenen Kon-
sequenzen gezogen werden können.

l Vereinfachung der rechtlichen Möglichkeit der Erstellung von Bewegungs-
bildern von Mobilfunknutzern.

l Obligatorische Aufnahme von Fingerabdrücken in Reisepass und Personal-
ausweis zur Erhöhung der Fälschungssicherheit und zur Abwehr von Miss-
brauch.

l Fortentwicklung des Ausländerzentralregisters (AZR) mit folgenden Eck-
punkten:
In der Visa-Datei des AZR muss nicht nur festgehalten werden, dass, son-
dern auch wie über Visa-Anträge entschieden worden ist. So kann bei Kon-
trollen schneller festgestellt werden, ob ein gefälschtes Visum vorgelegt
wurde. Bei Beantragung von Visa im Ausland müssen Fingerabdrücke ge-
nommen und Kopien des Reisepasses mit Foto des Antragstellers erstellt
werden. Eine einheitliche EU-weite Regelung sollte angestrebt werden.
Neben BKA und Landeskriminalämtern müssen auch alle anderen Polizei-
vollzugsbehörden schnellen Zugriff auf die Daten haben. So kann bei allge-
meinen Personenkontrollen schneller festgestellt werden, ob Ausländer sich
illegal im Land aufhalten.
Hierzu hatte die Fraktion der CDU/CSU bereits 1999 einen Gesetzentwurf
(Drucksache 14/1662) vorgelegt.

l Einrichtung einer Warndatei:
Alle Stellen, die Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen erteilen, müssen Zu-
griff auf zentral erfasste Missbrauchsfälle haben. So lässt sich das Ausnut-
zen von Informationsdefiziten verhindern.
Erfassung aller Personen/Organisationen, die im Zusammenhang mit uner-
laubter Einreise, Erschleichung von Aufenthaltsgenehmigungen oder Ein-
schleusungen aufgefallen sind. So kann illegaler Einreise sowie Schleusun-
gen insbesondere von terroristischen Organisationen (Menschen, Austausch
von Funktionären, Ausrüstung, Gerät, Know-how usw. ) und der damit ver-
bundenen organisierten Kriminalität weit im Vorfeld begegnet werden.

l Anlassbezogene gezielte Beobachtung von Personen durch den Verfassungs-
schutz, die aus Staaten eingereist sind, in denen islamistische Terroristen
vornehmlich angeworben werden.

l Kontinuierliche Beobachtung auch von Personen mit deutscher Staatsange-
hörigkeit, die extremistischen, insbesondere islamistischen Organisationen
angehören.

l Präzisierung der gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes in § 3
Bundesverfassungsschutzgesetz: Personen, die im Inland friedlich sind, aber
Gewalttäter im Ausland unterstützen, müssen beobachtet werden können.

l Prüfung von Erweiterungsmöglichkeiten beim Datenaustausch zwischen
deutschen und ausländischen Diensten.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 5 – Drucksache 14/7065 (neu)

l Überprüfung von „Notfallregelungen“ für einen zügigeren Datenaustausch
bei besonderen Bedrohungslagen, die unverzügliches Handeln erfordern.

III. Kein Platz für Terroristen in Deutschland
Die innere Sicherheit muss ein wesentlicher Gesichtspunkt im gesamten Aus-
länder- und Asylrecht werden. Im Vordergrund muss das nationale Interesse an
Schutz vor Kriminalität und Terrorismus stehen. Wer eine Gefahr für die innere
Sicherheit in Deutschland ist und schwerste Straftaten begeht, darf nicht durch
deutsches Asylrecht geschützt sein.
Laut Verfassungsschutzbericht 2000 gehören in Deutschland 58 800 Personen
extremistischen Ausländerorganisationen an. 31 450 davon sind Islamisten.
Mehrere Tausend von ihnen sind gewaltbereit. Diese Personen müssen ver-
stärkt überwacht werden.
Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
l Im Asylverfahren ermittelte Daten/Feststellungen über extremistische Akti-

vitäten müssen unaufgefordert dem BND und den Verfassungsschutzbehör-
den zur Verfügung gestellt werden können. Umgekehrt ist im Asylverfahren
eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz und beim Bundesnachrichten-
dienst durchzuführen.

l Eine Datei für Ausländer, die sich extremistisch betätigen, und eine Datei
für Deutsche, die islamistischen Organisationen angehören, sind entspre-
chend der für Hooligans und der für Links- und Rechtsextremisten geplanten
Dateien einzurichten. Diese Maßnahmen sind unverzüglich umzusetzen.

l Ein Ausländer kann gemäß § 45 des Ausländergesetzes ausgewiesen wer-
den, wenn sein Aufenthalt die öffentliche Sicherheit und Ordnung oder
sonstige erhebliche Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträch-
tigt. Diese Vorschrift muss auch bei extremistischen Betätigungen von Aus-
ländern konsequent angewandt werden. Hierzu ist auch § 48 Ausländerge-
setz zu ändern.

l Terroristischen Organisationen muss auch finanziell der Boden entzogen
werden. Eine Optimierung der Vorschriften zur Abschöpfung illegal erwor-
benen Vermögens ist deshalb unerlässlich.

l Nach Aufhebung des Religionsprivilegs im Vereinsrecht müssen extremisti-
sche Organisationen konsequent verboten werden.

l Einschlägige Organisationen sind in einer Liste zu erfassen. Eine Mitglied-
schaft oder Unterstützung dieser Organisationen kann zur sofortigen Aus-
weisung führen.

l Schon eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr ohne Bewährung muss
künftig zur Ausweisung bzw. Abschiebung führen.

l Ausländische Verurteilte müssen gegen sie verhängte Freiheitsstrafen künf-
tig auch ohne ihre Zustimmung in ihren Heimatländern verbüßen können.

l Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz und beim BND ist sowohl vor
Erteilung von Aufenthaltstiteln – bei Herkunft aus Problemstaaten – als auch
bei Einbürgerung durchzuführen.

l Eine Ausdehnung der Regelanfrage beim BND und beim Verfassungsschutz
auf alle Einreisenden aus Nicht-EU-Staaten muss geprüft werden.

l Die deutsche Staatsangehörigkeit, die eine Vielzahl von Rechten eröffnet,
darf nicht zum Hilfsmittel von Terroristen werden. Deshalb ist eine Ergän-
zung der Gründe, die zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen,
für den Fall zu prüfen, dass ein Deutscher, der die deutsche Staatsangehörig-
keit durch Einbürgerung erworben hat und über eine oder mehrere andere

Drucksache 14/7065 (neu) – 6 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Staatsangehörigkeiten verfügt, eine terroristische Vereinigung im In- oder
Ausland gründet, dort Mitglied ist, sie unterstützt oder für sie wirbt.

IV. Für eine umfassende Strategie zur Integration
Die überwältigende Mehrheit der in Deutschland lebenden Menschen mit aus-
ländischer Staatsangehörigkeit verurteilt die terroristischen Gewalttaten ge-
nauso wie ihre deutschen Landsleute. Jedem Generalverdacht und entsprechen-
den Vorurteilen gilt es daher, entschieden entgegenzutreten. Alle hier lebenden
Menschen müssen es unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit als ihre Pflicht
begreifen, gegenüber unserem Staat und unserer Gesellschaft loyal zu sein.
Deshalb müssen Ausländer auf allen Ebenen auch in die Terrorismusbekämp-
fung eingebunden werden.
Mehr Integration ist das Gebot der Stunde. Daher müssen die Anstrengungen
erhöht werden, durch Kontaktpersonen in Behörden, aber auch in Vereinen und
Verbänden die Entstehung und Ausbreitung von Parallelgesellschaften zu ver-
hindern. Das bürgerschaftliche Engagement spielt dabei eine entscheidende
Rolle. Die Fraktion der CDU/CSU hat die Bundesregierung bereits am 16.
März 1999 aufgefordert, „in Abstimmung mit den Ländern ein zusammenhän-
gendes Konzept für die Integration der dauerhaft und rechtmäßig in Deutsch-
land lebenden Ausländer zu erarbeiten“ (Drucksache 14/534).
V. Die Sicherheit Deutschlands ist von der Sicherheit Europas nicht zu trennen
Der Kampf gegen den Terrorismus muss mehr denn je ein vorrangiges Ziel der
EU sein. Wir wollen einen europäischen Sicherheitsraum, in dem nationale
Grenzen die Gewährleistung von Sicherheit und die Verfolgung von Straftätern
nicht weiter behindern.
Daraus ergibt sich:
l der Ausbau der Aufgaben und Befugnisse von Europol mit dem Ziel, Euro-

pol zu einer BKA-ähnlichen Einrichtung zu entwickeln,
l die Übertragung operativer Befugnisse insbesondere zur Terrorismusbe-

kämpfung,
l Ausbau von EURO-JUST zu einer europäischen Staatsanwaltschaft und

Schaffung eines zentralen europäischen Strafregisters,
l Schaffung eines europaweit gültigen Haftbefehls und direkte Auslieferungs-

möglichkeiten für solche Täter, die schwere Straftaten begangen haben,
l die Möglichkeit, Beschuldigte, Zeugen und Sachverständige nicht nur uni-

onsweit zu laden, sondern auch ihr Erscheinen in einem anderen EU-Staat
zwangsweise durchzusetzen,

l Verabschiedung eines Durchführungsgesetzes für die Auslieferung deut-
scher Staatsangehöriger an EU-Staaten,

l die Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung von strafprozessualen
Entscheidungen in Ermittlungs- und Strafverfahren,

l Vereinfachung und Erleichterung der Möglichkeiten grenzüberschreitender
akustischer und optischer Beweissicherung und ihrer gerichtlichen Verwert-
barkeit,

l der beschleunigte Auf- und Ausbau des Europol-Informationssystems,
l die Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit und des Informations-

austausches auch mit dem außereuropäischen Ausland,
l die Verständigung der EU auf den „Single-Sky“, ein gemeinsames Flugsi-

cherungssystem, das entführte Flugzeuge von Land zu Land verfolgen kann,

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 7 – Drucksache 14/7065 (neu)

sowie die Errichtung der seit langem geplanten europäischen Flugsiche-
rungsbehörde,

l die Erarbeitung von Maßnahmen zur Hebung der Sicherheitsstandards aller
Flughäfen in Europa bzw. der Flughäfen, von denen aus Flüge nach Europa
gehen – einschließlich der Möglichkeit, Landeverbote für Flugzeuge zu ver-
hängen, die von Flughäfen mit unzureichenden Sicherheitsstandards starten
wollen,

l umfassende Einbeziehung der Beitrittskandidatenstaaten zur EU in die oben
genannten Sicherheitsbemühungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt,

l verstärkter Ausbau der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
(ESVP).

VI. NATO-Bündnisfähigkeit herstellen – Investitionen in die Bundeswehr
Die neuen Bedrohungsszenarien lehren uns, dass wir es uns nicht länger leisten
können, die Sicherheitskräfte so aufgeteilt, getrennt und isoliert voneinander
agieren zu lassen. Diejenigen Kräfte, die für eine bestimmte Herausforderung
am besten qualifiziert sind, müssen auch schnell und überall dieser Herausfor-
derung begegnen können. Da die Strukturen des Terrorismus mit der organi-
sierten Kriminalität und staatlichen Aktivitäten verwoben sind, muss das Si-
cherheitsnetz von Polizei und Diensten, in Bund und Ländern, sowie zwischen
Sicherheits- und anderen Behörden des Staates enger geknüpft werden.
Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
l Neben der Landes- und Bündnisverteidigung sind in den 90er Jahren Aus-

landseinsätze außerhalb des Bündnisgebiets als neue Aufgaben für die Bun-
deswehr hinzugekommen. Nun sind auch die Streitkräfte vor die Aufgabe
gestellt, ihren Beitrag zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus zu
leisten. Die Bundeswehr ist daher für ihre Aufgaben finanziell, personell
und materiell angemessen auszustatten. Die derzeitige Unterfinanzierung
der Bundeswehr, die ein zunehmendes Sicherheitsrisiko für Deutschland
darstellt, muss beendet werden. Deshalb fordern wir:
– Aufstockung des Verteidigungshaushalts um 1,53 Mrd. Euro

(3 Mrd. DM) schon für 2002.
– Weitere jährliche Aufstockung des Verteidigungshaushalts um 6 % für

wenigstens vier weitere Haushaltsjahre, um den angehäuften Investitions-
stau zumindest langfristig aufzulösen. Die Bundeswehr muss langfristig
wieder das Ziel anvisieren, einen investiven Anteil von ca. 30 % am Ver-
teidigungshaushalt zu erreichen. Nur so kann aus der Bundeswehr eine
modern ausgerüstete Streitkraft werden, die auch zukünftigen Herausfor-
derungen gerecht wird.

l Die laufende Bundeswehrreform bedarf folgender Korrekturen:
– Verdoppelung der Kräfte für Anti-Terror-Einsatz. Die „Anti-Terror-Ein-

heiten“ der Streitkräfte müssen umgehend der neuen Prioritätensetzung
angepasst werden. Bislang sind aus verschiedenen Gründen erst ca. 200
Soldaten des „Kommando Spezialkräfte (KSK)“ einsatzbereit. Sie müs-
sen jetzt schneller als geplant auf den bisherigen Zielumfang von 1 000
Mann aufwachsen, der Zielumfang ist sodann auf etwa 2 000 Soldaten zu
vergrößern.

– Keine Absenkung des Personalumfangs der Bundeswehr unter 300 000
Soldaten, davon 100 000 Wehrpflichtige. Wir befürworten auch eine stär-
kere Einbindung von wehrpflichtigen Soldaten in den zivilen Katastro-
phenschutz.

Drucksache 14/7065 (neu) – 8 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

– Umsetzung eines überzeugenden Attraktivitätsprogramms für die Perso-
nalgewinnung. Die Bundeswehr benötigt jetzt unverzüglich ein gezieltes
Attraktivitätsprogramm zur Gewinnung von qualifiziertem Personal.

– Umsetzung eines Investitionsprogramms für modernes Gerät. Die Bun-
desregierung hat sich mit Unterschrift unter die „Defence Capabilities In-
itiative“ und die „European Headline Goals“ zur Schließung von Ausrüs-
tungslücken verpflichtet.

– Verstärkung der Fallschirmjäger-, Kampfschwimmer- und Waffentau-
cherkräfte. Fallschirmjäger können die Anti-Terror-Einheiten bei ihrem
Kampf im Hinterland ideal ergänzen.

– Verstärkung der Objektsicherungskräfte. Wir fordern ihre substantielle
Verstärkung, auch um die Kampftruppen von Objektschutzaufgaben zu
entlasten.

– Verstärkung der EOD-Kräfte (Kampfmittelaufklärung und -beseitigung).
Darüber hinaus sind auch die Kräfte für den Brandschutz zu erhöhen.
Vorbild für eine Konzentration dieser Spezialkräfte könnte das Objekt-
schutzbataillon der Luftwaffe sein.

– Verstärkung der Pionierkräfte und der ABC-Schutztruppe. Kräfte zur Be-
kämpfung atomarer, biologischer und chemischer Gefahren werden künf-
tig verstärkt benötigt.

– Verstärkung des Sanitätswesens. Ein Schwerpunkt ist dabei auf den me-
dizinischen ABC-Schutz zu legen.

– Intensivierung der Forschung für Schutzmaßnahmen gegen biologische
und chemische Waffeneinwirkung.

– Verstärkung der Kräfte für luftbewegliche Operationen.
– Verbesserung der strategischen Aufklärungsfähigkeit. Die Beschaffung

des geplanten Radarsatelliten als Einstieg in ein europäisches Aufklä-
rungssatellitensystem ist mit Nachdruck voranzutreiben.

– Flexibilisierung der Luftabwehrfähigkeit.
– Regelung des „Air Policing“. Es müssen eindeutige und klare Vorschrif-

ten für die Abwehr und das Abfangen von unberechtigt im nationalen
Luftraum befindlichen Flugzeugen aufgestellt werden.

– Sofortige Rücknahme der Auflösung des JG 72. Jedes Jagdflugzeug wird
benötigt, um „Air Policing“ durchzuführen und die Sicherheit im deut-
schen Luftraum zu erhöhen.

– Vorlage eines neuen Reservistenkonzepts.
– Stärkung der zivil-militärischen Zusammenarbeit. Die Verteidigungs-

bezirkskommandos sind viel zu großflächig angelegt, um ihre Aufgaben
effizient wahrnehmen zu können. Die Auflösung der Verteidigungskreis-
kommandos, die in der Vergangenheit den Dialog auf Kreisebene verant-
wortlich praktiziert haben, hat sich als unzweckmäßig erwiesen. Wir
fordern deshalb ihre Neuaufstellung – auch zur Entlastung der völlig
überlasteten Verteidigungsbezirkskommandos.

– Stärkung des Militärischen Abschirmdienstes (MAD). Der MAD muss
wieder in die Lage versetzt werden, seine Aufgaben in vollem Umfang
wahrnehmen zu können.

l In besonderen Gefährdungslagen der Einsatz der Bundeswehr im Rahmen
ihrer spezifischen Fähigkeiten ergänzend zu Polizei und Bundesgrenzschutz.
Dafür sind klare Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten zu schaffen.

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 9 – Drucksache 14/7065 (neu)

VII. Dem internationalen Terrorismus durch einen globalen ordnungspoliti-
schen Ansatz begegnen

Die internationale Staatengemeinschaft und damit auch die deutsche Außenpo-
litik stehen durch die terroristische Bedrohung vor neuen Herausforderungen.
Von der dauerhaften Festigkeit der von den Vereinigten Staaten geschaffenen
internationalen Anti-Terror-Koalition wird der Erfolg der Terrorismusbekämp-
fung maßgeblich abhängen. Im Verhältnis zu Russland ergibt sich aus dieser
Bedrohungslage die Chance, die Beziehungen auf eine neue Grundlage zu stel-
len. Gleichzeitig müssen die gemäßigten Staaten der islamischen Welt gegen-
über fundamentalistischen Kräften – auch im eigenen Land – gestärkt und dau-
erhaft in die Koalition eingebunden werden.
Ein wirksamer Kampf gegen den internationalen Terrorismus setzt voraus, dass
die Staatengemeinschaft „schwarze Löcher“ der Ordnungslosigkeit, in denen
Terroristen Unterschlupf und einen Nährboden für ihren menschenverachten-
den Fanatismus finden, beseitigt. Nur so lassen sich die Rückzugsgebiete und
Ausbildungslager von Terroristen dauerhaft auflösen und die finanzielle Logis-
tik einschließlich illegalen Drogenanbaus und -handels austrocknen.
Es bedarf auch verstärkter Anstrengungen der Staatengemeinschaft zur Verfol-
gung von Geldwäsche und internationaler organisierter Kriminalität sowie zur
Schließung mangelhaft regulierter Finanzplätze, die terroristischen Netzwerken
Grundlagen für ihre Finanztransfers liefern.
Die Terrorbekämpfung darf die Globalisierung und die sich daraus ergebenden
Möglichkeiten rasanter Produktivitätssteigerung und Wohlstandsmehrung nicht
in Frage stellen. Umso wichtiger sind Fortschritte bei der Liberalisierung des
Welthandels und der weiteren Integration der Märkte.
Hierzu bedarf es:
– eines kontinuierlichen und umfassenden Engagements der Bundesregierung

zur diplomatischen und politischen Einbindung aller zur Kooperation gegen
den internationalen Terrorismus bereiten Staaten in das weitere, langfristig
angelegte Vorgehen;

– insbesondere im Verhältnis zu Russland den NATO-Russland-Rat in seiner
Bedeutung aufzuwerten und noch stärker als bisher zu nutzen;

– einer unverzüglichen Ratifizierung der bereits verabschiedeten VN-Konven-
tionen gegen den Terrorismus sowie einer aktiven Unterstützung der derzeit
in den VN-Gremien laufenden Bemühungen um eine allumfassende Anti-
Terror-Konvention;

– die internationalen Stabilisierungsbemühungen Deutschlands und der Euro-
päischen Union stärker als bisher auf Länder, die – insbesondere im islami-
schen Raum – von politischem Zerfall und internen Konflikten gezeichnet
sind, zu lenken. Dabei muss vor allem die in diesen Ländern häufig anzutref-
fende Modernisierungsblockade überwunden werden;

– einer deutlichen Erhöhung der finanziellen Mittel des Auswärtigen Amts,
sowohl für die personelle und materielle Ausstattung des Rechts- und Kon-
sularwesens, als auch für die Sicherung einer flächendeckenden Präsenz
deutscher Auslandsvertretungen im Sinne der Früherkennung politischer
Entwicklungen und daraus möglicherweise entstehender internationaler Be-
drohungen und deren frühzeitiger Abwendung;

– verstärkter Anstrengungen auch der deutschen Politik, um bereits beim
WTO-Ministertreffen in Doha substantielle Fortschritte auf dem Weg zu ei-
ner neuen Welthandelsrunde zu erzielen und damit auch angesichts der ter-
roristischen Bedrohung die Dynamik der Globalisierung aufrechtzuerhalten.

Drucksache 14/7065 (neu) – 10 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

VIII. Internationalem Terrorismus vorbeugen durch langfristige Entwicklungs-
strategien

Wollen wir globalem Terrorismus und Extremismus dauerhaft vorbeugen, be-
darf es hierfür nicht nur eines flächendeckenden außenpolitischen, sondern vor
allem auch eines umfassenden und langfristigen entwicklungspolitischen Kon-
zeptes. So gut wie alle Länder, denen man die Beherbergung oder Unterstüt-
zung von international agierenden Terroristen vorwirft, sind Entwicklungslän-
der. Die aus Armut und Bildungsmangel entstehende Perspektivlosigkeit und
Frustration in vielen Entwicklungsländern schlagen vor allem unter Jugendli-
chen oft in Hass und Extremismus um und schaffen den Nährboden für neue
Generationen von auch uns bedrohenden Terroristen.
Entwicklungszusammenarbeit ist das einzige Politikfeld, das langfristig und
nachhaltig unsere Partnerländer beim Aufbau demokratischer, rechtsstaatlicher
und marktwirtschaftlicher Strukturen sowie tragfähiger Bildungs-, Gesund-
heits- und Infrastruktursysteme unterstützt und damit die Grundlage für die Be-
seitigung der strukturellen Mängel schafft, die das Entstehen von Extremismus
und Terrorismus begünstigen oder gar bedingen.
Daraus ergeben sich folgende Konsequenzen:
l Der Haushalt des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit

und Entwicklung ist für das Haushaltsjahr 2002 sowie im Rahmen der mit-
telfristigen Finanzplanung deutlich anzuheben.

l Unsere Entwicklungspolitik muss strategisch stärker auf die Bekämpfung
von weltweitem Extremismus und Terrorismus ausgerichtet werden. Hierzu
zählen eine intensivere Fokussierung der Entwicklungskooperation auf Kon-
fliktprävention und Konfliktbewältigung, auf die Unterstützung beim Auf-
bau rechtsstaatlicher Institutionen und auf eine Ausweitung ethnischer oder
religiöser Dialogansätze. Hierbei sollte die Arbeit der politischen Stiftungen,
die sich in diesem Aufgabenfeld bereits in der Vergangenheit große Ver-
dienste erworben haben, zukünftig erheblich stärker gefördert werden.

l Unserer Entwicklungszusammenarbeit ist mit den Regionen zu intensivie-
ren, die in besonderem Maße von extremistischen Tendenzen jeglicher Art
betroffen sind. Dies bedeutet zum einen, dass wir diejenigen Länder intensi-
ver unterstützen müssen, die das friedliche Zusammenleben verschiedener
Ethnien und Religionen innerhalb ihrer Gesellschaft und Region ausdrück-
lich fördern und sich in der Terrorismusbekämpfung besonders einsetzen.
Aber wir dürfen uns gleichzeitig nicht aus der Kooperation mit politisch
oder gesellschaftlich ambivalenten bzw. labilen Staaten zurückziehen, son-
dern müssen versuchen, dort engagierter als bisher auf die vor Ort existie-
renden Problemfaktoren einzuwirken.

Berlin, den 8. Oktober 2001
Wolfgang Bosbach
Volker Rühe
Eckart von Klaeden
Erwin Marschewski (Recklinghausen)
Norbert Geis
Paul Breuer
Peter Hintze
Karl Lamers
Klaus-Jürgen Hedrich
Friedrich Merz, Michael Glos und Fraktion

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