BT-Drucksache 14/7056

zu der Verordnung der Bundesregierung -14/6653, 14/6907 Nr. 2.1- Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung

Vom 9. Oktober 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7056
14. Wahlperiode 09. 10. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung
– Drucksachen 14/6653, 14/6907 Nr. 2.1 –

Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Bestimmungen zur Altölentsorgung

A. Problem
Mit der Verordnung soll die mehrfach novellierte Richtlinie des Rates 75/439/
EWG vom 16. Juni 1975 über die Altölentsorgung vollständig in nationales
Recht umgesetzt werden. Sie sieht u. a. unter bestimmten Bedingungen den
Vorrang für die Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl gegenüber anderen Verwer-
tungsmöglichkeiten vor. Nach § 59 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgeset-
zes (KrW-/AbfG) bedarf die Verordnung der Zustimmung des Deutschen Bun-
destages.

B. Lösung
Zustimmung zur Verordnung.
Mehrheitsentscheidung mit den Stimmen der Fraktionen SPD,
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS sowie einiger Mitglieder der
Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen der Fraktion der FDP bei
Stimmenthaltung der anderen Mitglieder der Fraktion der CDU/CSU

C. Alternativen
Keine

D. Kosten
Bund, Ländern und Gemeinden entsteht durch die Verordnung selbst kein zu-
sätzlicher Vollzugsaufwand. Den betroffenen Wirtschaftsunternehmen entste-
hen geringe Mehrkosten.
Die im Zusammenhang mit der Verordnung durch die Bundesregierung er-
stellte Richtlinie zur Förderung der Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl sieht un-
ter Inanspruchnahme der im Haushaltsgesetz vorgesehenen Mittel eine degres-
sive Förderung der Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl für einen Zeitraum von
sieben Jahren mit einem Gesamtmittelaufwand von 20 Mio. DM vor.

Drucksache 14/7056 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
der Verordnung auf Drucksache 14/6653 zuzustimmen.

Berlin, den 25. September 2001

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Christoph Matschie
Vorsitzender

Rainer Brinkmann (Detmold)
Berichterstatter

Georg Girisch
Berichterstatter

Dr. Reinhard Loske
Berichterstatter

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/7056

Bericht der Abgeordneten Rainer Brinkmann (Detmold), Georg Girisch,
Dr. Reinhard Loske, Birgit Homburger und Eva-Maria Bulling-Schröter

I.
Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 14/
6653 wurde mit Drucksache 14/6907 Nr. 2.1 vom 13. Sep-
tember 2001 zur federführenden Beratung an den Aus-
schuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und
zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Tech-
nologie überwiesen.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat mit
den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU/CSU, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN und PDS gegen die Stimmen der Frak-
tion der FDP empfohlen, der Verordnung zuzustimmen.

II.
Mit Urteil vom 9. September 1999 hat der Europäische Ge-
richtshof (EuGH) festgestellt, dass die Regierung der Bun-
desrepublik Deutschland ihren Verpflichtungen zur Umset-
zung der mehrfach novellierten Richtlinie 75/439/EWG des
Rates vom 16. Juni 1975 über die Altölbeseitigung nicht
nachgekommen ist, da sie den Vorrang für die Aufarbeitung
von Altöl zu Basisöl in der Altölverordnung vom 27. Okto-
ber 1987 nicht festgelegt und auch keinerlei Förderung der
Aufarbeitung vor der energetischen Nutzung von Altöl vor-
gesehen habe.
Mit der nun vorgesehenen Änderung der Altölverordnung
wird der Vorrang der Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl for-
mal festgeschrieben, sofern keine technischen und wirt-
schaftlichen einschließlich organisatorischer Sachzwänge
entgegenstehen.
Zur wirtschaftlichen Förderung der Aufarbeitung wurde
von der Bundesregierung die Richtlinie zur Förderung der
Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl erstellt, der die Kommis-
sion inzwischen zugestimmt hat. Sie sieht unter Inanspruch-
nahme der im Haushaltsgesetz vorgesehenen Mittel eine de-
gressive Förderung der Aufarbeitung von Altöl zu Basisöl
für einen Zeitraum von sieben Jahren mit einem Gesamtmit-
telaufwand von 20 Mio. DM vor.

III.
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktor-
sicherheit hat die Verordnung auf Drucksache 14/6653 in
seiner Sitzung am 25. September 2001 beraten.
Von Seiten der Fraktion der SPD wurde festgestellt, die von
der Bundesregierung vorgelegte Verordnung setze die euro-
päische Altölrichtlinie nunmehr nahezu 1:1 um. Eine wei-
tergehende Förderung der Aufarbeitung von Altöl zu Ba-
sisöl sei durchaus denkbar gewesen, bereite aber in anderer
Hinsicht Probleme. Insofern stimme man der vorgelegten
Lösung zu, werde aber beobachten, wie sich der Markt in
diesem Bereich weiter entwickeln werde.

Was die Kritik an der finanziellen Förderung der Aufarbei-
tung von Altöl zu Basisöl anbelange, so sei darauf hinzu-
weisen, dass sie nur dann erfolge, wenn nachweislich Ver-
luste entstünden. Dies sei gerade bei innovativen Verfahren
der Fall. In vielen Fällen sei allerdings keine Förderung nö-
tig. Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Zementindustrie
beim Einsatz von Altöl anders als beim Heizöl keine Steuer
zu entrichten habe.
Von Seiten der Fraktion der CDU/CSU wurde ausgeführt,
mit dem Urteil vom 9. September 1999 werde Deutschland
durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur vollstän-
digen Umsetzung der europäischen Altölrichtlinie ver-
pflichtet. Man stimme daher dieser Verordnung mehrheit-
lich, wenn auch mit Bedenken, zu. Einige Abgeordnete der
eigenen Fraktion würden sich der Stimme enthalten, da die
nun gefundene Lösung nicht den Grundsätzen entspreche,
an denen man sonst im Zusammenhang mit der Aufarbei-
tung im Abfallbereich festhalte.
Von Seiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
wurde vorgetragen, die Zwangssituation, in die man mit der
Verordnungsgebung geraten sei, habe ihre Ursache u. a. in
dem schwierig zu lösenden Interessenskonflikt zwischen
der Zementindustrie auf der einen und den Altölaufarbeitern
auf der anderen Seite. Für eine Aufarbeitung von Altöl spre-
che u. a. die nach wie vor in der Bevölkerung vorhandene
Sorge einer Belastung mit Dioxinen, Furanen etc. bei der
Verbrennung des Altöls in Zementwerken. Die jetzt in der
Verordnung vorgenommene Regelung – insbesondere in § 2
Abs. 1 Altölverordnung, wo der Vorrang der Aufarbeitung
vor sonstigen Verwertungs- bzw. Entsorgungsverfahren
festgeschrieben sei – stelle eine adäquate Umsetzung der
europäischen Altölrichtlinie dar. Von daher stimme man
dieser Verordnung zu.
Von Seiten der Fraktion der FDP wurde darauf hingewiesen,
in einem Gutachten des Umweltbundesamtes (UBA) sei
festgestellt worden, dass die Aufarbeitung von Altöl zu Ba-
sisöl gegenüber anderen Verwertungsarten keine ökologi-
schen Vorteile habe. Insofern gebe es keine Begründung für
eine Förderung. Widersprüchlich sei ebenso, in § 2 Abs. 1
der Verordnung der Aufarbeitung von Altölen den Vorrang
vor sonstigen Entsorgungsverfahren unter der Bedingung
einzuräumen, dass keine technischen und wirtschaftlichen
einschließlich organisatorischer Sachzwänge entgegen-
stünden, auf der anderen Seite aber mit der beabsichtigten
Förderung die Wirtschaftlichkeit der Aufarbeitung erst her-
zustellen. Außerdem vermisse man, dass sich die Bundes-
regierung auf europäischer Ebene verstärkt für die Ände-
rung der Altölrichtlinie einsetze. Von daher lehne man die
Verordnung ab.
Von Seiten der Fraktion der PDS wurde dargelegt, man
werde der Verordnung der Bundesregierung zustimmen.

Drucksache 14/7056 – 4 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Der Ausschuss beschloss mit den Stimmen der Fraktionen
SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und PDS sowie einigen
Stimmen der Fraktion der CDU/CSU gegen die Stimmen
der Fraktion der FDP bei Stimmenthaltung einiger Mitglie-
der der Fraktion der CDU/CSU, dem Deutschen Bundestag
zu empfehlen, der Verordnung auf Drucksache 14/6653 zu-
zustimmen.

Berlin, den 25. September 2001
Rainer Brinkmann (Detmold)
Berichterstatter

Georg Girisch
Berichterstatter

Dr. Reinhard Loske
Berichterstatter

Birgit Homburger
Berichterstatterin

Eva-Maria Bulling-Schröter
Berichterstatterin

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.