BT-Drucksache 14/7029

Vorgehen der Europäischen Union gegen Proteste am Rande von Gipfeltreffen

Vom 2. Oktober 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7029
14. Wahlperiode 02. 10. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Vorgehen der Europäischen Union gegen Proteste am Rande von Gipfeltreffen

Der Rat der Europäischen Union (Inneres und Justiz) war am 13. Juli 2001 auf
Initiative der belgischen Präsidentschaft zu einer Sondersitzung für die Bera-
tung über Konsequenzen aus Gewalttaten im Rahmen von Protestaktionen am
Rande von Gipfeltreffen zusammen gekommen. Mit Ratsdokument 10916/01
vom 16. Juli 2001 sind die vom Rat angenommenen Schlussfolgerungen über-
mittelt worden.
Darin heißt es unter II.1.a), die Mitgliedstaaten hätten die „Einrichtung einer
ständigen nationalen Kontaktstelle (...) für die Entgegennahme, die Analyse
und den Austausch einschlägiger Informationen“ vereinbart. In Buchstabe b)
wird die „Bereitstellung einer Gruppe von Verbindungsbeamten“ vorgesehen,
die „von den Mitgliedstaaten, aus denen die Risikogruppen kommen, entsandt
werden können.“ In Buchstabe c) wird der „Einsatz von Beamten der Polizei-
oder Nachrichtendienste“ gefordert. Laut Buchstabe e) wird der Rat „die Mög-
lichkeit einer Erweiterung der Zuständigkeiten von Europol in diesem Bereich
prüfen“.

Hierzu fragen wir die Bundesregierung:
1. a) Welche Behörde ist in Deutschland die in II.1.a) der Beschlüsse genannte

Kontaktstelle?
b) Welche konkreten Aufgaben hat sie in diesem Zusammenhang?
c) Was bedeutet konkret „einschlägige Informationen“?

Welche Daten werden ausgetauscht?
d) Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der Datenaustausch?
e) Wird der Datenaustausch durch einen Datenschutzbeauftragten kontrol-

liert?
f) Werden die Betroffenen darüber informiert, dass und welche Daten von

wem an wen übermittelt worden sind?
g) Welche Möglichkeiten haben Betroffene, gegen den Austausch sie be-

treffender Daten Rechtsschutz zu erlangen?

Drucksache 14/7029 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
2. a) Welche Definition gibt es für die in II.1.b) der Beschlüsse genannten
„Risikogruppen“?

b) Wann ist jemand Mitglied einer solchen „Risikogruppe“?
c) Werden die Betroffenen davon informiert, dass sie als Mitglieder einer

„Risikogruppe“ gelten?
d) Welche Konsequenzen hat die Einstufung als Mitglieder einer „Risiko-

gruppe“ für die Betroffenen?
e) Welche Möglichkeiten haben Betroffene, gegen die Einstufung als Mit-

glieder einer „Risikogruppe“ Rechtsschutz zu erlangen?
3. Welche konkreten Aufgaben und welche Rechtsstellung haben die in II.1.b)

der Beschlüsse genannten „Verbindungsbeamten“ und von welcher Be-
hörde/welchen Behörden werden sie entsandt?

4. a) Welche Sicherheitsbehörde ist seitens der Bundesrepublik Deutschland
eingesetzt, um im Sinne des Beschlusses II.1.c) „Personen oder Gruppen
zu identifizieren, die eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung und
Sicherheit darstellen können“?

b) Wie stellt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die grundge-
setzlich vorgeschriebene Trennung zwischen Polizei und Nachrichten-
diensten sicher?

c) Nach welchen Kriterien und auf der Grundlage welcher Informations-
quellen identifizieren die Beamten jene „Personen oder Gruppen, die eine
Bedrohung für die öffentliche Ordnung und Sicherheit darstellen kön-
nen“?

d) Werden die Betroffenen darüber informiert, dass sie als Personen oder
Mitglieder von Gruppen gelten, die eine Bedrohung für die öffentliche
Ordnung und Sicherheit darstellen können?

e) Welche Konsequenzen hat die Einstufung als Personen oder Mitglieder
von Gruppen, die eine Bedrohung für die öffentliche Ordnung und
Sicherheit darstellen können, für die Betroffenen?

f) Welche Möglichkeiten haben Betroffene, gegen die Einstufung als Perso-
nen oder Mitglieder von Gruppen, die eine Bedrohung für die öffentliche
Ordnung und Sicherheit darstellen können, Rechtsschutz zu erlangen?

5. a) Welchen Sachstand gibt es bei den in Buchstabe e) des Beschlusses
(Seite 4) genannten Überlegungen zu einer Erweiterung der Zuständig-
keiten für Europol?

b) Wie steht die Bundesregierung zu Überlegungen, Europol und Eurojust
in die „1. Säule“ des Gemeinschaftsrechts zu überführen?

Berlin, den 2. Oktober 2001
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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