BT-Drucksache 14/7022

Illegale Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes MIT in der Bundesrepublik Deutschland

Vom 2. Oktober 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/7022
14. Wahlperiode 02. 10. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Carsten Hübner, Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Illegale Aktivitäten des türkischen Geheimdienstes MIT in der
Bundesrepublik Deutschland?

Nach einem Bericht der Tageszeitung „Berliner Morgenpost“ vom 31. August
2001 wurden unlängst zwei Mitarbeiter des türkischen Geheimdienstes MIT
aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen. Eine der Personen habe zur
MIT-Residentur in Berlin gehört und einen Diplomatenpass besessen.
Die zwei Männer sollen, so die Zeitung weiter, „türkische Oppositionelle und
Kurden unter anderem im nordrhein-westfälischen Neuss bespitzelt haben“.
Aktivitäten des MIT in der Bundesrepublik Deutschland haben bereits in der
Vergangenheit für erhebliches Aufsehen gesorgt. Dazu zählt die Entführung des
in der Bundesrepublik Deutschland wohnhaften kurdischen Asylbewerbers
C. S. auf einer Moldawienreise im Jahr 1999 ebenso wie der, allerdings erfolg-
lose Versuch, 1997 den türkischstämmigen Bundestagsabgeordneten Cem
Özdemir „in eine verfängliche Situation zu bringen und damit zu erpressen“
(vgl. „Berliner Morgenpost“, 31. August 2001). 1999 sprach der damalige Chef
des hessischen Verfassungsschutzes, Hartmut Ferse, deshalb von illegalen Akti-
onen des MIT in der Bundesrepublik Deutschland. Die „Berliner Morgenpost“
zitiert ihn mit den Worten: „Operationen gegen Dissidenten im Ausland stuft
der MIT als legitim ein. Auch wenn er damit gegen deutsche Gesetze verstößt.“

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Trifft es zu, dass unlängst zwei Mitarbeiter des MIT, darunter eine Person

mit Diplomatenstatus, aus der Bundesrepublik Deutschland ausgewiesen
wurden und wenn ja, wann und aufgrund welcher Ereignisse?

2. Hat es in den vergangenen Jahren weitere illegale Operationen des MIT in
der Bundesrepublik Deutschland gegeben und wenn ja, welche, gegen wen
richteten sie sich und welche Konsequenzen wurden daraus von deutscher
Seite gezogen?

3. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass der MIT systematisch
die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland missachtet, wie es der ehe-
malige Chef des hessischen Verfassungsschutzes 1999 behauptet hat?

4. Liegen der Bundesregierung Informationen vor, dass die diplomatischen
Vertretungen der Türkei in der Bundesrepublik Deutschland etwaige sys-
tematische Verstöße des MIT gegen die Gesetze der Bundesrepublik
Deutschland decken, etwa durch die Ausstellung von Diplomatenpässen für
MIT-Agenten?

Drucksache 14/7022 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode
5. Sieht die Bundesregierung eine hervorgehobene Notwendigkeit, den Akti-
vitäten des MIT in der Bundesrepublik Deutschland besondere Aufmerk-
samkeit, zumal der deutschen Sicherheitsbehörden, zuteil werden zu lassen?
Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bisher ergriffen?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 27. September 2001
Carsten Hübner
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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