BT-Drucksache 14/700

Beraterleistungen der Treuhandanstalt und ihrer Nachfolgeeinrichtungen

Vom 23. März 1999


Deutscher Bundestag: Drucksache 14/700 vom 23.03.1999

Kleine Anfrage der Fraktion der PDS Beraterleistungen der
Treuhandanstalt und ihrer Nachfolgeeinrichtungen =

23.03.1999 - 700

14/700

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Christa Luft, Gerhard Jüttemann, Rolf Kutzmutz und
der Fraktion der PDS
Beraterleistungen der Treuhandanstalt und ihrer Nachfolgeeinrichtungen

In vielen Fällen übersteigen die Kosten für die Beraterleistungen der
Treuhandanstalt um ein Vielfaches die Mittel, die zur
Anschubfinanzierung und Umstrukturierung der Unternehmen notwendig
gewesen wären.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wieviel wurde von der Treuhandanstalt und ihren einzelnen
Nachfolgeeinrichtungen jeweils in den einzelnen Jahren seit 1990 für
externe Berater ausgegeben, und welche Ansätze sind für 1999 geplant?
2. Wieviel wurde dabei jeweils für sachverständige Berater und
wieviel für Funktionalberater ausgegeben bzw. geplant?
3. Wie viele Beraterverträge wurden in den einzelnen Jahren jeweils
abgeschlossen?
4. Mit wie vielen Unternehmensberatungen wurden in den einzelnen
Jahren jeweils Beraterverträge abgeschlossen?
5. Mit wie vielen Personen wurden in den einzelnen Jahren jeweils
Beraterverträge abgeschlossen?
6. Wieviel wurde an eine Personen höchstens für einen Beratervertrag
gezahlt und wieviel höchstens für eine Person über alle mit ihr
abgeschlossenen Beraterverträge?
7. Für wie viele Unternehmen wurden 1997 und 1998 jeweils
Beraterverträge gemacht?
8. Für wie viele Unternehmen wurden Beraterleistungen ausgegeben,
ohne daß Arbeitsplätze entstanden sind?
9. Wie viele Berater haben mehrfach Beraterverträge erhalten, ohne
daß das Ergebnis ihrer Beratungen jemals zum Erhalt eines Unternehmens
oder Standorts beigetragen hat?
10. Wie konnte es geschehen, daß für den größten
Landmaschinenhersteller in Sachsen-Anhalt ein zweistelliger
Millionenbetrag an Beraterleistungen ausgegeben wurde, ohne daß für das
Konzept des Unternehmens ein spürbarer Fortschritt eingetreten ist?
11. Wie beurteilt die Bundesregierung den Umfang der für
Beraterleistungen ausgegebenen Mittel?
12. Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der erbrachten
Beraterleistungen?
13. Welche Untersuchungen wurden seit dem Regierungswechsel im Rahmen
der Rechts- und Fachaufsicht eingeleitet?
14. Welche Veränderungen hat die Bundesregierung veranlaßt?
15. Welche Veränderungen sind weiter vorgesehen?
16. In welcher Weise wurden die vom Bundesrechnungshof 1996
kritisierten Interessenkollisionen bei den Beraterverträgen in der
Folgezeit ausgeschlossen?
17. Seit wann und in welchem Umfang wird bei der Vergabe der
Beraterleistungen die Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen
Gemeinschaft berücksichtigt?
Bonn, den 17. März 1999
Dr. Christa Luft
Gerhard Jüttemann
Rolf Kutzmutz
Dr. Gregor Gysi und Fraktion

23.03.1999 nnnn

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