BT-Drucksache 14/6981

Umgang mit Akten über mutmaßliche NS-Verbrechen in den Stasi-Archiven

Vom 25. September 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6981
14. Wahlperiode 25. 09. 2001

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS

Umgang mit Akten über mutmaßliche NS-Verbrechen in den Stasi-Archiven

Im Zusammenhang mit der Auseinandersetzung zwischen der Bundesbeauf-
tragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR,
Marianne Birthler, und dem Bundesminister des Innern, Otto Schily, über die
Verwendung von Stasi-Unterlagen über Personen der Zeitgeschichte und In-
haber politischer Funktionen undAmtsträger hat die Bundesbeauftragte in einem
Schreiben an den Präsidenten des Deutschen Bundestags am 2. August 2001
erklärt, ihre Behörde sei durch das kürzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Ber-
lin in eine schwierige Situation geraten. Als ein Beispiel dafür nennt sie:
„Zu den Stasi-Archiven gehören auch 86 Untersuchungsvorgänge mit 2000
Bänden zu mutmaßlichen NS-Verbrechern. Die Nutzung dieser und anderer
Bestände zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Vergangenheit könnte
künftig gravierenden Einschränkungen unterworfen sein, da die dafür maß-
gebende Vorschrift in § 32 Abs. 4 StUG [Gesetz über die Unterlagen des Staats-
sicherheitsdienstes der ehemaligen DDR] bestimmt, dass sich die Verwendung
der Unterlagen sinngemäß nach denselben Vorschriften richtet, die für die MfS-
Aufarbeitung gelten.“
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind die von der Bundesbeauftragten genannten 2000 Bände im Stasi-

Archiv zu mutmaßlichen NS-Verbrechern in den letzten Jahren zur Ermitt-
lung eventuell noch nicht strafrechtlich belangter NS-Verbrecher von einer
deutschen oder anderen Strafverfolgungsbehörde genutzt worden?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?

2. Unterlag die Inanspruchnahme dieser Bände durch deutsche oder andere
Strafverfolgungsbehörden oder Historiker in den letzten Jahren irgend-
welchen Beschränkungen?
Wenn ja, welchen?

3. Teilt die Bundesregierung die Befürchtung der Bundesbeauftragten, das Ber-
liner Urteil könne zu gravierenden Einschränkungen bei der Nutzung dieser
Bestände führen?
Wenn ja, welche Schritte plant die Bundesregierung, um diese Einschrän-
kungen aufzuheben?
Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 20. September 2001
Ulla Jelpke
Roland Claus und Fraktion

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