BT-Drucksache 14/6914

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich Fink, Dr. Gregor Gysi, Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS -14/3120- Gewölbe unter dem ehemaligen Nationaldenkmal auf dem Berliner Schlossplatz für die Öffentlichkeit zugänglich machen

Vom 17. September 2001


Deutscher Bundestag Drucksache 14/6914
14. Wahlperiode 17. 09. 2001

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Kultur und Medien (23. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Heinrich Fink, Dr. Gregor Gysi,
Dr. Christa Luft, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der PDS
– Drucksache 14/3120 –

Gewölbe unter dem ehemaligen Nationaldenkmal auf dem Berliner Schlossplatz
für die Öffentlichkeit zugänglich machen

A. Problem
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, die Gewölbe
unter dem früheren Nationaldenkmal auf dem Schlossplatz für die Öffentlich-
keit zugänglich zu machen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags, da eine Entscheidung über das Gewölbe im Kontext
des Gesamtkonzeptes für den Schlossplatz fallen sollte.
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PDS bei Stimmenthaltung der
Fraktion der CDU/CSU und bei Abwesenheit der Fraktion BÜNDNIS 90/
DIE GRÜNEN

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kosten wurden nicht erörtert.

Drucksache 14/6914 – 2 – Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,
den Antrag auf Drucksache 14/3120 abzulehnen.

Berlin, den 11. September 2001

Der Ausschuss für Kultur und Medien
Monika Griefahn
Vorsitzende

Eckhardt Barthel (Berlin)
Berichterstatter

Dr. Norbert Lammert
Berichterstatter

Dr. Antje Vollmer
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Dr. Heinrich Fink
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 3 – Drucksache 14/6914

Bericht der Abgeordneten Eckhardt Barthel (Berlin), Dr. Norbert Lammert,
Dr. Antje Vollmer, Hans-Joachim Otto (Frankfurt) und Dr. Heinrich Fink

I. Beratungsverlauf
Der Antrag auf Drucksache 14/3120 ist in der 99. Sitzung
des Deutschen Bundestages am 13. April 2000 an den Aus-
schuss für Kultur und Medien zur federführenden Beratung
sowie an den Ausschuss für Angelegenheiten der neuen
Länder und den Haushaltsausschuss zur Mitberatung über-
wiesen worden.
DerAusschuss für Angelegenheiten der neuen Länder hat
in seiner Sitzung am 7. Juni 2000 mit den Stimmen der Frak-
tionen SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
gegen die Stimmen der Fraktion der PDS bei Stimmenthal-
tung der Fraktion der FDP die Ablehnung des Antrags emp-
fohlen.
Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 9. No-
vember 2000 einvernehmlich beschlossen, auf eine Mitbe-
ratung zu verzichten.
Der federführende Ausschuss für Kultur und Medien hat
den Antrag in seiner 43. Sitzung am 8. November 2000 be-
raten und ihn mit den Stimmen der Fraktionen SPD und
FDP gegen die Stimmen der Fraktion der PDS bei Stimm-
enthaltung der Fraktion der CDU/CSU und bei Abwe-

senheit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abge-
lehnt.

II. Wesentlicher Inhalt des Antrags
Mit dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert wer-
den, die Gewölbe unter dem früheren Nationaldenkmal am
Spreekanal auf dem Schlossplatz (frühere Schlossfreiheit)
für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

III. Ausschussberatungen
Die Fraktion der SPD wies auf die Möglichkeit einer pri-
vatwirtschaftlichen Nutzung hin. Sie betonte aber, dass eine
solche Entscheidung nur im Rahmen der Gesamtplanung
für den Schlossplatz getroffen werden dürfte.
Die Fraktion der CDU/CSU hob hervor, dass eine Ent-
scheidung zum Gewölbe nicht isoliert von den zu treffenden
Entscheidungen zum Schlossplatz insgesamt vorgenommen
werden dürfte.
Die Fraktion der PDS unterstrich mit Blick auf den von ihr
vorgelegten Antrag die Bedeutung der Öffnung der Schloss-
freiheit für die Bürger.

Berlin, den 11. September 2001
Eckhardt Barthel (Berlin)
Berichterstatter

Dr. Norbert Lammert
Berichterstatter

Dr. Antje Vollmer
Berichterstatterin

Hans-Joachim Otto (Frankfurt)
Berichterstatter

Dr. Heinrich Fink
Berichterstatter

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